Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.3 Verhältnis zu §§ 179 ff. AO

Rz. 110 § 18 AStG geht als lex specialis den Vorschriften zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung in der AO vor.[1] Soweit § 18 AStG keine Regelung enthält, sind nach § 18 Abs. 1 S. 4 AStG die §§ 179 ff. AO entsprechend anzuwenden.[2] Einzig § 180 Abs. 3 AO findet gem. § 18 Abs. 1 S. 4 AStG im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG keine Anw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.6.1 Verfassungsrecht

Rz. 35 § 5 AStG verstößt nach hier vertretener Auffassung nicht gegen die Verfassung. Soweit im Schrifttum vereinzelt Bedenken erhoben werden,[1] greifen diese m. E. nicht durch. Auch mehr als 50 Jahre nach Einführung der Vorschrift existiert keine Entscheidung, die etwas Gegenteiliges offenbarte. Rz. 36-39 einstweilen freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Geyer/Ullmann, Sonderprobleme des Brexit im UmwSt-Recht – Rückwirkungsfiktion und Erfüllung eines Ersatzrealisationstatbestands, FR 2017, 1069; Häck, Wegzug natürlicher Pers mit sperrfristbehafteten Anteilen iSv § 22 Abs 1 UmwStG, IStR 2018, 929; Holle/Weiss, Der Entw eines Brexit-StBG – Rettende Hilfe des dt Ges-Gebers, IWB 2018, 800; Jordan, Der EU-Austritt des Vereinigten Kö...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.2 Regelungssystematik

Rz. 335 Die Substanzausnahme in § 8 Abs. 2 AStG bezieht sich weder auf die passiven Einkünfte noch auf die Niedrigbesteuerung, sondern ordnet – trotz Erfüllung beider Voraussetzungen – die Nichtanwendung der Hinzurechnungsbesteuerung an.[1] Da die Norm eine Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung vorsieht, kommt dem Substanznachweis keine Bedeutung zu, wenn nicht die Vora...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2.5 Zurechnungszeitpunkt

Rz. 1163 Ebenfalls festzustellen ist der Zurechnungszeitpunkt. Anders als bei der Hinzurechnungsbesteuerung ist im Gesetz kein bestimmter Zuflusszeitpunkt festgelegt.[1] Daher sind den inländischen Begünstigten die Einkünfte der Familienstiftung in dem Vz zuzurechnen, in dem das Geschäftsjahr der Familienstiftung endet.[2] Rz. 1164–1174 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrer

Rz. 170 § 12 Abs. 1 AStG regelt die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte im Inland. Eine solche droht nur, soweit die zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf den bei dem inländischen Stpfl. besteuerten Hinzurechnungsbetrag entfällt.[1] Rz. 171 Daraus ergibt sich ein Aufteilungserfordernis, wenn mehrere Personen an einer...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.1 Verhältnis zu §§ 18 ff. AO

Rz. 93 Die Regelung zur örtlichen Zuständigkeit in § 18 Abs. 2 AStG ist lex specialis zu § 18 ff. AO für das Feststellungsverfahren nach § 18 AStG (s. dazu Rz. 596 ff.).[1] Rz. 94–99 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.3 Verhältnis zu den Vorschriften der FGO

Rz. 136 Über den Verweis in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG sind auch die Vorschriften der FGO, insbesondere § 48 und § 60 FGO, entsprechend anzuwenden (s. dazu Rz. 570 ff.).[1] Rz. 137–147 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6.3 Verhältnis zu § 21 UmwStG

Rz. 71 Werden im Rahmen eines grenzüberschreitenden Anteilstauschs Anteile übertragen, kann es in diesem Zuge zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an den eingebrachten Anteilen kommen. Ein solcher Vorgang wäre potenziell vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG erfasst. Er fällt jedoch gleichzeitig unter § 21 UmwStG. Für Fälle des s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Übertragung oder Überlassung zur Nutzung Die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung ... aa) Vorbemerkungen Rz. 2606 [Autor/Stand] Abgrenzung der Übertragung von der Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter. Die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also die endgültige Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, ist von der zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung vo...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2.1 Entsprechende Anwendung von §§ 179 ff. AO

Rz. 526 Die Vorschriften über die gesonderte Feststellung in §§ 179 ff. AO, mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO, sind entsprechend anzuwenden.[1] Daher ist entgegen § 180 Abs. 3 AO auch dann ein Feststellungsverfahren durchzuführen, wenn nur ein Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt ist oder ein Fall von geringer Bedeutung i. S. d. § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO vorliegt.[2] ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.2 Gemischte Einkünfte

Rz. 73 § 9 AStG setzt voraus, dass die ausländische Zwischengesellschaft neben den Einkünften aus passivem Erwerb auch aktive oder nicht niedrig besteuerte Einkünfte erzielt. Dies lässt sich bereits der Überschrift des § 9 AStG entnehmen ("Freigrenze bei gemischten Einkünften"). Für die Frage, ob sowohl aktive als auch passive Einkünfte vorliegen, ist auf das maßgebende Wirt...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13.1 Allgemeines

Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 170 Das Verfahrensrecht ist nach der Rechtsprechung des EuGH in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (s. dazu Rz. 15).[1] Daraus folgt, dass sich auch unionsrechtliche Bedenken gegen § 18 AStG grundsätzlich nur insoweit ergeben können, als Zweifel an der Unionsrechtsmäßigkeit der zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Norm bestehen.[2] Insbesondere die Bindu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.8 Nettoansatz des steuerpflichtigen Erwerbs in Form von erweitertem Inlandsvermögen

Rz. 109 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs folgt den allgemeinen Vorschriften, die im Rahmen des ErbStG gelten (Rz. 44). Es können somit auch gem. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG Schulden und Lasten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug gebracht werden, soweit diese mit dem erweiterten Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Das erwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.1 Zurechnung

Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte als von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt behandelt, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintreten.[1] Die Zurechnung n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F. v. 26.6.2013 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2 § 7 Abs. 1 S. 2 AStG

Rz. 346 Aufgrund der Vorgabe der ATAD und deren Umsetzung in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt nunmehr nicht nur die Zurechnung unmittelbar, sondern auch eine direkte Zurechnung bei mittelbarer Beteiligung (siehe hierzu Rz. 327). Diese rechtsfolgenseitige Änderung erfordert jedoch Folgeänderungen, um eine Mehrfacherfassung der Zwischeneinkünfte im Rahmen der Hinzurechnungsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.1 § 39 AO

Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische Stiftung. Zwar e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.5.1 Erstmalige Bewertung von Wirtschaftsgütern (Satz 1)

Rz. 363 Nach § 10 Abs. 5 S. 1 AStG sind erstmals zu bewertende Wirtschaftsgüter mit dem Wert anzusetzen, der sich ergeben würde, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären. Es handelt sich bei § 10 Abs. 5 AStG um eine Bewertungsvorschrift, nach der die Wirtschaftsgüter bei e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.3 Zur grenzüberschreitenden Berücksichtigung der im Ansässigkeitsstaat einer EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft final nicht nutzbaren Verluste im Ansässigkeitsstaat der Konzernobergesellschaft

Tz. 1641 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 In D war die Frage, ob unter Berufung auf das Urt des EuGH in der Rs Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788; dazu s Tz 1620ff) Verluste einer EU-ausl TG, die in deren Ansässigkeitsstaat definitiv nicht nutzbar sind, bei der Besteuerung der Konzernobergesellschaft zum Abzug zugelassen werden müssen, bisher Gegenstand vo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag

Rz. 125 Der Begriff "Hinzurechnungsbetrag" erfährt in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG eine Legaldefinition.[1] Danach sind die bei dem Steuerpflichtigen nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte bei diesem als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Durch den Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG wird verdeutlicht, aus welchen Einkünften sich der Hinzurechnungsbetrag ermittelt. Es handelt sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Weitere Vermeidungsstrategien

Rz. 218 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit und Steuerverstrickung. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a.F. sah noch – nach (abzulehnender) h.M. unabhängig von einer Einschränkung deutscher Besteuerungsrechte – vor, dass eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst wurde, wenn der Steuerpflichtige nach einem DBA als in dem anderen Vertragsstaat ansässig i.S.v. Art. 4 Abs. 2 OECD-MA galt. In der Neuf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Fremdvergleichsgrundsatz als Korrekturmaßstab

Rz. 21 [Autor/Stand] Rechtsgrundlagen des innerstaatlichen Rechts. Der Fremdvergleich als Maßstab zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise ist im deutschen innerstaatlichen Recht als Korrekturmaßstab von Verrechnungspreisen in den folgenden Rechtsgrundlagen niedergelegt:[2] vGA gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (vgl. Rz. 22 ff.) verdeckte Einlage gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG (v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Absatz 2 Nr 1: Keine Abgeltungswirkung im VZ des Wechsels zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht

Tz. 36a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bis einschließlich VZ 2008 folgte aus § 7 Abs 3 S 3 KStG, dass beim unterjährigen (identitätswahrenden, näher s § 2 KStG Tz 189-189b) Wechsel zwischen beschr und unbeschr StPflicht anders als im EStG (s § 2 Abs 7 S 3 EStG) keine gemeinsame Veranlagung der während der unbeschr StPflicht erzielten Eink mit ggf während der beschr StPflicht vor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.5 Ausnahme: Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 245 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c AStG handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen nicht um eine aktive Tätigkeit. Die Vorschrift zielt insbesondere auf Leasinggesellschaften ab.[1] Bewegliche Sachen i. S. d. Norm sind alle beweglichen körperlichen Gegenstände (§ 90 BGB).[2] Dazu gehören auch Schiffe.[3] Immaterielle Wirtschaftsgüter fall...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Recht der Europäischen Union

Rz. 28 Durch die Mitwirkungspflicht in § 16 AStG können Stpfl. von einer Zusammenarbeit mit nicht oder unwesentlich besteuernden EWR-Geschäftspartnern abgehalten werden, da die administrativen Lasten bei EWR-Ausländern bestehen, die bei Inländern nicht bestünden. § 16 AStG findet nur im Fall von ausländischen Geschäftsbeziehungen Anwendung, sodass ein Anknüpfungspunkt für ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 117 Gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AStG werden nur "unbeschränkt Stpfl." von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Welche Voraussetzungen an die unbeschränkte Steuerpflicht gestellt werden, regelt Abs. 2 (s. Rz. 200 ff.). Neben den zeitlichen Anforderungen fallen demnach unter § 6 AStG ausschließlich natürliche Personen. Kapitalgesellschaften oder Mitunternehmerschaften können nicht dem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Fehlende gesetzliche Definition

Rz. 22 [Autor/Stand] Unbestimmter Rechtsbegriff der vGA. Der Begriff "vGA" wird sowohl in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG als auch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG verwendet. Er wird jedoch in beiden Vorschriften nicht definiert. Die Verwendung desselben Begriffes in den beiden Vorschriften ist deshalb kritisch zu beurteilen, weil § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Form der Einkommensverwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.1 Allgemeines

Rz. 298 Aus ökonomischer Perspektive operiert eine international agierende Unternehmensgruppe als "Ganzes". Juristisch gesehen sind die einzelnen verbundenen Konzernunternehmen (z. B. Tochterkapitalgesellschaften) jedoch eigenständige Rechtssubjekte, die mithin separat in den unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten besteuert werden. Entsprechend hat das Steuerhoheitsgebiet, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 AStG ist bereits seit der Schaffung des AStG 1972[2] im Gesetz enthalten und bis heute nahezu unverändert geblieben (vgl. Rz. 2 ff.). Während in sämtlichen Entwürfen der ersten Fassung der Norm bis einschließlich der Regierungsvorlage die Geschäftsbeziehungen nur zu niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaften schädlich i.S. der Vorschrift waren,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.1 Berechnungsschema

Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als BE bzw BA ausgewirkt (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.4 Die steuerliche Fachliteratur zur transparenten oder intransparenten Besteuerung

Tz. 42d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dem ggü wird in der stlichen Fachlit ganz überwiegend die "transparente Besteuerung des phG" nach der oa Lösungsalt 2 (s Tz 42a) favorisiert. IdS s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8b Rn. 521a); s Stapperfend ua (in H/H/R, EStG, § 15 Rn 905); s Frotscher (in F/D, KStG, § 8b Rn 562); s Halasz/Kloster/Kloster (GmbHR 2002, 77, 89); s Kollruss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (Abs. 2)

(2) [1] Der Aufteilungsschlüssel, der für die Gewinnaufteilungsmethode nach Absatz 1 anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Beiträgen, die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und vom übrigen Unternehmen für den Bau- und Montagevertrag geleistet werden. [2] Der Umfang der geleisteten Beiträge berechnet sich nach den Kosten der maßgeblichen Personalfunktionen, die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (a) Vermögensminderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Tatbestandsvoraussetzung der vGA ist zunächst eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der Körperschaft, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt. Mithin erfordert die vGA eine Auswirkung auf den steuerbilanziellen Gewinn der er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.4.2 Bedeutung einer Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 127 Nur der in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG enthaltene Wegzugstatbestand stellt auf den Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ab. Dieser Tatbestand ist subsidiär (s. Rz. 124). Den beiden Haupttatbeständen in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AStG ist dagegen keine Relevanz des deutschen Besteuerungsrechts zu entnehmen, sondern es kommt dort ledig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1 Laufende Besteuerung

Tz. 49 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen der Abgrenzung der StPflicht der KGaA und des phG s Tz 19ff. Bei dem phG stellen die Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Anteile am Grundkap entfallen, und die Vergütungen, die er von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von WG bezogen hat, Eink aus G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Einkünfteminderung

... dadurch gemindert, ... Rz. 128 [Autor/Stand] Begriff der Einkünfteminderung. Das in § 1 Abs. 1 enthaltene Erfordernis einer Einkünfteminderung ist systematisch betrachtet widersinnig. Nach der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG sind unter "Einkünfte" je nach Einkunftsart entweder der Gewinn i.S.d. §§ 4–7k EStG oder der Überschuss der Einnahmen ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Veränderungen beim steuerlichen Einlagekonto und beim Sonderausweis durch den Erwerb, die Weiterveräußerung oder die Einziehung eigener Anteile

Ausgewählte Literaturhinweise: Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1991, 420; Fingerhut/Schröder, Die Einziehung eines GmbH-Anteils und Probleme in der Praxis, BB 1997, 1805; Klingberg, Der Aktienrückkauf nach dem KonTraG aus bilanzieller und stlicher Sicht, BB 1998, 1575; Schmid, Eigene Aktien nach der Neuregelung durch das KonTraG...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.6 Inhaltsadressat (Feststellungsbeteiligte)

Rz. 358 Aus § 18 Abs. 1 S. 1 AStG ergibt sich nicht, an wen die gesonderte Feststellung zu richten ist. Allerdings kann aus § 18 Abs. 1 S. 2 und 3 AStG sowie § 18 Abs. 3 S. 1 AStG entnommen werden, dass Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids alle unmittelbar oder mittelbar an der ausländischen Gesellschaft beteiligten unbeschränkt und beschränkt Stpfl. sind.[1] Ist ein S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.3 Sinn und Zweck der organschaftlichen Ausgleichsposten

Tz. 1173 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 1024), haben die organschaftlichen AP nach hM den Sinn, eine doppelte bzw eine Nichtbesteuerung des in organschaftlicher Zeit erwirtschafteten Einkommens der OG zu verhindern. UE dienen sie jedoch der zutr Abgrenzung der Besteuerungssysteme innerhalb und außerhalb der Organschaft (s Tz 1178). Zu einer solchen Doppe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger

Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus dem nationalen Steuergesetz (§ 1 EStG, § 1 KStG). Rz. 53 Ein unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. ...mehr