Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.3 Verhältnis zur Verstrickung (§ 4 Abs 1 S 8 und S 9 EStG)

Tz. 72 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verstrickung nach § 8 Abs 1 S 1 KStG iVm § 4 Abs 1 S 8 EStG stellt den Umkehrfall der Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG dar. Nicht alle vom Ges-Geber angedachten Entstrickungstatbestände führen jedoch – mit umgekehrtem Vorzeichen betrachtet – zu einer Verstrickung. Art 5 Abs 5 ATAD-RL sieht eine korrespondierende Verstrickungsregelung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Rechtsfolgenbestimmung dem Grunde nach ("hat keinen Anspruch")

Rz. 475 [Autor/Stand] Überblick. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG erfüllt, so hat die Körperschaft keinen Anspruch auf Entlastung nach derjenigen Rechtsgrundlage, die von § 50d Abs. 3 EStG erfasst wird (vgl. Rz. 477, zu den erfassten Rechtsgrundlagen s. Rz. 137). Damit hindert § 50d Abs. 3 EStG das materiell-rechtliche Entstehen dieses Entlast...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zeitlicher Anwendungsbereich

a) Grundsätzliches, Überblick Rz. 76 [Autor/Stand] Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.5 Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte des inländischen Stammhauses

Tz. 352 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Frage, ob die Überführung eines WG aus einem inl Stammhaus in eine ausl Freistellungs-BetrSt einen Ausschluss oder eine Beschränkung des dt Besteuerungsrechts darstellt, wird uneinheitlich beantwortet. Der BFH setzte bisher die Überführung in eine Freistellungs-BetrSt offenbar mit dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts gleich (zur fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Auswirkungen auf die Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Tz. 363 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Stammhaus und BetrSt sind jeweils nur Teile eines Gesamtunternehmens. Zwischen diesen ist das stliche Ergebnis des Unternehmens aufzuteilen. Bislang fehlte es an einer bestimmten ges Regelung zur Aufteilung des Ergebnisses eines Gesamtunternehmens. Die Aufteilung des Ergebnisses erfolgt im Wege der direkten oder indirekten Methode (s Schr de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstattungsverfahren (§ 50c Abs. 3 EStG)

Rz. 622 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird (neben dem Freistellungsverfahren) auch im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG relevant. Dieses betrifft (im Gegensatz zum präventiv wirkenden Freistellungsverfahren) die nachträgliche Erstattung einer einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer auf b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 § 4g EStG (Art 24 OECD-MA)

Tz. 58 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Anders als die entstrickungsbedingte St-Stundung in § 36 Abs 5 EStG ist die Möglichkeit der Bildung eines AP iSd § 4g EStG auf unbeschr Stpfl beschr. Neben einem möglichen Verstoß des § 4g EStG gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht allein aufgrund dieses Umstands (s Tz 44 u 46b) stellt sich zudem die Frage eines Verstoßes gegen das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.2 Zinserträge

Tz. 225 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen aller Art, die den maßgeblichen Gewinn erhöht haben, wenn die Rückzahlung des Kap und ein Entgelt für die Überlassung der Kap-Forderung zugesagt oder gewährt worden sind, auch wenn die Höhe des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Spiegelbildlich handelt es sich bei den Zinserträgen des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie (s Tz 2) "aufgegeben". Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 309 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Umfang des dt Besteuerungsrechts wird grds durch die pers StPflicht bestimmt. Bei unbeschr KStpfl umfasst das dt Besteuerungsrecht sämtliche Eink (Welteinkommensprinzip, § 1 Abs 2 KStG). Beschr KStpfl iSd § 2 Nr 1 KStG unterliegen hingegen nur mit ihren inl Eink (Territorialitätsprinzip, s § 49 EStG) und beschr KStpfl iSd § 2 Nr 2 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 7 GewStG regelt die Ermittlung des Gewerbeertrags. Der Gesetzgeber hat § 7 GewStG durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 7 GewStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 9.12.2004 [3] wurde § 7 S. 4 GewStG mit Wirkung ab dem Ez 2004 eingefügt. Danach sind § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG bei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rechtsfolge

Rz. 461 [Autor/Stand] Sachliche Entlastungsberechtigung. Erfüllt die Tätigkeit der Körperschaft die Kriterien einer geschäftsleitenden Holding, so ist die Körperschaft in aller Regel sachlich entlastungsberechtigt, sodass ihr Entlastungsanspruch – unabhängig von der persönlichen Entlastungsberechtigung – nicht nach § 50d Abs. 3 EStG versagt wird. Um zu diesem Ergebnis zu gel...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 63 und 65 AEUV. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen XY und dem Finanzamt V (Deutschland) über die Berechnung der Erbschaftsteuer auf in Deutschland belegene Grundstücke. Rechtlicher Rahmen § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) 50d Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. ("Verbot der Merkmalsübertragung")

Rz. 356 [Autor/Stand] § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG. Die Vorgängerfassungen des § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. JStG 2007/BeitrRLUmsG enthielten (als Nichtanwendungsgesetz gegen die sog. Hilversum-II- Entscheidung[2] des BFH) das sog. „Verbot der Merkmalsübertragung”, wonach für die Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG ausschließlich die Verhältnisse der ausländischen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Systematik

Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen einer historisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. MLI

Rz. 65 [Autor/Stand] Inhaltliche Interpretationshilfe. § 50d Abs. 3 EStG weist zum Teil inhaltliche Übereinstimmungen mit Art. 7 MLI auf. Dies liegt darin begründet, dass die Ergebnisse des Aktionspunkt 6 des BEPS-Aktionsplans, die ausweislich der Gesetzesbegründung mit § 50d Abs. 3 EStG umgesetzt werden sollen (vgl. Rz. 63), in Art. 7 MLI eingeflossen sind. Art. 7 MLI sieht...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 75 [Autor/Stand] Sachlicher Anwendungsbereich. In sachlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG in zweifacher Weise beschränkt (ausf. Rz. 135 ff.). § 50d Abs. 3 EStG ist sachlich nur anwendbar auf: Ansprüche auf Entlastung (insb. Freistellung, Erstattung, vgl. Rz. 138 f.) von der Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer nach § 50a EStG (vgl. Rz. 141) auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 300 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der subjektive Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst alle unbeschr und beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen. Bei einer gebietsfremden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse kommt es für die Anwendung von § 12 Abs 1 KStG nicht darauf an, dass diese beschr stpfl ist, sondern es genügt, wenn diese erst aufgr der Re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Praktische Bedeutung

Rz. 19 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung des § 50d Abs. 3 EStG. Der Regelung des § 50d Abs. 3 EStG kommt in der Besteuerungspraxis eine wichtige Bedeutung zu. Bei jeder Geltendmachung eines Anspruchs auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer nach § 50a EStG, die auf die Grundlage eines DBA, § 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder § 32 Abs. 5 KStG [2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2 Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 349 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Infolge der Subjektbezogenheit des § 12 Abs 1 KStG (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse; hierzu s auch Tz 317) kommt es stlich immer dann zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts, wenn die unbeschr oder beschr KStPflicht endet. Zu einer Beendigung der unbeschr StPflicht kommt es bei Verlegung des Sitzes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 340 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Neben dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts sieht § 12 Abs 1 KStG auch bei Beschränkung des dt Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG einen Entstrickungstatbestand vor. Auffallend an diesem Tatbestand des § 12 Abs 1 KStG ist, dass es anders als in § 6 Abs 3 S 1 u Abs 5 S 1 EStG sowie der Rsp...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.7 Steuerfreie Einnahmen

Rz. 64 Der nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG zu ermittelnde Gewinn ist nach § 7 S. 1 GewStG grundsätzlich nur insoweit dem Gewerbeertrag zugrunde zu legen, als er – jeweils im selben Zeitabschnitt – auch bei der Ermittlung der entsprechenden Einkünfte zu berücksichtigen ist. Folglich sind Einnahmen, die unter keine Einkunftsart fallen oder die nach dem Gesetz steuerfr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Materieller Kern der Regelung des durch das Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2872, berichtigt BGBl I 2007, 68; BStBl I 2007, 4) neugefassten § 12 KStG ist die Sicherstellung des St-Aufkommens bei Ausschluss oder Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 502 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 3 S 1 KStG sind sämtliche Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen erfasst, die aufgrund eines oder beider genannter Merkmale (statutarischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung) in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen) Anwendung findet, unbeschr stpfl sind. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insoweit ist der Auff von Häu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 301 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit § 12 Abs 1 KStG ist erstmals ein allg Entstrickungstatbestand in das KStG eingefügt worden. § 12 Abs 1 KStG korrespondiert hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen mit § 4 Abs 1 S 3 EStG. Der sachliche Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG geht jedoch insoweit über den Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 S 3 EStG hinaus, als dass § 12 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Systematik

Rz. 238 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „fehlende sachliche Entlastungsberechtigung” (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn die Einkunftsquelle (s. Rz. 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Verstärkung des Besteuerungsrechts bei WG des BV (§ 12 Abs 1 S 3 und Verstärkungs-Einlage)

Tz. 381 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als eine Folge von Art 5 Abs 5 ATAD-RL (s BT-Drs 19/28652, 33, 45), der eine Wertverknüpfung bei Entstrickungsbesteuerung vorsieht, wurde durch das ATADUmsG für nach dem 31.12.2019 endende WJ (§ 34 Abs 6d S 1 KStG) mit § 12 Abs 1 S 3 KStG auch eine Verstärkung-Einlage geregelt. Zu einer Verstärkung des dt Besteuerungsrechts kommt es, wenn e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.1.2 ATAD-RL

Tz. 46b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Art 5 ATAD-RL sieht eine im Ergebnis der dt Rechtslage sehr ähnliche Entstrickungbesteuerung für KStpfl vor. Anders als die im dt Recht vorgesehenen Entstrickungstatbestände bedient sich die ATAD-RL verschiedener in Art 5 Abs 1 Buchst a bis d ATAD-RL angeführter einzelfallbezogener Anknüpfungspunkte. So sollen bestimmte grenzüberschreitende ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Gemischte Tätigkeit (Körperschaft/Beteiligungsgesellschaft)

Rz. 424 [Autor/Stand] Zusammenhang mit "einer" (von mehreren) Wirtschaftstätigkeit(en) der Körperschaft ist ausreichend. Das Gesetz verlangt nur, dass die Einkunftsquelle einen wesentlichen Zusammenhang mit "einer" Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft aufweist. Es verlangt hingegen nicht, dass dieser Zusammenhang mit "der" Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft bestehen muss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 61 [Autor/Stand] S. zum Verhältnis zum EU-Recht umfassend die Kommentierung Vor § 50d Abs. 3 EStG Rz. 1 ff. Rz. 62 [Autor/Stand] Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit Unionsrecht. Die Vereinbarkeit des § 50d Abs. 3 EStG mit unionsrechtlichen Vorgaben wird im Zusammenhang mit der Kommentierung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale untersucht. Dazu gehören insbesondere folge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 505 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Unter den Anwendungsbereich des § 12 Abs 3 S 1 KStG fällt die Verlegung des Sitzes iSd § 11 AO (s § 1 KStG Tz 23ff) oder des Orts der Geschäftsleitung iSd § 10 AO (s § 1 KStG Tz 22) einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse, wenn sie aufgrund der Sitzverlegung in keinem EU-/EWR-Staat mehr unbeschr stpfl ist. Nicht unter den Anwendungsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Regelungsstruktur und -inhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] Versagung einer grundsätzlich bestehenden Entlastung von deutscher Abzugsteuer (Tatbestandsvoraussetzungen). § 50d Abs. 3 EStG ist eine spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift (zum Verhältnis zu § 42 AO s. Rz. 594 ff.). Sie richtet sich gegen rein steuerlich motivierte Gestaltungen zum Zwecke des sog. "Treaty-Shopping" oder "Directive-Shopping...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entstrickung als allgemeiner Rechtsgrundsatz

Tz. 200 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bis zur Einführung eines ges geregelten allg Entstrickungskonzepts in § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG durch das SEStEG waren die Tatbestände für eine St-Entstrickung nur vereinzelt geregelt (s auch Tz 01ff). Der Anwendungsbereich des § 12 KStG aF beschr sich zB auf die St-Entstrickung bei Ausscheiden eines unbeschr KStpfl aus der dt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.2 Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 102 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Rechtsfolge des § 8a Abs 2 KStG wird ausgelöst, wenn ein bestimmter Teil der Vergütungen für FK iHv 10 % des Nettozinsaufwands an den wes beteiligten AE, eine diesem nahe stehende Person oder einen rückgriffberechtigten Dritten fließt. Für die in § 8a Abs 2 KStG vorgeschriebene 10 %-Prüfberechnung sind nach dem Gesetzeswortlaut eine Sald...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Gewinn aus der Nutzung

Tz. 325 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bezüglich des Tatbestandsmerkmals Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines WG bestehen gewisse Unklarheiten. Nach Auff von Wassermeyer (IStR 2008, 176, 179) ist auf das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich eines Entgelts für die Nutzungsüberlassung abzustellen, welches abkommensrechtlich im Grds nicht beschr werden könne...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Beweislast

Rz. 627 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Sie betrifft die Obliegenheit eines Beteiligten, zur Meidung eines Prozessverlustes durch eigene Tätigkeit den Beweis einer streitigen Tatsache zu führen. Aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes gibt es im Finanzverwaltungs- und Finanzgerichtsverfahren grundsätzlich keine subjektive Beweislast (Beweisführungslas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 129 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konzerns und des Betrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Personengesellschaften und KGaA

Tz. 56 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei einer Pers-Ges ist die Zinsschranke sowohl auf der Ebene der Pers-Ges als ggf auch auf derjenigen des Gesellschafters (zB einer Kö) zu prüfen, obwohl die Pers-Ges für die Besteuerung nach dem Einkommen an sich stlich transparent ist. Das ergibt sich jedenfalls dann, wenn es sich bei der Pers-Ges um eine MU-Schaft handelt, denn die MU-Scha...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 14 Steuerbefreiung für Unternehmen aus nicht DBA-Ländern (§ 2 Abs. 6 GewStG)

Rz. 165 Grundsätzlich unterliegt jede gewerbliche Tätigkeit, die in einer inländischen Betriebsstätte ausgeübt wird, der GewSt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist. Umgekehrt können im Ausland ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten nicht der deutschen GewSt unterliegen. Entscheidend für die GewSt-Pflicht ist nicht die Ansässigkeit des U...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 9.1 Grundlagen

Rz. 112 GewSt-Pflicht einer unternehmerischen Tätigkeit besteht nur, wenn und soweit das Unternehmen in einer inl. Betriebsstätte ausgeübt wird. Das GewStG enthält – auch in den §§ 28, 30 GewStG – keine Definition der gewerbesteuerlichen Betriebsstätte.[1] Diese Vorschriften regeln die Zerlegung des Messbetrags auf die einzelnen Gemeinden, in denen das Unternehmen eine Betri...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8.1 Inland

Rz. 105 Die GewSt ist in ihrer Wirkung territorial beschränkt. Sie erfasst nur gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden. Anders als bei der ESt oder KSt führt ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung im Inland niemals zu einer Besteuerung der weltweiten Einkünfte. Es gibt daher im Bereich der GewSt keine Unterscheidung in unbeschränkte und beschränkte Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 6.2.4 Steuerbefreiungen

Rz. 60 Das Gesetz fingiert bei den aufgezählten Rechtsformen eine gewerbliche Tätigkeit und damit die GewSt-Pflicht. Dies führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass ein Unternehmen auch tatsächlich der GewSt unterfällt. Sind die Gesellschaften gem. § 3 GewStG von der GewSt befreit, fällt keine GewSt an, auch wenn ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform vorliegt. Eine GewSt-Befreiu...mehr