Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bankenhaftung im Insolvenzfall

Leitsatz 1. Die von § 13c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben. Dieser erledigt sich durch den Umsatzsteuerjahresbescheid, sodass sich die Höhe der festgesetzten und bei Fälligkeit nicht entrichteten Steuer nach dem Jahresbescheid bestimmt. 2. Können Steuerbescheide aufgrund der Insolvenzeröffnung über das Vermö...mehr

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FF 11/2013, Eintritt des vo... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zu beiden Fragestellungen zuzustimmen. Soweit sie die in Leitsatz a) behandelte Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und den von dem Kind nach Eintritt seiner Volljährigkeit während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gestellten Unterhaltsantrag betrifft, gilt das schon deshalb, weil das Kind gute persönliche Gründe haben kann, sich nicht ohne sein Zutun oder so...mehr

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FF 07/2013, / Sorge- und Umgangsrecht

Ein Wechselmodell, das wegen der paritätischen Betreuung eines Kindes auch unterhaltsrechtlich zur Folge hat, dass beide Eltern auf den Barunterhalt des Kindes haften, liegt nur dann vor, wenn neben etwa gleichwertigen zeitlichen Anteilen in der Betreuung auch die Verantwortung für die Sicherstellung einer Betreuung bei beiden Eltern liegt. Fehlt es daran, so kann dem hohen ...mehr

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FF 07/2013, Geschäftsbericht 2011/2012

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2012 in Bremen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 26. November 2011 in Darmstadt bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.902 Mitg...mehr

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FF 07/2013, / Ehegattenunterhalt

Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt der Abänderungsantrag des Unterhaltsverpflichteten durch gerichtliche Entscheidung in vollem Umfang zurückgewiesen, hindert die Rechtskraft dieser Entscheidung ein späteres Erhöhungsverlangen des Unterhaltsberechtigten nicht (BGH, Beschl. v. 29.5.2013 – XII ZB 374/11). Zur Begrenzung eines vor der Unterhaltsrechtsreform tit...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / a) Kindesbedarf, "Wechselmehrbedarf"

Der Bedarf des Kindes ist grundsätzlich im Einzelfall zu ermitteln. Die Lebensstellung des Kindes richtet sich nach den zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, dabei sind die Besonderheiten des kindlichen Bedarfs beim Leben in zwei Haushalten zu berücksichtigen. Lässt sich dieser besondere Bedarf des Kindes beim Wechselmodell anhand der Unterhaltstabellen der Oberlandes...mehr

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FF 07/2013, Kindesunterhalt... / 1. Was ist ein "Wechselmodell"?

Das Gesetz kennt diesen Begriff nicht. Der Begriff wurde "obiter dictum" vom BGH in zwei grundlegenden Urteilen 2005 und 2007 verwendet. Beim Wechselmodell handele es sich – so der BGH – um eine "Betreuung mit im Wesentlichen gleichen Anteilen" mit einer "etwa hälftigen Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben", also "wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kind...mehr

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FF 07/2013, Keine Auskunfts... / 1 Gründe:

I. [1] Aus der 2004 geschiedenen Ehe der Beteiligten gingen zwei inzwischen volljährige Kinder hervor, die sich noch in der Ausbildung befinden. Gemäß einer am 3.7.2003 zwischen den Beteiligten getroffenen Unterhaltsvereinbarung zahlte der Antragsgegner (Vater) bis zum Eintritt der Volljährigkeit der Kinder Unterhalt in Höhe des jeweils geltenden Höchstbetrages nach der Düss...mehr

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FF 6/2013, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Ein ehebedingter Nachteil i.S.d. § 1578b BGB liegt nicht nur vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet (BGH, Beschl. v. 13.3.2013 – XII ZB 650/11, MDR 2013, 658 = ...mehr

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FF 6/2013, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 20. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 18. bis 21.9.2013 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Heribert Prantl zu dem Thema "Familie ist kein Stillleben". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Reformen im Kindschaftsrecht" (Prof. Dr. Michael Coes...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / c) Leistungserbringung durch den Ausgleichsberechtigten

Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch setzt voraus, dass der (vormals) betreuende Elternteil anstelle des barunterhaltsverpflichteten Elternteils auch die für den Unterhalt notwendigen Barmittel aufgebracht hat. Wird das behauptet, schließt sich zwanglos die Frage an, in welcher Höhe dies geschehen ist. Dass der Ausgleichsanspruch nicht über den geschuldeten Unterhalt hi...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / a) Nicht erfüllte Barunterhaltsverpflichtung des Antragsgegners

Der Elternteil, der den Ausgleich leisten soll, muss dem Kind gegenüber mindestens in der Höhe, in der Ausgleich verlangt wird,[21] barunterhaltspflichtig gewesen sein. Alle Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen ihn müssen daher im maßgeblichen Zeitraum vorhanden gewesen sein, also die (beim minderjährigen Kind in der Regel unproblematische) Bedürftigkei...mehr

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FF 6/2013, Der familienrech... / I. Einleitung

Es ist sicher Zufall, dass die Verfasserin dieses Beitrags in der letzten Zeit mehrfach als Berichterstatterin für Verfahren zuständig war, die einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zum Gegenstand hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser in der Praxis nicht immer einfach handhabbar ist, weshalb seine Voraussetzungen nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden so...mehr

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FF 5/2013, 50 Jahre Düsseldorfer Tabelle, 50 Jahre verordneter Unterhaltsverzicht

Marianne Breithaupt1. Auflage 2012, 439 Seiten, 89 EUR, Nomos Verlagsgesellschaft Bereits der Buchtitel macht mit aller Entschiedenheit deutlich, dass es der Autorin nicht darum geht, die Düsseldorfer Tabelle zu ihrem Jubiläum als wichtigen Bestandteil des Unterhaltsrechts zu würdigen und ihr – wie das bei solchen Anlässen üblich ist – für ihre weitere Zukunft die besten Wüns...mehr

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Probleme mit der Forderungsaufstellung beim PfÜB

Verbindliches PfÜB-Formular macht Schwierigkeiten Seit dem 1.3.2013 ist der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) wegen einer gewöhnlichen Geldforderung nur noch nach dem in Anlage 2 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZwVFVO) vorgesehenen Formular möglich. Nicht nur der Umfang des Formulars und dessen Unvollständigkeit im Hinblick auf ...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 4. Kindesunterhalt

Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder sind vom Einkommen abzusetzen, wobei jedoch die Angemessenheitsbetrachtung dazu führen kann, dass der Kindesunterhalt der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen ist.[28]mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 4. Selbstbehalt gegenüber erwachsenem Kind

Der Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber einem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, kann nach dem Tabellensatz für den Elternunterhalt[11] bemessen werden.[12] Gegebenenfalls kann dieser noch dadurch erhöht werden, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetz...mehr

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FF 04/2013, § 68 Abs. 3 Sat... / VII. Stellungnahme

Ich schließe mich zunächst Gottwald an, soweit er vom Verlust eines Stückes der Rechtskultur spricht.[42] Es handelt sich um den bereits früher begonnenen "Niedergang der Kultur der mündlichen Verhandlung im Zivilprozess".[43] Ich vermute hier einen hochgradigen Konsens zwischen pflichtbewussten Richtern und pflichtbewussten Rechtsanwälten. Ich erachte es als grundsätzlich ve...mehr

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FF 01/2013, "Düsseldorfer Tabelle" 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 1.1.2013 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 EUR auf 1.000 EUR erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 EUR. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze ("Hartz...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Bei der Bestimmung des anrechnungsfreien Einkommens bei Bezug von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB II sind Aufwendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht bis zu dem in einem Unterhaltstitel festgesetzten Betrag gemäß § 11b Nr. 7 SGB II anrechnungsfrei. Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II steht deshalb einer Nebentätigkeit nicht entgegen (AG Flensburg,...mehr

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AGS 09/2013, Mayer/Kroiß, RVG, Handkommentar zum RVG mit Streitwertkommentar und Tabellen. Herausgegeben von Dr. Hans-Jochem Mayer und Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 6. Aufl. 2013. 1867 S. 109,00 EUR

Zunächst ein ganz besonderes Kompliment an die beiden Herausgeber, denen es gelungen ist, gewissermaßen an allen anderen Kommentatoren vorbei fast zeitgleich mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ihren Kommentar auf den Markt zu bringen. Was beim Gerold/Schmidt nicht geklappt hat, ließ sich offenbar bei Mayer/Kroiß durchsetzen. Die – neudeutsch – User wird es freuen. Die Sch...mehr

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FF Nr.12/2012, / Kindesunterhalt

In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn der weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes. Das Kind kann vielmehr nach dem Ende der Schulzeit im Regelfall eine gewisse Erholungsphase für sich in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nicht für eine P...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was kann für ein minderjähriges oder von einem volljährigen Kind an Unterhalt oberhalb der Werte der Düsseldorfer Tabelle verlangt werden?

Maßstab für den Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt ist die Lebensstellung des bedürftigen Kindes. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Minderjährige und unverheiratete volljährige Kinder haben jedoch regelmäßig keine eigene Lebensstellung, solange sie nicht über ei...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Wann ist von einer Quotenberechnung in eine konkrete Bedarfsermittlung überzugehen?

Wann der Übergang von Quotenunterhalt zur konkreten Bedarfsermittlung stattfindet, wird von den Leitlinien der Oberlandesgerichte unterschiedlich in Nr. 15.3 beantwortet. Die Süddeutschen Leitlinien ziehen eine konkrete Bedarfsberechnung bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Pflichtigen in Betracht. Es wird also allein auf den Pflichtigen abgestellt; was unter sehr gute...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. Dem Grunde nach verbleibt es dabei, dass die vollstreckbare notarielle Urkunde vom 29.4.2004 gemäß § 239 FamFG zugunsten des Antragstellers abzuändern ist. Der ihm gegen den Antragsgegner zustehende Anspruch auf Kindesunterhalt gemäß § 1601 BGB hat sich gegenüber den in der Urkunde titulierten 227 EUR infolge verände...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / 2 Aus den Gründen:

[4] Die Revision ist unbegründet. I. [5] Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass dem Sohn des Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum kein Unterhaltsanspruch gegen den Beklagten zugestanden habe, so dass ein solcher auch nicht auf den Kläger habe übergehen können. Der Beklagte sei leistungsunfähig. Dem Grunde nach stehe einem unterhaltspflichtigen Elternteil...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Was ist in Unterhaltsfällen mit Auslandsbezug zu beachten?

Aufgrund der Mobilität der Familien und deren Mitglieder sowie aufgrund der Globalisierung des Rechts müssen sich Anwälte und Richter verstärkt bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen mit den Lebensverhältnissen anderer Länder beschäftigen. Lebt der Berechtigte in einem Land mit niedrigem Lebensstandard und Preisniveau, so führt dies nicht unbedingt dazu, dass der Unterhal...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / Leitsatz

Bei der Frage, ob und inwieweit sich ein Student überobligatorische Nebeneinkünfte auf seinen Unterhaltsbedarf gegenüber einem Elternteil anrechnen lassen muss, kann es im Rahmen der Billigkeitsabwägung entsprechend § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB einen für die Anrechnung sprechenden Gesichtspunkt darstellen, wenn der Student noch zuhause bei dem anderen Elternteil wohnt und dadurch ...mehr

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FF 11/2012, Erhöhung des Fa... / Leitsatz

1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbstständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien ...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 1 Tatbestand:

Der 21 Jahre alte Antragsteller ist Student im dritten Semester und lebt im Haushalt seiner Mutter. Er nimmt den Antragsgegner, seinen von der Mutter geschiedenen Vater, auf Unterhalt in Anspruch. Streitig ist u.a., ob und ggf. in welcher Höhe er sich ein Nebeneinkommen von ca. 300 EUR monatlich aus einer Aushilfstätigkeit in einem Supermarkt auf seinen Unterhaltsbedarf anre...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 10/2012, Jubiläen und Geburtstage

Klaus Schnitzler Nachdem wir im Jahr 2012 das 15-jährige Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht (vgl. Mai-Heft 2012) feiern konnten, stehen auch noch andere Jubiläen an: 15 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht Seit 1997 gibt es den Fachanwalt für Familienrecht. Er ist ein Erfolgsmodell. Inzwischen haben sich über 8.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Prüfung fü...mehr

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FF 10/2012, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

Wendl/Dose (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.413 Seiten, 139,00 EUR, C.H. Beck Verlag Das überwiegend von Familienrichtern gestaltete Handbuch ist seit mehr als 25 Jahren hervorragend eingeführt. Die Unterzeile des umfangreichen Buches enthält die Überschrift "Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Unterhaltsrecht und zum Verfahr...mehr

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FF 10/2012, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Die Zurechnung fiktiver Einkünfte setzt neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners voraus, dass er die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte objektiv erzielen kann. Um den Mindestkindesunterhalt der 1. Altersstufe (derzeit 225 EUR) zahlen zu können, muss ein Unterhaltspflichtiger einen Bruttoverdienst von rund 1.795 EU...mehr

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FF 10/2012, Sicherung der H... / I. Das Urteil des BGH vom 18.4.2012 – XII ZR 65/10

Im Urteil des BGH vom 18.4.2012[1] heißt es, dass die Verwendung einer Abfindung für Zwecke des Unterhalts, die aus Anlass eines nicht vorwerfbaren Verlustes des Arbeitsplatzes an den Unterhaltspflichtigen gezahlt worden sei, nicht nach der arbeitsrechtlichen Qualifikation, sondern vorwiegend nach unterhaltsrechtlichen Regeln zu beurteilen sei. Einer Heranziehung der Abfindu...mehr

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FF 9/2012, Reihenfolge der ... / 5. Drittelmethode im Rahmen von § 1581 BGB

Wenn zuerst der Unterhaltsanspruch nach § 1578b BGB zu beschränken und dann nach § 1581 BGB zu vermindern ist, und zwar auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des BGH nach der Drittelmethode, ist zu fragen, ob diese dogmatisch in § 1581 BGB eingebaut werden kann. Für die Drittelmethode werden drei Gründe angeführt: Die Gleichwertigkeit der geschiedenen und der neuen Ehe...mehr

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FF 9/2012, Kleine Kinder – große Sorge(n)?

Zitat Kinder müssen für die Dummheit der Erwachsenen zahlen, bis sie alt genug sind, selbst welche zu machen. Den Inhalt dieses Zitats von Jean Anouilh erleben wir Familienanwälte praktisch jeden Tag. Kein Bereich des Familienrechts wird so emotional ausgetragen, wie die Kindschaftssachen. Zwar wird allseits betont, es sollten keinesfalls die Kinder sein, die unter der Trennun...mehr

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FF 7/2012, Rechtsprechung k... / Kindesunterhalt

Ein minderjähriges Kind, dessen Vater über ein außergewöhnlich hohes Einkommen verfügt, während die betreuende Mutter ein geringfügig über dem angemessenen Selbstbehalt liegendes Einkommen erzielt, kann Unterhalt über den Höchstsätzen der Düsseldorfer Tabelle verlangen, der unter Berücksichtigung des in §§ 27 ff. SGB XI definierten sächlichen Existenzminimums i.V.m. § 28 SGB...mehr

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Haftung gemäß § 13c UStG nach Anfechtung der Forderungsabtretung im Insolvenzverfahren

Leitsatz Werden die infolge der Abtretung vereinnahmten Beträge vom Abtretungsempfänger an den Steuerpflichtigen oder im Fall der Insolvenz an den Insolvenzverwalter zurückerstattet, ist insoweit von einer Haftung nach § 13c UStG abzusehen. Sachverhalt Eine Sparkasse wurde vom Finanzamt als Haftender nach § 13c UStG in Anspruch genommen. Sie hatte sich von einer Kreditnehmeri...mehr

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zfs 6/2012, Erlaubte Rechts... / 2 Aus den Gründen:

[5] "I. Das BG, dessen Urt. in juris veröffentlicht ist (LG Stuttgart, Urt. v. 13.4.2011 – 4 S 278/10), hat die Aktivlegitimation der Kl. verneint, weil die Abtretung gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen §§ 1, 2, 3 und 5 RDG unwirksam sei. Die Abtretung sei auf eine Tätigkeit der Kl. gerichtet, die eine Rechtsdienstleistung i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG darstelle. Für die Erbr...mehr

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AGS 5/2012, Die Berechnung des Ehegattenunterhalts – Bedarf – Bedürftigkeit – Leistungsfähigkeit. Von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka. 3., völlig neu bearb. Aufl. 2011. Erich Schmidt Verlag, Berlin. 398 S., 48,00 EUR.

Nach Erscheinen der 2. Aufl. im Kalenderjahr 2003 war eine Neuauflage 2011 unabdingbar. Soyka selbst formuliert, dass die Neuerungen eine aktuelle Auflage seines Handbuchs herausgefordert haben. Mit einem Tabellen-, Leitlinien- und Rechtsprechungsstand Oktober 2011 ist sein Werk bis heute auf aktuellem Stand und verarbeitet die seit Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformge...mehr

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zfs 5/2012, Schadensersatza... / 2 Aus den Gründen:

"1. Dem Kl. steht ein Anspruch auf Ersatzbeschaffungskosten i.H.v. 3000 EUR gem. §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1, 631, 633 BGB zu." b. Die von der Bekl. erbrachten Reparaturarbeiten sind mangelhaft. Nach den nachvollziehbaren und überzeugenden Feststellungen des Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten als auch seiner mündlichen Anhörung ist der bei dem stre...mehr

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Berücksichtigung einer arbeitsrechtlichen Abfindung beim Kindesunterhalt

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine dem Unterhaltsschuldner gewährte arbeitsrechtliche Abfindung im Rahmen der Bedarfsermittlung für die Aufstockung des aufgrund des Verlustes des früheren Arbeitsplatzes reduzierten Einkommens des Unterhaltsschuldners herangezogen werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten waren gesc...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / a) Mindestbedarf und Selbstbehalt

Den Sinkflug der Unterhaltschancen nach der Scheidung zeigt uns die Entwicklung der Selbstbehalte einerseits, der von den Tabellen ausgewiesenen Mindestbedarfe der Unterhaltsempfänger andererseits an. Ich füge dem Diagramm, das die absoluten Beträge der Düsseldorfer Tabelle seit 1982 ausweist, eine Linie hinzu, welche die Entwicklung der Verbraucherpreise (nicht in absoluten...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 2. § 1615l BGB: Weitere Aufwärtsentwicklung?

Beim Betreuungsunterhalt der Eltern eines nichtehelichen Kindes sehen wir einerseits die gleichen auf Absenkung gerichteten Faktoren wie bei § 1570 BGB. Andererseits gibt es auch noch Auftriebschancen, besonders was das Unterhaltsmaß betrifft. Allgemein wird gesagt, das Maß dieses Unterhalts bestimme sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils,[73] also nicht na...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 5. Sonstige Unterhaltsbeziehungen

In der gegebenen Zeit war es nicht möglich, auch die Entwicklung der anderen Unterhaltsbeziehungen näher zu verfolgen oder gar chartmäßig darzustellen. Aufs Ganze gesehen gibt es – außer dem Betreuungsunterhalt der nichtehelichen Mütter – einen großen Gewinner; das ist der Unterhalt minderjähriger Kinder. Dieser hat durch die Rechtsprechung des BVerfG zum Existenzminimum[79]...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / I. Zu Thema und Methode

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des angekündigten Themas sind Sie vielleicht ins Rätseln geraten. Wer will in diesen schwankenden Zeiten wissen oder ahnen, was 2014 sein wird? Vielleicht ist bis dahin das ganze wirtschaftliche System zusammengebrochen und die Düsseldorfer Tabelle weist anstelle von Barbeträgen die Lieferung von Eiern, Mehl und Kartoffeln aus. Die v...mehr

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AGS 4/2012, Sparen ist die Mitte zwischen Geiz und Verschwendung1 Theodor Heuss.

Es war einmal eine Anwältin, die vertrat vor dem AG München eine bedürftige Kindesmutter in einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt. Gefordert war Unterhalt nach Gruppe 3 (Altersstufe 2) der Düsseldorfer Tabelle (Wert: 12 x 309,00 EUR = 3.708,00 EUR). Im Termin zur mündlichen Verhandlung zeichnete sich eine Einigung zwischen den Beteiligten ab. Der Antragsgegner war b...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / 5. Änderung der Düsseldorfer Tabelle?

a) Änderung des Bedarfs Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie ins...mehr

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FF 3/2012, Abänderung Unter... / a) Änderung des Bedarfs

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Eine Kollegin aus dem Ausland fragte mich einmal, was die Düsseldorfer Tabelle denn überhaupt darstelle. Und ob ihre Anwendung verpflichtend sei. Das ist, zumal in einer anderen Sprache, nicht einmal so leicht zu beantworten. Klar ist, dass die Düsseldorfer Tabelle die Lebenswirklichkeit abbildet, indem sie insbesondere sozialhilfere...mehr