Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzkonten / 4.1.2 Privatkonten für private Kapitaländerungen

Damit die Buchführung übersichtlich bleibt, werden für den privaten Bereich des Unternehmers separate Konten angelegt. Hier werden alle Mittelflüsse vom betrieblichen in den privaten Bereich (Entnahmen/Privatentnahmen[1]) und vom privaten in den betrieblichen Bereich (Einlagen/Privateinlagen[2]) gebucht. Achtung Privateinlagen können den Gewinn mindern Zu den Privateinlagen gehör...mehr

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Konzernkonsolidierung: Univ... / 1 Transaktionale Fremdwährungskonvertierung und -konsolidierung: Warum überhaupt?

In über Währungsräume hinweg konsolidierenden Unternehmen sind wir es gewohnt, dass die Umrechnung der Fremdwährung (Fx) auf Berichtswährung erst nach dem lokalen Abschluss der Tochtergesellschaften (TG) erfolgt; die Bilanzwerte zu Stichtagskursen, die Gewinn- und Verlustrechnung zu Durchschnittskursen (→ "modifizierte Stichtagsmethode"). Die daraus entstehenden, mathematisc...mehr

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Bilanzkonten / 3 Bestandskonten: Alle Konten der Bilanz

Nachdem die einzelnen Positionen der Bilanz in Konten aufgelöst wurden, werden diese Konten als Bestandskonten bezeichnet. Hier sind die Bestände der Besitz-/Vermögenswerte auf der Aktivseite sowie der Schulden und des Kapitals/Eigenkapitals/Betriebsvermögens auf der Passivseite dargestellt. Die Konten werden deshalb auch als aktive Bestandskonten (Besitz-/Vermögenswerte) und...mehr

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Konzernkonsolidierung: Univ... / 3 Was sind die (verborgenen) Probleme der heutigen Umrechnungspraxis?

Die heutige Art der Konzern-Währungsumrechnung kann noch nicht ganz optimal sein. Dies zeigt alleine schon die Tatsache, dass es eines direkt gegen Eigenkapital gebuchten Verrechnungskontos in Form des CTA-Kontos bedarf, um die Differenz zwischen Stichtagskurs- (Bilanz) und Durchschnittskurs-(GuV) Konvertierung "wegzubügeln". Ohne diese Differenzwertbuchung würde bspw. die d...mehr

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Bilanzkonten / 4.1.1 Erfolgskonten für betriebliche Kapitaländerungen

Alle betrieblichen Aufwendungen und Erträge des Unternehmens verändern auch das Kapital. Damit die Buchführung übersichtlich bleibt, werden für betriebliche Aufwendungen und Erträge gesonderte Konten – sog. Erfolgskonten – eingerichtet. Für diese Konten gelten die gleichen Buchungsregeln wie auch für das "Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen", denn es sind dem Grunde nach l...mehr

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Bilanzkonten / 3.2 Passive Bestandskonten

Auf den passiven Bestandskonten wird neben den Schuldposten auch das Kapital des Unternehmens ausgewiesen. Das Kapital wird auch als Eigenkapital oder Betriebsvermögen bezeichnet. Neben den Zugängen an Schulden (z. B. Aufnahme eines Darlehens) werden hier auch die Abgänge (beispielsweise Tilgungen) gebucht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 137 BewG ist durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] im Zusammenhang mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung neu in das BewG aufgenommen worden. Bei den Bilanzposten, die in dieser Vorschrift genannt werden, handelt es sich im weitesten Sinne um Eigenkapital, genauer: um auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführte Korrekturposten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Sonderverlustkonto (Nr. 1)

Rz. 47 [Autor/Stand] In der DM-Eröffnungsbilanz zum 1.7.1990 ergab sich ein erheblicher Rückstellungsbedarf dadurch, dass zu diesem Bilanzstichtag nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 5 EStG, § 249 Abs. 1 HGB) erstmals Rückstellungen vor allem für ungewisse Verbindlichkeiten und für Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden mussten. Der Ausweis sol...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers

Rz. 362 Die Anpassungsprüfung findet nicht einseitig und ausschließlich zur Wahrung der Belange der Versorgungsempfänger statt. Vielmehr sind im Rahmen einer Interessenabwägung auch wirtschaftliche Aspekte des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Vorrangig geht es dabei um die Erhaltung und gesunde Weiterentwicklung sowie die Substanzerhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Kapitalentwertungskonto (Nr. 2)

Rz. 67 [Autor/Stand] Nach § 26 Abs. 1 DMBilG haben Unternehmen i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 DMBilG (vgl. dazu Rz. 49) als Eigenkapital den Betrag auszuweisen, um den der Gesamtbetrag der auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände einschließlich der nach dem DMBilG einzustellenden Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten höher ist als der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beteiligungsentwertungskonto (Nr. 3)

Rz. 87 [Autor/Stand] Um eine Belastung des Staatshaushalts aus der Überschuldung ehemals volkseigener Unternehmen zu vermeiden, wurde nach dem DMBilG keine Forderung gegenüber dem Staat eingeräumt, sondern es sollte ein Ausgleich der Überschuldung innerhalb des früher volkseigenen Vermögens erfolgen, und zwar durch Saldierung von Ausgleichsforderungen mit Ausgleichsverbindli...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 9. Information ggü. den Betriebsrentnern

Rz. 380 Gem. § 16 Abs. 4 BetrAVG liegt eine zu Recht unterbliebene Anpassung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Versorgungsempfänger die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schriftlich dargelegt und mit einer Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich eines innerhalb von einer Frist von drei Monaten einzulegenden möglichen Widerspruchs versehen hat. Rz. 381 In welchem Umfang un...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Kriterien auf der Ebene der Gesellschaft

Rz. 476 Auf der Ebene der Gesellschaft sind bei der Beurteilung der Höhe der Gesamtvergütung die Unternehmensgröße, die Ertragskraft, die Eigenkapitalverzinsung, die Branche sowie der Firmensitz (Region) zu berücksichtigen (BFH v. 18.3.2002 – I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176). Rz. 477 Besondere Bedeutung haben die Ertragskraft der Gesellschaft und die Eigenkapitalverzinsung. Gera...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Widerruf von Versorgungszusagen

Rz. 300 I.R.d. Verhandlungen zur Trennung stellt sich vielfach die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, durch einseitigen Widerruf die betriebliche Versorgungszusage zu beenden, wenn dem Mitarbeiter Verfehlungen vorgeworfen werden. Die Messlatte für einen solchen einseitigen Widerruf ist hoch. Rz. 301 Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechti...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Treuepflichtverletzungen

Rz. 577 Ein Ausnahmefall, bei dem ein Widerruf oder eine Kürzung von Versorgungsleistungen nach der Rspr. zulässig sein kann, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Treuepflichtverletzung des Versorgungsberechtigten. Rz. 578 Mangels entsprechender gesetzlicher Regelungen hat das BAG seit seiner Entscheidung v. 18.10.1979 (3 AZR 550/78, NJW 1980, 1127) in einer Vielzahl von ...mehr

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Verbindlichkeitenspiegel / 4 Inhalt und Aussage des Verbindlichkeitenspiegels

Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 HGB verlangten Angaben ist für jeden Posten der Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema vorzunehmen (Verbindlichkeitenspiegel im engeren Sinne).[1] Der Verbindlichkeitenspiegel sollte nicht als "lästige" Pflicht betrachtet, sondern als Entscheidungshilfe zur Gestaltung der Fremdfinanzierung des Betriebs genutzt werden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Vorläufige Gewinnrücklage

Rz. 107 [Autor/Stand] Die vorläufige Gewinnrücklage regelt § 31 DMBilG , der folgenden Wortlaut hat: „ § 31 Vorläufige Gewinnrücklage (1) Unternehmen dürfen, wenn sie nicht Geldinstitute oder Außenhandelsbetriebe sind, folgende Maßnahmen treffen, um eine Gewinnrücklage bilden zu können: 1. Die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dü...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nennkapital, nicht eingezahltes

Vorgänge im Zusammenhang mit der Einforderung oder Nichteinforderung von ausstehendem Nennkapital können grundsätzlich keine verdeckten Gewinnausschüttungen sein.[1] Wird das Nennkapital nicht eingezahlt und auch nicht eingefordert, ist zwar das Vermögen der Kapitalgesellschaft gemindert (verhinderte Vermögensmehrung). Es handelt sich aber um einen offenen gesellschaftsrecht...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verhältnis zu § 1 AStG

Bei grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen kann allerdings § 1 AStG eingreifen. Der EuGH hat allerdings entschieden, dass wegen des Eigeninteresses der Muttergesellschaft an dem wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaft sowie wegen der Finanzierungsverantwortung der Muttergesellschaft nicht marktgerechte Konditionen einer Finanzierungsmaßnahme auf "wirtschaftlich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erstausstattung

Literatur: Westerfelhaus, DB 1985, 937; Neufang, INF 1996, 553; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223 Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder sonstigen Körperschaft einschließlich der Zurverfügungstellung der für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendigen Mittel durch die Gesellschafter ("Erstausstattung") ist ein Vorgang, der grundsätzlich auf gesellschaftsrechtlicher...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.8 Maßstab bei Geschäften, die nur mit Gesellschaftern abgeschlossen werden können

Rz. 197 Der Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist insoweit nicht anwendbar, als Maßnahmen nur von einem Gesellschafter vorgenommen werden können, daher regelmäßig nicht in den Kompetenzbereich des Geschäftsführers fallen. Ein Drittvergleich ist dann nicht möglich. Rz. 197a Als Maßstab kann in diesen Fällen nur eine modifizierte Form der Angemessen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt,[1] sind mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag[2] rückwirkend nicht mehr die für Körperschaften, sondern die für Personengesellschaften geltenden Regelungen anwendbar. Daher sind ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag an die Gesellschafter gezahlte Mieten, Pachten, Gehälte...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zinsen

Literatur: Mayer-Wegelin, FR 1983, 289; Dahnke, IStR 1997, 490; Meilicke/Sangen-Emden, FR 1998, 938; Dörner, INF 2002, 328; Mitsch/Sondermann, INF 2004, 588 Zinsen für ein betrieblich veranlasstes Darlehen sind Betriebsausgaben. Für die Beurteilung einer verdeckten Gewinnausschüttung sind Zinsen und Kapital getrennt zu würdigen. Aus Umständen, die die Hingabe eines Darlehens ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen

Eine Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzbedarf durch Eigen- oder Fremdkapital deckt. Ebenso kann sie frei entscheiden, ob sie benötigtes Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder vom Gesellschafter bzw. von verbundenen Unternehmen aufnimmt. Darlehensbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehme...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.2 Quellenbesteuerung der Gewinnausschüttung an die deutsche Spitzeneinheit

Rz. 71 Die deutsche Spitzeneinheit unterliegt im Ausland regelmäßig der beschränkten Steuerpflicht. Daher erheben zahlreiche ausländische Staaten auf Einkünfte, die der deutschen Spitzeneinheit grenzüberschreitend zugehen, unterschiedliche Quellensteuern. Neben Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzgebühren (Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital oder immaterielles Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.4 Vollständiger Ansatz der stillen Reserven

Rz. 148 Beim Erwerb von 100 % der Anteile an der die Verluste ausweisenden Körperschaft sind der Prüfung, ob die Verluste die stillen Reserven übersteigen, der gesamte gemeine Wert der Anteile, das gesamte Eigenkapital und die gesamten Verluste zugrunde zu legen. Der Gesetzestext spricht von dem Anteil des zu berücksichtigenden Eigenkapitals entsprechend dem Anteil der still...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.6 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 154 Die stillen Reserven und das steuerliche Eigenkapital sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 6 auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen. Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb durch Zusammenrechnung mehrerer Anteilserwerbe in dem Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Wenn lediglic...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen kommt die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG in Betracht. Inwieweit eine Ausschüttung das steuerliche Einlagekonto berührt, ist wie folgt zu ermitteln: Eigenkapital in der Steuerbilanz des Vorjahres Eine Verwendung des Einlageko...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.2 Darlehensverhältnisse

Die Hingabe eines Darlehens an den Gesellschafter stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn schon bei der Darlehenshingabe mit der Uneinbringlichkeit gerechnet werden muss.[1] Ein unvollständiger Darlehensvertrag zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter kann nicht in die Zuführung von Eigenkapital umgedeutet werden.[2] Eine verdeckte Gewinnaussch...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.1 Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung erfordert eine Auswirkung auf das Vermögen (= Eigenkapital) der Körperschaft. Dies kann durch eine konkrete Vermögensminderung erfolgen, aber auch durch die Verhinderung einer Vermögensmehrung. Praxis-Beispiel Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung Gesellschafter A der A-GmbH entnimmt dem Warenlager der GmbH ohne Berechnung Waren für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.2 Länderbezogener Bericht

Rz. 80 Aus § 138a Abs. 2 AO ergibt sich der detaillierte Inhalt des (dreigeteilten) länderbezogenen Berichts. Teil 1 des Berichts besteht aus einer nach den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten, in denen der Konzern Unternehmen oder Betriebsstätten unterhält, gegliederten und diejenigen Unternehmen und Betriebsstätten, die vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbez...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.1.1 Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft

Einem Kursrisiko unterliegende Geschäfte werden von Unternehmen häufig durch Sicherungsgeschäfte abgesichert. Zu unterscheiden sind: Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft ist das zu sichernde Geschäft. Dieses kann einem Marktpreis- (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechsel-/Devisenkurse, Indizes) oder Bonitätsrisiko unterliegen. Das kann auf schwankenden Währungskur...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

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Forderungen und Verbindlich... / 2.2.2 Voraussetzungen für die Bildung einer Bewertungseinheit

Die Bildung einer Bewertungseinheit verlangt das Vorliegen folgender kumulativ zu erfüllender Voraussetzungen: Zusammenfassung von zulässigen Grund- und Sicherungsgeschäften (Designation) Als abzusichernde Grundgeschäfte kommen Forderungen und Verbindlichkeiten in Betracht, aber auch schwebende Geschäfte (z. B. noch nicht erfüllte Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäfte; auch...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 4.1.3 Kostenaufschlagsmethode

Rz. 32 Funktionsweise der Kostenaufschlagsmethode. Bei der Kostenaufschlagsmethode[1] wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden/leistenden Unternehmens ermittelt und diese anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden. Anwendung findet die Kostenaufschlagsmethode insbesondere dann, wenn die Anwendungsvorauss...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.3 Umsetzung des Country-by-Country Reporting in der EU und in Deutschland

Rz. 46 Im Zuge des sog. Anti Tax Avoidance Packages hat die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung von Unternehmenssteuervermeidung initiiert, die sicherstellen sollen, dass Steuern dort bezahlt werden, wo die Gewinne generiert werden. Neben der Arbeit an der Gewährleistung eines automatischen Austauschs von Informationen über Steuerentscheidungen h...mehr

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Steuerliche Folgen der Löschung einer Limited im britischen Register

Kommentar Wird eine Limited nach dem 31.12.2020 im britischen Handelsregister (Companies House) gelöscht, hat dies auch Folgen für die Besteuerung der Gesellschaft in Deutschland. Welche das sind, hat die Finanzverwaltung nun dargelegt. Zivilrechtliche Behandlung Betroffen sind alle nach dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegründeten Unternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr