Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Estland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 42 Kapital als Haftungsfonds muss nicht nur zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft bestehen, sondern auch später erhalten bleiben. Diese Haftungsmasse soll für die Gläubiger zur Verfügung stehen und nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Die Vorschriften der §§ 157, 158 HGB verbieten solche Auszahlungen gerade. Zwar dürfen die Gesellschafter sowohl am erziel...mehr

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Schweiz / 2. Kapitalsteuer

Rz. 196 Die Kantone und Gemeinden erheben neben der Gewinnsteuer auch eine Kapitalsteuer. Gegenstand der Kapitalsteuer sind das einbezahlte Stammkapital sowie die offenen und die aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven. Zum steuerbaren Eigenkapital gehört auch der Teil des Fremdkapitals, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt. Steuerbar ist auf...mehr

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Finnland / 1. Allgemeines

Rz. 70 Bei einer Aktienemission, die nach der Gründung erfolgt, kann im Beschluss über die Aktienausgabe bestimmt werden, dass der Ausgabepreis entweder vollständig oder teilweise in die freie Kapitalrücklage eingestellt wird (OYL 9:6.1). Dadurch sind die Aktien völlig von der Grundkapitalziffer abgekoppelt. Das Grundkapital kann auch ohne Ausgabe von Aktien erhöht werden. E...mehr

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Finnland / II. Maßnahmen bei Kapitalverlust

Rz. 174 Wenn der Vorstand der Gesellschaft bemerkt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft negativ ist, muss er unverzüglich eine Registeranmeldung über den Verlust des Eigenkapitals machen. Die Registereintragung kann später gelöscht werden, wenn das Eigenkapital wieder über die Hälfte des Grundkapitals beträgt (OYL 20:23.1). Der Vorstand einer öffentlichen Aktiengesellscha...mehr

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Ungarn / 1. Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (Formwechsel)

Rz. 139 Eine Änderung der Gesellschaftsform ist möglich, sofern die Gesellschafter ihre im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammeinlage vollständig geleistet haben, die Gesellschaft sich nicht im Vergleichsverfahren oder in freiwilliger Liquidation befindet und gegen sie keine strafrechtliche Maßnahme verhängt worden ist bzw. kein Verfahren auf Erlass einer derartigen Maßna...mehr

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Schweiz / b) Nachschusspflichten

Rz. 105 Die Statuten können die Gesellschafter zur Leistung von Nachschüssen verpflichten. Eine statutarisch vorgesehene Nachschusspflicht wird betragsmäßig auf das Doppelte des Nennwertes der Stammanteile beschränkt (Art. 795 Abs. 2 OR). Die Nachschusspflicht wird insofern dem Eigenkapital angeglichen, als Nachschüsse nicht mehr nur zur Deckung von Bilanzverlusten, sondern ...mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Kosten der Gründung

Rz. 91 Die Gebühren für die Registereintragung durch Übermittlung von Dokumenten einschließlich der Bekanntmachung bilden den hauptsächlichen Kostenpunkt. Die Gebühren, die das Companies House für seine Dienste erhebt, betragen derzeit:[11]mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 41 Zu den Bestimmungen über den Kapitalschutz gehört, dass außer im Fall der vorweggenommenen Gewinnentnahme ohne einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss kein Gesellschaftsvermögen verteilt bzw. ausgeschüttet werden darf. Fällt die Gesellschaft nach einem derartigen Gesellschafterbeschluss in eine Vermögenskrise,[79] darf die Geschäftsführung trotz Vorhandenseins de...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 112 Auf Geschäftsbriefen, Anzeigen sowie "allen Verlautbarungen nach außen hin"[159] müssen neben der Firmierung Angaben gemacht werden zum Gesellschaftstyp, Sitz, zuständigen Handelsregister und zur entsprechenden Matrikel-, Steuernummer sowie im Fall einer GmbH, AG oder KGaA zur Höhe des Gesellschaftskapitals. Wurde nicht das ganze Gesellschaftskapital einbezahlt, muss...mehr

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Tschechische Republik / 1. Erhöhung des Stammkapitals

Rz. 33 Die Höhe des Stammkapitals wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt, der eine ⅔-Mehrheit aller Stimmen der Gesellschafter erfordert. Die Erhöhung des Stammkapitals kann erfolgen:mehr

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Lettland / IV. Kapitalherabsetzung

Rz. 37 Auch die Kapitalherabsetzung ist in Lettland gesetzlich geregelt, vgl. § 204 HGB. Dabei ist zu beachten, dass das Kapital einer Gesellschaft nur bis zur gesetzlich festgelegten Mindestgrenze für eine Stammeinlage herabgesetzt werden kann. Im Rahmen der effektiven Kapitalherabsetzung wird primär haftendes Eigenkapital der Gesellschaft reduziert und an die Gesellschafte...mehr

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Schweiz / IV. Eigene Anteile

Rz. 62 Die GmbH darf eigene Stammanteile mit einem Gesamtnennwert von höchstens 10 % des Stammkapitals erwerben. Eine Höchstgrenze von 35 % gilt ausnahmsweise dann, wenn die Stammanteile im Zusammenhang mit Übertragbarkeitsbeschränkungen, einem Austritt oder einem Ausschluss eines Gesellschafters erworben werden. In diesem Fall sind die Stammanteile innerhalb von zwei Jahren...mehr

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Tschechische Republik / I. Gesellschafter

Rz. 53 Den Gesellschaftern entstehen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Gesellschaft Rechte und Pflichten. Diese umfassen insbesondere das Recht, sich an der Verwaltung der Gesellschaft zu beteiligen, das Kontrollrecht und das Recht auf den Gewinnanteil. Diese Rechte – mit Ausnahme des Kontrollrechts – stehen den Gesellschaftern grundsätzlich im Verhältnis ihrer Ge...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Kapitalerhöhung

Rz. 85 Der Gesellschaft kann jederzeit neues Eigenkapital in Form von Stammeinlagen zugeführt werden. Dazu ist ein Kapitalerhöhungsbeschluss durch die Gesellschafter notwendig. Dazu ist eine Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen notwendig, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorsieht. Der Kapitalerhöhungsbeschluss sowie die damit verbundene Ä...mehr

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Argentinien / II. Thin Capitalisation Rules

Rz. 98 Ein Abzug von Zinszahlungen als steuerliche Betriebsausgabe war den argentinischen Gesellschaften zu versagen, wenn das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital eine Größenordnung von 2:1 übersteigt. Diese Grenze wurde nun durch die BEPS Regelung ersetzt. Abzug überschüssiger Fremdkapitalkosten kann nun insoweit ermöglicht werden, als sie 30 % des steuerlichen EBIT...mehr

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Österreich / 3. Weitere Kosten

Rz. 32 Daneben können in Ausnahmefällen bei Sachgründungen Rechtsgeschäftsgebühren für Zessionen und Grunderwerbsteuer bei Einbringung einer Liegenschaft anfallen. Hierfür finden sich jedoch Begünstigungen im Umgründungsteuergesetz (UmgrStG). Die Gesellschaftsteuer (geregelt im Kapitalverkehrsteuergesetz – KVG), die u.a. die Leistung von Eigenkapital im Zuge der Gründung ode...mehr

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Dänemark / III. Kapitalerhaltung

Rz. 32 Die Gesellschafter haben – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Satzung – einen Anspruch auf einen Anteil an den Überschüssen der Gesellschaft nach Maßgabe ihres Anteils am Gesellschaftskapital (§ 1 Abs. 2 SEL). Eine Verteilung von Gesellschaftsmitteln unter die Gesellschafter darf nach § 179 Abs. 1 SEL nur erfolgenmehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Serbien / O. Steuerrecht

Rz. 114 Der Gewinn der Gesellschaft (i.e. der gemäß IFRS und serbischen Rechnungslegungsstandards in der Bilanz ausgewiesene Gewinn) ist gemäß dem Körperschaftsteuergesetz (Zakon o porezu na dobit pravnih lica) zu besteuern. Neben der Besteuerung des Bilanzgewinns werden auch die an die Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden besteuert (Dividendensteuer), außer der Empfäng...mehr

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Liechtenstein / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 61 Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind einerseits die Mitbestimmungsrechte des Gesellschafters gemäß PGR: Teilnahme und Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung, das Recht zur Geschäftsführung (wenn kein Fremdgeschäftsführer bestellt wurde), die "Ansprüche auf den Reingewinn und das Liquidationsguthaben", Art. 401 Abs. 2 PGR. Dem steht...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Haftung der Gesellschafter

Rz. 327 Auch im spanischen Recht ist das Institut der Durchgriffshaftung (teoría del levantamiento del velo) gegen die Gesellschafter der S.L. anerkannt.[171] Rz. 328 Den alleinigen Gesellschafter einer S.L. (vgl. Art. 12 ff. LSC) treffen nach Art. 15 ff. LSC besondere Verpflichtungen. Er muss alle Verträge zwischen ihm und der Gesellschaft wenigstens schriftlich abfassen, in...mehr

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Kanada / III. Kapitalerhaltung

Rz. 28 Das Eigenkapital einer Gesellschaft wird getrennt nach Klassen und nach Ausgabe der Anteile in separaten Konten ausgewiesen, die wiederum in ihrer Summe das gesamte Stammkapital ("Stated Capital") darstellen, das sodann auch in der Bilanz ausgewiesen wird (siehe Rdn 24 f.). Während das deutsche Recht das Stammkapital einer Gesellschaft im Interesse ihrer Gläubiger quas...mehr

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Slowakei / c) Spaltung

Rz. 103 Bei der Spaltung der Gesellschaft geht das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft auf mehrere neu entstehende Gesellschaften als universale Rechtsnachfolgerinnen über. Jede der Nachfolgegesellschaften haftet für die Verbindlichkeiten, die durch die Spaltung der aufgelösten Gesellschaft auf die anderen Rechtsnachfolgegesellschaften übergegangen sind, mit, und zwar bis ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / b) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 46 Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen finden sich nicht in den Gesellschaftsrechten der Einzelstaaten, sondern im bundesrechtlich geregelten Insolvenzrecht (Bankruptcy Code – BC). Diese Vorschriften kommen erst in der Insolvenz der Gesellschaft zum Tragen. Nach § 510(c)(1) BC ist das Insolvenzgericht ermächtigt, einen Rangrücktritt von Gesells...mehr

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Österreich / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 54 ff. GmbHG)

Rz. 92 Diese ist in folgenden Einzelakten zu vollziehen: a) Herabsetzungsbeschluss. Die Kapitalherabsetzung stellt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar und bedarf daher eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss hat mindestens zu enthalten:mehr

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Schweden / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 61 Eine in der Praxis selten vorkommende Herabsetzung des Aktienkapitals (minskning av aktiekapitalet) kann nach Kap. 20 ABL nur zu folgenden Zwecken in Frage kommen:mehr

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Slowenien / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 41 Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, als sich diese in der Krise befand, anstatt ihr Eigenkapital zuzuführen, wie dies ordentliche Kaufleute getan hätten, ein Darlehen gewährt, so kann er keinen Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Konkursverfahren (oder Zwangsverfahren) erheben. Ein solches Darlehen gilt als das Vermögen der Gesellschaft im...mehr

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Türkei / III. Kapitalerhaltung

Rz. 96 Im Interesse der Kapitalerhaltung und des Gläubigerschutzes können Erhöhungen und Herabsetzungen des Kapitals nur mit satzungsändernder Mehrheit durchgeführt werden (Art. 590 i.V.m. Art. 621 HGB). Die Gesellschafter sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Kapitalbestand nicht unter die Mindestgrenze fällt (Art. 633 HGB i.V.m. Art. 376 f. HGB). Die Rückgewäh...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Rz. 40 Die gesetzliche Regelung in Art. 408 ZTD ist eine Zusammenfassung der §§ 32a, 32b des deutschen GmbH-Gesetzes alter Fassung. Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt, als sich diese in der Krise befand, anstatt ihr Eigenkapital zuzuführen, wie dies ordentliche Kaufleute getan hätten, ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Da...mehr

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Ungarn / 2. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 120 Die Gesellschafterversammlung muss grundsätzlich vom Geschäftsführer einberufen werden, sofern das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag dies nicht anders bestimmt. Sie muss einberufen werden (alternativ ist auch die Initiierung eines Umlaufbeschlussverfahrens möglich), wenn entweder das Eigenkapital auf die Hälfte des satzungsmäßigen Stammkapitals oder unter das gese...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / V. Eigene Anteile

Rz. 46 Ein Rückkauf eigener Anteile ist im Rahmen bestimmter Voraussetzungen zulässig, Section 68 CA. Insbesondere ist der Rückkauf zulässig pro Geschäftsjahr bis zu einer Höhe von 25 % des eingezahlten Kapitals zuzüglich freier Rücklagen. Das Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital darf 2:1 nicht unterschreiten. Nur voll eingezahlte Anteile können Gegenstand eines Rückkaufs...mehr

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Finnland / VII. Kapitalherabsetzung

Rz. 75 Die Hauptversammlung kann über die Kapitalherabsetzung beschließen, die nach OYL 14:1.1 folgende Zwecke haben kann:mehr

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Schweden / III. Kapitalerhaltung

Rz. 46 Das Aktienkapital der schwedischen Aktiengesellschaft ist durch eine Vielzahl von Vorschriften des ABL geschützt. In Kap. 17 ABL werden eine Reihe von Transaktionen, die dazu führen, dass die Vermögensmasse der Gesellschaft sich verringert, unter dem Sammelbegriff "Werteübertragung" (värdeöverföring) behandelt. Nur Transaktionen, bei denen die Gesellschaft keine oder ...mehr

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Serbien / III. Kapitalerhaltung

Rz. 35 Gemäß Art. 47 ZPD können die Gesellschafter keine Rückzahlung ihrer Stammeinlage verlangen. Die Stammeinlage geht in das Eigentum der Gesellschaft über, die Gesellschafter können über die Stammeinlage nicht mehr verfügen. Die Stammeinlage trägt keine Zinsen. Rz. 36 Sofern der Gründungsakt nichts anderes bestimmt, kann eine Gesellschaft grundsätzlich jederzeit Gewinnaus...mehr

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Kanada / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 33 Sect. 26 (10) CBCA erlaubt eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Das Gesetz sieht in Art. 38 CBCA (dazu sogleich) jedoch einen recht großen Handlungsspielraum vor. Nach Sect. 173 (1) (f) CBCA ist in solchen Fällen, in denen das Stated Capital (Grund- bzw. Stammkapital) der Gesellschaft in deren Articles of Association festges...mehr

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Schweiz / V. Kapitalerhöhung

Rz. 63 Die Erhöhung des Stammkapitals ist durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen. Die Durchführung obliegt den Geschäftsführern und muss innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Ansonsten fällt der Beschluss dahin. Ein öffentliches Angebot zur Zeichnung der Stammanteile ist ausgeschlossen (Art. 781 OR). Für den Kapitalerhöhungsbeschluss ist eine Mehrheit vo...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Das Eigenkapitalersatzrecht; Recht der Gesellschafterdarlehen

Rz. 169 Das System des festen Stammkapitals bedingt nicht nur eine Absicherung durch Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Gesellschaft bei Verlust des Haftungsfonds entweder liquidiert oder ihr neues Kapital zugeführt wird. Die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts bzw. des Rechts der Gesellschafterdarlehen dienen der Durch...mehr

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Ungarn / III. Kapitalerhaltung

Rz. 69 Die Kapitalbindung der Kft. ist in § 3:9 Ptk. sowie in den §§ 3:184–3:187 Ptk. geregelt. Gemäß § 3:9 Abs. 1 Ptk. dürfen die Gesellschafter ihre geleisteten Einlagen nicht von der Gesellschaft zurückfordern. Dies gilt selbst dann, wenn durch die Auszahlung der Einlage der Bestand des Stammkapitals nicht gefährdet würde. Die Gesellschafter haben lediglich Anspruch auf D...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 43 Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zusammen aus:mehr

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Kanada / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 96 Neben der – wegen ihrer geringen Höhe und der auf Unternehmen mit hohem Kapitaleinsatz beschränkten – Kapitalsteuer ("Capital Tax") unterliegt die Gesellschaft sowohl der Bundes- als auch der Provinz-Einkommensteuer ("Income Tax"). Nur in den Provinzen Ontario, Quebec und Alberta sind getrennte Einkommensteuererklärungen für Bund und Provinz abzugeben; in den übrigen ...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Formwechsel

Rz. 125 Der Formwechsel einer SARL in eine andere Gesellschaftsform (transformation) stellt nach Art. L 210–6 Abs. 1 C.com. eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar, so dass deren Voraussetzungen eingehalten werden müssen. Rz. 126 Weiter setzt der Formwechsel voraus, dass die Anforderungen an die neue Gesellschaftsform, wie z.B. Mindestzahl der Gesellschafter oder Mindestk...mehr

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Finnland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Die Verpflichtung zur Volleinzahlung der Einlagen sowie die restriktive Handhabung der Sacheinlagen dienen dem Kapitalschutz bei der Gründung der Gesellschaft. Daneben dienen u.a. die Vorschriften zur restriktiven Gewinnausschüttung der Kapitalerhaltung. Rz. 60 In OYL 13. Abschnitt werden mehrere Voraussetzungen für die Gewinnausschüttung aufgelistet. Die Quintessenz d...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Anknüpfung

Rz. 172 Im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Einordnung war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG zwischen den Rechtsprechungs- und den Novellenregeln zu differenzieren (siehe Rdn 170). Während die Rechtsprechungsregeln aufgrund ihres dogmatischen Ursprungs in §§ 30, 31 GmbHG als abstrakt-präventive Regelungen eingestuft wurden, die sich einer insolvenzrechtlichen Qualifik...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Buchführungspflicht

Rz. 113 Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Dazu gehört neben den Unterlagen der Rechnungslegung auch der Geschäftsbericht. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Jahresabschluss und weitere unternehmensspezifische Daten sind im IES zu melden. Rz. 114 Alle Handelsgesellschaften, öffentliche Untern...mehr

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Belgien / 4. Kapital bzw. Gesellschaftsvermögen

Rz. 30 Mit der Einführung des GGV ist das Konzept des Mindeststammkapitals in Bezug auf die GmbH abgeschafft worden. Gemäß Art. 5:1 GGV kann eine GmbH nunmehr ohne Eigenkapital gegründet werden. Selbstredend müssen die Gründer und Aktionäre jedoch auch weiterhin eine Einlage in die Gesellschaft leisten, welche dann das Gesellschaftsvermögen darstellt. Aus buchhalterischer Sic...mehr

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Russland / II. Buchführungspflicht

Rz. 108 Jedes Unternehmen in Russland ist verpflichtet, jährlich einen Abschluss zu erstellen. Das Wirtschaftsjahr in der Russischen Föderation entspricht grundsätzlich dem Kalenderjahr. Die Aufstellungsfrist beträgt 90 Tage nach Jahresende. Für die Aufstellung von Abschlüssen wurden spezielle Formblätter entwickelt und vom Finanzministerium der Russischen Föderation genehmi...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 105 Art. 73 LSC bestimmt die Haftung der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter, die diese Eigenschaft zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung besitzen, für den Bestand und die Bewertung der Sacheinlagen. Der Geschäftsführer haftet gem. Art. 73.3 LSC gesamtschuldnerisch neben den Gesellschaftern, wenn bei einer Kapitalerhöhung aus Sacheinlagen der erklärte Wert höher i...mehr

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Japan / a) Organkonstellationen

Rz. 23 Die einzurichtenden Organe der Aktiengesellschaft sind im Rahmen bestimmter Vorgaben nach Art eines Modulsystems zusammenstellbar. Das hat die Rechtsanwendung erheblich verkompliziert. Zusätzlich zu den bisher möglichen Organen Generalversammlung der Aktionäre (kabunushi sōkai), Direktor, Direktoren und Rat der Direktoren[20] (torishimariyaku/ torishimariyaku/torishim...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 3. Kapitalersatzrecht

Rz. 94 Mit der Errichtung und anderen konstitutiven Elementen unterliegt auch die Kapitalverfassung dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt für das gesetzliche Mindestkapital und die Kapitalaufbringung einschließlich der Zulässigkeit und besonderen Anforderungen an Sacheinlagen ebenso wie für seine Änderungen, also die Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung.[125] Nach weit überw...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / 2. Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 82 Das Initiativrecht, die Hauptversammlung einzuberufen, steht dem Aufsichtsrat, dem Vorstand (falls kein Vorstand gebildet wird, dem Geschäftsführer) und den Gesellschaftern zu, deren Aktien mindestens 1/10 aller Stimmen erreichen, wenn die Satzung keine geringere Stimmenzahl vorsieht. Die Initiatoren der Einberufung der Hauptversammlung haben den Antrag unter Angabe d...mehr