Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines – Systematik der Nachlassbewertung

Rz. 1 Der Pflichtteilsberechtigte soll durch den Pflichtteil wirtschaftlich (in Geld) so gestellt werden, als ob er mit seiner Pflichtteilsquote Erbe geworden wäre.[1] Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2303 BGB in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die betragsmäßige Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt daher von zwei Faktoren ab: der Erbquote und dem Wert d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (2) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 41 Als Fortsetzungsklauseln werden solche Regelungen bezeichnet, denen zufolge die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der verstorbene Gesellschafter scheidet im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesellschaft aus. Damit erlöschen automatisch auch alle ihm bis dato zustehenden gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 41 und Zeile 48)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Anschaffungskosten von Anteilen an einer Agrargenossenschaft, die durch die Umwandlung einer LPG entstanden ist

Leitsatz 1. Der in § 17 Abs. 2 EStG verwendete Begriff der "Anschaffungskosten" ist i.S. des § 6 EStG und des § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Danach sind Anschaffungskosten u.a. Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen. 2. Abweichend von diesem grundsätzlich im Bereich des § 17 EStG geltenden Be...mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 2.1 Einheitlichen Wissens- und Informationsstandstand sicherstellen

In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass sich Führungskräfte nicht mit allen Aspekten der Betriebswirtschaft und der Unternehmenssteuerung auskennen. Selbst wenn dies der Fall ist, werden gleiche Begriffe häufig unterschiedlich interpretiert. Wenn man das Berichtswesen nicht nur als zentrales Informationsmedium, sondern auch als wichtiges Kommunikationswerkzeug im Untern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.3 Anfangsphase

Rz. 17c Die Anfangsphase i. S. d. § 15b Abs. 2 S. 2 EStG ist der Zeitraum, in dem nach dem zugrunde liegenden Konzept nicht nachhaltig positive Einkünfte erzielt werden sollen, sodass sie i. d. R. mit der Verlustphase identisch ist. Der Abschluss der Investitionsphase ist ohne Bedeutung. Die Anfangsphase endet, wenn nach dem prognostizierten Konzept ab einem bestimmten Vz da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Erzielung negativer Einkünfte

Rz. 17b Das vorgefertigte Konzept muss auf die Erzielung eines steuerlichen Vorteils in Form negativer Einkünfte gerichtet sein, wobei dies nicht im Vordergrund stehen muss. Entscheidend sind nicht die tatsächlich erzielten, sondern die sich aus dem Konzept ergebenden prospektierten negativen Einkünfte, sodass Verluste, die nach dem Konzept unerwartet waren (z. B. Mietausfal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Verlustquote

Rz. 26 Nach § 15b Abs. 3 EStG ist Abs. 1 nur anzuwenden, wenn innerhalb der Anfangsphase (Rz. 17c) das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals oder bei Einzelinvestoren des eingesetzten Eigenkapitals 10 % übersteigt.[1] Bei z. B. aufzubringendem Kapital von 100.000 EUR sind damit Verluste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Rz. 35 Die als "Aktiva" bezeichnete linke Seite der Aufstellung, die im Wesentlic...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 7 Abs. 1 AStG erfüllt, kommt der in § 7 Abs. 6 AStG enthaltenen Regelung über die Hinzurechnung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter keine selbständige Bedeutung mehr zu. 2. Wirtschaftlich zusammengehörende Tätigkeiten sind einheitlich unter § 8 Abs. 1 AStG zu subsumieren (funktionale Betr...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 8.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung

Rz. 108 Grundsätzlich sind die Einzel-Jahresabschlüsse und ggf. Lageberichte von Kapitalgesellschaften und KapGes & Co. sowie der Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk, der Aufsichtsratsbericht und – bei börsennotierten Kapitalgesellschaften – die DCGK-Erklärung nach § 161 AktG gemeinsam spätestens binnen Jahresfrist nach dem Abschlussstichtag durch elektronische Einreichung ...mehr

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Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen

Leitsatz Die Rechtsprechung, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem BgA über wesentliche Betriebsgrundlagen des BgA steuerrechtlich unbeachtlich sind (z.B. BFH-Urteil vom 24.04.2002 – I R 20/01, BFHE 199, 148, BStBl II 2003, 412), ist sinngemäß auch auf sog. interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln de...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 8 Sachenrecht / ee) Tilgungs- und Abzahlungshypothek

Rz. 48 Die übliche "Abzahlung" der Hypothek bzw. der dieser zugrunde liegenden schuldrechtlichen Darlehensforderung hängt von der Ausgestaltung des Darlehens ab. Zumeist handelt es sich um sog. Tilgungshypotheken , die eine lange Laufzeit haben. Bei einer Gesamtbelastung von 3,0 %, bestehend aus (unterstellt gleichbleibendem 1,0 % Zins und 1 % anfänglicher Tilgung, ist ein Da...mehr

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Finance-Prozessmodell: Leit... / 2.4 Finanzstrategie

Herausforderungen und Aufgaben In global vernetzten Wirtschaftsstrukturen sind Unternehmen einem erhöhten Konkurrenzdruck in Bezug auf Kosten, Qualität und Zeit ausgesetzt. Durch den vermehrten Einsatz von Informationstechnologien steigen die Anforderungen an die Unternehmensprozesse. Gleichzeitig hat sich die Komplexität der Systeme und der Steuerungslogik erhöht. Rollenbilde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.8 Finanzierung der Betriebsstätte

Rz. 40 Allgemeine Finanzierungsaufwendungen des Unternehmens, die mit den einer Betriebsstätte direkt zuzuordnenden Passiva zusammenhängen, gehören zur Betriebsstätte. Eine direkte Zuordnung muss nur insoweit vorgenommen werden, als sie möglich und nicht mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist (§ 15 Abs. 1 S. 2 BsGaV). Soweit eine direkte Zuordnung nicht vorg...mehr

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Unternehmensfinanzierung st... / 3 Beispiel: Finanz- und Liquiditätsstrategie der Deutschen Telekom AG

Nachfolgend wird die Finanz- und Liquiditätsstrategie der Deutschen Telekom AG vorgestellt. Anhand dieses Praxisbeispiels soll aufgezeigt werden, wie die theoretischen Grundlagen bezüglich der wesentlichen Inhalte einer Finanz- und Liquiditätsstrategie in der Unternehmenspraxis konkret ausgestaltet sein können. Darüber hinaus verdeutlicht dieses Beispiel noch einmal nachvoll...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4.1 Zinsschranke (ab 2008)

Rz. 1857 Rechtsgrundlage für die Zinsschranke ist § 4h EStG, der aufgrund von § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, erweitert um die Regelungen in § 8a KStG.[1] Rz. 1858 Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs in voller Höhe, darüber hinaus (Nettozinsaufwendungen) nur bis zur Höhe von 30 % des sog. st...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3.1 Für Gewinnausschüttungen relevante Eigenkapitalbestandteile bis 2007

Rz. 1893 Bis 2007 hatte die Zusammensetzung des Eigenkapitals erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsfolgen einer Gewinnausschüttung. Für Alt-Fälle sollen die wesentlichen Grundsätze zusammenfassend dargestellt werden. Folgende Eigenkapital-Bestandteile waren zu unterscheiden: Neutrales Vermögen, Teilbetrag des Eigenkapitals 02, Teilbetrag des steuerlichen Einlagekontos. Eigenka...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 3.2.1 Bilanz

Rz. 1357 Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, § 266 HGB folgend ihre Bilanz in Kontenform aufzustellen. § 266 Abs. 2 und 3 HGB schreiben detailliert die einzelnen Gliederungsposten vor. Rz. 1358 Vereinfachungen gelten für kleine Kapitalgesellschaften, deren Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB weniger detailliert/weniger stark untergliedert sein muss.[1] Zudem sind kleine...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.1 Überblick

Rz. 1889 Ziel der Einführung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens war u. a., die mit dem Anrechnungsverfahren verbundenen Schwierigkeiten auf der Ebene der Kapitalgesellschaft, insbesondere die Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals nach der Steuervorbelastung und das Herstellen der Ausschüttungsbelastung, abzuschaffen. Daher soll seit 2002 eine Gewinnausschüttung auf d...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.5.3 Übergangsregelungen für Körperschaftsteuerguthaben (Historie)

Rz. 1757 Zur Altregelung s. Preißer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Auflage 2014, Rn. 1809 ff. Durch das SEStEG [1] ist eine abweichende Regelung über die Behandlung des alten Körperschaftsteuerguthabens getroffen worden. Im Gegensatz zur zwischenzeitlichen en Regelung soll unabhängig von einer Ausschüttung ein noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben je...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5.2 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 1873 Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft weist die verdeckte Einlage in der Bilanz auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung einen zu hohen Gewinn aus. Entsprechend der Zielsetzung des § 4 Abs. 1 EStG ist eine Korrektur des Einkommens vorzunehmen, indem die verdeckte Einlage bei der Ermittlung des Einkommens außerhalb der Bilanz wieder abgezogen wird (vgl. § 8 Abs. 3 S...mehr

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II Gründung - Muster / 3.3 Satzung

Anlage zur notariellen Urkunde vom … des Notars … Satzung der … AGmehr

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VI Das Kapital / 3.3 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1298 Gesellschaften können nicht nur durch Gesellschaftereinlagen, die nur in der Liquidation zurückgezahlt werden können, finanziert werden (zur Kapitalerhaltung oben Rn. 1132). Weitere – in der Praxis deutlich wichtigere und flexiblere – Finanzierungsmöglichkeiten stellen sogenannte mezzanine Finanzierungen sowie die Finanzierung mit (bilanziellem) Fremdkapital dar. Me...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.1 Rechtsfolgen nach der Systemaufstellung

Rz. 1890 Nach der Systemumstellung entfällt die Notwendigkeit der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (vEK), da die Gewinnausschüttung keine Steuerfolgen auslöst, die von der Körperschaftsteuervorbelastung abhängt. Es besteht im neuen Recht für die Gewinnausschüttung eine sog. Finanzierungsneutralität, d. h. die Herkunft der für die Gewinnausschüttung verwendeten Teilb...mehr

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II Gründung - Muster / 2.4 Sachgründungsbericht

Die Unterzeichner als die alleinigen Gesellschafter der am … gegründeten … GmbH mit dem Satzungssitz in ("Gesellschaft") erstatten folgenden Sachgründungsbericht:mehr

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II Gründung - Muster / 3.2 Gründungsurkunde (Beschluss über Formwechsel)

Es sind erschienen: Herr … , Frau … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, …, und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau … , und ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.5 Verdeckte Einlagen

Rz. 1867 Der Anteilseigner einer GmbH ist aufgrund seiner Gesellschafterstellung verpflichtet, Einlagen gegen entsprechende Gewährung von Gesellschaftsrechten zu leisten (vgl. § 272 HGB, § 14 GmbHG). Diese sog. offenen Einlagen erhöhen die Aktiva der GmbH und zugleich auf der Passivseite das Eigenkapital. Dieser Vorgang ist somit ergebnisneutral. 1.7.5.1 Voraussetzungen der v...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 4.7 Konsolidierungssätze nach HGB

Rz. 1679 Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge und Aufwendungen der Tochterunternehmen sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung vollständig in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einzubeziehen (Grundsatz der Vollkonsolidierung – § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB).[1] Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Bilanzier...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.4 Gesellschafterfremdfinanzierung/Zinsschranke

Rz. 1855 Durch das UntStRfG 2008[1] ist die steuerliche Behandlung der Fremdfinanzierung der Körperschaften grundlegend neu geregelt worden. An die Stelle der bisherigen Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG a. F.) tritt nunmehr die Zinsschranke gem. § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG. Nach der Gesetzesbegründung soll die Zinsschranke die Eigenkapitalquote deutscher Unternehm...mehr

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I Grundlagen / 2.3.1 Mindestkapital

Rz. 54 Das Stammkapital ist die Summe der von den Gesellschaftern bei Gründung aufzubringenden Einlagen. Es muss mindestens 25.000 EUR betragen (Mindeststammkapital), § 5 Abs. 1 GmbHG.[1] In der Satzung kann jedoch auch eine beliebig höhere auf volle Euro lautende Summe festgelegt werden. Durch das Mindeststammkapital wird gewährleistet, dass das notwendige Eigenkapital für ...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.2 Rechtsfolgen in der Übergangszeit (bis 2006)

Rz. 1891 Die Gewinnthesaurierung von nach der Systemumstellung erzielten Einkommensbestandteilen führte bereits in der Übergangszeit nicht zu steuerlichen Rechtsfolgen auf der Einkommensverwendungsebene. Besonderheiten bestehen nur für vor dem Systemwechsel erzielte Einkommensbestandteile, die nach der Umgliederungsrechnung i. S. d. § 36 KStG noch in den Übergangszeitraum mi...mehr

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VI Das Kapital / 1.2.4 Eigenkapitalersatz

Rz. 1150 In der Vergangenheit hatte die Praxis unter dem Stichwort "Eigenkapitalersatz" insbesondere zur GmbH und zur GmbH & Co. KG weitreichende Ergänzungen zum gesetzlichen Kapitalschutz entwickelt. Danach wurden in der "Krise" gewährte oder stehengelassene Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten und ähnliche Vorgänge rechtlich von Fremd- in Eigenkapital umqualifiziert u...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.18.1 Verlust der Hälfte des Stammkapitals

Rz. 882 Ergibt sich bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz, dass ein Verlust in der Höhe der Hälfte des Stammkapitals besteht, so muss der Geschäftsführer gem. § 49 Abs. 3 GmbHG unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen und ihr Bericht erstatten. Der Wortlaut ist missverständlich und muss dahingehend verstanden werden, dass das Eigenkapita...mehr

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VI Das Kapital / 2.1 Überblick

Rz. 1181 Bei der Kapitalerhöhung ist zunächst zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung zu unterscheiden. Während bei der effektiven Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung gegen Einlagen, "ordentliche Kapitalerhöhung") der Gesellschaft neues Eigenkapital zugeführt wird, werden bei der nominellen Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) nur Rückla...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.3.2 Rechtsfolgen von Gewinnausschüttungen ab 2007

Rz. 1898 Der Gesetzgeber hat durch die Jahressteuergesetze 2007 (§ 37 KStG) und 2008 (§ 38 KStG) den Übergangszeitraum im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Einkommensverwendung faktisch beendet. Sowohl das Körperschaftsteuerguthaben als auch die latente Körperschaftsteuererhöhung werden nun ausschüttungsunabhängig realisiert. Der steuerlich einzig relevante Bestandteil...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 5.3 Nichtigkeit der Feststellung

Rz. 1432 Im GmbHG finden sich keine Regelungen zur Nichtigkeit von Jahresabschlüssen, sodass nach allgemeiner Auffassung die aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend angewandt werden.[1] Die Nichtigkeit kann von jedermann klageweise oder als Einrede geltend gemacht werden (§ 249 AktG analog). Rz. 1433 Ein Jahresabschluss ist nichtig, wenn: er gegen Gläubigerschutzvorschrift...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.1 Gesellschafterfremdfinanzierung

Rz. 1314 Kernpunkt der Problematik "Gesellschafterdarlehen" ist, dass die Gesellschafter anstelle einer Darlehensgewährung auch neues Eigenkapital (beispielsweise durch eine effektive Kapitalerhöhung) in die Gesellschaft einbringen könnten. Derartiges Kapital fiele im Falle einer Insolvenz zugunsten anderer Gläubiger in die Insolvenzmasse. Gewähren die Gesellschafter jedoch ...mehr

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VI Das Kapital / 3.4.2.3 Patronatserklärungen

Rz. 1332 Der Finanzierung mit Fremdkapital zuzurechnen können auch Patronatserklärungen sein, bei welchen der Patron (in der Regel die Muttergesellschaft oder eine andere finanziell entsprechend leistungsfähige Gesellschaft) gewisse Zusagen bezüglich der Zahlungs- und Leistungsfähigkeit des Tochterunternehmens abgibt. Je nach Ausgestaltung werden die vom Patron gewährten Mit...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 4.2.1 Vereinfachte Kapitalhererabsetzung

Es sind erschienen: Herr … , … , geb. am … , wohnhaft … ; Frau … , geb. am … , wohnhaft … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, … (Adresse), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … , und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Die Erschienenen wiesen sich jeweils aus durch Vorlage eines ...mehr

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VI Das Kapital / 3.3.2 Stille Gesellschaft

Rz. 1303 Bei einer stillen Beteiligung bringt eine natürliche oder juristische Person ein gewisses Kapital in die Gesellschaft ein und erhält hierfür im Gegenzug eine stille (da nicht nach außen auftretende) Beteiligung (jedenfalls) am Gewinn der Gesellschaft. Die stille Beteiligung wird einvernehmlich durch Abtretung nach §§ 399, 401 BGB und damit unkomplizierter als ein Gm...mehr

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VI Das Kapital / 2.4.1 Zulässigkeit

Rz. 1244 Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57c GmbHG) erfolgt durch eine Umbuchung zwischen verschiedenen Eigenkapitalpositionen, namentlich zwischen Kapital- und Gewinnrücklagen ins Stammkapital. Sie wird daher auch als nominelle Kapitalerhöhung bezeichnet (im Gegensatz zu den oben beschriebenen, allesamt effektiven Kapitalerhöhungsarten). Relevant ist sie in ...mehr