Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

Beitrag aus Finance Office Professional
VII Jahresabschluss und Gew... / 2.4 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1351 Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten die Rechnungslegungsvorschriften wie für "normale" GmbHs auch. Häufig wird es sich bei einer UG (haftungsbeschränkt) allerdings um eine kleine Kapitalgesellschaft oder Kleinstkapitalgesellschaft handeln, die entsprechende Privilegierungen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus haben UGs (haftungsbeschränkt) die Sondervorschrif...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.8.2.3 Rechtsfolgen ab der Umstellung (ab 2007)

Rz. 1892 Ab 2007 wurde der unverhältnismäßig lange Übergangszeitraum abgekürzt, indem auf ein ausschüttungsunabhängiges System der Realisierung des Körperschaftsteuerguthabens (vgl. § 37 Abs. 4 KStG) und der Körperschaftsteuererhöhung (durch das Jahressteuergesetz 2008, vgl. die dadurch eingeführte § 38 Abs. 3 ff. KStG) umgestellt worden ist. Zum besseren Verständnis soll nu...mehr

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I Grundlagen / 3 Die UG (haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH

Rz. 88 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), gilt als Antwort des deutschen Gesetzgebers auf die britische Private Company Limited by Shares (Ltd.), um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Gesellschaftsformen in der Europäischen Union wieder herzustellen und attraktiv zu halten.[1] Die UG (haftungsbeschränkt) bietet einige Erleichterun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Bilanzierung bei Ausschüttung

Tz. 29 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Am Tag der Ausschüttung ist die Ausschüttungsverbindlichkeit zunächst erneut mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Etwaige Anpassungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen (IFRIC 17.13, vgl. auch Tz. 25). Sodann sind die (neu bewertete) Ausschüttungsverbindlichkeit und der bzw. die auszukehrende(n) Vermögenswert(e) auszubuchen. Hierb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfolgsneutrale Erfassung latenter Steuern

Tz. 91 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Nach dem Grundsatz von IAS 12.57führen temporary differences, die aus erfolgsneutralen Transaktionen oder Ereignissen resultieren, zur erfolgsneutralen Verrechnung latenter Steuern. Wegen der geringeren Häufigkeit dieser Fälle charakterisiert IAS 12.58 diese Fälle als Ausnahmen von der Grundregel, latente Steuern erfolgswirksam zu erfassen. D...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IFRIC 17 ist ausschließlich auf folgende Ausschüttungen an die Eigentümer eines Unternehmens, die in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner handeln, anzuwenden (IFRIC 17.3): Ausschüttungen von Sachwerten (zB selbsterstellte Produkte, Sachanlagen, Geschäftsbetriebe lt. Definition in IFRS 3 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 52ff.), eigene Gesell...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Bewertung einer Ausschüttungsverbindlichkeit

Tz. 23 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Nach IFRIC 17.11 ist die Verbindlichkeit zur Auskehrung von unbaren Vermögenswerten ausnahmslos mit dem beizulegenden Zeitwert ( fair value ) der abzugebenden Vermögenswerte (vgl. IFRIC 17.BC34) bzw. – im Falle eines Geschäftsbetriebs – mit dem beizulegenden Zeitwert des abzugebenden Geschäftsbetriebs (inkl. eines etwaigen Goodwill und identifi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatzzeitpunkt einer Ausschüttungsverbindlichkeit

Tz. 19 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Eine Verbindlichkeit für die Sachausschüttung ist gem. IFRIC 17.10 erstmals anzusetzen, wenn die Ausschüttung ordnungsgemäß genehmigt wurde (authorised) und nicht länger im Ermessen des Unternehmens steht (at the entity’s discretion). Dieser Zeitpunkt variiert nach den gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen nationalen Rechtskreise. Es werd...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben zur Erläuterung der latenten Steuern

Tz. 114 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Über den Ausweis in Bilanz und GuV hinaus postuliert IAS 12 eine Vielzahl von einzelnen zusätzlichen Angabepflichten. Grundsätzlich sind danach alle wesentlichen Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags gesondert anzugeben (IAS 12.79). Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte (IAS 12.80):mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

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Working Capital Management ... / 1 Beziehungen zwischen Working Capital und Bilanzkennzahlen

Die einzelnen Positionen einer Bilanz werden entsprechend den wissenschaftlichen Definitionen zu Bilanzkennzahlen zusammengefasst. Jeder Leser des Jahresabschlusses ist in der Lage dazu. Regelmäßig werden Banken, Lieferanten oder Gesellschafter, also die Leser mit finanziellen Interessen am Unternehmen, Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrade oder Cashflow ermit...mehr

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Working Capital Management ... / 4 Das Management der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung haben ebenso wie die Forderungen einen Einfluss auf das Working Capital, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen. Hohe Verbindlichkeiten reduzieren des Working Capital. Es handelt sich um einen Lieferantenkredit zugunsten des Unternehmens. Mit Blick auf die Bilanz und damit auf die Bilanzkennzahlen ist der Einfluss der Verbindli...mehr

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Working Capital Management ... / 3 Das Forderungsmanagement

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung gehören zum Working Capital, da sie originär im Tagesgeschäft entstehen. Sie binden Kapital. Daher sind sie Teil vieler Bilanzkennzahlen. Grundsätzlich sind niedrige Forderungen vorteilhaft gegenüber einem höheren Bestand an offenen Ausgangsrechnungen. Vermögensaufbau = Anlagevermögen / Umlaufvermögen × 100 mit den Forderungen als Tei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bilanzierung des Anteils des Partnerunternehmens im Konzernabschluss

Tz. 158 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach IFRS 11.24 ist die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gem. IAS 28 zu bilanzieren. Die zuvor in IAS 31 bestehende Möglichkeit, zur Quotenkonsolidierung zu optieren, wurde abgeschafft. Diese Entscheidung ist als Annäherung an die geltenden US-GAAP zu werten und aus Gründen der bessere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsplanungsrechnung / 12 Durchführung einer Endkapitalwert- und Amortisationsrechnung mit integriertem Tilgungsplan

Für den Fall, dass man einem Investitionsvorhaben eine bestimmte Fremdfinanzierung zuordnen kann, kann man den Tilgungsplan der Fremdfinanzierung mit der Investitionsplanungsrechnung verbinden. Praxis-Beispiel Tilgungsplan und Investitionsplanungsrechnung Die in Abb. 6 dargestellte Investition soll mit einem Ratendarlehen in Höhe von 1.000 GE finanziert werden, Auszahlung 98 ...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.5 GmbH & Co. KG im IAS/IFRS-Abschluss

Rz. 420 In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS/IFRS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, (i) flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben; ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.7 Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitalbeschaffung

Rz. 779 Für eine gewerblich tätige Personengesellschaft hat der BFH mit Urteil v. 23.10.1986[1] folgende Grundsätze aufgestellt: Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sind auch dann Betriebsausgaben der KG, wenn den Kommanditisten die Entrichtung dieser Provisionen bekannt ist. Eine mit dem Beitritt des Kommanditisten entstande...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 377 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: Als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Aus...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.3 "Gesplittete" Pflichteinlage

Rz. 712 Bei einer sog. "gesplitteten" Pflichteinlage sieht schon der Gesellschaftsvertrag von Anfang an vor, dass sich die Kommanditisten zu Gesellschafterdarlehen oder stillen Einlagen neben ihren sonstigen Einlageleistungen verpflichten.[1] In der Insolvenz ist ein solches Darlehen oder eine solche stille Einlage wie Eigenkapital zu behandeln. Eine solche Verpflichtung mus...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.5 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 386 Nach § 264c Abs. 4 HGB sind Anteile an Komplementär-Gesellschaften "in der Bilanz auf der Aktiv-Seite unter den Posten A. III. 1 oder A. III. 3 auszuweisen. § 272 Abs. 4 HGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für diese Anteile in Höhe des aktivierten Betrags nach dem Posten "Eigenkapital" ein Sonderposten unter der Bezeichnung "Ausgleichsposten für aktivierte eigen...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.8 Aufgeld (Agio) der Kommanditisten

Rz. 781 Bei den sog. Publikums-KGen ist es üblich geworden, dass die Kommanditisten nicht nur den gezeichneten Kommanditanteil bezahlen, sondern darüber hinaus noch ein normalerweise in festen Vom-Hundert-Sätzen vereinbartes Aufgeld erbringen müssen, das laut Gesellschaftsvertrag zur Abdeckung der Kosten für die Kommanditistenwerbung Verwendung finden soll. Rz. 782 Es ist fes...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 363 Neben den aus § 267 HGB bereits bekannten kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (incl. GmbH & Co. KG) bringt das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) eine vierte Größenklasse in das HGB, nämlich die Kleinkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a HGB. Es gelten für nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahre folgende Größen...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.2.2.3 Haftungsverhältnisse der Vor-GmbH

Rz. 61 Haftung der Vor-GmbH Die Vor-GmbH haftet als Komplementärin der KG für deren Verbindlichkeiten nach § 161 Abs. 2 i. V. m. § 128 HGB unbeschränkt persönlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen einschließlich offener Einlageforderungen.[1] Rz. 62 Haftung der Gründer Der BGH geht in seinem Urteil vom 27.1.1997[2] unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung[3] nun von einer ein...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 10 Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

I. Die X-GmbH und A sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen Heinrich Müller GmbH mit Sitz in … Das Stammkapital der Heinrich Müller GmbH beträgt 25.000 EUR. Die X-GmbH hält einen Geschäftsanteil von nominal 100 EUR, A hält einen Geschäftsanteil von nominal 24.900 EUR. Die Rechtsform der Hein...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.1 Neues Recht

Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des Eigenkapitalersatz...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.5 Gewinnverteilung in der Investitionsphase

Rz. 770 Liquiditätsgründe oder wirtschaftliche Gründe können Grundlage dafür sein, dass hinsichtlich der Verteilung des Verlustes und Gewinns einer GmbH & Co. KG folgende Vereinbarungen getroffen werden: Die KG muss aus Liquiditätsgründen ihr Eigenkapital erhöhen. Die neuen Kommanditisten machen ihre Beteiligung davon abhängig, dass ihnen die Verluste der Folgezeit – z. B. de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.5 Gewinnentnahme bei negativem Kapitalkonto

Rz. 311 Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt auch dann wieder auf, wenn er Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil bereits durch Verluste unter den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgesunken ist oder durch diese Entnahme darunter sinken würde, § 172 Abs. 4 Satz 2 HGB. Praxis-Beispiel Entnahme von Gewinnanteilen A ist Kommanditist, seine eingezahlte Ha...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.9 Existenzvernichtungshaftung und Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 326 Nicht nur im juristischen Schrifttum wird die Frage diskutiert, ob die beschränkte Haftung des Kommanditisten auch aufgrund eines Haftungsdurchgriffs wegen Unterkapitalisierung der GmbH & Co. KG entfallen kann.[1] Eine Gesellschaft ist (materiell, nicht formell) unterkapitalisiert, wenn die Gesellschafter sie mit völlig unzureichenden Mitteln ausstatten, die in keine...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 17 Vertrag über Beitritt eines Kommanditisten

zwischen X-Beteiligungs GmbH (Adresse) A (Adresse) und B (Adresse) Präambel An der X-GmbH & Co. KG mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA …, sind die X-Beteiligungs GmbH als Komplementärin und A als Kommanditist beteiligt. Die X-Beteiligungs GmbH ist am Vermögen der X-GmbH & Co. KG nicht bet...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.5 Gliederungsschema des Jahresabschlusses

Rz. 393 Gemäß § 266 Abs. 2 HGB ist für die Bilanz nachstehende Gliederungsvorschrift verbindlich. Hinsichtlich des Bilanzschemas gilt jedoch für eine kleine Kapitalgesellschaft und eine kleine GmbH & Co. KG die Erleichterung, dass nur die mit Buchstaben und mit römischen Zahlen bezeichneten Positionen aufzuführen sind.mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.2 Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen

Rz. 708 In der Insolvenz sind gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO alle Forderungen der Gesellschafter auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, nachrangig. Bei der Frage was unter einer wirtschaftlichen Entsprechung zu verstehen ist, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage und den von d...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Denn das Landgericht hat die zulässige Klage der Klägerin zu Recht abgewiesen, da sie sowohl hinsichtlich des eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin als auch hinsichtlich des von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend gemachten Pflichtteilsergänzungsanspruchs ihrer Schwester Jutta H. unbegründet ist. I. Z...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ziel, Begriff und Ausprägungen der Harmonisierung

Tz. 11 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das Ziel der Harmonisierung besteht darin, Unterschiede zwischen den nationalen Rechnungslegungsnormen zu überwinden, um so eine uneingeschränkte oder zumindest verbesserte internationale Vergleichbarkeit zwischen den Abschlüssen zu erreichen (vgl. Rost, 1991, S. 20). Während das Ziel der Harmonisierung eindeutig umschrieben ist, wird der Beg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Kostenrecht: Streitwert bei gesonderter Feststellung der Einlagenrückgewähr

Die Regelung des § 27 KStG bildet einen Bestandteil des Systems, das die Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner miteinander verzahnt. Während Gewinne der Kapitalgesellschaft regelmäßig bei Ausschüttung einer Steuerbelastung beim Anteilseigner unterliegen, ist die bloße Rückgewähr des investierten Kapitals nicht steuerbar. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance-Risikoanalyse: N... / 3.3.3 Schritt 3: Ableitung von Maßnahmen

Rechtliche Fragen Das Ergebnis einer Compliance-Risikoanalyse wirft die Frage auf, ob man sich mit der Dokumentation von Compliance-Risiken nicht der Gefahr der Selbstbeschuldigung aussetzt. Besteht also die Gefahr, dass die dokumentierten Erkenntnisse darüber, dass in bestimmten Unternehmensbereichen Compliance-Verstöße möglich sind, von einem Richter negativ gewürdigt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung: Richtsätze... / 1 Richtsätze dienen dem äußeren Betriebsvergleich

Der sog. äußere Betriebsvergleich stellt eine in der Praxis häufig angewandte Möglichkeit der Verprobung dar. Äußerer Betriebsvergleich bedeutet, dass die Ergebnisse des geprüften Betriebs den Ergebnissen vergleichbarer Betriebe gegenübergestellt werden. Neben zahlreichen Vergleichszahlen, die von Berufsverbänden, den Industrie- und Handelskammern oder sonstigen Institutione...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Free Cashflow

Begriff Der Free Cashflow repräsentiert den aus einem Unternehmen entnahmefähigen Zahlungsmittelüberschuss. Der Cashflow drückt die Finanzkraft eines Unternehmens aus und wird häufig mit dem Begriff des Innenfinanzierungsvolumens (eigenerwirtschaftete Mittel) verbunden. Der Free Cashflow (auch "freier Cashflow" genannt) repräsentiert demgegenüber den aus einem Unternehmen en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / Zusammenfassung

Begriff Als "Beteiligungsfinanzierung" werden sämtliche Formen der Bereitstellung von Eigenkapital von außen durch Kapitaleinlagen von bereits vorhandenen oder neu in das Unternehmen eintretenden Gesellschaftern bezeichnet. Eine Beteiligungsfinanzierung ist stets im Zuge einer Unternehmensgründung erforderlich, daneben aber auch bei künftigen Erhöhungen des von den Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 1 Wesen der Beteiligungsfinanzierung

Nur für Unternehmen, die sich neues Eigenkapital durch den Verkauf von Anteilsrechten an der Börse beschaffen können, ist die Beteiligungsfinanzierung – bei ausreichender Bonität, guten Ertragsaussichten und funktionsfähigen Kapitalmärkten – vergleichsweise unproblematisch. Emissionsfähig sind jedoch nur Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Der Großte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.3 Beteiligungsfinanzierung bei Kommanditgesellschaften

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) muss die Anzahl der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) aus den bereits bei der OHG angeführten Gründen ebenfalls beschränkt bleiben. Durch das Recht, Kommanditisten aufzunehmen, ergeben sich bei einer KG jedoch im Vergleich zur OHG leichtere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital. Dies liegt insbesondere daran, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2 Beteiligungsfinanzierung nicht emissionsfähiger Unternehmen

Für nicht emissionsfähige Unternehmen steht kein organisierter Markt zur Beschaffung von Eigenkapital zur Verfügung. Solche Unternehmen sind daher auf kaum institutionalisierte und örtlich nicht gebundene Märkte angewiesen, auf denen individuelle, nicht standardisierte Vereinbarungen getroffen werden. Nicht emissionsfähige Unternehmen sind deshalb insbesondere folgenden Prob...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.2 Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) wie auch bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) können zunächst die Altgesellschafter zusätzliches Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere neue Gesellschafter aufzunehmen, wodurch sich jedoch die Machtverhältnisse im Unternehmen verändern und die Altgesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 2.1 Beteiligungsfinanzierung bei Einzelunternehmen

Im Einzelnen stellen sich die Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung bei den nicht emissionsfähigen Unternehmen wie folgt dar: Bei einer Einzelunternehmung gibt es nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung, da hier der Einzelunternehmer lediglich Teile seines Privatvermögens in sein Unternehmen überführen kann. Die Höhe des Privatvermögens markiert da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 91 BewG wurde durch das BewÄndG vom 13.8.1965 [2] in das Bewertungsgesetz neu aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frage der Wertermittlung für Grundstücke im Zustand der Bebauung in § 33a RBewDV geregelt (siehe Kommentierung zu § 129 Abs. 2 Satz 2 BewG) Rz. 5 [Autor/Stand] Der heute nicht mehr gültige Abs. 2 sah anders als § 33a RBewDV vor, dass ...mehr