Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.7 Miet-, Pacht- bzw. Leasingvertrag

Rz. 195 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG betrifft nur die Fälle, in denen das bewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Die Begriffe Miete, Pacht und Leasing sind im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen, sodass für die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG die zivilrechtliche Einordnung des Nutzungsüberlassungsvert...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Umsatzsteuer

Rz. 34 Führt der Testamentsvollstrecker ein einzelkaufmännisches Unternehmen als Vollrechtstreuhänder, tritt er auch im Außenverhältnis als Unternehmer auf. Das Umsatzsteuerrecht folgt insoweit den im Außenverhältnis begründeten schuldrechtlichen Leistungsbeziehungen – Unternehmer mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen ist demnach (auch) der Testamentsvollstrecker. Rz. 35...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / V. Bodenschutzrecht

Rz. 92 Von erheblicher wirtschaftlicher Relevanz sind darüber hinaus die Bestimmungen des Bodenschutzrechtes. Gegenstand der Bodenschutzrechtsbestimmungen sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene sind vor allem die Abwehr und die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen. Gemeint ist in der Praxis in der Regel die sogenannte Altlastenproblematik, die sowohl in Bezug auf ge...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 175 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d S. 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung des Gewinns...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / J. Digitaler Nachlass

Rz. 105 Mit zunehmender Digitalisierung stellt sich immer häufiger die Frage nach der Behandlung des sogenannten "Digitalen Nachlasses". Was passiert, wenn der Erblasser noch kurz vor seinem Tod online eine kostspielige Reise gebucht hat, die storniert werden muss oder sein E-Mail-Postfach voller offener Rechnungen und Mahnungen ist? Oft ist es für die Hinterbliebenen essent...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / IV. Auslandsimmobilie

Rz. 72 Nach acht Monaten erhält der Testamentsvollstrecker Nachricht davon, dass Graf Koks Eigentümer einer Ranch in Florida war. Im Zuge der weiteren Nachforschungen stellt sich heraus, dass der Erblasser diese Ranch vor etwa fünf Jahren von einem entfernten Onkel geerbt hatte. Seinen Generationenberater hat er hierüber (natürlich) nicht informiert. Rz. 73 Auch bei dieser Sa...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 230 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG 50 % der Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens hinzuzurechnen, die im Eigentum eines anderen stehen. Voraussetzung für die Hinzurechnung ist, dass die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.6 Benutzung

Rz. 190 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG verlangt, dass das gemietete, gepachtete oder geleaste Wirtschaftsgut im Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers benutzt wird. Unter Benutzung ist die Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Gewerbebetrieb des Mieters, Pächters oder Leasingnehmers zu verstehen. Das Wirtschaftsgut muss dazu bestimmt sein, dem Gewerbebetrieb al...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbe...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / XII. Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 49 Muster 24.32: Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker Muster 24.32: Beendigungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker Vereinbarung zwischen 1. Frau/Herrn _________________________, _________________________ (Straße, Hausnr.), _________________________ (PLZ, Ort) – nachfolgend auch bezeichnet als "Erbe/-in zu 1)" – 2. Frau/Herrn ___...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (3) Hedgefonds-Strategien

Rz. 93 Man kann zwischen den nachfolgenden fünf grundsätzlichen Hedgefonds-Strategien[55] unterscheiden:mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.2 Miet- und Pachtzinsen

Rz. 238 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG setzt voraus, dass das unbewegliche Anlagegut aufgrund von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen genutzt wird. Dabei beschränkt sich die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht auf die Fälle, in denen der Mieter oder Pächter die überlassenen Immobilien als Endmieter unmittelbar selbst nutzt oder nutzen könnt...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / IV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 63 Während für Privatvermögen argumentiert wird, dass aufgrund der Rückübertragungsverpflichtung bereits eine erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Bereicherung des Vollrechtstreuhänders bzw. Testamentsvollstreckers ausscheidet,[98] wird für Betriebsvermögen auf das ansonsten dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht fremde wirtschaftliche Eigentum, also auf § 39 Abs. 2 Nr....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.2 Überlassung

Rz. 272 Die Rechte müssen zeitlich befristet überlassen werden. Unter Überlassung ist die Übertragung von sich aus dem Recht ergebenden Befugnissen auf eine andere Person durch einen Rechtsakt zu verstehen. Bei den Befugnissen kann es sich um Nutzungs- und/oder Verwertungsbefugnisse handeln. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG kann nicht dadurch vermieden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / a) Grundstücke im Nachlass

Rz. 40 Das Gesetz sieht eine Eintragung der Nachlassverwaltung in das Grundbuch nicht vor. Unterbliebe eine solche Eintragung, könnte ein Dritter gutgläubig Eigentum am Grundstück erwerben. Dies steht im Widerspruch zu der als Folge der Nachlassverwaltung gemäß § 1984 BGB eintretenden Verfügungsbeschränkung des Erben. Die Literatur geht deshalb davon aus, dass eine Eintragun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 7 S. 1 GewStG setzt sich der Gewerbeertrag zum einen aus dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb und zum anderen aus der Summe der Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. § 8 GewStG bestimmt die dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnenden Beträge. Die Regelung ist abschließend. Daher sind nur die gesetzlich vorg...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / VI. Übersicht: Wesentliche steuerliche Unterschiede zwischen Vollmachts- und Treuhandlösung bei der Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

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Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 8.3.1 Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 236 § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG betrifft Entgelte für die Benutzung fremder unbeweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handeln. Die Gegenstände müssen unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein und einem anderen als dem Betriebsinhaber gehören, aber in seinem Gewerbebetrieb ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / I. Wurzeln der Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Institut der Testamentsvollstreckung wurzelt im germanischen Rechtskreis[1] und wirkt daher im vom römischen Recht geprägten Erbrechtssystem ein wenig als "struktureller Fremdkörper".[2] Der Vorläufer der Testamentsvollstreckung beruhte auf Eigentumserwerb des Testamentsvollstreckers am Nachlass und damit auch auf dessen Haftungszuständigkeit, wie es die Parallelko...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / C. Exkurs: Unternehmerische Testamentsvollstreckung und Transparenzregister

Rz. 62 Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Von seiner Zielrichtung her soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden. Rz. 63 Die Meldepflichten zum Transparenzregister gelten für "Vereinigungen" i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / C. Urheberrechte im Nachlass

Rz. 17 Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, vgl. § 64 UrhG. Der Urheber geistigen Eigentums kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen, § 28 Abs. 2 UrhG. Er kann auch nach § 29 UrhG das gesamte Urheberrecht auf einen Erben in Erfüllung eines Te...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 38 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. Danach handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist folglich eine Gesellschaft bürge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / B. Spannungsverhältnis Erbe – Stiftung – Testamentsvollstreckung

Rz. 2 Das System der privaten Vermögensvererbung ist tief im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Es fördert die Kapitalbildung, festigt die Struktur der Gesellschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der Herausbildung und Formung personaler Identität.[2] Nicht der Staat, sondern seine vielen einzelnen Keimzellen, die Familien, sollen die Nutznießer der lebzeitigen Mühen ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.2.2 Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG

Rz. 341 § 8b Abs. 1 KStG befreit die dort genannten Einnahmen von der KSt. Dementsprechend bleiben nach § 7 S. 1 GewStG die Einnahmen auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz. Die Einnahmen werden nach § 8 Nr. 5 GewStG zu 95 % hinzugerechnet, da das pauschale Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG zu beachten ist. 5 % der Einnahmen sind bereit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3.3 Unbrauchbarmachung

Rz. 146 Die Unbrauchbarmachung von zur Herstellung von Schriften gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen, wie Platten, Formen, Drucksätzen, Druckstöcken, Negativen oder Matrizen, spielt bei rechtswidriger Verbreitung von Schriften eine Rolle.[1] Die Einziehung und Unbrauchbarmachung der Herstellungsvorrichtungen sind vorbeugende sichernde Maßnahmen ohne Strafcharakter, da ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 2.2 Zurechnung des Gesamtwerts (S. 2)

Rz. 13 Nach § 262 S. 2 BewG ist der i. S. d. § 262 S. 1 ermittelte Gesamtwert (Rz. 9 und 11) – und damit implizit auch das Grundstück (Steuergegenstand) – dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen. Folglich ergeht ihm gegenüber der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert.[1] Abgesehen von dem Ausnahmefall, dass das Gebäude als Scheinbestandteil i...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 Abweichend vom Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Rz. 16) gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörenden Grund und Boden als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG gilt das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörenden Grund und Boden als 1 Grundstück bzw. als 1 wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Für diese wirtschaftliche Einheit ist gemäß § 262 S. 1 BewG ein Gesamtwert (Grundsteuerwert) nach den (Bewertungs-)Vorschriften für das Grundvermögen nach den §§ 243–260 BewG zu...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 3 Einbeziehung von Anteilen an anderem Grundvermögen (Abs. 2)

Rz. 18 Abweichend vom Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Rz. 16) ist nach § 244 Abs. 2 S. 1 BewG der Anteil des Eigentümers an anderem Grundvermögen (z. B. gemeinschaftlichen Hofflächen oder Garagen) in das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens einzubeziehen, wenn der Anteil zusammen mit diesem gen...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 2.2 Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens

Rz. 11 Nach § 244 Abs. 1 BewG bildet jede wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ein Grundstück. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit ist ein bewertungsrechtlicher Typusbegriff, um den Bewertungsgegenstand abzugrenzen bzw. die Bewertungseinheit zu bestimmen. Maßgebend ist nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 2 Abs. 1 S. 3 BewG, was nach der Verkehrsanschauu...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 6 Wohnungseigentum (§249 Abs. 5 BewG)

Rz. 27 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 4 BewG stellt bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Wohnungseigentum eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 5 BewG wird die Grundstücksart "Wohnungseigentum" durch Übernahme der zivilrechtlichen Bestimmung des Begriffs Wohnungseigentum in § 1 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[1] definiert. Nach § 1 Abs. 2 WEG ist Wohnungseigentum das Sond...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Rz. 9 Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zivilrechtlich oder wirtschaftlich zuzurechnen ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Gebäude i. S. d. § 95 BGB Scheinbestandteil des Grund und Bodens ist oder wenn dem Nutzungsberechtigten (Nutzer des Gebä...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden gehören neben den Erbbaurechten (§ 261 BewG) zu den im Unterabschnitt IV des Abschnitts C (Grundvermögen) im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes geregelten sog. Sonderfällen (§ 261 BewG Rz. 1). Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ei...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.6 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 40 Nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 BewG gehören des Weiteren das Wohnungs- und Teileigentum zum Grundvermögen. Auf die zusätzliche Zitierung des Wohnungseigentumsgesetzes, wie in § 68 Abs. 1 Nr. 3, § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG, konnte verzichtet werden. Einerseits gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als Grundstück und an...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.1.3.1 Künftige Erträge – marktüblich erzielbare Erträge

Rz. 12 Eine Schwierigkeit der Ertragswertermittlung besteht allerdings darin, dass die künftigen jährlichen Reinerträge teilweise über einen langen Zeitraum sachgerecht prognostiziert werden müssen. Kernfrage des Ertragswertverfahrens Die auf der Grundlage des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften zur Verkehrswertermittlung lösen dieses Problem, indem sie in den §§ 28, 29 Imm...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift definiert und bestimmt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens (§ 243 BewG). In § 244 Abs. 1 BewG wird das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens definiert. Mit dieser Begriffsbestimmung wird auf die allgemeinen Grundsätze zur Bestimmung und Bewertung einer wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG zurückgegriffen. Was ...mehr

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Roscher, BewG § 261 Erbbaur... / 3 Zurechnung des Gesamtwerts (S. 2)

Rz. 14 Nach § 261 S. 2 BewG ist der i. S. d. § 261 S. 1 BewG ermittelte Gesamtwert (Rz. 11) – und damit implizit auch das Grundstück (Steuergegenstand) – dem Erbbauberechtigten zuzurechnen. Folglich ergeht ihm gegenüber der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert.[1] Der Gesamtwert von Grund und Boden sowie Gebäude wurde – abweichend von der bisherigen Bewertungssystem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.4 Instandhaltungskosten

Rz. 19 Instandhaltungskosten umfassen die Kosten, die im langjährigen Mittel infolge Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlagen während ihrer Restnutzungsdauer marktüblich aufgewendet werden müssen.[1] Die Instandhaltungskosten umfassen sowohl die für die laufende Unterhaltung als auch die für die Erneu...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 1.1 Konzeption zur Bewertung des Grundvermögens

Rz. 2 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018 muss die Bemessungsgrundlage für Zwecke der Grundsteuer so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet.[1] Die Grundsteuer knüpft an das Innehaben von inländischem Grundbesitz an. Da sie die wirtschaft...mehr