Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines (Rz. 59)

§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG in eine Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.1 Eigentümer oder Dritte

Wer ist berechtigt? Berechtigt aus der Grunddienstbarkeit ist der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks. Dies schließt indes eine Mitbenutzung des dienenden Grundstücks durch Dritte nicht aus. So kann ein dingliches Wegerecht grundsätzlich auch von solchen Personen ausgeübt werden, die zu dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks in besonderen Beziehungen stehen...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.2 Pflichten des Eigentümers

Verpflichtung verneint Wurde das im Rahmen der Dienstbarkeit zur Benutzung überlassene Gebäude (z. B. eine Gaststätte) durch Brand zerstört, so ist der Eigentümer zum Wiederaufbau eines gleichartigen Gebäudes nicht verpflichtet.[1] Zusätzliche Baulast Aufgrund der Grunddienstbarkeit kann der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast verpfl...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.2 Verstöße des Eigentümers

8.2.1 Beeinträchtigung der Dienstbarkeit Beispielsfälle Eine Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Eigentümer bei einem Wegerecht das Tor verengt oder ohne erkennbares Eigeninteresse eine Toranlage anbringt.[1]. Erst recht gilt dies dann, wenn die durch die Grunddienstbarkeit verbotene Handlung vorgenommen wird, also etwa der vereinbarte Gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich des Anteilstauschs gem § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG umfasst alle Vorgänge, die den Tatbestand des § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG erfüllen. Damit ist die Durchführung des Vermögenstransfers auf die übernehmende Gesellschaft ohne Beschränkungen auf bestimmte (zivilrechtliche) Übertragungsvorgänge möglich (s Tz 2). Da die st...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1.2 Gemeinsame Kostentragung

Kosten- und Sicherungspflicht Neben der Schonung ist der Berechtigte auch zur anteiligen Kostentragung und zur Verkehrssicherung verpflichtet bei einer Nutzung gemeinsam mit dem Eigentümer. Praxis-Beispiel Kostentragung und Verkehrssicherung Der Berechtigte und der Eigentümer des dienenden Grundstücks benutzen eine Pkw-Zufahrt gemeinsam und in gleicher Weise. Dann kann der Eige...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 7.1.1 Schonpflichten

Gegenseitige Rücksichtnahme Da die Grunddienstbarkeit das Eigentum am dienenden Grundstück beschränkt, liegt zwischen dem Eigentümer und dem Grunddienstbarkeitsberechtigten ein Interessenwiderstreit vor: Im Allgemeinen möchte jeder der Beteiligten in größtmöglichem Umfang seine Rechte ausüben und das dienende Grundstück für eigene Zwecke nutzen. Miteinander in Einklang zu brin...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.3 Ausschluss der Ausübung von Rechten

Rechtsausübungsverbote Nach der 3. Alternative des § 1018 BGB kann ein Grundstück mit einer Grunddienstbarkeit dahin belastet werden, dass der jeweilige Eigentümer bestimmte aus seinem Eigentum fließende Rechte dem herrschenden Grundstück gegenüber nicht geltend machen darf. Dieser Fall betrifft vor allem die Verpflichtung, die Nachbarrechte aus §§ 904 ff. BGB nicht auszuüben...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Einheitswertakte keine geeignete Datenquelle

Rz. 104 [Autor/Stand] Zum Teil wird vermutet, dass die Finanzverwaltung die maßgebliche Wohnfläche bereits innerhalb der Einheitswertakte gespeichert hat. Bei der Hauptfeststellung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 war es erforderlich, die Jahresrohmiete zu erfassen. Zwar hing die Höhe der Jahresrohmiete letztlich auch von der vorhandenen Wohnfläche ab. Dennoch ist die...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 2 Begriff und Rechtsnatur

Eigentumsbeschränkung Bei der Grunddienstbarkeit geht es um 2 (meist benachbarte) Grundstücke und ihre Eigentümer, von denen einer zugunsten des anderen bestimmte Beschränkungen seines Eigentums hinnimmt. Genauer ist das Ganze in § 1018 BGB geregelt[1]: Zitat Das sagt das Gesetz Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belas...mehr

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ZErb 09/2022, Die Auseinand... / 7. Der Abschluss der Erbteilskaufverträge

Vor Abschluss der Kaufverträge mit den Grundstücksinteressenten stellte sich die Frage, wer auf Verkäuferseite auftritt. Auch war immer noch der Erblasser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Durch die meinem Mandanten erteilten Vollmachten hätte dieser für die Vollmachtgeber die Verträge unterzeichnen können, jedoch hätten in jeder Urkunde alle Miterben aufgeführt und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender

Tz. 8 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Für den pers Anwendungsbereich in Bezug auf den Einbringenden bestehen keine besonderen ges Anforderungen. Die subjektiven Einschränkungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG gelten nicht für den Anteilstausch iSd § 21 UmwStG, weil sich die Anwendungsvorschrift insoweit nur auf die (Einbringungs-)Vorgänge nach § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG bezieht. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 80 [Autor/Stand] (1) Jede wirtschaftliche Einheit ist für sich zu bewerten. Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist grundsätzlich nach den Anschauungen des Verkehrs zu entscheiden. Die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung, die tatsächliche, unabhängige Nutzungsmöglichkeit und die wirtschaftliche...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.2 Verbot bestimmter Handlungen

Verbotsdienstbarkeit Die zweite Art der nach § 1018 BGB zugelassenen Grunddienstbarkeiten betrifft die Belastung des Grundstücks in der Weise, dass auf ihm "gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen". Klarer Inhalt Bei der Bestellung einer solchen Grunddienstbarkeit müssen die betreffenden Handlungen inhaltlich genau festgelegt und entsprechend eingetragen werden. So s...mehr

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zfs 09/2022, Verletzung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] Nach einem Verkehrsunfall nimmt der Kläger die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt Besitzer und Halter eines Fahrzeugs, das durch einen bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw beschädigt wurde. Das vom Kläger gefahrene Fahrzeug war an ein Kreditunternehmen sicherungsübereignet, das den Erwerb finanziert hatte. Darlehensnehmer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 6.2.3 "Vergessene" Eintragung

Bewilligung bleibt gültig Eine Bewilligung für die Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit geht durch fehlende Eintragung im Grundbuch nicht unter. Praxis-Beispiel Unverbrauchte Bewilligung Im Jahr 1969 hatten die Eigentümer eines Grundstücks zugunsten der Eigentümer des Hinterliegergrundstücks eine Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Geh- und Fahrtrechts bewilligt....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zweifelsfragen

Rz. 83 [Autor/Stand] Die Ausgangslage zeigt, dass die Ermittlung der Wohnfläche in der Praxis nicht in allen Fällen zweifelsfrei erfolgen kann. Zum Teil resultiert dies aus einer von der Finanzverwaltung redaktionell missverständlich zitierten WoFlV. Rz. 84 [Autor/Stand] Während die WoFlV die hälftige Anrechnung von Wintergärten nur vorsieht, wenn sie unbeheizbar und nach all...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.2.1 Beeinträchtigung der Dienstbarkeit

Beispielsfälle Eine Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Eigentümer bei einem Wegerecht das Tor verengt oder ohne erkennbares Eigeninteresse eine Toranlage anbringt.[1]. Erst recht gilt dies dann, wenn die durch die Grunddienstbarkeit verbotene Handlung vorgenommen wird, also etwa der vereinbarte Grenzabstand nicht eingehalten oder bei ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.2 Mehrere Berechtigte

"Hinterlieger" Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.1 Nur Teilgebrauch des Grundstücks

Ausschluss des Eigentümers unzulässig Nach § 1018 1. Alt. BGB darf der Berechtigte das fremde Grundstück "in einzelnen Beziehungen benutzen" (Benutzungsdienstbarkeit). Diesem Nutzungsrecht entspricht aufseiten des Eigentümers des belasteten Grundstücks die Pflicht zur Duldung dieser Nutzung. Unter diesem "Benutzen" versteht man ein vorteilhaftes[1], dauerndes oder fortgesetzt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.3 Eigengrunddienstbarkeit

Eigentümerdienstbarkeit Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks kann zugleich Eigentümer des dienenden Grundstücks sein. Eine solche Eigentümergrunddienstbarkeit wird durch einseitige Belastungserklärung[1] gegenüber dem Grundbuchamt und Eintragung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks begründet.[2] Die Bestellung einer Eigendienstbarkeit für eine auf dem eigenen Gebäude...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 11 Vereinigung mit anderem Grundstück

Feste Verbindung Die Grunddienstbarkeit kann als wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks von diesem nur durch Aufhebung oder Löschung getrennt werden. Entsprechend ist die Berechtigung aus der Dienstbarkeit nur in Verbindung mit dem herrschenden Grundstück übertragbar. Vereinigung des herrschenden Grundstücks Daraus folgt für den Fall der Vereinigung des herrschen...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 13.1 Wegerecht

Als Eigentümer des im Grundbuch von…, Band…, Blatt…, verzeichneten Grundstücks bewillige und beantrage ich, auf dem Blatt des mir gehörenden Grundstücks für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks… das Recht einzutragen, am westlichen Rand meines Grundstücks einen Streifen von 3 m Breite zum Fahren und Gehen von der …-Straße aus bis zum herrschenden Grundstück und zurück z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.1.2 Nutzung von Teilflächen

Ausübung beschränkt auf Teilfläche Zulässig ist eine Dienstbarkeit, die zwar auf dem ganzen Grundstück lastet, deren Ausübung sich aber auf eine näher bezeichnete Teilfläche unter Ausschluss des Eigentümers beschränkt.[1] Sind der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, könn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 13.2 Baubeschränkung

Ich, Eigentümer des Grundstücks…, in…, eingetragen im Grundbuch von…, Band…, Blatt…, bewillige und beantrage, zugunsten des jeweiligen Eigentümers des in demselben Grundbuch Band…, Blatt…, verzeichneten Grundstücks folgende Grunddienstbarkeit einzutragen: Mein Grundstück darf in einer Breite von 7 m von der gemeinsamen Grundstücksgrenze an nicht bebaut und nur mit einer lebe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 6.1 Bestellung

Einigung und Eintragung In der Regel werden Grunddienstbarkeiten aufgrund eines Rechtsgeschäfts(-Vertrags) bestellt. Darin verpflichtet sich der Eigentümer des dienenden Grundstücks, dieses zugunsten des jeweiligen Eigentümers des anderen Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit zu belasten. Das dingliche, d. h. gegenüber jedermann wirksame Recht wird jedoch erst durch Einigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 "Unmittelbare" Stimmenmehrheit

Tz. 37 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Stimmenmehrheit muss bei der Übernehmerin "unmittelbar" (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) gegeben sein. Maßgeblich ist also nur die Stimmberechtigung aus der eingebrachten Beteiligung zuz der Stimmen aus der zum Zeitpunkt des Anteilstauschs bei der Übernehmerin vorhandenen direkten Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft. Die nur über die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zurechnungsfeststellung

Rz. 115 [Autor/Stand] Im Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert ist auch eine Feststellung darüber zu treffen, wem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. Grundsätzlich wird der Gegenstand dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet, es sei denn, dass ein Dritter ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer i.S.d. § 39 AO [2] anzusehen ist. Die steuerlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Zurechnung der eingebrachten Anteile

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die eingebrachten Anteile müssen dem einbringenden Rechtsträger stlich zuzurechnen sein. Der Stpfl muss also nicht stets zivilrechtlicher Inhaber der Beteiligung sein. Es reicht aus, wenn der Einbringende wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 AO) an dem Anteil besitzt (zB als Treugeber bei Treuhandverhältnissen gem § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO; ebenso s T...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 3 Gegenstand der Belastung

Was kann belastet werden? Mit Grunddienstbarkeiten können Grundstücke, aber auch grundstücksgleiche Rechte [1] belastet werden. Eine Grunddienstbarkeit kann als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke begründet werden, wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit notwendigerweise auf diese Grundstücke erstreckt und die Belastung dort die gleiche Benutzung sichert.[2] Für die Belas...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Sonderregelung in den neuen Bundesländern

Rz. 27 Mietern und Nutzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Grundstücken für Erholungszwecke in den neuen Bundesländern, die staatlich verwaltet waren oder auf die ein Anspruch auf Rückübertragung bestand, konnte auf Antrag ein Vorkaufsrecht am Grundstück eingeräumt werden (§ 20 Abs. 1 VermG). Wenn also der enteignete Eigentümer restituiert worden war, konnte der M...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 12.2 Teilung des herrschenden Grundstücks

Dienstbarkeit bleibt bestehen Wird das herrschende Grundstück geteilt, so wirkt die Eintragung der Dienstbarkeit auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks auch dann zugunsten der Eigentümer der getrennten Teile fort, wenn sich die Teilung nicht aus den das dienende Grundstück betreffenden Grundbucheintragungen ergibt.[1]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 12.1 Teilung des belasteten Grundstücks

Erlöschen der Dienstbarkeit möglich Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei.[1] Ergibt die Auslegung des notariellen Vertrags, dass eine Dienstbarkeit nur für einen konk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnflächenverordnung

Rz. 71 [Autor/Stand] Im Zweifel muss die Wohnfläche nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Wohnflächenverordnung [2] berechnet werden. Die Wohnflächenverordnung [3] wurde als Artikel 1 d. V v. 25.11.2003 I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.3 Nur Duldung und Unterlassung

Kein aktives Tun Die Belastung durch eine Dienstbarkeit kann lediglich in einem Dulden oder Unterlassen bestehen. Zu positivem Tun oder sonstigen Leistungen als Hauptpflicht ist grundsätzlich weder der Eigentümer des dienenden noch der des herrschenden Grundstücks verpflichtet.[1] Hierin unterscheidet sich die Grunddienstbarkeit von der Reallast. Inhalt einer Grunddienstbarke...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Wiederkehrende Leistungen (§ 23 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 23 ErbStG ist nur auf Steuern anwendbar, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind. Renten sind nach der an das bürgerliche Recht anknüpfenden Definition fortlaufend wiederkehrende, gleichmäßige bzw. bei rentenähnlichen wiederkehrenden Leistungen in veränderlicher Höhe anfallende, zahlen- oder wertmä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.4 Unterbeteiligung am Gesellschaftsanteil

Tz. 36 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge der Umwandlung in eine typi...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 1 Allgemeines

Was sind Dienstbarkeiten? Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte[1] an Grundstücken, die den Eigentümer des belasteten Grundstücks in dessen Benutzung beschränken und umgekehrt dem jeweils Berechtigten die Befugnis geben, das dienstbar gemachte Grundstück in einem bestimmten Umfang zu nutzen. Durch ihren dinglichen, d. h. gegenüber jedermann wirkenden Charakter unterscheidet ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.4 Feststellungsklage

Streit um Rechtsinhalt Gelegentlich kommt es zwischen den Vertragsparteien zum Streit über den Inhalt eines Geh- und Fahrtrechts (etwa: Gewicht der Fahrzeuge, Bekanntgabe der Fahrer). Solche Streitpunkte, die für die Beziehung zwischen den Parteien von Bedeutung sind und nicht anderweitig wirksam geklärt werden können, können im Wege einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 8.3 Verstöße des Berechtigten

Pflichtverletzungen Macht andererseits der Berechtigte von der Grunddienstbarkeit einen übermäßigen Gebrauch, der durch ihren Inhalt nicht mehr gedeckt ist, so wird hierdurch der Eigentümer des dienenden Grundstücks widerrechtlich beeinträchtigt. Dessen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB ist auch dann gegeben, wenn nicht der Grunddienstbarkeitsberechtigte selbst, sondern ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4 Zulässiger Inhalt der Grunddienstbarkeit

Was kann vereinbart werden? Nur die in § 1018 BGB aufgezählten, oben dargestellten 3 Belastungsarten können Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein. Hiervon abweichende Inhaltsbestimmungen sind unzulässig. Löschung bei Unklarheit Wird beispielsweise nicht deutlich, in welchen einzelnen Beziehungen dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks ein Benutzungsrecht zuste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 4.4.2 Auslegung

Unklarer Wortlaut In Zweifelsfällen muss bei einem nicht völlig klaren Wortlaut der Eintragung eine Auslegung des Inhalts der Eintragungsbewilligung erfolgen. Hierbei sind auch die Grundsätze von Treu und Glauben [1] heranzuziehen. Sie kommen vor allem dann zum Tragen, wenn sich die Verhältnisse aufgrund der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung verändert haben.[2] Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsgrundstücken

Rz. 89 [Autor/Stand] Betriebsgrundstück i.S.d. § 99 BewG ist jeder Grundbesitz, der zu einem Gewerbebetrieb gehört, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zum Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würde (§ 99 Abs. 1 BewG). Rz. 90 [Autor/Stand] Zum Begriff des Grundbesitzes vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bi...mehr