Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4 Grundstück aufgrund gesetzlicher Fiktion (Abs. 3)

Rz. 20 In § 244 Abs. 3 BewG wird für bestimmte Sonderfälle kraft Gesetzes ein Grundstück fingiert. Im Gegensatz zur Einheitsbewertung gelten insbesondere auch das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück, entsprechend jedes Wohnungserbbau- und Teilerbbaurecht zusammen mit dem anteiligen belasteten Grund und Boden sowie ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.3 Mietausfallwagnis

Rz. 17 Das Mietausfallwagnis umfasst das Risiko einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Zahlungsrückstände von Mieten, Pachten und sonstigen Einnahmen oder durch vorübergehenden Leerstand entsteht, von uneinbringlichen Zahlungsrückständen oder bei vorübergehendem Leerstand anfallenden, vom Eigentümer zusätzlich zu tragenden Bewirtschaftungskosten, sowie von uneinbring...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 262 BewG wird die Ermittlung der Grundsteuerwerte bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden geregelt. Ausgehend von der Regelung in § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG (§ 244 BewG Rz. 24), wonach ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörenden Grund und Boden als 1 Grundstück bzw. als 1 wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens gilt, wird in S. 1 der Vo...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ist nach § 2 Nr. 2 GrStG i. V. m. §§ 243, 244 BewG für Zwecke der Grundsteuer sowohl Steuergegenstand als auch Bewertungsgegenstand. Der Grundstücksbegriff gehört zu den Grundlagenbegriffen im Bewertungsrecht. Die Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens hat vielfältige Bedeutung. Neben der ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.2 Betriebskosten

Rz. 14 Betriebskosten sind nach § 556 Abs. 1 S. 2 BGB die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt gem. § 556 Abs. 1 S. 3 BGB die Bet...mehr

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Roscher, BewG § 261 Erbbaur... / 2 Ermittlung des Gesamtwerts (S. 1)

Rz. 10 Das Erbbaurecht ist gem. § 1 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) [1] das veräußerliche und vererbliche Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks des Erbbauverpflichteten ein Bauwerk zu haben (§ 243 BewG Rz. 39, § 244 BewG Rz. 22). Das Erbbaurecht entsteht zivilrechtlich mit der Eintragung in das Grundbuch (§ 11 ErbbauRG i. V. m. ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 4 Typisierungen im Ertragswertverfahren

Rz. 36 Das Ertragswertverfahren nach §§ 252ff. BewG wurde zwar in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt, im Sinne einer praktikablen Anwendung in einem steuerlichen Massenverfahren kommt es ohne Typisierungen jedoch nicht aus. Gerade in Massenverfahren der vorliegenden Art verfügt der Gesetzgeber über einen – zugestand...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 252 ... / 2.2.2 Systematik des Ertragswertverfahrens

Rz. 26 Das Ertragswertverfahren nach den §§ 252ff. BewG wurde in Anlehnung an das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 29 ImmoWertV [1] (Rz. 19ff.) geregelt.[2] Das vereinfachte Ertragswertverfahren gehört zu den Standardverfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts (Ertragswerts) von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren (Rz. 16). Infolgedessen wird in § 252 S. 1 Bew...mehr

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Roscher, BewG § 261 Erbbaur... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften zum Grundvermögen (Abschnitt C) im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes werden im Unterabschnitt IV mit Regelungen zu den sog. Sonderfällen abgeschlossen. Zu den Sonderfällen gehören die Erbbaurechtsfälle (§ 261 BewG) und die Fälle mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 262 BewG). Eine Regelung zu Grundstücken im Zustand de...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6.2 Abzug der Alterswertminderung vom Gebäudenormalherstellungswert (Abs. 4 S. 1)

Rz. 40 In § 259 Abs. 4 S. 1 BewG wird zunächst nur angeordnet, dass vom Gebäudenormalherstellungswert eine Alterswertminderung abzuziehen ist. Die Alterswertminderung wird im BewG nicht explizit definiert. In § 259 Abs. 4 S. 2 – 5 BewG wird lediglich die Ermittlung der Alterswertminderung für den Regelfall und für Sonderfälle (Annahme eines späteren Baujahrs nach einer Kernsa...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2 Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 2 – 6)

Rz. 16 Die Restnutzungsdauer wird im BewG nicht explizit definiert. In § 253 Abs. 2 S. 3 – 6 BewG wird lediglich die Ermittlung der Restnutzungsdauer für den Regelfall und für Sonderfälle (Verlängerung der Restnutzungsdauer nach einer Kernsanierung, Mindest-Restnutzungsdauer sowie Begrenzung der Restnutzungsdauer bei einer Abbruchverpflichtung) geregelt (Rz. 17ff.). Nach § 4 ...mehr

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Roscher, BewG § 245 Gebäude... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens bleiben, wie bei der Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer, für Zwecke des Zivilschutzes geschaffene Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen außer Ansatz, wenn sie in Friedenszeiten nicht oder nur noch gelegentlich bzw. geringfügig zu anderen Zwe...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.1 Erbbaurecht

Rz. 22 Abweichend vom Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Rz. 16) gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Infolgedessen ist das Erbbaurecht, das aufgrund des Erbbaurechts errichtete Gebäude und...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 7 Teileigentum (§249 Abs. 6 BewG)

Rz. 29 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 5 BewG stellt bei der Bewertung bebauter Grundstücke auch Teileigentum eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 6 BewG wird die Grundstücksart "Teileigentum" durch Übernahme der zivilrechtlichen Bestimmung des Begriffs Teileigentum in § 1 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)[1] definiert. Nach § 1 Abs. 3 WEG ist Teileigentum das Sondereigentum an ni...mehr

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Roscher, BewG § 243 Begriff... / 2.2.3.3 Rechtliche Bestandteile

Rz. 37 Rechte, die mit dem Eigentum am Grundstück verbunden sind, gelten gem. § 96 BGB ebenfalls als Bestandteil des Grundstücks. Hierzu gehören insbesondere die mit dem Grundstück verbundenen subjektiv-dinglichen Rechte, wie Grunddienstbarkeiten nach § 1018 BGB (z. B. Wege- oder Fensterrechte). Derartige Rechte gehören mithin zum Grundvermögen. Sie werden allerdings nicht g...mehr

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Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.3 Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 26 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG gilt jedes Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Zur Definition des Wohnungs- und Teileigentums s. § 243 BewG Rz. 40. Bereits für Zwecke der Einheitsbewertung gilt gem. § 93 Abs. 1 S. 1 BewG die gesetzliche Fiktion, dass jedes Wohnungs- und Te...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 2.2 Abgrenzung der Grundstücksarten

Rz. 12 Unter der Prämisse der Definitionen der einzelnen Grundstücksarten in § 249 Abs. 2-9 BewG erfolgt die Abgrenzung der Grundstücksarten grundsätzlich nach dem Verhältnis der jeweiligen Wohn- und Nutzflächen bzw. nach dem Verhältnis der Flächen die Wohn- und Nichtwohnzwecken dienen. Hierbei ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume der Gebäude im Feststellungszeitp...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / I. Rechtliche Rahmenvorschriften und Konsequenzen der Handhabung

Sonstige Leistung oder Lieferung? Zunächst erscheint es hilfreich, sich erneut zu verdeutlichen, wann allgemein von einer sonstigen Leistung oder von einer Lieferung auszugehen ist. Hierüber geben die Art. 24 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL [2] Aufschluss. Nach Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL gilt die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegen...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / III. Die Rechtsprechung des EuGH bis zur Rechtssache Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd

EuGH: Leasing grundsätzlich als Dienstleistung anzusehen: Der EuGH hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt Stellung zur mehrwertsteuerlichen Beurteilung von Leasingverträgen genommen.[6] Wie sich auch aus dem Schlussantrag des Generalanwalts bezüglich der Rechtssache Mercedes-Benz Financial Services UK unter Heranziehung ergangener EuGH-Rechtsprechung ergibt, wurde Lea...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / II. Die überholte umsatzsteuerrechtliche Orientierung am Ertragsteuerrecht

Einordnung auf Grundlage der sog. "Leasing-Erlasse": Die Frage der Einordnung als Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing-Sachverhalten hat die deutsche Finanzverwaltung in der Vergangenheit zunächst anhand eines einkommensteuerrechtlichen Maßstabes beurteilt. Gemäß Abschn. 3.5 Abs. 5 S. 1 UStAE a.F. sollte es sich bei der Übergabe von Leasinggegenständen im Rahmen eine...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / III. Abgrenzungsprobleme am Beispiel des Eintritts in einen Mietkaufvertrag

Neben den geschilderten Konstellationen gibt es auch Leasing-/Mietkauf-Konstellationen, in denen auf den ersten Blick möglicherweise gar nicht ersichtlich ist, dass sich die Abgrenzungsfrage Lieferung vs. sonstige Leistung stellt. Dies soll das nachfolgende Beispiel veranschaulichen. Beispiel 5: Die X-GmbH veräußerte im Jahr 2020 diverse Güter des Anlagevermögens im Rahmen vo...mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / II. Leasing von Anlagen zur Energie-/Wärmeerzeugung

Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich Leasingangebote über die Nutzung von Anlagen zur (regenerativen) Energiegewinnung oder Wärmeerzeugung. Egal ob Luft-Wasser-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder Solaranlagen: Bei all diesen technischen Anlagen gibt es Anbieter, die anstelle eines Kaufs die Möglichkeit eröffnen eine entsprechende Anlage zu mieten bzw....mehr

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Die Entwicklung der umsatzs... / B. Angepasste Abgrenzungskriterien der Finanzverwaltung

Eigentumsübergang als maßgebliches Kriterium: Vor dem Hintergrund der vom EuGH aufgestellten Grundsätze hat auch die Finanzverwaltung – wenn auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung – reagiert und ihre Sichtweise entsprechend der ergangenen Rechtsprechung angepasst.[14] Ihre bisherige Sichtweise, wonach die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung anhand eines ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Rz. 9 Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann der Mieter gegenüber den anderen Miteigentümern nicht durchsetzen, da er mit diesen keine vertraglichen Beziehungen hat. Er kann aber von dem vermietenden Eigentümer verlangen, das sich dieser bei den anderen Miteigentümern für die Zustimmung zur behindertengerechten Maße in dem Umfang einsetzt, in dem dieser selbst einen Anspruc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Zwangsverwaltung/Insolvenz

Rz. 28 Bei der Vermieterinsolvenz kann der Mieter nach der Beschlagnahme die Aushändigung der Kaution an den Zwangsverwalter verlangen (LG Köln, Beschluss v. 9.4.1987, 12 T 70/87, WuM 1987, 351; LG Köln, Urteil v. 13.6.1989, 12 S 475/88, WuM 1990, 427; LG Düsseldorf, Urteil v. 23.6.1992, 24 S 107/92, WuM 1992, 542). Hat der Mieter die Kaution vor der Beschlagnahme an den Ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225 = NJW 2012, 3032 = WuM 2012, 560 = NZM 2012, 681). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Ausschluss des Wegnahmerechts

Rz. 5 Das Wegnahmerecht des Mieters entfällt, wenn er vertraglich zur Vornahme der Einrichtungen verpflichtet war oder wenn der Vermieter von seinem Abwendungsrecht (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter § 552 Rn. 13) oder von seinem Vermieterpfandrecht (§ 562 Abs. 1) Gebrauch gemacht hat. Das Wegnahmerecht kann für Geschäftsräume auch formularvertraglich ausgeschlossen werden. De...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Grundstücksregister. Darin sind Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet. Auch mit dem Grundstück verbundene Rechte und Lasten finden sich dort, z. B. Wegerechte, Nießbrauchs- und Wohnrechte, Grunddienstbarkeiten, Grundschulden oder Hypotheken. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt.mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift des Grundbuchblattes. Diesen erhält man, wenn man Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines eingetragenen Rechts ist. Auch wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, bekommt man einen Grundbuchauszug. Dies gilt z. B., wenn Verkaufsverhandlungen schon konkret und weit vorangeschritten sind oder für Erben und Pflichtteils...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundsteuer C

Ab 1.1.2025 dürfen Gemeinden für unbebaute Grundstücke einen eigenen Hebesatz verwenden, die Grundsteuer C. Die Eigentümer sollen damit dazu gebracht werden, ihre unbebauten Grundstücke zu bebauen, idealerweise mit Wohnungen. Die Voraussetzungen für die Grundsteuer C:[1] Es liegen städtebauliche Gründe vor. Die betroffenen Grundstücke sind baureif. Als städtebauliche Gründe komm...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Grundstücksarten

Diese 8 Grundstücksarten gibt es:[1] Einfamilienhäuser: Das sind Wohngrundstücke, die 1 Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche beträgt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zweifamilienhäuser: Das sind ...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Wohngrundstücke

Zu den Wohngrundstücken gehört ein Grundstück, wenn die Nutzung zu Wohnzwecken überwiegt. Maßgebend ist das Verhältnis der Wohnfläche zur Nutzfläche. Wohngrundstücke sind: Einfamilienhäuser: Das sind Wohngrundstücke, die 1 Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- ...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Berechnung des Grundsteuerwertes im Rahmen des Bundesmodells. Es wird angewendet bei betrieblich genutzten Grundstücken, also bei Teileigentum: Hierbei handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. G...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Geschäftsgrundstücke

Zu den Geschäftsgrundstücken gehört ein Grundstück, wenn es überwiegend zu betrieblichen oder öffentlichen Zwecken genutzt wird. Maßgebend ist das Verhältnis der Nutzfläche zur Wohnfläche. Ein Geschäftsgrundstück liegt vor bei Teileigentum: Hierbei handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren zur Berechnung des Grundsteuerwertes im Rahmen des Bundesmodells. Es wird angewendet bei Wohngrundstücken, also Einfamilienhäusern: Das sind Wohngrundstücke, die 1 Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Das Haus darf zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt werden, wenn diese Nutzung weniger als 50 % der Wohn- und Nutzfläche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 48... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 10 Die Bewirkung der Leistung durch den Dritten bringt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen, sofern er nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Regelung zusammen mit den dafür bestellten Sicherungsrechten[1] auf den Dritten übergeht. Einen solchen Forderungsübergang sieht § 774 Abs. 1 S. 1 BGB für den Bürgen[2] vor, der den Anspruch des Gläubigers befr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

Rn. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Frage nach der abstrakten Aktivierungsfähigkeit ist grds. gleichbedeutend mit der Frage nach dem Vorliegen eines VG (vgl. auch Freericks (1976), S. 141; HdB (2020), Stichwort-Nr. 146, Rn. 2f.); allerdings kommt auch Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines VG in Betracht (vgl. so bei RAP, latenten Steuern sowie dem aktiven Unterschiedsbe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Berücksichtigung bilanzieller Erfordernisse

Tz. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Begründet durch die Tatsache, dass mit der Inventur das Istobjekt zur Kontrolle der innerjährigen buchhalterischen Erfassung ermittelt wird, kann der Kreis der aufzunehmenden VG (und Schulden) nicht aus den in der Buchführung erfassten VG (und Schulden) abgeleitet werden; vielmehr hat eine Aufnahme aller VG (und Schulden) zu erfolgen, grds. u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Normzweck

Rn. 92 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 19 PublG sanktioniert die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den AP oder seine Gehilfen. Geschütztes Rechtsgut ist das originäre wirtschaftliche Interesse des UN (§ 19 PublG ist damit auch Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB) sowie der Gesellschafter oder anderer Eigentümer des UN bzw. des Einzelunternehmers an der Bewahrung der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur (GoI)

Rn. 8 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. zu beachten sind neben den GoB auch die GoI (vgl. HFA 1/1990, WPg 1990, S. 143 (144); Quick (2000), S. 8ff.; Schulze zur Wiesch, (1961), S. 54ff.) als Bestandteil der GoB (i. w. S.). Die als Ausprägung der GoB zu charakterisierenden GoI stellen Regeln dar, die ein auf "fachgerechte und ordnungsgemäße Aufnahme der Vermögensgegenstände bed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / 1. Gesamthandsvermögen de lege lata

Das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft ergibt sich de lege lata aus §§ 718, 719 und 738 BGB.[33] Auf diese Vorschriften rekurrieren auch etwa die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf eine OHG[34] oder KG[35] – soweit dort nichts anderes geregelt ist.[36] § 718 Abs. 1 BGB enthält eine Legaldefinition des Gesellschaftsvermögens, welches die Beiträge der Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sicherungsabtretung und -übereignung

Rn. 243 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Vertragspfandrecht an Rechten ist derweil weitgehend durch die sog. Sicherungsabtretung, auf welche die §§ 1273ff. BGB nicht anwendbar sind, ersetzt worden. Hierbei erwirbt der Sicherungsnehmer rechtlich die volle Gläubigerstellung: Nach der getroffenen Zweckabrede sollen ihm aber nur Befugnisse zustehen, die denen eines Pfandgläubigers ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Konkrete Aktivierungsfähigkeit

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ein zum Vermögen gehöriger Gegenstand, der die Voraussetzungen der abstrakten Aktivierungsfähigkeit aufweist, kann nur dann in das Vermögen aufgenommen werden, wenn der Aktivierung kein Aktivierungsverbot gegenübersteht. Nach § 240 Abs. 1 hat jeder Kaufmann "seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sow...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter diese allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ...mehr