Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenverbrauch

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Zufluss der in Rechnung gestellten USt einerseits und die USt-Zahlung an das FA andererseits sind kein durchlaufender Posten, BFH vom 30.05.1990, I R 6/88, BStBl II 1991, 235 zu 2.a. Das gilt entsprechend für die dem StPfl in Rechnung gestellte und von ihm gezahlte USt (Vorsteuer) und die vom FA erstattete Vorsteuer, BFH vom 29.06.1982, V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Pkw

Tz. 312 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es gilt: Wird ein Pkw zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt, ist der volle Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, der Miete und den Betriebskosten möglich. Die private (außerunternehmerische Nutzung) ist als unentgeltliche Wertabgabe (s. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, Anhang 5) der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Änderung der Verhältnisse

Tz. 325 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verwendung i. S. d. § 15a UStG (Anhang 5) ist die tatsächliche Nutzung des Berichtigungsobjekts zur Erzielung von Umsätzen. Als Verwendung sind auch die Veräußerung und die unentgeltliche Wertabgabe nach (s. § 3 Abs. 1b und 9a UStG, Anhang 5) anzusehen (s. Abschn. 15a.2 UStAE). Für die Frage, ob eine Änderung der Verhältnisse vorliegt, sind ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Lieferungen

Tz. 24 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach § 3 Abs. 1 UStG (Anhang 5) sind Lieferungen eines Unternehmers Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. D.h., der Lieferer muss dem Abnehmer die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschaffen. Gegenstände i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 239 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung = die Besteuerung richtet sich danach, was versteuert werden soll, s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5), entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind (s. § 13 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Eigenverbrauchstatbestände

Rz. 51 Bis zum 31.3.1999 fiel neben Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und Einfuhren auch der Tatbestand des Eigenverbrauchs unter die Steuerermäßigung. Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. a des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurde dieser Tatbestand im Zuge der Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung aufgehoben. Ab 1.4.1999 werden die Leistungen, die bis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.4 Weitere Fragen zur Steuerermäßigung von Wasser

Rz. 535 Bei den bisherigen Steuersatzerhöhungen (zum 1.7.1968, 1.1.1978, 1.7.1979, 1.7.1983, 1.1.1993, 1.4.1998 und 1.1.2007), bei der Steuersatzsenkung im zweiten Halbjahr 2020 und der Wiedergeltung der bisherigen Steuersätze von 19 % bzw. 7 % ab dem 1.1.2021 sind für die Unternehmer der Versorgungswirtschaft zur Erleichterung ihrer Abrechnungen jeweils Übergangsregelungen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.7 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Umsatzsteuer

Rz. 261 Das UStG enthält folgende Tatbestände, die für die verdeckte Gewinnausschüttung von Bedeutung sind, wobei Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG einbezogen sind: § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG stellt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Darunter fällt auch die Zuwendung eines Gegenstands d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 790 Für Umsätze nach dem 31.12.2013 sind die bislang nach Nr. 54 der Anlage 2 des UStG begünstigten Sammlungsstücke grundsätzlich dem allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die verbleibenden Steuerermäßigungen für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergeben sich mWv 1.1.2014 aus § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG (Rz. 791). Gleichwohl hat Nr. 54 der Anlage 2 des UStG weiter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 1 Die geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG geht auf das Gesetz v. 26.6.2013[1] zurück. Hierdurch wurde geregelt, dass die in der Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), der Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen werden. Die Neuregelung ist mWv 1.1.2014 a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Steuerbegünstigte Umsätze

Rz. 41 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände, mWv 1.1.2014 jedoch mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Unentgeltliche Wertabgaben (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 576 Unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG sowie unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG, die in den Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) oder in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ausgeführt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG). Voraussetzung für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Eigenverbrauchstatbestände in der Entwicklung

Rz. 16 Bis zum 1.4.1999 war in § 1 Abs. 1 UStG auch der Eigenverbrauch geregelt, der zuerst noch wenig spezifiziert war und sich nur auf die Entnahme von Gegenständen richtete: § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951 (Steuerbare Umsätze): Zitat Der USt unterliegen die folgenden Umsätze: Der Eigenverbrauch. Solcher liegt vor, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände aus seinem Unternehmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 16 § 17 Abs. 1 UStG, der in seinem S. 8 die Grundsatzregelung über die Berichtigung enthält (Umfang und Zeitpunkt bzw. Zeitraum), spricht diese unmittelbar für die Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus. Die Änderungsregelung gilt danach zunächst für die entgeltlichen steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und die den entgeltlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Leistungsaustausch bei Erbfolge

Rz. 306 Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Es liegt insoweit Gesamtrechtsnachfolge vor, der oder die Erben treten nach der Rechtsprechung des BFH sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.1 Lieferungen, sonstige Leistungen, innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 195 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist entsprechend § 17 Abs. 1 UStG eine Berichtigung der USt und des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Dazu gehören auch die Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter[1] bzw. früher d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Entwicklung der Grundvorschrift

Rz. 8 § 1 UStG war schon durch das UStG 1918 [1] mit einem vergleichbaren Regelungsgehalt in das UStG aufgenommen worden, allerdings fehlte noch der räumliche Anwendungsbereich des "Inlands", der erst durch das UStG 1967[2] in das Gesetz aufgenommen wurde, bis dahin war der räumliche Anwendungsbereich in der Durchführungsbestimmung zum UStG geregelt. § 1 UStG 1918: Zitat (1) Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Umsätze

Rz. 70 Ein in § 9 UStG aufgeführter steuerfreier Umsatz kann nur als steuerpflichtig behandelt werden, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dieses Tatbestandsmerkmal entspricht dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs: Die Vorleistungen müssen von einem Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Änderungen bei unentgeltlichen Umsätzen

Rz. 117 Der Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 UStG umfasst auch unentgeltliche Wertabgaben, da diese (z. B. durch § 3 Abs. 1b UStG) den entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werden.[1] Als steuerpflichtige unentgeltliche Umsätze kommen alle unter die Bemessungsgrundlagen des § 10 Abs. 4 UStG fallenden in Betracht: Die einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellte unentgeltl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Eigenverbrauchstatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG a. F.)

Rz. 351 Der Begriff des Eigenverbrauchs war bis zum 31.3.1999 geprägt durch die steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG (sog. Entnahmeeigenverbrauch), § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG (sog. Leistungseigenverbrauch), § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG (sog. Aufwendungseigenverbrauch) sowie dem § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG (sog. Gesellschafterverbrauch). Diese Regelungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Entwicklung des § 1 Abs. 3 UStG

Rz. 539 Erstmals wurde eine Regelung für einen Teil dieser Sondergebiete zum 1.1.1973 in das UStG 1973 [1] aufgenommen. Die Regelung war allerdings den Regelungen zu den Lieferungen und sonstigen Leistungen in § 3 Abs. 13 UStG 1973 zugeordnet worden und hatte folgenden Wortlaut: § 3 Abs. 13 UStG 1973: Zitat In einem Freihafen ausgeführte Lieferungen von Gegenständen, die sich in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Rz. 1 einstweilen frei Rz. 2 Für das Mehrwertsteuersystem war die Regelung als § 16 im Regierungsentwurf eines UStG v. 30.10.1967[1] vorgesehen, derzufolge durch eine Änderung der Bemessungsgrundlage eine doppelte Berichtigungspflicht ausgelöst werden sollte. Da im MWSt-System bei jedem Umsatz eine doppelte Rechtsfolge ausgelöst wird, die Umsatzsteuerpflicht und der Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Änderungsvorschriften der AO

Rz. 35 Die Anwendungsbereiche der Änderungsvorschriften der AO und des § 17 UStG unterscheiden sich grundsätzlich. Die punktuellen Berichtigungsgrundlagen der AO (§§ 129, 172ff. AO), die die bereits ursprünglich unzutreffende Steuerfestsetzung betreffen, sind von der Änderungsgrundlage des § 17 UStG für materiell-rechtlich nachträglich unrichtig werdende Steuerfestsetzungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.5 Unentgeltliche Übereignung

Rz. 440 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann auch unentgeltlich erfolgen. Ob die unentgeltliche Übertragung durch unternehmerische oder private Motive getragen wird, ist dabei unerheblich. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht systematisch der unentgeltlichen Wertabgabe des § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit führt insbesondere die vorweggenom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.5 Leistungen des Gesellschafters

Rz. 286 Gesellschafter und Gesellschaft sind im Umsatzsteuerrecht jeweils eigene Rechtssubjekte, sie können untereinander im Gesellschaftsverhältnis tätig werden, aber auch im Rahmen eines Leistungsaustauschs auftreten. Grundsätzlich wird der Gesellschafter bzw. das Mitglied einer unternehmerisch tätigen Personenvereinigung nicht alleine deshalb zum Unternehmer, weil eine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Rz. 60 Als Linienverkehr wird nach § 42 PBefG eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung verstanden, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr setzt nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.6 Veräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen

Rz. 442 Die Übertragung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs muss an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgen. Die Unternehmereigenschaft bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 UStG; nicht von Bedeutung ist, ob der Erwerber ein Einzelunternehmen, eine Personengemeinschaft oder eine juristisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.4 Steuerbare Leistungen gegen Entgelt

Rz. 333 Erbringt der Arbeitgeber gegenüber dem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegen Entgelt, unterliegt die Leistung den allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts. In diesen Fällen wird nicht unterschieden, ob es sich um eine Leistung gegenüber einem fremden Dritten oder gegenüber dem Personal des Unternehmens handelt. Damit bestimmt sich die Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zum Verzicht berechtigte Unternehmer

Rz. 21 § 9 UStG formuliert, dass der Unternehmer die aufgeführten steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann. Dass nur Unternehmer von der Vorschrift betroffen sein können, versteht sich eigentlich von selbst, denn nur Unternehmer können steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbringen. Maßgebender Unternehmerbegriff ist damit der des § 2 UStG; zu den Einzelh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.1 Abgabe von Speisen in Kantinen

Rz. 336 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Kantinen und Gaststätten kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen[1]: Unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten in unternehmenseigenen Kantinen; Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe wären eigentlich die Gesamtkosten, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind. Aus Vereinfachungsgründen lässt die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.8 Einbringung

Rz. 454 Eine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb in eine Gesellschaft eingebracht wird (§ 1 Abs. 1a S. 2 2. Alt. UStG). Dies entspricht auch Art. 19 MwStSystRL bzw. früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie. Die Regelung hat nur eine klarstellende Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein

Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs. Rz. 462 Da der Erwerber in die Rechtsposition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich/Ort einer Personenbeförderung

Rz. 11 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt nur zum Tragen, wenn die betreffende Leistung der Personenbeförderung steuerbar ist, also der Ort der Leistung im Inland liegt und wenn die Leistung nicht steuerfrei ist. Der Ort einer Personenbeförderung [1] liegt dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird.[2] Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.6 Leistungen der Gesellschaft

Rz. 299 Führt eine Gesellschaft an seinen Gesellschafter eine Leistung aus, kann dies im Rahmen eines Leistungsaustauschs erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft von dem Gesellschafter ein besonders berechnetes Entgelt erhält. In diesem Fall ist zu prüfen, ob das gesondert berechnete Entgelt mindestens das erreicht, was bei einer unentgeltlichen Wertabgabe der Bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG unterliegen dem ermäßigten Steuersatz die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz [1] ergeben. Dazu gehören alle Rechte, mit denen sich dieses Gesetz befasst, also nicht nur die Urheberrechte [2], sondern auch die verwandten Schutzrechte [3] und die entsprechenden Rechte, die in den be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.2 Nichtsteuerbarkeit der Geschäftsveräußerung

Rz. 467 Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen oder die Übertragung eines gesondert geführten Betriebs vor, unterliegt dieser Umsatz nicht der USt; nach dem Unionsrecht wird der Vorgang so behandelt, als wenn keine Leistung vorliegen würde. Im Ergebnis ist die Übertragung nicht steuerbar. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht auch der unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.3 Auflösung von Gesellschaften

Rz. 273 Wird eine Personen- oder Kapitalgesellschaft aufgelöst, besteht deren Unternehmereigenschaft grundsätzlich bis zur Lösung der letzten unternehmerischen Beziehung. Damit führt die Gesellschaft noch steuerbare Umsätze aus, bis die letzte Rechtsbeziehung abgewickelt ist, wozu auch die Beziehung der Gesellschaft zum FA gehört.[1] Auch die spätere Veräußerung von Gegenstä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr