Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung

Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, dass die stillen Reserven des Einbringungsgegenstands (zun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.4 Einbringung in steuerbefreite Übernehmerin oder Organgesellschaft (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG)

Tz. 225 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist ausgeschlossen, wenn und soweit das eingebrachte BV bei der übernehmenden Gesellschaft nicht der Besteuerung mit KSt unterliegt (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG; eine Beschränkung des inl Besteuerungsrechts bei der GewSt ist unbeachtlich, s UmwSt-Erl 2011 Rn 20.19 iVm 03.17). Dadurch soll nach dem Wille...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Einbringung des Mitunternehmeranteils im Ganzen

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einbringung eines MU-Anteils iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 116 – 118) ist hinsichtlich seines Mindestumfangs nur gegeben, wenn alle wes Betriebsgrundlagen (zum Begriff s Tz 40ff) des mitunternehmerischen BV auf die Übernehmerin durch die in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Sachverhalte übergehen. Unerheblich ist hierbei, ob die wes Betriebsgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.1 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 284 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Frage der GewStPflicht eines Gewinns bei der Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG kann sich nur stellen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Einbringung um BV eines Gew iSd § 2 Abs 1 GewStG handelt. Setzt die übernehmende Gesellschaft für das eingebrachte BV einen höheren Wert als den Bw an, entsteht idR ein (positiver) Einbringungsgewinn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Gewerbesteuerverstrickung bei Einbringung von nicht gewerblichen Betrieben

Tz. 39 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird ein l + f (Teil-)Betrieb oder ein freiberuflicher (Teil-)Betrieb zu Bw (oder Zwischenwerten) in eine Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 1 UmwStG eingebracht, werden bei der übernehmenden Gesellschaft stille Reserven des übertragenen BV (erstmals) der GewSt unterworfen, die in dem bisherigen "Nicht-Gewerbebetrieb" ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.6.2 Einbringung mit Rücklagenbildung

Tz. 187a Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Neben den neuen Anteilen kann die übernehmende Gesellschaft zB eine Zuführung zu den offenen Rücklagen veranlassen, soweit der Netto-Wert des übernommenen BV gem § 20 Abs 2 S 1 oder 2 UmwStG das Nenn-Kap der gewährten neuen Anteile an der Übernehmerin überschreitet. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Gegenleistung iSd § 20 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerneutrale Einbringung infolge der Fortführung der Buchwerte

Tz. 18 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft gegen Erhalt von Anteilen an dieser aufnehmenden Gesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen eine gewinnrealisierende Veräußerung (s Tz 52ff). Die St-Vergünstigung der §§ 20ff UmwStG ermöglichen gleichwohl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.3 Entsprechende Anwendung bei rückwirkender Einbringung in eine Personengesellschaft

Tz. 292h Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In den Fällen der Einbringung des (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges gem § 24 Abs 1 UmwStG ist eine Sacheinlage mit stlicher Rückwirkung zulässig, wenn die Einbringung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung erfolgt (s § 24 UmwStG Tz 162–164, 165). Hier gilt § 20 Abs 5 und 6 UmwStG entspr (s § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG). Da der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPfl eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs 4 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Einbringung von Unternehmensteilen (§ 20 UmwStG)

6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 30 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Einbringung durch eine natürliche Person

Tz. 265 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer einbringenden natürlichen Pers oder Pers-Ges, soweit natürliche Pers als MU beteiligt sind, unterliegt der Einbringungsgewinn der ESt (zur beschr oder unbeschr StPflicht s Tz 264–264a). Er gehört derselben Einkunftsart an wie auch das eingebrachte BV (s Tz 258). Zur Anwendung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG für den Einbringun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 274 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei der antragsgem Bewertung des eingebrachten BV gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG unter Fortführung der Bw ergibt sich kein (positiver) Einbringungsgewinn (ieS). Die Aufdeckung stiller Reserven kann sich hier nur aus der Überführung unwes WG in das PV anlässlich der Einbringung (durch (Vorab-)Entnahme oder Zurückbehaltung) ergeben (s Tz 255ff). E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen

Tz. 333 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bringt der Gesellschafter einer Pers-Ges seinen (gesamten) MU-Anteil in eine Kap-Ges/Gen ein und besteht die Pers-Ges nunmehr mit der Übernehmerin als MU weiter, sind bestehende nach der Einbringung fortgeltende Verträge des Einbringenden ab dem stlichen Übertragungsstichtag einer stlichen Neubeurteilung zu unterziehen. Hat der Einbringende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 "Einbringung" durch bloße Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums?

Tz. 7 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Wird hinsichtlich der wes Betriebsgrundlagen der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG (nur) das wirtsch Eigentum der übernehmenden Kap-Ges/Gen zugewendet, ohne dass auch in einem sachlichen Zusammenhang die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums nachfolgt, stellt sich die Frage, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung

Tz. 157 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die zur Anwendung des § 20 UmwStG führen (s Tz 15...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10.2 Ausschluss der Verrechnung von Verlustvorträgen mit einem Einbringungsgewinn bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 292b Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Entspr Anwendung von § 2 Abs 4 S 1 UmwStG in Einbringungsfällen Bei der gebotenen analogen Anwendung des § 2 Abs 4 S 1 UmwStG, der die Sphäre des übertragenden Rechtsträgers betr, in den Sacheinlagefällen des § 20 UmwStG ist der Begriff des Übertragungsgewinns durch "Einbringungsgewinn" und der Begriff des übertragenden Rechtsträgers durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.3 Einbringung durch eine gewerbliche Mitunternehmerschaft

Tz. 289 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Betriebseinbringung Der Gewinn aus der Einbringung des Betriebs der MU-Schaft nach § 20 Abs 1 UmwStG (Betriebsveräußerung durch tauschähnlichen Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff) gehört grds nicht zum Gewerbeertrag der MU-Schaft gem § 7 S 1 GewStG (Ausnahmen: verschmelzungsgeborener Betrieb oder Betrieb eines gew Grundstückshandels, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 269 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 1 Abs 1 KStG aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen können als Einbringende an einer Sacheinlage beteiligt sein (inkl der optierenden Pers-Ges iSd § 1a KStG). Dies ist der Fall, wenn die Kö usw unmittelbar einen begünstigten Sacheinlagegegenstand einbringt oder eine Pers-Ges umgewandelt wird oder eine Pers-Ges sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Einbringung eines Einzelbetriebs oder Teilbetriebs

Tz. 330 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird ein Einzelbetrieb rückwirkend in eine Kap-Ges/Gen eingebracht, können zivilrechtlich wirksame Verträge zwischen Einbringendem und übernehmender Gesellschaft im Rückbezugszeitraum in Neugründungsfällen nur mit der Vorgesellschaft der Übernehmerin abgeschlossen werden (dh frühestens ab der notariellen Beurkundung der Sachgründung, s Strec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 "Einbringung" durch Anwachsung?

Tz. 6 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Übertragung von BV eines Betriebs oder MU-Anteilen auf eine Kap-Ges oder Gen kann zivilrechtlich durch Anwachsung erfolgen (s Tz 160). Die Kategorie der möglichen (Einbringungs-)Vorgänge in § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG für eine Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG scheidet aus, weil die Anwachsung weder Verschmelzung noch Spaltung iSd UmwG is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringung der ausländischen Betriebsstätte einer natürlichen Person

Tz. 370 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aufgr der von § 20 Abs 7 UmwStG angeordneten "entspr" Anwendung des § 3 Abs 3 UmwStG bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG und dem Gebot der Rechtsformneutralität in derartigen Einbringungsfällen wird von der hM eine St-Anrechnung auch bei Einbringung durch eine natürlichen Pers oder eine Pers-Ges angenommen, obwohl hier mangels Zugehöri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2009) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Gewinne "anlässlich" der Einbringung (durch Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern)

Tz. 255 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 WG, die nicht zu den (funktional) wes Betriebsgrundlagen eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils gehören, können unbeschadet der Tatbestandsmäßigkeit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG von der Einbringung ausgenommen werden (zur Betriebseinbringung s Tz 40b; zur Teilbetriebseinbringung s Tz 93 [str]; und zur MU-Anteilseinbringung s Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.1 Verbot der Verlustverrechnung bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 4 UmwStG)

Tz. 362 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 20 Abs 6 S 4 UmwStG idF des JStG 2009 sind die (Sonder-)Regelungen des § 2 Abs 4 UmwStG zur Verlustnutzung bei rückwirkenden Umwandlungen von Kö nach den §§ 3–16 UmwStG auch bei rückbezogenen Einbringungen gem § 20 UmwStG entspr anzuwenden (zur analogen Anwendung kommt der gesamte Regelungsinhalt des Abs 4, s Tz 364). Eines solchen V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG § 20 UmwStG (SEStEG) Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umwandlungsvorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge/Anwachsung nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG ab 07.06.2013

Tz. 51e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Grundstücksübertragung iRe Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelrechtsnachfolge wird nicht durch § 6a GrEStG begünstigt. Durch die Einzelübertragung wird idR der nicht von § 6a GrEStG erfasste Erwerbstatbestand des § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG (s Tz 51f) erfüllt (da hr-lich Gegenstände einer von § 6a GrEStG erfassten Ausgliederung auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.10 Einbringung eines Teilbetriebs (Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

Tz. 107 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Einbringung eines Teilbetriebs iSd umwstlichen Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfordert die endgültige Einstellung der Tätigkeit in diesem Teilbetrieb und die Übertragung aller zum Teilbetrieb gehörenden wes Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang (einhellige Auff: s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 zum inhaltsgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.4 Sonderfall(?): Antragstellung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wird ein einzelner MU-Anteil eingebracht und übernimmt demzufolge die aufnehmende Kap-Ges oder Genossenschaft die MU-Stellung des Einbringenden (in der weiter bestehenden MU-Schaft), erfolgt die Umsetzung des Antrags auf Minderbewertung durch Bilanzierung in der St-Bil der Pers-Ges (zur Antragsberechtigung s Tz 209a). Denn stlich ist die MU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.2 Umwandlung/Einbringung einer Personengesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Wird eine Pers-Ges auf eine Übernehmerin verschmolzen oder wird eine Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen formwechselnd umgewandelt, sind bei einer rückwirkenden Einbringung die Auswirkungen der fiktiven Vermögenszurechnung gem § 20 Abs 5 S 1 UmwStG auf Vertragsbeziehungen der Pers-Ges mit ihren Gesellschaftern/MU zu prüfen. Haben die Gesellschafter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringung als schenkungsteuerpflichtiger Zuwendungstatbestand

Tz. Rz 49c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV iSd §§ 20 Abs 1, 25 S 1 UmwStG oder der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG erfolgt im Wege eines vollentgeltlichen tauschähnlichen Geschäfts (s Tz 52, 55), so dass in Bezug auf Einbringender und Übernehmerin sich eine SchenkSt-Problematik nicht stellt. Wird iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG BV in eine Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Einbringung durch Vermögensanwachsung auf den letzten Gesellschafter einer Personengesellschaft

Tz. 160 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 "Umw" einer Pers-Ges in eine Kap-Ges durch Anwachsung Eine betrieblich tätige oder gew geprägte Pers-Ges kann in eine Kap-Ges/Gen umstrukturiert werden, indem das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung in einer Hand auf den letztverbliebenen Gesellschafter in der Rechtsform einer Kap-Ges/Gen anwächst. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Sonderfall der Einbringung einer steuerlich transparenten ausländischen Gesellschaft (§ 20 Abs 8 UmwStG)

Tz. 372 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 20 Abs 8 UmwStG ist die Umsetzung der Regelung in Art 10a EG-FRL (nunmehr Art 11 der kodifizierten Fassung der EG-FRL; ausführlich s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 703) in inl StR. Hier wird ein Sonderfall angesprochen, bei dem zwingend der gW iRd Sacheinlage anzusetzen ist (bei Verlust des inl Besteuerungsrechts, s § 20 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Einbringung von Sachgesamtheiten oder Anteilen an Kapitalgesellschaften/Genossenschaften ohne Gewährung von neuen Gesellschaftsrechten

Tz. 12g Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. Denn die Sonderregelungen des § 20 Abs 2 bis 9 UmwStG sowie der §§ 22 und 23 UmwStG sind nur anzuwenden, wenn sämtliche Tatbestand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5.2 Verbot der Verwertung von Verlustpotential aus Finanzinstrumenten und Anteilen an Kap-Ges bei rückbezogener Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 iVm § 2 Abs 5 UmwStG)

Tz. 366a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dem Willen des Ges-Gebers widerspricht es dem Sinn und Zweck der Regelungen des UmwStG, wenn Wertverluste von WG, die der Übernehmerin als Folge einer unter das UmwStG fallenden Umstrukturierung zwar (stlich) rückwirkend zugerechnet werden, aber wirtsch bereits beim Einbringenden eingetreten sind, mit Gewinnen der Übernehmerin saldier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Sonderfall der Einbringung einer ausländischen Betriebsstätte (§ 20 Abs 7 UmwStG)

8.1 Übertragung einer ausländischen Anrechnungs-Betriebsstätte durch Kapitalgesellschaften Tz. 367 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelung des § 20 Abs 7 UmwStG ist die Umsetzung von Art 10 Abs 2 EG-FRL in nationales Recht. Hier wird ein Sonderfall der (Mit-)Einbringung einer EU-ausl Anrechnungs-BetrSt durch eine inl EU-Kap-Ges in eine nicht unbeschr kstpfl EU-Kap-Ges angespr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.10 Einschränkung der Nutzung von Verlusten des Einbringenden bei der Besteuerung des Gewinns aus einer rückbezogenen Einbringung (§ 20 Abs 6 S 4 UmwStG)

6.2.10.1 Grund und Inhalt der Regelung in § 20 Abs 6 S 4 UmwStG Tz. 292a Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In dem durch das JStG 2009 eingefügten § 2 Abs 4 UmwStG ist eine Regelung enthalten, die eine Gestaltung zur "Abwehr" der Rechtsfolgen des § 8c Abs 1 KStG (Verlustsperre) unter Zuhilfenahme einer rückwirkenden Umw in Zeiträume vor dem schädlichen Beteiligungserwerb verhindern s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Einbringung gegen Gewährung neuer Anteile

2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile Tz. 170 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Genossenschaft sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b)bb) und vom 07.04....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Einbringung zum gemeinen Wert

6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn Tz. 277 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2 Einbringung mit "sonstigen Gegenleistungen" ab 01.01.2015 (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG)

4.6.3.2.1 Rechtslage ab 2015 Tz. 224 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Durch das StÄndG 2015 ist die bisherige Regelung in § 20 Abs 2 S 4 UmwStG aF zum Mindestansatz des iRv § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachten BV mit dem gW der neben den Gesellschaftsrechten gewährten WG (sonstige Gegenleistungen, s Tz 219) neu gefasst worden. Die Aufzählung der ges Einschränkungen eines antragsgem Bw-An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Beurteilung einer "missglückten" Einbringung von Betriebsvermögen iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder § 21 Abs 1 UmwStG

3.2.1 Einbringung von nichtqualifizierten Sachgesamtheiten (Einzelwirtschaftsgütern) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Tz. 12a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird BV in eine Kap-Ges/Gen eingebracht und liegen die Voraussetzungen für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG nicht vor, gelten für den Einbringenden und die aufnehmende (erwerbende) Kap-Ges die allg Grundsätze. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7 Betrieb im Ganzen (Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen)

2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht Tz. 158 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Sicherstellung der Besteuerung bei steuerbegünstigter Einbringung

6.1 Verdoppelung der stillen Reserven durch Einbringung Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringungstatbestände des § 20 Abs 1 und § 21 Abs 1 S 2 UmwStG erfordern, dass im Gegenzug für die Vermögensübertragung an den Einbringenden neue Anteile an der Übernehmerin ausgegeben werden. Die Systematik des Sechsten Teils des UmwStG führt im Zeitpunkt der Einbringung dazu, das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Folgen der rückbezogenen Einbringung

7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.4 Antragsberechtigung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 209c Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Fraglich ist, wem die Berechtigung zum Antrag auf Minderbewertung im Fall der Einbringung eines MU-Anteils bei einer weiter bestehenden MU-Schaft zusteht. Hier wird zwar eine Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges/Genossenschaft eingebracht; die Übernehmerin erhält gleichwohl keine bewertbaren WG (s Tz 212). Ein Antrag der Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr