Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1 Austausch von Anteilen

Tz. 2 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich der Einbringung von Anteilen in eine Kap-Ges ergab sich bisher (nur) aus dem Tatbestand des Anteilstauschs iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF. Insbes wegen des im Gesetz nicht näher definierten stlichen Begriffs des "Einbringens", worunter jedweder Vorgang zu verstehen ist, der zu einer Zuordnung des zivilrechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Buchwertumwandlung bei negativem Eigenkapital (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 54 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen kann nicht zum Bw erfolgen, wenn und soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen (dh negatives Kap-Kto in der stlichen Übertragungs-Bil, s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auff, zB s Schmitt, in S/H, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Grundsatz: Werteverknüpfung mit dem Ansatz bei der übernehmenden Gesellschaft (§ 21 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 56 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für den Einbringenden bestimmen sich beim Anteilstausch die AK der erworbenen Anteile nicht nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, sondern (vorrangig) gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG grds nach dem Wert, den die übernehmende Gesellschaft für die eingebrachten Anteile angesetzt hat (der Wert gilt auch zugleich – dh in gleicher Höhe – als Veräußerungspreis für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Pensionsrückstellung

Tz. 59 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die im Sacheinlagegegenstand enthaltene Pensionsrückstellung ist von der übernehmenden Gesellschaft mit dem (Teil-)Wert gem § 6a Abs 3 EStG zu passivieren (dazu s Tz 129). Dies gilt auch dann, wenn aufgr eines Antrags auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG das BV des Einbringungsgegenstands im Übrigen (einheitlich) mit dem Bw (oder ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.4 Verfahrensrecht zur Wertaufstockung

Tz. 228 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist für den VZ, in den das für den Erhöhungsbetrag maßgebende Wj der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 140) fällt, eine KSt-Festsetzung für die Übernehmerin ergangen, kann der Erhöhungsbetrag nur berücksichtigt werden, wenn die St-Festsetzung nach den allg verfahrensrechtlichen Vorschriften änderbar ist (bei Einbringung eines MU-Anteils, s T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 102 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Tz. 4 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der sachliche Anwendungsbereich des Anteilstauschs gem § 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG umfasst alle Vorgänge, die den Tatbestand des § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG erfüllen. Damit ist die Durchführung des Vermögenstransfers auf die übernehmende Gesellschaft ohne Beschränkungen auf bestimmte (zivilrechtliche) Übertragungsvorgänge möglich (s Tz 2). Da die st...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 "Fall des § 22 Abs 1 UmwStG"

Tz. 188 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein Antrag auf Werterhöhung kann die übernehmende Gesellschaft "in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG" stellen, wenn ein Einbringungsgewinn I rückwirkend zu versteuern ist (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Angesprochen ist die "sperrfristschädliche" Verfügung über Anteile, die aus der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd §§ 20 Abs 1,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 88 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges/Gen hat für ertragstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungs-Bil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 25 UmwStG Rn 52; s Nitzschke, in Brandis/Heuermann, § 25 UmwStG 2006 Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.3 Zurückbehaltung von funktional wesentlichen Wirtschaftsgütern beim Formwechsel oder der Option

Tz. 34c Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gesellschaftsvermögen Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen ist die identitätswahrende Änderung der Rechtsordnung eines Rechtsträgers nach den Bestimmungen der § 190ff UmwG (s Tz 8). Ausfluss des Identitätsgrundsatzes bei der formwechselnden Umwandlung ist, dass das Vermögen des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 S 1 UmwStG als Rechtsgrundverweisung)

Tz. 26 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Vorschriften der §§ 20 bis 23 UmwStG gelten in den Fällen des Formwechsels einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen iSd § 190 UmwG (oder vergleichbarer ausl Vorgänge) entspr (s § 25 S 1 UmwStG). Es stellt sich die Frage, ob durch die Verweisung in § 25 UmwStG die Rechtsfolgen der §§ 20ff UmwStG sinngem gelten, wenn die Voraussetzungen ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Anteilstausch durch Einzelübertragung, Spaltung oder Verschmelzung

Tz. 42 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Eine Regelung zum Zeitpunkt des Anteilstauschs enthält § 21 UmwStG nicht. Insbes sind im Gegensatz zur Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG keine Bestimmungen zu einer stlichen Rückbeziehung vorhanden (dort s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG; auch aus § 2 UmwStG ergibt sich keine Rückbeziehungsmöglichkeit, dazu s Tz 43). Daher gelten die allg Grundsätz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.2 Zuteilung der Werterhöhung zu den Wirtschaftsgütern

Tz. 212 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Ergänzungs-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in Blüm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hageböke/Stangl, Umwandlungen auf OG: Koppelungserklärungen im Zusammenhang mit Billigkeitsregelungen? GmbHR 2011, 744; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059. Tz. 62 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine andere Kap-Ges auf eine OG verschmolzen, deren OT eine natürliche Pers oder eine Pers-Ges (mit natürlichen Pers als MU) ist, ist nach Verw-Auff die ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Person des Einbringenden

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Schon beim bisherigen Recht sind nach hA beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 25 UmwStG aF die einzelnen MU der Gesellschaft in der Ausgangsrechtsform als stliche Einbringende anzusehen, weil die formgewechselte Pers-Ges beendet wird und die ehemaligen MU nunmehr die Anteile an der ("aufnehmenden") Kap-Ges/Gen erhalten (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungen auf Grund gesetzlicher Regelungen außerhalb des UmwG

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das UmwStG ist ausschl auf die in § 1 Abs 1 UmwG genannten Umwandlungsarten anzuwenden (s § 1 Abs 1 S 1 UmwStG). Nach § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG finden der Zweite bis Fünfte Teil dieses Gesetzes auf eine Umwandlung iS des § 1 Abs 2 UmwG Anwendung, soweit sie einer Umwandlung iSd § 1 Abs 1 UmwG entspricht. Nach § 1 Abs 2 UmwG ist eine Umwandlung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 18 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Als "einfacher" Anteilstausch wird gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG derjenige (Einbringungs)Vorgang definiert, bei dem Anteile (s Tz 25ff) an einer Kap-Ges oder Gen (erworbene Gesellschaft, s Tz 24) in eine andere Kap-Ges oder Gen (übernehmende Gesellschaft, s Tz 6f) eingebracht (s Tz 2 und 4) werden und als Gegenleistung (auch) neue Anteile an der übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Folgen des rückbezogenen Formwechsels und Ausnahmen von der Rückwirkung

Tz. 64 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zu dem rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag gilt die Kap-Ges/Gen ertragstlich mit dem übernommenen Vermögen der Pers-Ges (mit Ausnahme der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum) als existent. Dies gilt für Zwecke der ESt/KSt wie für die GewSt gleichermaßen. Die Pers-Ges ist mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags beendet....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Aufstellung einer steuerlichen Einbringungsbilanz (§ 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des (ggf rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s Tz 60ff) beendet (s § 25 S 1 und 2 iVm § 20 Abs 5 S 1 und § 9 S 2 und 3 UmwStG). Gleiches gilt für eine Pers-Ges, die nach § 1a KStG optiert. Zum Einbringungszeitpunkt iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 (Erweiterte) Kürzung bei Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr 1 GewStG)

Tz. 140a Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt (inkl Gewinn aus der Veräußerung desselben), wenn das Unternehmen dies beantragt und ausschl eigenen Grundbesitz verwaltet (sog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 51b Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 und 4 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 EU-Sonderregelung

Aufgrund der Vergleichbarkeit mit dem Grundfall der Wegzugsbesteuerung[1] sieht § 27 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG vor, dass die Begünstigung des § 6 AStG entsprechend gilt, mit der Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Stundung in den ersten 7 Jahren nach der Einbringung die volle Steuer anfällt, während nach Ablauf dieses 7-Jahreszeitraums die Hälfte der Steuer erlassen wird und...mehr

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Verstrickungsbesteuerung – ... / 4 Beratungshinweise

Bei Umwandlungen kann es zu Problemen (etwa bei einer grenzüberschreitenden Hineinverschmelzung oder Einbringung) kommen, da das UmwStG keinen gesonderten Verstrickungstatbestand kennt. Grundsätzlich kann das Buchwertprivileg nur einheitlich in Anspruch genommen werden. Daher muss bereits vor der Umwandlung dafür gesorgt werden, dass im Ausland entstandene Reserven nicht lat...mehr

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GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es seit dem 1.8.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss dafür bisher persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenz...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / 1. Einbringung in Gesamthand

Die Finanzverwaltung nimmt in ihrem BMF-Schreiben v. 11.7.2011 [63] zu der Frage Stellung, wann die Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang qualifiziert wird. Ein unentgeltlicher Vorgang – und damit kein tauschähnliches Geschäft – soll danach nur dann anz...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / c) Hinweise für die Beratungspraxis

Aus der Entscheidung des BFH ergeben einige Hinweise für die Beratungspraxis. Richtige Reihenfolge entscheidend: Im Entscheidungssachverhalt kam es überhaupt nur zu dem Sperrfristverstoß, weil der Formwechsel der M-KG sowie der der T-KG – zeitlich gesehen – nach der Buchwertübertragung des Betriebsgrundstücks in die E-KG durchgeführt wurde. Hätte man dagegen die umgekehrte Re...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / b) Entscheidung des BFH

Teleologische Reduktion, wenn Beteiligungserwerb vollentgeltlich erfolgt: Der XI. Senat des BFH bestätigt die vorinstanzliche Entscheidung des FG Münster[16] und hat im Wege der teleologischen Reduktion entschieden, dass ein rückwirkender Teilwertansatz wegen eines Sperrfristverstoßes nach § 6 Abs. 5 S. 6 EStG bei einer vollentgeltlichen Anteilsübertragung unter vollständiger ...mehr

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Sperrfristverstöße nach § 6... / a) Entscheidungssachverhalt

Die BFH-Entscheidung vom 15.7.2021[7] betraf eine dreistöckige Personengesellschaft. Die Klägerin war eine GmbH, die im Jahre 2012 aus der formwechselnden Umwandlung der T-GmbH & Co. KG (T-KG) hervorgegangen ist. An der T-KG war als alleinige Kommanditistin die Mutterpersonengesellschaft (M-KG) sowie die nicht am Vermögen beteiligte T-GmbH beteiligt. An der M-KG waren wieder...mehr

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Implikationen des MoPeG auf... / III. Fazit

Das MoPeG soll ausweislich der Gesetzesbegründung[83] keine Auswirkung auf die Besteuerung haben. In Bezug auf den Dualismus der Besteuerung und die damit verbundene Frage nach der Besteuerung von Personengesellschaften im Kontext einer Steuersubjekteigenschaft sowie der additiven Gewinnermittlung ergeben sich keine Auswirkungen auf die Besteuerung:[84] Dies ergibt sich nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.3 Unterschiede in der Bewertung von Vermögensgegenständen, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c

Rz. 117 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO führen Gestaltungen zu einem Kennzeichen, durch das Vermögensgegenstände übertragen oder überführt werden, soweit sich die Bewertung dieser Vermögensgegenstände in den beteiligten Steuerhoheitsgebieten wesentlich unterscheiden.[1] Der Begriff der "Vermögensgegenstände" dürfte mit dem steuerlichen Begriff der Wirtschaftsgüter iden...mehr

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Betriebsaufspaltungen in de... / aa) Ertragsteuerneutrale Umsetzungsmöglichkeiten

Soll die bestehende Betriebsaufspaltung zusammengeführt werden, stellt sich regelmäßig die Frage der möglichst steuerneutralen Umsetzung des Vorhabens. Kommt es zu einer (unkontrollierten) Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Auflösung der personellen und/oder sachlichen Verflechtung, stellt dies bei der klassischen Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Ab...mehr

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Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine grenzüberschreitende Umwandlung liegt nach der Definition der FRL vor, wenn die beteiligten Gesellschaften in 2 oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU ansässig sind[1] oder der Sitz einer SE von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt wird.[2] Die Richtlinie ist auf Fusionen, Spaltungen, Einbringungen und den Anteilstausch anwendbar. Diese Übertragungsvorgänge ähnel...mehr

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Veräußerungsgewinne – ABC I... / 2.3 Bestimmung des Veräußerungsgewinns

Der Begriff Gewinn ist weder im Rahmen der beschränkten Stpfl. noch in Zusammenhang mit den ausl. Einkünften noch im DBA definiert. Allgemein ist darunter der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis und dem Buchwert zu verstehen. Die abkommensrechtliche Regelung spricht nach ihrem Wortlaut nur von Gewinnen. Die Regelung erfasst allerdings auch Verluste aus der Verä...mehr

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Fusionsrichtlinie – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Die Fusionsrichtlinie (FRL) dient dazu, steuerliche Hindernisse innerhalb der EU zu beseitigen. Sie regelt grenzüberschreitende Umwandlungen. Diese Umwandlungen sind Ausdruck des Binnenmarkts und dürfen durch steuerliche Regelungen nicht behindert werden. Auf rein innerstaatliche Umwandlungen ist sie – sofern sie nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist – nicht anwendb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / me) Einbringung

Rn. 88 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co KG eingebracht, ist bei der Prüfung, ob das Unternehmen der GmbH & Co KG Gewinnerzielungsabsicht aufweist, auch die Verlustphase des Einzelunternehmens einzubeziehen (BFH BFH/NV 2003, 1298).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.3 Einbringung in eine Personengesellschaft

Auch die Auswirkungen der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG auf den Schuldzinsenabzug sind gesetzlich nicht geregelt. Allerdings hat die Finanzverwaltung dazu Stellung genommen.[1] Danach gilt die Einbringung eines Einzelunternehmens nicht als Entnahme, sodass sich dieser Vorgang – isoliert betrac...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Auch die Folgen der Einbringung eines Einzelunternehmens, Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft für den Schuldzinsenabzug sind gesetzlich nicht geregelt. Das BMF[1] beschränkt sich insoweit auf den Hinweis, dass eine Entnahme i. H. d. gewählten Wertansatzes vorliegt, wenn im Gegenzug für die Einbringung gewährte Gesellschaftsanteile im ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine atypische stille Gesellschaft

Gewerbeverluste, die eine GmbH vor der Einbringung ihres Betriebes im Ganzen in eine atypisch stille Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) erzielt hatte, können als Gewerbeverluste mit den auf sie entfallenden Gewinnanteilen an der Mitunternehmerschaft nachfolgender Erhebungszeiträume nach Maßgabe von § 10a GewStG verrechnet werden. Die bei der GmbH nach dem Einbringungsvorgan...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / f) Die Gütergemeinschaft

Rz. 124 Die praktische Bedeutung der Gütergemeinschaft ist außerordentlich gering.[102] Vermögen eines Ehegatten ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung zunächst einmal alleiniges Vermögen des betreffenden Ehegatten, der hiermit im Rahmen der §§ 1365, 1369 BGB frei verfügen kann. Die Gütergemeinschaft führt dagegen zu einem gesamthänderisch gebundene...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 101 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696 ff.; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294 ff; Moeller, Die Gütergemeinschaft im Wandel der Gesellschaft. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der Gütergemeinschaft kommt in der Praxis nur noch relativ s...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO – keine grundsätzliche Bedeutung allein durch eine rückwirkende Änderung der Rechtslage

Nach Auffassung des BFH rechtfertigt eine rückwirkende Änderung einer streiterheblichen Rechtsnorm nach Ergehen der finanzgerichtlichen Entscheidung für sich gesehen keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Im Besprechungsfall stritten die Kläger, die zur Tonnagenbesteuerung optierten, nach verschiedenen zivilrechtlichen Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Maßgeblichkeit der Bilanzansätze bei der GmbH

Maßgeblichkeit der Bilanzansätze: Bringt ein Einzelunternehmer sein Unternehmen gegen Gewährung von neuen Anteilen in eine GmbH ein, so gilt nach § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG 2006 der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Drittanfechtung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Formwechsel KG in GmbH für Nutzung i.S.d. § 15a EStG verrechenbarer Verluste des Kommanditisten schädlich

Wird eine KG nach der Rechtslage vor dem SEStEG zum steuerrechtlichen Buchwert in eine GmbH formgewechselt (steuerliche Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG 1995), mindern die am steuerlichen Übertragungsstichtag nach § 15a EStG festgestellten verrechenbaren Verluste des Kommanditisten nach § 15a EStG seinen Gewinn aus der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen GmbH-Anteil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.6 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 46 Die Verlängerung der Festsetzungsfrist tritt bei den Personen ein, die Steuerschuldner derjenigen Steuer sind, hinsichtlich derer Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung begangen wurde. Dabei ist es unbeachtlich, wer die Steuerhinterziehung begangen hat oder ob dem Stpfl. die Steuerhinterziehung bekannt war. Es kommt nur darauf an, dass es sich objekti...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr