Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Einbringung in eine Persone... / 6.1 Natürliche Person als Einbringender

Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG erfüllt grundsätzlich den Veräußerungstatbestand des § 16 EStG, so dass sich die folgenden Konsequenzen ergeben, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 5 Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft

Bezüglich der Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft verweist § 24 Abs. 4 UmwStG auf die Regelungen in § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG. In Rdnr. 24.03 UmwSt-Erlass[1] wird in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Anwendung der Rdnr. 23.01 ff., 23.05 ff., 23.14 f. sowie Rdnr. 23.17 ff. UmwSt-Erlass verwiesen. Hiernach gilt: Buchwertansatz: Setzt die überneh...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7.3 Gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Die Behandlung gewerbesteuerlicher Fehlbeträge gem. § 10a GewStG wird in § 24 UmwStG nicht angesprochen. Zwar wird in § 24 Abs. 4 UmwStG die entsprechende Anwendung von § 23 UmwStG angeordnet. Die Regelung in § 23 Abs. 5 UmwStG zu den gewerbesteuerlichen Fehlbeträgen des Einbringenden ist jedoch von dem Verweis in § 24 Abs. 4 UmwStG ausgenommen. Daraus folgt, dass sich die B...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG behandelt. Zur Auslegung des § 24...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.1 Sonderregelung in § 24 Abs. 5 UmwStG

Für den Fall, dass in einem nach § 24 Abs. 1 UmwStG eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, soll § 24 Abs. 5 UmwStG verhindern, dass die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächst im Wege der steuerneutralen Einbringun...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7.1 Zins- bzw. EBITDA-Vortrag

Verfügt der Einbringende über einen Zins- und/oder EBITDA-Vortrag i. S. d. § 4h EStG, gehen diese bei der Einbringung eines Betriebs nach § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft über. Der Untergang des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags tritt unabhängig davon ein, ob die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermög...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.5 Person des Einbringenden

Obwohl weder § 1 Abs. 4 UmwStG noch § 24 UmwStG eine Aussage zur Person des Einbringenden enthält, kommt nach allgemeiner Auffassung jeder Rechtsträger (z. B. natürliche Person, Körperschaft, Personengesellschaft) in Betracht, denen einer der o. a. Einbringungsgegenstände zugerechnet werden kann. Nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.03. UmwSt-Erlass[1] wird für den Fall, dass ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gem. § 20 UmwStG können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete oder bereits bestehende Personengesellschaft eingebracht werden oder auf eine bestehende Personengesellschaft verschmolzen werden. Die zivil- und steuerrechtlichen Voraussetzungen und Re...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen

Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs bzw. neben funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Teilbetriebs auch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen, soll nach Rdnr. ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Qualifizierte Einbringungsgegenstände gemäß § 24 UmwStG

Nach § 24 UmwStG besteht für die Einbringung in eine Personengesellschaft ein Bewertungswahlrecht, wonach das eingebrachte Betriebsvermögen auf entsprechenden Antrag in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen ihrer Gesellschafter mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder mit dem gemeinen Wert angesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist,...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.3 Verschmelzung bzw. Spaltung auf eine Personenhandelsgesellschaft

Eine Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft kann auf eine andere Personenhandelsgesellschaft bzw. Partnerschaftsgesellschaft auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung gem. § 2 UmwG umgewandelt werden. Die Verschmelzung ist möglich im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf eine bestehende Personenhandelsgesellscha...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9 Sonderfragen

9.1 Sonderregelung in § 24 Abs. 5 UmwStG Für den Fall, dass in einem nach § 24 Abs. 1 UmwStG eingebrachten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteile an einer Kapitalgesellschaft enthalten sind, soll § 24 Abs. 5 UmwStG verhindern, dass die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft dadurch erlangt werden kann, dass diese zunächs...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1 Zivilrechtliche Behandlung

1.1 Überblick Nach Rdnr. 01.47 UmwSt-Erlass 2011[1] ist die Vorschrift des § 24 UmwStG zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge anzuwenden:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 7 Sonstige Rechtsfolgen

7.1 Zins- bzw. EBITDA-Vortrag Verfügt der Einbringende über einen Zins- und/oder EBITDA-Vortrag i. S. d. § 4h EStG, gehen diese bei der Einbringung eines Betriebs nach § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft über. Der Untergang des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags tritt unabhängig davon ein, ob die übernehmende Personengesellschaft da...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3 Vorab-Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen

2.3.1 Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs bzw. neben funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Teilbetriebs auch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter in ein anderes...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2 Steuerrechtliche Behandlung nach § 24 UmwStG

2.1 Persönlicher Anwendungsbereich Während das Gesellschaftsrecht zwischen der Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft in eine Personengesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach § 24 UmwStG...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4 Rechtsfolgen bei der übernehmenden Personengesellschaft

4.1 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG Sind die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt alle...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.1 Überblick

Nach Rdnr. 01.47 UmwSt-Erlass 2011[1] ist die Vorschrift des § 24 UmwStG zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge anzuwenden:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.3 Personengesellschaft als Einbringende

Erfolgt nach den in Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr 20.03 UmwSt-Erlass[1] dargestellten Grundsätzen die Einbringung nach § 24 UmwStG durch eine Personengesellschaft und entsteht dabei ein Einbringungsgewinn, so sind nach der transparenten Betrachtung bei Personengesellschaften die dahinter stehenden Mitunternehmer steuerpflichtig. Bezüglich der Einkommen- und Körperschaftsteuer ge...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2 Abgrenzung des § 24 UmwStG zu anderen Umstrukturierungsvorgängen

Umstrukturierungsvorgänge bei einer Personengesellschaft können auch einzelne Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben, die zuvor entweder zum steuerlichen Privatvermögen oder zum (Sonder-)Betriebsvermögen gehört haben. Die Vorschrift des § 24 UmwStG ist daher abzugrenzen von der Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen sowie der Übertragung einzelner Wirts...mehr

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Einbringung in eine Personengesellschaft nach Zivilrecht und Steuerrecht

Zusammenfassung Überblick Neben der Einbringung in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gem. § 20 UmwStG können Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG in eine neu gegründete oder bereits bestehende Personengesellschaft eingebracht werden oder auf eine bestehende Personengesellschaft verschmolzen werden. Die zivil- und steuerrechtlichen Vorauss...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6.2 Körperschaft als Einbringende

Auch eine Körperschaft kann nach § 24 UmwStG einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil in eine Personengesellschaft einbringen und die Bewertungswahlrechte in Anspruch nehmen. Wird die Einbringung nicht unter Fortführung der Buchwerte steuerneutral vollzogen, kann ein Einbringungsgewinn entstehen. Für eine Körperschaft kommt weder der Freibetrag nach § 16 Ab...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.4 Anwachsung

Eine Personengesellschaft als Gesamthandsgemeinschaft kann auch im Wege der Anwachsung gem. § 738 BGB in eine Personenhandelsgesellschaft umgewandelt werden. Bei der Anwachsung fällt grundsätzlich der Anteil eines ausscheidenden Gesellschafters bei Weiterbestehen der Gesamthand den übrigen Gesamthändern zu, indem diesen ohne besonderen Übertragungsakt die Beteiligung des Aus...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.4 Bilanzierung bei Ansatz von gemeinen Werten

Wird der Antrag auf Ansatz der Buch- oder Zwischenwerte nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG gestellt, hat die übernehmende Personengesellschaft zwingend die gemeinen Werte anzusetzen. Davon ausgenommen sind lediglich Pensionsrückstellungen, für deren Bewertung die Vorschrift des § 6a EStG gilt. Beim Ansatz von gemeinen Werten gilt nach § 24 Abs. 4 i. V. m. 23 Abs. 4 UmwStG folgen...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.2 Bilanzierung bei Buchwertfortführung

In der überwiegenden Zahl der Fälle wird in der Praxis die Fortführung der Buchwerte bei der übernehmenden Personengesellschaft nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG beantragt. Für die Buchwertfortführung kommt es dabei auf die Bilanzierung in der Gesamthandsbilanz bei der übernehmenden Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter an. In § 24 A...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.1 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG

Sind die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt allerdings der Teilwert nach § 6a EStG, wobei ein tatsächlich höhere...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 6 Rechtsfolgen beim Einbringenden

6.1 Natürliche Person als Einbringender Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gem. § 24 UmwStG erfüllt grundsätzlich den Veräußerungstatbestand des § 16 EStG, so dass sich die folgenden Konsequenzen ergeben, wenn der Einbringende eine natürliche Person ist:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.3 Bilanzierung bei Ansatz von Zwischenwerten

Bei einem Ansatz von Zwischenwerten kann die übernehmende Personengesellschaft in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.18 und 03.25 UmwSt-Erlass[1] das eingebrachte Betriebsvermögen einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich ...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.5 Missbrauchsregelung nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG sieht eine Missbrauchsregelung vor, wonach ein Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils an dem Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.[1] Nach Rdnr. 18.06 UmwSt-Erlass 2011 erfasst § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG au...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.2 Anschaffungs- und Einlagefiktionen bei Anteilen

Nach der in § 4 Abs. 4 und 5 UmwStG enthaltenen Grundkonzeption geht der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses davon aus, dass die Anteile an der übertragenden GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag bereits zum Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft bzw. des Einzelunternehmens gehören. Vielfach ist dies nicht der Fall, so dass nach § 5 U...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 4 Entstehung des Steueranspruchs wie bei angemessener Gestaltung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 60 Nach § 42 Abs. 1 S. 3 AO entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Was gegenständlich unter diesem Steueranspruch zu verstehen ist, hängt vom systematischen Verständnis der zur Missbrauchsabwehr bestimmten Rechtsfolgenkorrektur ab. Nach einer Ansicht leg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.2.10 Weitere Fälle

Rz. 140 Werden alte Aktien mit Dividendenanspruch veräußert und von dem Erwerber kurz darauf junge Aktien derselben Gesellschaft ohne Dividendenanspruch an den Veräußerer der alten Aktien verkauft, ist auch nach Aufhebung des § 50c Abs. 8 S. 2 EStG kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Der Erwerber erlangt nämlich anders als beim Wertpapierpensionsgeschäft be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Einbringungsgeborene Anteile, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 1 oder nach § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen

Tz. 59 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, fallen wegen der doppelten Verneinung nicht unter die Rückausnahme nach § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF. Sie können erst nach Ablauf der Siebenjahresfrist stfrei nach § 8b Abs 2 KStG veräußert werden. Wegen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 23 Abs 4 UmwStG aF beruhen

Tz. 60 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Anteile, die nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, sind auch solche, die auf einer gem § 23 Abs 4 UmwStG aF zu Bw zulässigen grenzüberschreitenden Anteilseinbringung innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen, vorausgesetzt, sie sind nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen

Tz. 53 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen, können grds ohne Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist stfrei veräußert werden, vorausgesetzt, sie gehen nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF oder auf eine Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF)

Tz. 35 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF gilt S 1 (Ausnahmen von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet. Wegen der Gestaltung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Veräußerung von Anteilen, die nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alternative KStG aF)

4.3.2.1 Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Was mit der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Anteile, die bereits vor Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung steuerfrei veräußert werden können (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2 KStG aF)

4.3.1 Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die durch das UntStFG neu gefasste Nr 2 des § 8b Abs 4 S 2 KStG aF nennt zwei Rückausnahmen von der in Abs 4 S 1 enthaltenen Ausnahmeregelung zur Grundregel des § 8b Abs 2 KStG, dh bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gilt die Grundregel wieder, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen stfrei sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht unmittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Was mit der 1. Alt dieses S ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 17 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch (s Tz 3, weiter s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 14ff): Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten. Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges nach § 25 UmwStG aF; Einbringung einer mehrheitsvermittelnden Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die durch das UntStFG neu gefasste Nr 2 des § 8b Abs 4 S 2 KStG aF nennt zwei Rückausnahmen von der in Abs 4 S 1 enthaltenen Ausnahmeregelung zur Grundregel des § 8b Abs 2 KStG, dh bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen gilt die Grundregel wieder, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen stfrei sind. Im Klartext besa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung von Anteilen, die durch einen von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der Siebenjahresfrist in die veräußernde Körperschaft eingebracht worden sind (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alternative KStG aF)

Tz. 61 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht auf einer Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Der Gesetzeswortlaut ist denkbar ung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ergänzend zu der in § 8b Abs 2 KStG selbst geregelten Ausnahme von der StFreiheit von VG, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw stwirksam eine Rücklage übertragen worden ist (s § 8b Abs 2 S 4 und 5 KStG)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Anteile, die von einem nicht nach § 8b Abs 2 KStG begünstigten Einbringenden unter dem Teilwert erworben worden sind (§ 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF)

Tz. 27 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF ist Abs 2 nicht anzuwenden, wenn die Anteile durch eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar über eine MU-Schaft von einem Einbringenden, der nicht zu den von Abs 2 begünstigten Stpfl gehört, zu einem Wert unter dem Tw erworben worden sind. § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG aF betrifft au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 2 KStG aF gilt S 1 nicht, dh der VG ist doch stfrei, wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet oder soweit die Anteile nicht unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder § 23 Abs 1–3 UmwStG aF oder (gemeint: nicht) auf einer Einbringung durch ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtsfolgen bei Anwendung des § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF

Tz. 21 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF ist Abs 2 auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl . Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die in der Zeit zwischen der Einbringung und der Veräußerung ents...mehr