Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen beim Eigentümer nach Wegfall des Nießbrauchs

Leitsatz Ob vom Erblasser getragene und gem. § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilte größere Erhaltungsaufwendungen beim Erben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, soweit sie nicht beim Erblasser abgezogen wurden, ist nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin - Brandenburg ernstlich zweifelhaft. Sachverhalt Streitig war, ob de...mehr

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Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen

Leitsatz Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht (gegen BMF-Schreiben vo...mehr

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Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen

Kommentar Das BMF hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. In einem 18 Seiten umfassenden BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen (kurz...mehr

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Keine Steuerbefreiung für eine Anteilsvereinigung aufgrund Einbringung schenkweise erhaltener Gesellschaftsanteile in eine KG

Leitsatz 1. Eine Anteilsvereinigung ist nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Übertragung der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft sowohl der Schenkungsteuer als auch der Grunderwerbsteuer unterliegt. Wird erst nach der Schenkung der Anteile aufgrund weite­rer Rechtsvorgänge der grunderwerbsteuerliche Tatbestand erfüllt, ist eine St...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Gezeichnetes Kapital

Tz. 11 Vom gezeichneten Kapital erfasst werden das Stammkapital in der GmbH (§ 42 Abs. 1 GmbHG) und das Grundkapital der AG (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das wird durch Gesellschafter entweder bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch effektive Kapitalerhöhung (§ 56a GmbHG, §§ 182 ff. AktG) aufgebracht. In diesen Fällen wird entweder der erhöhte Passivposten "gezeich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb5) Sacheinlagen im Gesellschaftsrecht

Tz. 92 Nach einer Ansicht sind bei Sacheinlagen entweder vorsichtig zu schätzende Zeitwerte oder der Nennbetrag zzgl. eines möglichen Agios anzusetzen.[219] Da keine Gegenleistung gezahlt wird, fehlt es wie beim unentgeltlichen Erwerb und beim Tausch (s. o.) am maßgeblichen Bewertungsparameter. Das hat der Gesetzgeber jedoch hingenommen, indem er anerkennt, dass Sacheinlagen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / jj) Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Tz. 75 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[248]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen[249]. Sie verweist darauf, dass die Kapitalrücklage kraft Gesetzes als T...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / bb) Umgekehrter Unternehmenserwerb

Tz. 446 Im Rahmen eines umgekehrten Erwerbs stellt das aus rechtlicher Perspektive als Erwerber anzusehende Unternehmen aus wirtschaftlicher Sichtweise das erworbene Unternehmen dar (IFRS 3.B19 ff.). Liegt ein umgekehrter Unternehmenszusammenschluss vor, hat der wirtschaftliche Erwerber – auch als bilanzieller Erwerber bezeichnet – die Bilanzierungsvorgaben, die IFRS 3 für de...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb) § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Tz. 46 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[126] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[127] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausgabe bei Gründung oder Ka...mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvoll... / 7

Auf einen Blick Die Frage der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme des Dauertestamentsvollstreckers ist stets im Einzelfall zu beurteilen, wobei dem Testamentsvollstrecker ein angemessener, dynamisch-solider Ermessensspielraum zur Verfügung steht. Nach Abwägung der konkreten Umstände im Einzelfall kann die Einbringung von Nachlassmitteln in eine bestehende vermögens- ...mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvoll... / III. Vermögensverwaltende Familien-KG

Nach den vorgenannten Grundsätzen kann im Einzelfall auch die Einlage von Nachlassvermögen in eine zugunsten der Erben zu begründende Kommanditbeteiligung an einer bestehenden Familien-Kommanditgesellschaft mit Gesellschaftszweck "Vermögensverwaltung" eine zweckmäßige und ordnungsgemäße Verwaltung durch den Dauervollstrecker darstellen.[11] Eine Dauertestamentsvollstreckung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

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Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.1 Pflicht zur Vereinbarung einer Insolvenzsicherung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289, S. 16) führt hierzu aus: Zitat In der Begründung zum Gesetzentwurf für den früheren § 7a SGB IV (Bundestagsdrucksache 13/9741) finden sich keine Ausführungen über die besondere Erwähnung des Arbeitgeberanteils zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei den Vorkehrungen zum geforderten Insolvenzschutz. Durch die Erset...mehr

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Jansen, SGB IV § 7e Insolve... / 2.2 Insolvenzschutzarten (Abs. 2)

Rz. 9 Mit den Einschränkungen in Abs. 2 soll neben Abs. 1 eine weitere Sicherung für Wertguthaben geschaffen werden. Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 17): "Wird der Arbeitgeber insolvent, erleiden Wertguthaben häufig einen totalen Verlust, weil sie mangels Trennung vom übrigen Betriebs- und Anlagevermögen des Arbeitgebers und Übertragung auf einen Dritten voll...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.3.4 Kollision des Vermieterpfandrechtes

Rn 38 Kollisionen können mit dem Vermieterpfandrecht in vielfacher Weise auftreten. Zu denken ist vor allem an die Kollision zwischen Vermieterpfandrecht und der Sicherungsübereignung. Diese Kollision wird über den Grundsatz der Priorität gelöst.[100] Zu ergründen ist daher stets, welches Sicherungsrecht zuerst entstanden ist. Ist der Gegenstand bereits vor Einbringung in di...mehr

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zerb 12/2016, ErbStG – Synopse

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.3.1 Entstehen des Vermieterpfandrechts

Rn 28 Das Pfandrecht entsteht mit dem Einbringen pfändbarer Sachen des Mieters bzw. Pächters, soweit ein gültiges Miet- bzw. Pachtverhältnis besteht.[78] Einbringen ist dabei das bewusste (wissentliche und willentliche[79]) Hineinbringen, Herstellen oder die Übernahme vom Vormieter bzw. Vorpächter, nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck.[80] Nicht als eingebracht gelten Ge...mehr

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Strategische und operative ... / 2.3.3 Der Verbriefungsboom und seine Folgen

Boom von Mezzanine-Kapitel vor der Finanzkrise Besonders in den Boom-Jahren 2004 bis 2007 griffen auch viele Mittelständler auf Mezzanine-Finanzierungen zurück. Gab es anfangs Mezzanine-Kapital nur in individualisierter Form, wurde ab 2004 Mezzanine-Kapital gebündelt, verbrieft, in handelbare Form restrukturiert und in sog. Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicle) eingeb...mehr

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Überentnahme bei Entnahme eines vor 1999 zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a EStG sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern zu berücksichtigen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind. 2. Die Ausnahmeregelung in § 52 Abs. 11 Satz 3 EStG ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar. 3. Bringt ein Einzelunternehmer seinen Betrieb zum Buchwert in eine...mehr

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Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen

Leitsatz Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen die­se später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG, § 20, § 21...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.7 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG/Einbringungsgeborene Anteile

Rz. 231 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG entstehen, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage eingebracht wird.[1] Die Veräußerung von steuerverstrickten Anteilen i. S. d. § 22 UmwStG wird, soweit sie innerhalb der ersten 7 Jahre nach der Einbringung erfolgt, nur zum Teil durch das (T...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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zerb 11/2016, Zur Erbersatz... / Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 7.8.2015 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO). Der Beklagte ist im Streitfall zu Recht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Stiftung T die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erfüllt sind. Der Erbschaftsteuerbescheid wurde zutreffend der Klägerin, der Stadt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 42 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Die (Rück-)Einbringung des auf sie übertragenen Betriebs durch die Übernehmerin in eine Kap-Ges innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag führt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG zur rückwirkenden Nichtanwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG. Eine Einbringung liegt vor, wenn der Betrieb gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ohne triftigen Grund

Tz. 46 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Veräußerung im stlichen Sinne ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder wirtsch Eigentums (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 146 und s § 17 EStG Tz 62). Keine Veräußerung ist damit die unentgeltliche Übertragung zB durch Schenkung oder iR der vorweggenommenen Erbfolge, wenn es sich hierbei um eine unentgeltliche Übertragu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Übergegangener Betrieb

Tz. 40 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, wenn die Übernehmerin den auf sie übergegangenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag in eine Kap-Ges einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. Besteht der übergegangene Betrieb aus mehreren Teilbet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Anwendung des § 6 Abs 1 UmwStG bei Verschmelzung auf eine Übernehmerin, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt

Tz. 21 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Ermittelt die übernehmende natürliche Person oder Pers-Ges nach der Umwandlung ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so dass bei der Übernehmerin die Korrekturen nach R 4.6 EStR 2008 vorzunehmen sind. Hierzu s § 4 UmwStG Tz 124 und s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Steuerliche Behandlung eines Übernahmefolgegewinns/-verlusts; Bildung und Auflösung einer steuerfreien Rücklage

Tz. 24 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Nach § 6 Abs 1 S 1 UmwStG kann der Übernahmefolgegewinn bei einer Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich durch eine stfreie Rücklage in vollem Umfang neutralisiert werden. Dies gilt auch in den Fällen der Tz 23. Da der Übernahmefolgegewinn eine logische Sekunde nach Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags entsteht (s Tz 22), ist die Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Bestehen zwischen der übernehmenden Pers-Ges bzw natürlichen Person und der übertragenden Kö Forderungen und Verbindlichkeiten, erlöschen diese bei der Umwandlung durch Vereinigung, da eine Person nicht gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegen sich selbst haben kann. Hierzu s Tz 7 ff. Neben diesem Grundfall des Übernahmefolgeg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 § 6 UmwStG regelt die Besteuerung von sog Übernahmefolgegewinnen in den Fällen des Vermögensübergangs von einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Er ergänzt die §§ 4 und 5 UmwStG, die die Vorschriften über die Ermittlung des Übernahmeergebnisses enthalten. Die Vorschrift ist unabhängig davon anwendbar, ob die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Fünfjahreszeitraum

Tz. 41 Stand: EL 87 – ET: 08/2016 Der rückwirkende Wegfall der Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG setzt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG voraus, dass der übergegangene Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag eingebracht bzw veräußert oder aufgegeben wird. Veräußerungszeitpunkt ist der Tag, ab dem die zum übergehenden Betrieb gehörenden WG (wes B...mehr

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zfs 8/2016, Keine vorsätzli... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der gegebenen Begründung hätte das BG die Klage nicht abweisen dürfen." [14] 1. Zu Unrecht hat es angenommen, bereits die 2004 mittels der Implantate herbeigeführte Brustvergrößerung habe bei der Ehefrau des Kl. zu einer Krankheit i.S.v. § 201 VVG bzw. § 1 Teil I (1) und § 5 Teil I (1) Buchst. b AVB geführt. [15] a)...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / I. Einbringung von Immobilien und Depot in einen Familienpool

Es bietet sich die Einbringung der beiden Mehrfamilienhäuser und des Wertpapierdepots in einen Familienpool in der Form einer Kommanditgesellschaft an. An dieser würden zunächst die Eheleute M und F sowie deren Kinder S und T in Höhe der noch nicht ausgenutzten Schenkungsteuerfreibeträge von zurzeit jeweils 400.000 EUR pro Kind und Elternteil beteiligt. Auf diese Weise könnt...mehr

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Jansen, SGB IV § 7d Führung... / 2.1 Wertguthaben als Arbeitentgeltguthaben (Abs. 1)

Rz. 3 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 15, 16): "Die Regelung legt verbindlich fest, dass Wertguthaben nur noch einheitlich als Arbeitsentgeltguthaben geführt werden können und eine Führung des Wertguthabens in Arbeitszeit zukünftig nicht mehr möglich ist. Nachteile für die Beschäftigten und Arbeitgeber sind hierdurch nicht erkennbar und dürften auch nicht ents...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen iSd §§ 2325 ff BGB

Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff BGB auslöst. Das hängt zunächst davon ab, ob der Abfindungsverzicht begrifflich ei...mehr

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zerb 7/2016, Nachfolgegesta... / 4

Auf einen Blick Die Gestaltungsempfehlung für das Fallbeispiel lässt sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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Antragsfrist für abweichenden Wertansatz bei Einbringung und Anteilstausch

Leitsatz 1. In den Fällen der Einbringung und des Anteilstauschs darf die übernehmende Gesellschaft den Antrag auf einen den gemeinen Wert des Einbringungsgegenstands unterschreitenden Wertansatz nur bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim Finanzamt stellen (§ 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006). Mit der "steuerlichen Schlussbilanz" ist die nächste auf den E...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Was gilt bei Auseinandersetzung einer Gesellschaft?

Leitsatz Übertragen miteinander verheiratete Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist. Normenkette § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF

Tz. 52 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG sind vor Inkrafttreten des SEStEG insbes entstanden durchmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Negativer Geschäftswert bei Einbringung

Leitsatz Übersteigt der Gesamtwert des im Wege der Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 eingebrachten Betriebsvermögens aufgrund eines sog. negativen Geschäftswerts nicht dessen Buchwert, darf die übernehmende Kapitalgesellschaft die Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auch dann nicht auf höhere Werte ­aufstocken, wenn deren Teilwerte di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen

Leitsatz Veranlasst der einzige Kommanditist einer GmbH & Co. KG, der zugleich der alleinige Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, die KG dazu, ein dieser gehörendes Grundstück ohne Gegenleistung zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung aus einem als Treugeber abgeschlossenen Treuhandvertrag auf den Treuhänder zu übertragen, begründet der Treuhandvertrag keine Ver...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bb) Durchgriff nach deutschem Recht: Der ordre public-Vorbehalt nach Art. 6 S. 1 EGBGB

Selbst wenn nach liechtensteinischem Recht ein Durchgriff nicht in Betracht kommt, so stellt sich weiterhin die Frage, ob das deutsche Recht das nach liechtensteinischem Recht gefundene Ergebnis akzeptieren muss. Gemäß Art. 6 S. 1 EGBGB ist eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 5.2 Das Problem der "doppelten" Abstimmung

Rn 18 Anschaulich haben Kuder/Obermüller[34] dargetan, dass die im Insolvenzverfahren seitens der Anleihegläubiger zumeist erfolgende doppelte Abstimmung das tatsächliche Ergebnis erheblich verfälschen kann. Durch die zunächst herbeizuführende Beschlussfassung innerhalb der Anleihegläubiger und die Einbringung dieses (einheitlichen) Abstimmungsergebnisses in die "allgemeine"...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2016, Die Steuerkanzlei, Rechtsformwahl und Nachfolgeplanung

Bernd Neufang C.H Beck Verlag, 2016, 59 EUR, 224 Seiten ISBN 978-3-406-68300-8 Der Berufstand des Steuerberaters befindet sich in einer dynamischen Entwicklung. War es vor zwei Jahrzehnten für einen Steuerberater noch einfach, seine Kanzlei zum Ende seines Berufslebens zu einem guten Preis veräußern zu können, haben sich die heutigen Rahmenbedingungen dafür erheblich verändert....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Buchwertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Bei der Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile ist eine Gesamtbetrachtung als eine Einbringung nicht zulässig. Sachverhalt Die Kläger erwarben in 2001 zwei Unternehmen von ihrem Vater, die sie jeweils in der Rechtsform einer eigenständigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fortführten. In 2010 gründeten sie eine GmbH und beschlossen die Sacheinlage der beide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1 Prüfungsbericht

Rz. 1 Nach Durchführung der Schlussbesprechung hat der Außenprüfer einen Prüfungsbericht zu erstellen, in dem das Ergebnis der Prüfung dargestellt wird. In dem Prüfungsbericht sind die Prüfungsfeststellungen sowie die Änderungen der Besteuerungsgrundlagen darzustellen, nicht dagegen der nach der Prüfung zu zahlende Steuerbetrag. Rz. 2 Der Prüfungsbericht erfüllt folgende Funk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verwendung zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken spätestens nach zwei Jahren

Rz. 117 [Autor/Stand] Die Zurechnung der im Feststellungszeitpunkt land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zum Grundvermögen aufgrund der Vorschrift des § 69 Abs. 1 BewG setzt nur voraus, dass die Änderung der Nutzungsweise in absehbarer Zeit anzunehmen ist. Die in § 69 Abs. 2 BewG angeführten Flächen dagegen dürfen nur dann als Grundvermögen bewertet werden, wenn ei...mehr