Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Gegenstand der Einbringung kann ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil sein. Der Einbringungsgegenstand des § 24 UmwStG ist mithin begriffs- und auch inhaltsidentisch mit dem Einbringungsgegenstand des § 20 UmwStG.[1] Rz. 19 einstweilen frei Rz. 20 Soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft zusammen mit einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.3 Sonderfall der Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter

Rz. 79 Die Zuzahlung durch einen Mitgesellschafter in das Privatvermögen des Einbringenden stellt einen Sonderfall der sonstigen Gegenleistungen dar. Eine solche kann beispielsweise in Form von Hingabe von Geld, Einräumung einer Forderung oder der Befreiung von einer privaten Verbindlichkeit des Übertragenden vorliegen. Rz. 80 Der Große Senat des BFH[1] hatte § 24 UmwStG für ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des eingebrachten Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG, geht dies...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Allgemeines

Rz. 265 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG wohl zur entsprechenden Anwendung des § 22 Abs. 2, 3, 5 bis 7 UmwStG kommen, wenn es durch die Einbringung zu einer sog. Statusverbesserung kommt. Diese liegt vor, soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung

Rz. 52 Für Zwecke des Übertragungsstichtags wird die entsprechende Anwendung der §§ 20 und 21 UmwStG durch die vorrangige Verweisung in § 25 S. 2 UmwStG auf § 9 S. 3 UmwStG durchbrochen. Nach § 9 S. 3 UmwStG kann der steuerliche Übertragungsstichtag, auf den die Übertragungsbilanz der Personengesellschaft und die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaft aufzustellen sind, au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dafür müssen dem Einbringenden für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder seine bereits bestehenden Gesellschaftsrechte erweitert werden. Erforderlich ist, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die Stellung eines Mitunternehme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während die §§ 20ff. UmwStG die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft behandeln, geht es in § 24 UmwStG um die Einbringung in eine Personengesellschaft mit den sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 § 24 UmwStG geht letztlich auf die Rechtsprechung de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.2 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Rz. 52 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG fällt in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG auch die Übertragung im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge auf eine Personengesellschaft. Neben den ganz eindeutig vom Wortlaut erfassten Fällen, dass der zivilrechtliche Ausgangsrechtsträger das zivilrechtliche Eigentum auf eine Personengesellschaft überträgt und im Gegenzug dafü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile

Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung der Anteile im Einbringungszeitpunkt nicht nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfre...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 In der Literatur noch nicht ganz unstreitig ist, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG wird durch § 1 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 UmwStG definiert. Während § 24 Abs. 1 UmwStG an den Einbringungsgegenstand, die übernehmende Personengesellschaft und die Gegenleistung anknüpft, legt § 1 Abs. 3 UmwStG die verschiedenen zivilrechtlichen Übertragungsmöglichkeiten abschließend fest. Die Eingrenzung des persönlichen Anwendungsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.2 Betrieb

Rz. 22 Der Betriebsbegriff i. S. d. § 24 UmwStG ist identisch mit dem Betriebsbegriff des § 20 UmwStG, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 23 – 26 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.3 Antragszeitpunkt

Rz. 138 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 139 Der Antrag ist nach § 24 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 3 UmwStG spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz, in der das eingebrachte Betriebsvermögen erstmalig anzusetzen ist, zu stellen. Bei der Einbringung einzelner Mitunternehmeranteile, die zu keiner Auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.4 Keine weiteren Voraussetzungen

Rz. 142 Anders als bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft kann z. B. auch ein negatives Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht werden, ohne dass die stillen Reserven in den aktiven Wirtschaftsgütern anteilig aufgedeckt werden müssen.[1] Allerdings ist in diesen Fällen verstärkt darauf zu achten, dass es zu einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto I k...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 160 Es wird im Wesentlichen auf die Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 161 einstweilen frei Rz. 162 Soweit der Einbringende nach der Einbringung an der Personengesellschaft beteiligt ist, was aufgrund der für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG vorausgesetzten Gewährung von Gesellschaftsrechten immer der Fall sein wird, gilt der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 133a In § 24 UmwStG wurden die gleichen Begrenzungen für sonstige Gegenleistungen implementiert wie in den § 20 und § 21 UmwStG. Diese Begrenzung war aus Sicht der Finanzverwaltung notwendig geworden, da der BFH unter Anwendung der Einheitstheorie entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung[1] zwischenzeitlich entschieden hatte, dass auch im Rahmen einer Einb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 171 Ist Einbringender eine Körperschaft, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Steuervergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert. Gleiches gilt auch im Fall de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.3 Teilbetrieb

Rz. 27 Auch der Teilbetriebsbegriff des § 24 Abs. 1 UmwStG ist identisch mit dem Teilbetriebsbegriff des § 20 UmwStG, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 28 – 30 einstweilen frei Rz. 31 Eine völlig selbstständige Organisation mit eigener Buchführung ist für die Annahme eines Teilbetriebs nicht erforderlich.[2] Rz. 32 – 36 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. §§ 2 und 123 Abs. 1, 2 UmwG von Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Personengesellschaft oder vergleichbare a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einstweilen frei Rz. 137 Bei der Einbringung in eine ausländische Personengesellschaft ohne inländische Betriebsstätte sind bei mehreren im Inland steuerpflichtigen Mitunternehmern für die Feststellungerklärung gem. § 18 Abs. 2 AO die nach § 19 AO oder § 20 AO für die Mitunternehmer zuständigen FÄ zuständi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Übernehmende Personengesellschaft

Rz. 13 Gem. § 24 Abs. 1 UmwStG wird an die übernehmende Gesellschaft lediglich die Bedingung geknüpft, dass es sich um eine Personengesellschaft handeln muss, an welcher der Einbringende als Mitunternehmer beteiligt wird. Es muss sich mithin um eine Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ggf. i. V. m. § 18 Abs. 4 S. 2 bzw. § 13 Abs. 7 EStG handeln. Rz. 13a § 1 A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Ausnahme: Bewertungswahlrecht (§ 24 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 UmwStG)

3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG) 3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den ste...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3 Steuerfolgen auf Ebene der übernehmenden Personengesellschaft

5.2.3.1 Allgemeines Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind entsprechend § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden. 5.2.3....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II (§ 24 Abs. 5 UmwStG)

7.1 Allgemeines Rz. 265 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG wohl zur entsprechenden Anwendung des § 22 Abs. 2, 3, 5 bis 7 UmwStG kommen, wenn es durch die Einbringung zu einer sog. Statusverbesserung kommt. Diese liegt vor, soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter...mehr

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Urlaub / 4.3 Zusammenhängende Einbringung des Urlaubs

Die gesetzliche Grundregelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Diese gesetzliche Vorgabe zielt ab auf das gesundheitspolitische Ziel des Urlaubs, nämlich Regeneration und Erholung. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer sich wirklich erholen kann, wenn er z. B. jeden zweiten Mittwoch einen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

2.3.1 Allgemeines Rz. 17 Der sachliche Anwendungsbereich behandelt die Frage, "was" (Gegenstand der Einbringung) "wie" (Einbringungsvorgang) "wogegen" (Gegenleistung) in eine Personengesellschaft eingebracht werden muss, damit die Einbringung nach § 24 UmwStG steuerneutral erfolgen kann. 2.3.2 Gegenstand der Einbringung 2.3.2.1 Allgemeines Rz. 18 Gegenstand der Einbringung kann ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Voraussetzungen des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 u. Satz 3 UmwStG)

3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall , wenn zu dem eingebrachten Bet...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2 Anwendungsbereich

7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung der Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Einbringungsvorgang

2.3.3.1 Allgemeines Rz. 48 Für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist auch entscheidend, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als "eingebracht" gilt. 2.3.3.2 Möglichkeiten der Einbringung 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgende...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Rz. 145 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 146 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Steuerfolgen auf der Ebene des Einbringenden (§ 24 Abs. 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft zählt dieser Wert grundsätzlich automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, auch als A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG

Rz. 147 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 148 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2 Art der Gegenleistung

2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dafür müssen dem Einbringenden für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder seine bereits bestehenden Gesellschaftsrechte erweitert werden. Erforderlich ist, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4 Besteuerung eines Einbringungsgewinns

4.4.1 Allgemeines Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4 Gewährung einer Gegenleistung

2.3.4.1 Allgemeines Rz. 70 Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft werden. Damit unterscheidet sich der Wortlaut von dem der §§ 20, 21 UmwStG. Gleichwohl ist unstreitig, dass dieser abweichende Wortlaut keine Bedeutung hat und es auch für § 24 UmwStG darauf ankommt, dass dem Einbringenden neue Gesellschaftsrechte gew...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Auswirkungen bei der übernehmenden Personengesellschaft (§ 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG)

5.1 Allgemeines Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwische...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3 Wert der Gegenleistung

2.3.4.3.1 Fremdübliche Gegenleistung Rz. 85 Ungeachtet dessen, in welchem Umfang neben der Gewährung neuer Gesellschaftsrechte ggf. eine Gutschrift auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto oder dem sog. (Eigen-)Kapitalkonto II erfolgt, steht die uneingeschränkte Anwendung des § 24 UmwStG außer Frage, wenn die Einbringung zu fremdüblichen Bedingungen durchgeführt w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ansatz zum Buchwert

5.2.1 Allgemeines Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Für den Zwischenwertansatz gelten jedoch auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwS...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2 Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 3 u. § 24 Abs. 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Rz. 10 Der Anwendungsbereich des § 24 UmwStG wird durch § 1 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 UmwStG definiert. Während § 24 Abs. 1 UmwStG an den Einbringungsgegenstand, die übernehmende Personengesellschaft und die Gegenleistung anknüpft, legt § 1 Abs. 3 UmwStG die verschiedenen zivilrechtlichen Übertragungsmöglichkeiten abschließend fest. Die Eingrenzung des persönlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens (§ 24 Abs. 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG)

3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewert...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

2.2.1 Einbringender Rz. 11 An die Person des Einbringenden werden keine Bedingungen geknüpft. Damit kann Einbringender insbesondere jede natürliche oder juristische Person sein, unabhängig davon, ob diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bzw. in einem EU-/EWR- oder Drittstaat ansässig ist. Rz. 12 Ist eine Personengesellschaft Ausgangsrechtsträger[1], deren Betriebs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Zwischenwert

Rz. 111 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 112 – 113 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.2 Anrechnung der Vorbesitzzeiten

Rz. 191 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.3 Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung

Rz. 192 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3 Antragstellung als formale Voraussetzung

3.3.2.3.1 Allgemeines Rz. 134 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts. 3.3.2.3.2 Zuständiges Finanzamt Rz. 135 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 136 einstweile...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ansatz zum Zwischenwert

Rz. 193 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 194 - 217 einstweilen freimehr