Fachbeiträge & Kommentare zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / f) Anwendbares Güterrecht (Güterrechtsstatut)

Rz. 33 Die für die erbrechtliche Auseinandersetzung zuständigen Schweizer Gerichte und Behörden[77] befassen sich im Falle des Todes eines verheirateten Erblassers grundsätzlich auch mit der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 51 Abs. 1 lit. a nIPRG i.V.m. Art. 65a ff. IPRG).[78],[79] Aus Schweizer Sicht ist die güterrechtliche Auseinandersetzung der erbrechtlichen Aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 4.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber muss die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale, also insbesondere die Steuerklasse seiner Arbeitnehmer aus der ELStAM-Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abrufen und anwenden.[1] Zum Abruf der ELStAM muss sich der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung einmalig über das Elster-Online-Portal registrieren.[2] E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Vorbemerkung

Rz. 60 Das internationale Güterrecht ist in 18 Staaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland und Österreich – mit Wirkung vom 29.1.2019 an durch die Europäische Güterrechtsverordnung (EuGüVO) [69] vereinheitlicht worden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt eine parallele Verordnung ( EuPartVO) [70] vom selben Tage. Leider führen diese Verordnungen nicht zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 6. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 64 Durch Gesetz vom 9.7.2004[41] wurde gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, mit vermögens-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen (Partenariat). In erb- und schenkungsrechtlicher Hinsicht wird der Partner allerdings nicht zum gesetzlichen oder Pflichterben erhoben. Artikel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 8. Widerruf des Testaments

Rz. 104 Der Testierende kann ein Testament bis zu seinem Tod jederzeit durch Errichtung eines neuen Testaments ändern (sog. revocation).[150] Dies gilt auch dann, wenn in einem früheren Testament steht, dass es unwiderruflich sein soll.[151] Rz. 105 Ein Testament wird darüber hinaus widerrufen durch Verbrennen, Zerreißen oder sonstige Zerstörung in Widerrufsabsicht durch den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 7. Nichteheliche Lebenspartner

Rz. 77 Nach dem neuen ungarischen Recht entsteht zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern für die Dauer des Zusammenlebens ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln der Zugewinngemeinschaft nahestehen.[79] Die Lebenspartner bleiben demgemäß selbstständige Vermögenserwerber; nach Beendigung der Lebensgemeinschaft kann jedoch jeder von ihnen den Ausgleich des Zugewinns bean...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1 Rentenversicherung

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten/Lebenspartners haben Witwen/Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen ist seit 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der geset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Ehepartner und eingetragener Partner

Rz. 20 Erbrechte des Ehepartners oder eingetragenen Partners bestehen nur während aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft. Ist die Ehe oder eingetragene Partnerschaft im Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen rechtskräftig aufgelöst, hat der frühere Ehegatte oder eingetragene Partner kein Erbrecht. Zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts im Auflösungsverfahren kommt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 114 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht dem Berechtigten ein Anspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / V. Gesetzliches Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 28 Die Einführung der "Ehe für alle" hat sich in Deutschland in zwei Schritten vollzogen: Zunächst hat der Gesetzgeber die sog. Lebenspartnerschaft durch das LPartG [22] eingeführt. Am 30.6.2017 hat der Bundestag dann das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[23] beschlossen. Paare, die in Anwendung dieses Gesetzes die Ehe ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / Zusammenfassung

Begriff Für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale werden Arbeitnehmer nach deren persönlichen Verhältnissen in insgesamt 6 Lohnsteuerklassen (I–VI) eingeteilt. Doppelverdiener-Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Außerdem kann bei der Steuerklassenkombinatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 5. Steuertarif

Rz. 188 Der Steuertarif ist unterteilt in einen Grundtarif und einen Steigerungstarif. Rz. 189 Der Grundtarif [91] differenziert nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Bei Abkömmlingen ist danach zu unterscheiden, ob diese ihren gesetzlichen Erbteil erhalten, den darüber hinausgehenden freien Teil (quotité disponible) oder entsprechend einer donation partage, die das Vermögen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Fälle, in denen das Erbrecht des gleichgeschlechtlichen Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartners trotz Anerkennung scheitern kann

Rz. 33 Wegen der unvollständigen internationalen Verbreitung und der großen Unterschiede bei der gesetzlichen Regelung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben sich in internationalen Fällen für die Beteiligten erhebliche Risiken: Rz. 34mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 2. Praktische Beispielsfälle

Rz. 19 Umstritten ist in Deutschland weiterhin, ob sich die Rechtsprechung des BGH zum ordre public-Vorbehalt[34] im internationalen Pflichtteilsrecht durch die Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005[35] zum Pflichtteilsrecht ändern muss. Teilweise wird die Ansicht vertreten, ein Pflichtteil der Kinder sei nun auch bei ausländischem Erbstatut bei ausreichender Inlandsberührun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 4. Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

Rz. 25 Durch Gesetz 18/2001[40] ("BLPG") hat der balearische Gesetzgeber gesetzliche Regelungen über das Erbrecht von gefestigten Lebenspartnerschaften eingeführt.[41] Diese Lebenspartnerschaft kann sowohl durch verschieden- als auch gleichgeschlechtliche Paare eingegangen werden.[42] Rz. 26 Die insoweit relevante erbrechtliche Regelung des Art. 13 BLPG lautet: Artikel 13 BLP...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 1. Rechtsquellen

Rz. 38 Das internationale Güterrecht ist deswegen so wichtig, weil das Güterstatut Umfang und Zusammenstellung des Nachlasses mitbestimmt. Das internationale Güterrecht in den Niederlanden kennt mittlerweile sechs Quellen, und zwar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / (b) Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1070 (l. div.)

Rz. 145 Zur selben Lösung kommt man in Bezug auf den Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1970 (l. div.)). Hier ist allerdings festzuhalten, dass nach italienischem Recht dieser Anspruch des geschiedenen Ehegatten als Scheidungsfolge geregelt ist (also nicht im Erbrecht) und im Scheidungsgesetz nicht als mantenimento def...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / b) Misch-/Patchworkfamilien

Rz. 93 Die sog. Mischfamilien oder Patchworkfamilien formen eine immer größere Gruppe in den Niederlanden. Dabei handelt es sich um Familien, in denen bspw. eine zweite Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht und (einer) der Partner bereits Kinder aus einer oder mehreren früheren Beziehungen hat. Manchmal haben die neuen Partner auch gemeinsame Kinder. In Patchworkfamili...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 1. Allgemeines

Rz. 72 Als gesetzliche Erben sind in Art. 565 c.c. der Ehegatte, die Abkömmlinge, die Aszendenten, die Geschwister, die übrigen Verwandten bis zum sechsten Grad und der Staat genannt. Grundsätzlich schließt der nähere den entfernteren Verwandtschaftsgrad aus. Rz. 73 Durch die Kindschaftsrechtsreform 2014[118] sind in Italien eheliche und nichteheliche Abkömmlinge vollkommen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / c) Ansprüche des nichtehelichen und nichtverpartnerten Lebenspartners nach dem Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010

Rz. 126 Auch Lebenspartner, die mit dem Erblasser nicht verheiratet waren und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihm gelebt haben, haben durch den Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 die Möglichkeit bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod des Lebenspartners Ansprüche auf Übertragung von Vermögens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / e) Rückerwerb von Todes wegen (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Rz. 281 § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG will eine (nochmalige) Rückfallbesteuerung verhindern, wenn bereits die vorherige Zuwendung unter Lebenden steuerpflichtig war. Diese Vorschrift erfasst aber keine Rückschenkung von Vermögensgegenständen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG ist jedoch der Rückerwerb von Vermögensgegenständen, die Eltern oder Voreltern zuvor an ihre Abkömmlinge du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erziehungsrente / 2 Erziehungsrente für verwitwete Ehegatten/überlebende Lebenspartner

Verwitwete Ehegatten bzw. überlebende Lebenspartner haben unter den gleichen Voraussetzungen wie geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn für sie ein sog. Rentensplitting durchgeführt wurde. Da die eingetragene Lebenspartnerschaft erst ab 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / II. Steuerfreibeträge

Rz. 111 Die Steuerfreibeträge sind in dem balearischen Gesetz 1/2014 (BGAS) geregelt. Nach Art. 20 BGAS wird die Bemessungsgrundlage dadurch ermittelt, dass von dem steuerbaren Erwerb die Freibeträge in Abzug gebracht werden. Rz. 112 Steuerfreibeträge gem. Art. 21 BGAS beim Erwerb von Todes wegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Noterbberechtigte Personen

Rz. 101 Vorbehaltserben (héritiers réservataires) und noterbberechtigt sind nur die Abkömmlinge des Erblassers jeder Art, Art. 913, 914 Cciv. Zwischen ehelichen und nichtehelichen, Adoptiv-, Ehebruchs- und Inzestkindern wird kein Unterschied gemacht. Wie die gesetzliche Erbfolge beschränkt sich auch die Noterbberechtigung auf den gradnächsten, tatsächlich zur Erbfolge gelang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 4. Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 49 Durch den Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 wurde im irischen Recht eine gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Der (gleichgeschlechtliche) eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten erbrechtlich weitgehend gleichgestellt. Seit Inkrafttreten der 34. Verfassungsänderung vom 29.8.2015 ist nun abe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.10 Abfindung bei Wiederheirat

Die Witwen-/Witwerrente fällt bei Wiederheirat mit Ablauf des Monats der Eheschließung bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (längstens bis 30.9.2017) weg. Dabei wird die rentenberechtigte Person einer großen Witwen-/Witwerrente mit dem 24-fachen Monatsbetrag der Rente bzw. einer kleinen Witwen-/Witwerrente mit den bis zum Ende der ursprünglichen Befristung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / 1. Prior Rights

Rz. 6 Zunächst erhält der überlebende Ehegatte (bzw. der längerlebende Civil Partner)[8] als sog. prior rights folgende Nachlassgegenstände:[9]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Erbrecht aufgrund nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Rz. 53 In einer zunehmenden Anzahl von Staaten, z.B. Israel, Kroatien, Neuseeland, Australien und Slowenien, entsteht ein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht schon aufgrund einer formlos begründeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, soweit diese durch eine bestimmte Mindestdauer, die Geburt gemeinschaftlicher Kinder oder andere Faktoren eine bestimmte Stabilität erreicht ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Allgemeines

Rz. 9 Das materielle Erbrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vom 1.6.1811 (ABGB)[10] enthalten, welches ursprünglich in Teilen aus Österreich rezipiert wurde; mit Fürstlicher Verordnung vom 18.2.1812 wurden Teile davon in Liechtenstein eingeführt. Die Übernahme der erbrechtlichen Normen erfolgte erst 1846. Mit der Erbrechtsreform[11] im Jahr 2012 hat der liechten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen unter Lebenden

Rz. 56 Durch Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen wird verhindert, dass der Pflichtteilsanspruch aller oder bestimmter Personen vom Verstorbenen durch unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten geschmälert oder vereitelt wird. Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind deshalb bestimmte Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen oder Dritte rechnerisch dem aktiven ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / I. Bestimmung und Umfang des Erbstatuts

Rz. 1 Das schwedische Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637) stellt bereits einleitend im ersten Kapitel in der dritten Vorschrift dieses Gesetzes klar: Ein ausländischer Staatsangehöriger kann im Königreich Schweden ebenso wie ein schwedischer Staatsangehöriger erben (ÄB 1:3).[1] Rz. 2 Bis zum Inkrafttreten der EuErbVO bestimmte die Staatsangehörigkeit des Erblassers das in Schweden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Malta / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Die gesetzliche Erbfolge ist auf Malta durch Gesetz aus dem Jahre 2004 mit Wirkung zum 1.3.2005 tiefgreifend reformiert worden. Das gilt vor allem für das Erbrecht des Ehegatten und das der nichtehelichen Kinder, die nun zumindest in der ersten Ordnung mit den ehelichen gleichzeitig zu gesetzlichen Erben berufen sind. Durch weitere Gesetzesänderung vom 24.7.2012 wurde ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Steuerklasse A: Ehepartner, Abkömmlinge und Vorfahren ersten Grades

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend das Splittingverfahren bei der Steuerberechnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung eines deutschen Erbscheins neben einem ausländischen Europäischen Nachlasszeugnis?

Rz. 53 Trotz der einheitlichen Bestimmung des Erbstatuts in den Art. 21 ff. EuErbVO ist eine einheitliche Rechtsanwendung noch nicht gewährleistet. So wird aufgrund der Lücken im vereinheitlichten europäischen IPR z.B. das Bestehen eines für die Erbfolge maßgeblichen familienrechtlichen Statusverhältnisses (Ehe, Abstammung, Adoption etc.) in den Mitgliedstaaten der EU weiter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.42 § 174 AO (Widerstreitende Steuerfestsetzungen)

• 2021 In die Ehe umgewandelte eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem Vz 2020 / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Wurde eine Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt, sind § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie § 233a Abs. 2a AO entsprechend anzuwenden, soweit die Ehegatten bis zum 31.12.2020 den Erlass, die Aufhebung oder Änderung ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Auswahlrichtlinie Sozialpunkteregelung

Rz. 89 Bei der Auswahl aus dem Kreis der betroffenen Mitarbeiter sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderung wie folgt zu berücksichtigen:[131] Checklistemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Ausgleichung / 2. Erweiterter Erblasserbegriff

Rz. 51 Als Erblasser im Sinne der Vorschrift des § 2050 BGB ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht bzw. dessen Vermögen durch die Zuwendung geschmälert wurde.[108] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[109] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden...mehr