Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.4 Steuerbefreiung für eigengenutzte Wohnungen

Rz. 38 Von der Steuerpflicht ausgenommen sind nach dem auch für Veräußerungen nach dem 31.12.1998 geltenden § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Wirtschaftsgüter (Grundstück und grundstücksgleiche Rechte oder Teile davon), die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.5 Sonderfälle

Bei der Veräußerung eines teilentgeltlich z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlung erworbenen Grundstücks berechnet sich der Veräußerungsgewinn für den entgeltlich erworbenen Teil durch Gegenüberstellung des anteiligen Veräußerungserlöses zu den tatsächlichen Anschaffungskosten. Der anteilige Veräußerungserl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.2 Anschaffungsfiktionen (§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Nach der bis zum Vz 1998 geltenden Fassung der Vorschrift waren Entnahmen aus einem Betriebsvermögen keine Anschaffungen und Einlagen in ein Betriebsvermögen keine Veräußerungen gem. § 23 EStG.[1] Das Gleiche galt für die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen durch Betriebsaufgabe. Gem. § 23 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Überfüh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel vgl. BMF, AEAStG-E, Tz. 8.1.2 oder Rz. 331 ff. Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierun...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.4 Werbungskosten

Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen, soweit sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören, nicht einer vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind und nicht wegen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. So können z. B. Kosten für Z...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.3.1 Verbindlichkeitsrückstellungen

Rz. 42 Nach den in der Urteilsbegründung zum BFH-Urteil vom 29.9.2022, IV R 20/19, enthaltenen Grundsatzes[1] sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der Handelsbilanz Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Das handelsrechtliche Passivierungsgebot für Verbindlichkeitsrückstellungen gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und gilt nach § 5 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.1 Gewinnberechnung

Rz. 142 Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG der Veräußerungspreis, Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deren Minderung gem. § 23 Abs. 3 S. 4 EStG aber einschließlich der Werte, die laut § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten gelten, und abzüglich der Werbungskosten. Soweit nach § 3 Nr. 40 Buchst....mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

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Renten / 14.1 Private Veräußerungsrenten

Eine private Veräußerungs- bzw. Erwerbsrente – auch Gegenleistungsrente genannt – stellt die Gegenleistung für den Verkauf bzw. den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens oder Betriebsvermögens dar, wobei Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen worden sind. Private Veräußerungsrenten können auch zwischen nahen Angehöri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 28 Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind solche bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungsrecht; s. aber Rz. 30), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Gebäude, bestimmte Gebäudeteile und Außenanlagen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.3 Einbeziehung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Außenanlagen, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume

Rz. 34 Zum privaten Veräußerungsgeschäft gehörte zunächst nur das angeschaffte und veräußerte Grundstück, nicht das nach der Anschaffung, aber vor der Veräußerung errichtete Gebäude (sog. Nämlichkeit; Rz. 33). Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] wurden dann fertiggestellte Gebäude in die Besteuerung einbezogen. Das StBerG 1999 v. 22.12.1999[2] hat den Kreis auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.5 Durchgriff bei Personengesellschaften (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 47 Nach § 23 Abs. 1 S. 4 EStG gelten seit Vz 1994 die Anschaffung und die Veräußerung einer Beteiligung oder Unterbeteiligung (mittelbare Beteiligung) an einer Personengesellschaft als Anschaffung und Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Diese Regelung betrifft nur vermögensverwaltende Personengesellschaften und wirkt sich auf Grundstücke und grundstücksgleiche R...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.3 Herstellungskosten

Herstellungskosten i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG sind die vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwendungen i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB. Mit der Einbeziehung der im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks selbsterrichteter Gebäude und anderer in diesem Zeitraum durchgeführter Baumaßnahmen in die Veräußerungsgewinnbesteuerung[1] sind bei Berechnung des Veräu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Herstellungskosten

Vgl. "Anschaffungs- und Herstellungskosten".mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2 Veräußerung

4.2.1 Grundsatz Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 54 Aufgrund der Änderung des § 23 EStG unterliegen ab Vz 1999 auch Termingeschäfte i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. der Besteuerung, bei denen der Erwerb des Rechts auf Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil nach dem 31.12.1998 erfolgt.[1] Rz. 54a Nach der Rspr. des BFH erfasste § 23 EStG in der bis Vz 1998 geltenden Fassung nur Termingeschäfte, die die Lie...mehr

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Renten / 8.2 Werbungskosten

Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Renteneinkünfte sind vom steuerpflichtigen Teil die mit der Rente zusammenhängenden Werbungskosten abzusetzen. Unabhängig davon, ob mit dem Ertragsanteil oder schrittweise nachgelagert versteuert wird, wird vom steuerpflichtigen Teil der Rente mindestens der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR abgezogen.[1] Der Pauschbetrag ist ein Ja...mehr

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Rückstellungen: ABC / IFRS-Umstellung

Aufwendungen für eine IFRS-Umstellung sind rückstellungspflichtig, soweit eine Außenverpflichtung besteht. Dies trifft aber nur für die gem. § 315a HGB verpflichteten Mutterunternehmen zu, die geregelte Kapitalmärkte i. S. d. EU-Rechts in Anspruch nehmen bzw. einen Antrag auf Zulassung zu einem organisierten Markt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG gestellt haben. Hieraus ergib...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.2 Überblick über die Vorschrift

Rz. 4 § 23 Abs. 1 EStG bestimmt den Gegenstand der privaten Veräußerungsgeschäfte, die steuerbefangenen Wirtschaftsgüter sowie Sonderformen der Anschaffung und Veräußerung. § 23 Abs. 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel. Der bisher in Abs. 2 S. 2 geregelte Vorrang des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor § 17 EStG wurde ab Vz 2009 aufgehoben. § 23 Abs. 3 EStG regelt die Ermittlun...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3 Selbst genutztes Wohneigentum

Bedeutung hat die Verlängerung der steuerschädlichen Veräußerungsfrist für Grundstücke und die Einbeziehung des selbst hergestellten Gebäudes grundsätzlich nur für Eigentümer vermieteter Immobilien. Denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthält einen Ausnahmetatbestand für das selbstgenutzte Wohneigentum, um insbesondere die Mobilität von Arbeitnehmern nicht zu behindern. Die B...mehr

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Rückstellungen: ABC / Anpassungsverpflichtungen

Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen, nach denen der Bilanzierende Vorsorge zu treffen hat, dass eine genehmigungspflichtige Anlage im Hinblick auf die Emissions- oder Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Derartige Anpassungsverpflichtungen sind dann hinreichend konkretisiert, sobald für eine Anlage feststeht, dass die Grenzwerte überschrit...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.2.2 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 15 Nach Prinz haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen für Ansatz und Bewertung steuerbilanzielle Rückstellungsbildungen der Gesetzgeber, die Finanzverwaltung, die Rechtsprechung.[1] Sie üben einen stark divergierenden Einfluss auf den Umgang der Praxis mit Rückstellungen aus. Nachstehende steuerrechtliche Sondervorschriften engen die Bildung handelsrechtlicher Pflichtrückste...mehr

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Rückstellungen: ABC / Angeschaffte Rückstellungen

Soweit Verpflichtungen im Wege eines Veräußerungsgeschäfts (asset deal) auf einen anderen übertragen werden, sind bei diesem die angeschafften Rückstellungen zu passivieren. Dies gilt für Verbindlichkeitsrückstellungen gleichermaßen wie für Drohverlustrückstellungen. Angeschaffte Drohverlustrückstellungen sind – entgegen § 5 Abs. 4a EStG – auch in der Steuerbilanz anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.3 Rechtslage ab Vz 2011

Rz. 52d Der Gesetzgeber geht zwischenzeitlich davon aus, dass Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs zur privaten Nutzung, nicht zur gewinnbringenden kurzfristigen Veräußerung angeschafft werden. Durch das G. v. 8.12.2010[1] sind daher die Gegenstände des täglichen Gebrauchs aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG ausdrücklich herausgenommen worden. Das betrifft Gebrauchsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.1.1 Betroffene Wirtschaftsgüter

Rz. 49 Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört die Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern, dies sind solche, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind. Dazu zählen insbesondere Wertpapiere, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Rz. 49a Andere Wirtschaftsgüter neben Wertpapieren sind alle beweglich...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.5 Dienstleistungen, soweit nicht [...] (Nr. 5)

Ein passiver Erwerb liegt vor, wenn die Gesellschaft sich eines Inlandsbeteiligten (oder einer nahestehenden Person) bedient oder der Inlandsempfänger Leistungsempfänger ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.3 Verhältnis zu § 20 EStG

Rz. 13 Im Verhältnis zu § 20 EStG gilt die Subsidiaritätsregelung des § 23 Abs. 2 EStG, sodass die Veräußerung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG dort zu erfassen ist. Ab Vz 2009 ist die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 20 Abs. 2 EStG geregelt, wenn die Anteile nach dem 31.12.2008 erworben werden (Rz. 5a. 6a; § 52a Abs. 10 S. 1 EStG a. F.), soda...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.5 Zuordnung von Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die mit diesen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Diese Bestimmung ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich die ausländische Gesellschaft sowohl aktiv als auch passiv betätigt. Ausgaben, die sowohl im wirt...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 1.2 Abgeltungsteuer

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, anderen Wertpapieren wie Anleihen, aber auch Gewinne aus Termingeschäften werden nach § 20 Abs. 2 EStG unter Anwendung des Abgeltungsteuersatzes von höchstens 25 % besteuert. Betroffen von dieser Regelung sind die Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2008 erworben werden.[1] Für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden, oder...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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Renten / 14.2 Private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten

Um private Versorgungsrenten oder dauernde Lasten handelt es sich bei Renten im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung, wenn die Rente nicht als Gegenleistung, z. B. für ein übernommenes Haus, sondern unter Versorgungsgesichtspunkten gezahlt wird. Immobilienübertragungen gegen private Versorgungsleistungen genießen noch eine steuerrechtliche Privilegierung, wenn der Übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 23 EStG gehört zu den sog. Überschusseinkünften. Gewinn i. S. d. Abs. 3 ist daher der Überschuss der Einnahmen (Veräußerungspreis) über die Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten. Während bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens regelmäßig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert...mehr

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Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Zum Schulgeld i. S. d. gesetzlichen Regelung gehören alle Beträge, die die Eltern für die Unterrichtung ihrer Kinder und zur Deckung der Schulkosten regelmäßig an die Schule zahlen. Aus diesem Schulgeld kann nicht ein Teil herausgerechnet werden, der als Spende abziehbar ist.[1] Über das Schulgeld hinausgehende freiwillige Leistungen, etwa Einzelspenden für besondere Veransta...mehr

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Rückstellungen: ABC / Gewährleistung

Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen bestehen regelmäßig gegenüber Vertragspartnern. Gewährleistungsverpflichtungen können auf vertraglicher (Zusicherung von Eigenschaften) oder gesetzlicher (z. B. § 477 BGB) Grundlage entstehen. Die Verpflichtungen betreffen z. B. kostenlose Nacharbeiten, Ersatzlieferungen, Minderungen, Rückgewährungen nach Rücktritt vom Vertra...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 7 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung (§ 23 Abs. 3 S. 7, 8 EStG)

Rz. 159 Gem. § 23 Abs. 3 S. 7 EStG dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Stpfl. im selben Kj. aus privaten Veräußerungsgeschäften (gleiche Jahre gibt es nicht) erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Nach § 23 Abs. 3 S. 8 EStG mindern Verluste jedoch nach Maßgabe des § 10d ES...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

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(Erst-)Ausbildungskosten al... / 2.1 Einzelformen der Berufsausbildung

Unter dem Begriff "Berufsausbildung" i. S. d. §§ 4 Abs. 9, 9 Abs. 6 EStG ist eine berufliche Ausbildung unter Ausschluss eines Studiums zu verstehen. Eine Berufsausbildung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Steuerpflichtige durch eine berufliche Ausbildungsmaßnahme die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Voraus...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.2 Körperschaftsteuer

Rz. 39 Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung durch eine Rückstellung zu berücksichtigen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen,[1] nach R 29 Abs. 1 KStR ist dieses aus der Han...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Hinzurechnungsbesteuerung bei gleichgerichtetem Interesse

Nach § 7 Abs. 4 AStG kann auch eine Beherrschung vorliegen, wenn Gesellschafter für sich betrachtet zwar keine beherrschende Beteiligung an der Zwischengesellschaft halten, in Bezug auf die ausländische Gesellschaft aber gleichgerichtete Interessen verfolgen, sodass sie die ausländische Gesellschaft in gleicher oder ähnlicher Weise beherrschen wie ein einzelner Mehrheitsgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.8 Viehbestände

Rz. 583 Die Bewertung von Vieh erfordert nach dem Prinzip der Einzelbewertung grundsätzlich die Ermittlung der jedem Tier zuzurechnenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Der Ansatz der Tiere des Umlaufvermögens hat nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, beim Vieh des Anlagevermögens nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den um die AfA gemind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.3 Baumschulen

Rz. 625 Pflanzenbestände in Baumschulkulturen (Rz. 72) stellen Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar, wenn sie dazu bestimmt sind, durch Verkauf einen einmaligen Ertrag zu erbringen. Sie gehören zu den mehrjährigen Kulturen. Zu bewerten sind sie mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert.[1] Die Bewertung...mehr