Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftskauf

Rz. 11 Muster 18.1: Erbschaftskauf Muster 18.1: Erbschaftskauf _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 12. Muster: Kaufvertrag und Auflassung auf Miterben in Erbengemeinschaft als Surrogationserwerb

Rz. 255 Muster 10.13: Kaufvertrag und Auflassung auf Miterben in Erbengemeinschaft als Surrogationserwerb Muster 10.13: Kaufvertrag und Auflassung auf Miterben in Erbengemeinschaft als Surrogationserwerb _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind: Die Anwesenden erklären mit der ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht

Rz. 264 Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwiderrufliche postmortale Vollmacht Muster 1.9: Übertragung eines Hausgrundstücks mit auf den Tod aufgeschobener Erfüllung, Vereinbarung von Pflege, Geschwistergleichstellung, Auflassungsvormerkung, unwid...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 75 Macht der vorkaufsberechtigte Erbe gem. § 2035 Abs. 1 S. 1 BGB von seinem Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch, entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Käufer ist nun verpflichtet, den ihm zu übertragenden Anteil auf den Miterben zu übertragen. Rz. 76 Der Vorkaufsberechtigte wird erst mit der Übertragung Eigentümer, vor Übertragung ist er nicht einmal wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Tabaksteuergesetz (§ 37 TabStG)

Schrifttum: Ebner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 37 TabStG; Köthe/Knoll, Die Besteuerung von Tabakwaren in Deutschland, BB 2015, 1174; Tormöhlen, Praxisrelevante Problemfelder der Steuerhehlerei, AO-StB 2015, 22. Rz. 274 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des TabStG ist der Schwarzhandel mit Zigaretten seit dem 1.4.2010 in § 37 TabStG ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Wirkung

Rz. 300 Durch die Erbschafts- bzw. Erbteilsübertragung wird der Erwerber nicht Erbe. Der Erwerb begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch, wirtschaftlich so gestellt zu werden, als ob der Käufer und nicht der Verkäufer Erbe wäre. Zum Vorkaufsrecht der Miterben siehe Kerscher/Krug/Spanke, § 12 Rn 472 ff.mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 11. Fall zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB) aus der BGH-Rechtsprechung

Rz. 254 Fall Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[229]mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 68 Wird das Vorkaufsrecht vor Übertragung des Anteils ausgeübt, so kommt ein Kaufvertrag zwischen dem berechtigten und dem verkaufenden Miterben zustande unter den Bedingungen, die der verkaufende Miterbe mit dem Käufer vereinbart hatte (§ 464 Abs. 2 BGB). Rz. 69 Wird es nach der Übertragung ausgeübt, so ist es nach § 2035 Abs. 1 S. 2 BGB dem Verkäufer gegenüber erloschen...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 12 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer als alleiniger Erbe seine ganze Erbschaft an B verkauft. In der Praxis ist ein solcher Fall eher selten. Das Muster kommt etwa dann in Betracht, wenn der Erbe aus persönlichen Gründen bzw. großer räumlicher Distanz (Ausland) eine eigene Nachlassabwicklung und eine umständliche Einzelverwertung vermeiden will ...mehr

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zfs 07/2023, zfs Aktuell / 1.1 BGH entscheidet zum Differenzschaden in "Diesel-Verfahren" nach dem Urteil des EuGH v. 21.3.2023 (C 100/21)

Der als Hilfsspruchkörper für Diesel-Verfahren vorübergend eingesetzte VIa. Zivilsenat des BGH hat mit Urteilen v. 26.6.2023 (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) im Anschluss an die Entscheidung des EuGH v. 21.3.2023 (C-100, 21, zfs 2023, 182) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughe...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 154 Beispiel Im Grundbuch ist der Käufer eines Gebäudegrundstücks als dessen Eigentümer eingetragen. Verkäufer war der Erblasser E, dessen Alleinerbin seine Tochter T geworden ist. Der Erblasser E hat mit dem jetzt eingetragenen Eigentümer über das Gebäudegrundstück einen notariellen Kaufvertrag geschlossen, aufgrund dessen die Auflassung sofort in derselben Urkunde erklä...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Grunderwerbsteuer

Rz. 135 Die Schenkung eines Grundstücks unter Lebenden ist ebenso grunderwerbsteuerfrei wie der Grundstückserwerb von Todes wegen, § 3 Nr. 2 GrEStG. Allerdings unterliegen Schenkungen unter einer Auflage insoweit der Grunderwerbsteuer, als der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Erwerb...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Unbenannte Zuwendung und bereicherungsrechtlicher Durchgriff nach § 822 BGB

Rz. 135 Für die Frage, ob ein Empfänger einer Schenkung das dadurch Erlangte seinem Ehegatten als Dritten unentgeltlich zugewendet hat, ist im Verhältnis zum Gläubiger nicht nach den Regeln des ehelichen Güterrechts zu beurteilen. Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten sind unentgeltliche Zuwendungen i.S.v. § 822 BGB.[211] Ein solcher Bereicherungsanspruch kann in der Fallko...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Ausgangssituation

Rz. 237 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 39 Sachverhalt Die Verpfändung eines Erbteils bietet sich u.a. in den Fällen an, in denen ein (Mit-)Erbe seine neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten bereits vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nutzen will. Etwa zur Erlangung eines Darlehens kann er dann ein Pfandrecht an seinem Erbteil zur Sicherheit anbieten. Es entsteht durch beurkundungsbedürftiges Verfügungsge...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 11. Fall aus der BGH-Rechtsprechung zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB)

Rz. 134 Sachverhalt: Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[148]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Ausnahme

Rz. 243 Bei der Beziehungssurrogation kommt es ausnahmsweise beim Erwerb mit nachlassfremden Mitteln auf den Willen des handelnden Miterben an (siehe Rdn 236 ff.).mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Beziehungssurrogation

Rz. 118 Der Erwerb aus einem – schuldrechtlichen oder dinglichen – Rechtsgeschäft, das sich auf den Nachlass bezieht, fällt in den Nachlass. Jeder Erwerb mit Mitteln des Nachlasses oder für den Nachlass fällt darunter. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein einzeln handelnder Miterbe zur Vornahme des Rechtsgeschäfts befugt war. Fraglich ist, ob eine rein objektive Beziehung z...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / h) Übergabevertrag und vorweggenommene Erbfolge

Rz. 49 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist nicht eindeutig definiert. Wie bereits ausgeführt (Rdn 4), setzt die Vorschrift des § 593a BGB deren Existenz voraus. Ein Übergabevertrag stellt i.d.R. eine solche vorweggenommene Erbfolge dar, da der Inhalt des Vertrags darauf ausgerichtet ist, den Übergeber zu versorgen, ihm die Last der Vermögensverwaltung abzunehmen und...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung

Rz. 164 Der rechtmäßige Eigentümer hat ein Interesse an einer raschen Berichtigung des Grundbuchs, damit ihm sein Recht nicht über einen dazwischentretenden Erwerb eines redlichen Dritten verloren geht (§§ 891, 892, 893 BGB). Bis die Berichtigung tatsächlich erfolgt ist, bedarf der wahre Berechtigte einer vorläufigen Sicherung, denn die schuldrechtlichen Ansprüche gem. § 816...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 2. Herausgabe des Geschenkes/Grundbuchberichtigung

Rz. 315 Die Unwirksamkeit einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben über Nachlassgegenstände wirkt absolut, also gegenüber jedermann. Sie ist aufschiebend bedingt und tritt mit dem Nacherbfall ein.[352] Der Nacherbe kann deshalb als wahrer Eigentümer von dem Beschenkten die Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes nach § 985 BGB bzw. die Berichtigung des Grundbuch...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Erfolgsaussicht der Klage

Rz. 160 Kann die Geschäftsunfähigkeit des E bewiesen werden, so stünde die Unrichtigkeit des Grundbuchs fest: Nicht der Käufer, sondern die Alleinerbin des E wäre nach wie vor Eigentümerin des Gebäudegrundstücks. Sie hätte dann gegen den Käufer einen Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB), die gleichzeitig die nach §§ 19, 22 GBO erforderliche grundbuch...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 83 Hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung des Käufers zur Rückübertragung des erworbenen Erbteils auf die Miterben, welche ihm gegenüber ihr Vorkaufsrecht ausgeübt haben, wird auf die Hinweise in Rdn 68 ff. verwiesen. Rz. 84 Abwicklung des Übertragungsanspruches Der Übertragungsanspruch kann lediglich von denjenigen Miterben ausgeübt werden, die ihren Erbteil weder ve...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Keine Erbengemeinschaft unter den Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 387 Eine Erbengemeinschaft beruht nicht auf einem freien Willensentschluss, sondern ausschließlich auf gesetzlicher Anordnung. Sie kann nicht durch freie Vereinbarung herbeigeführt werden. Lässt also der Vorerbe vor Eintritt des Nacherbfalls ein Nachlassgrundstück an die (Mit-)Nacherben auf, so können diese nicht als Nacherben zur gesamten Hand in das Grundbuch eingetrag...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / II. Versuch einer Typisierung

Rz. 10 Innerhalb des Oberbegriffs "Übergabevertrag" lassen sich verschiedene Typen einteilen.[6] Diese von der Kautelarjurisprudenz entwickelten Vertragstypen spiegeln die rechtliche und tatsächliche Realität bestimmter Lebenssituationen wider. Für die juristische Vertragspraxis ergeben sich somit Standards für die Vertragsgestaltung.[7] Statt einer Kategorisierung nach Leis...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Guter Glaube an die Eigentümerposition und die Nicht-Rechtshängigkeit

Rz. 185 Um alle Erfordernisse eines gutgläubigen Erwerbs zu erfüllen, muss der Erwerber des streitbefangenen Grundstücks, wenn er tatsächlich vom Nichtberechtigten erwirbt, in zweierlei Hinsicht gutgläubig sein: Zum einen gelingt der gutgläubige Erwerb nur, wenn der Erwerber entsprechend den materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 892 BGB bezüglich der Eigentümerposition d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Ersatz im Innenverhältnis

Rz. 241 Die Surrogation regelt die – dingliche – Rechtsinhaberschaft. Inwieweit beim Erwerb mit fremden Mitteln Ersatz- oder Ausgleichsansprüche intern bestehen können, bestimmt sich nach dem Innenverhältnis, bspw. nach Auftragsrecht (§§ 683, 670 BGB).mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1–18 ErbStG), die auch bei Zuwendungen an eine privatnützige Stiftung anwendbar sind. So kann z.B. die Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen unter den in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Er...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Entsprechende Anwendung der Gutglaubensvorschriften auf die Rechtshängigkeit

Rz. 186 Da § 325 Abs. 2 ZPO auf die Gutglaubensvorschriften des BGB verweist, kann gutgläubiger Erwerb nur stattfinden, wenn auch das materielle Recht diese Möglichkeit kennt. Dies ist beim Grundstückseigentum unproblematisch, da § 892 BGB die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs regelt. § 325 Abs. 2 ZPO regelt nur den Erwerb vom Nichtberechtigten für den Fall, dass das...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 85 Hinweis Das Vorkaufsrecht des Vorerben ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Es ist jedoch in der Literatur anerkannt, veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es – soweit ersichtlich – nicht. Die Erhebung einer Klage ist somit mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden. Rz. 86 Muster 14.13: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartsc...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben

Rz. 296 Muster 14.46: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben Muster 14.46: Antrag auf dinglichen Arrest zur Sicherung des Schadensersatzanspruchs wegen unentgeltlicher Verfügungen des Vorerben An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf ding...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 18 Der Verkäufer sowie jeder Veräußerer hat gegenüber den Nachlassgläubigern gem. § 2384 BGB die Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige des Verkaufs und des dinglichen Vollzugs an das Nachlassgericht.[20] Die Verpflichtung besteht auch bei Veräußerung eines Erbteils. Wird die Anzeige schuldhaft unterlassen, ist der Verkäufer gegenüber den Nachlassgläubigern schadensers...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Vertragsart

Rz. 2 Der Erbschaftskauf (§§ 2371–2384 BGB) ist ein spezieller schuldrechtlicher Kaufvertrag, für den insbesondere die §§ 320–326 BGB gelten. Seine Regeln sind weitgehend dispositiv. Zwingend sind lediglich die Vorschriften über die Form (§ 2371 BGB) und den Gläubigerschutz (§§ 2382–2384 BGB). Rz. 3 Kaufgegenstand ist der Inbegriff des Nachlasses, also die Gesamtheit des dem ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / III. Allein- und Miterbe

Rz. 5 Bei einer Mehrheit von Erben besteht für jeden Miterben ebenfalls die Möglichkeit, seinen Anteil zu verkaufen. Die §§ 2371 ff. BGB gelten über § 1922 Abs. 2 BGB auch für den Verkauf eines Erbteils bzw. eines Bruchteils[3] hiervon. Als Käufer können beliebige Dritte wie auch Miterben auftreten. Rz. 6 Bei der Erfüllung der Pflichten aus dem Erbschaftskauf ist zwischen All...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / cc) Veräußerung eines Nachlassgrundstücks

Rz. 60 Die Veräußerung des einzigen Nachlassgrundstücks wird im Regelfall eine Maßnahme außerordentlicher Verwaltung des Nachlasses sein, d.h., dass in einem solchen Fall auch die gesamte Abwicklung des Kaufvertrags nach § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB der Einstimmigkeit bedarf. So hat der BGH[75] zur Frage der Nachfristsetzung gegenüber dem Käufer eines Nachlassgrundstücks wie folgt...mehr

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Reisekosten / 7.3 Fahrpreisermäßigungen aufgrund der BahnCard

Die Kosten der BahnCard werden ersetzt, wenn der Kauf aus dienstlichen Gründen erfolgt und ihre Benutzung gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist. Wurde sie vom Beschäftigten privat beschafft, kann sie (auch nachträglich) ersetzt werden, wenn die Fahrpreisermäßigungen für dienstliche Fahrten den Abgabepreis mindestens erreichen. Allerdings ist eine antei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vorsatz und Fahrlässigkeit (§ 10 OWiG)

Rz. 52 [Autor/Stand] a) Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt weiter voraus, dass der Täter in Bezug auf die Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes vorsätzlich, also für "möglich hält" und "billigt" bzw. "billigend in Kauf nimmt", oder mindestens – sofern in der jeweiligen Vorschrift ausdrücklich angeordnet – leichtfertig bzw. fahrlässig gehandelt hat. Dies folgt aus § ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung

Rz. 211 Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau _________________________ – Antragst...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 137 Die Schenker sind verheiratet und haben mehrere Kinder. Unter Ausschluss jeglicher Ausgleichung zwischen den Abkömmlingen verschenken sie an einen Abkömmling einen bestimmten Geldbetrag zwecks Finanzierung von Anschaffungen (Bauplatz, Eigentumswohnung, Umbau, Wohnungseinrichtung etc.).mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 8. Surrogation und Testamentsvollstreckung

a) Fehlende gesetzliche Regelung Rz. 248 Obwohl im Falle der Verwaltung eines Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker ebenfalls ein Bedürfnis besteht, den Bestand dieses Sondervermögens für die Miterben und die Nachlassgläubiger zu sichern, hat das Gesetz für die Verwaltungshandlungen des Testamentsvollstreckers nicht die dingliche Surrogation vorgesehen. Es ist deshalb...mehr