Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der feste Pauschsteuersatz kann gegenüber dem LSt-Abzug nach den individuellen Merkmalen des ArbN allein durch seine Höhe zu erheblichen Vorteilen führen. Durch die Abgeltungswirkung fällt zusätzlich die Progressionswirkung weg, die sich durch Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen, durch das Zusammentreffen mit anderen Einkünften als sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler, Neue Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten EStPfl im StBereinG 1986, BB 1986,1890; Bornheim, Einbeziehung ausländischer Grundstücksverkäufe in gewerblichen Grundstückshandel? – Bestandsaufnehme und ertragsteuerliche Gestaltungsempfehlung, DStR 1998,1773; Grams, Internationale Künstlerbesteuerung: Sind DJs beschränkt stpfl?, FR 1999,747; Pasch/Utescher, Die Tel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bezüge zu außersteuerlichen (Leistungs-)Gesetzen und Rechtsmissbrauch

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Einige außersteuerliche Leistungsgesetze (zB BEEG für Elterngeld oder SGB III für Arbeitslosengeld I, Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit, Krankengeld) knüpfen an das Nettoeinkommen des Leistungsbeziehers an, so dass die Höhe des Leistungsanspruchs auch von der StKl abhängt (LSG SchlH vom 17.09.2015, L 5 KR 146/15 B ER Rz 19; LSG SAnh vom ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckschenkungen und zweckgerichtete Zuwendungen

Rz. 430 [Autor/Stand] Abstrakt stehen die in § 7 Abs. 4 ErbStG erwähnten Fallgestaltungen dafür, dass alle sog. Zweckschenkungen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen.[2] Hins. bestimmter Zwecke bestätigt dies der Gesetzgeber mit speziellen Steuerbefreiungsnormen (z.B. § 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 5, 12, 13, 15–18 ErbStG). Allein eine besondere Zweckbestimmung ist daher i.d.R. kein t...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Kapellenleiter als Arbeitgeber

Tz. 15 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bei bekannten Musikgruppen, die ständig unter der Leitung desselben Kapellenleiters stehen und auch nur unter diesem Namen bekannt sind, tritt der Kapellenleiter als Unternehmer bzw. Arbeitgeber der Musiker auf. Die Verträge schließt in solch einem Falle der Kapellenleiter im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit den Veranstaltern ab. De...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Antwort auf die Fra...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 2.2 Neue Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten

Arbeit und Arbeiten 4.0 haben auch mit einem Wertewandel zu tun. Sowohl bei Unternehmen als auch bei Arbeitnehmern lassen sich Veränderungen hinsichtlich ihrer Flexibilitätsanforderungen und -bedürfnisse feststellen. Bedürfnisse von Unternehmen Betriebliche Flexibilitätserfordernisse ergeben sich aus den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese zwingen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.6 Tarifliche ESt und Mindeststeuer

Rz. 78 Die tarifliche ESt wird bei beschr. Stpfl. zwingend nach § 32a Abs. 1 EStG, d. h. nach der Grundtabelle, ermittelt. Das gilt auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner. Eine Anwendung der Splittingtabelle erfolgt in keinem Fall. Auch die Erweiterung der Möglichkeit der Splittingbesteuerung nach § 32a Abs. 6 EStG ist gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG ausgeschlossen. Rz. 79...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei der unbeschränkten Steuerpflicht bildet den Anknüpfungstatbestand, und damit die Rechtfertigung, für die steuerliche Erfassung regelmäßig die persönliche Beziehung zum Inland, d. h. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. Bei der beschr. Steuerpflicht tritt an die Stelle dieser persönlichen Beziehung eine sachliche Beziehung, nämlich die Einkunftsquelle im Inlan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.4 Steuerabzug und Veranlagung

Rz. 205 Die Besteuerung erfolgt für Miet- und Pachtzinsen aus unbeweglichem Vermögen und Sachgesamtheiten sowie für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen, Sachgesamtheiten und Rechten durch Veranlagung. Insoweit ist ein Tatbestand des Steuerabzugs, abgesehen von dem Sicherungsabzug nach § 50a Abs. 7 EStG, nicht erfüllt. Unterliegen mehrere Vermögensgegenstände der b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialwohnung / 11 Fehlbelegungsabgabe

Überschreitet der Mieter einer Sozialwohnung während der Mietzeit mit seinem Einkommen bestimmte Grenzen, konnte er zu einer Ausgleichszahlung herangezogen werden. Die Höhe der Ausgleichszahlungen war im Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen geregelt. Seit 1965 sind durch die Föderalismusreform im Wohnungswesen die Bundesländer für die Fehlbelegungs...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 6 Sondersteuersatz für thesaurierte Gewinne

Es gilt ein Steuersatz von 28,25 %[1], soweit im zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne enthalten sind. Nur für den nicht entnommenen Gewinn gilt dieser besondere Steuersatz. Ausgangspunkt ist der nach Maßgabe der §§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 oder 5 EStG ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 1 § 49 EStG knüpft an die Definition der beschr. Steuerpflicht in § 1 Abs. 4 EStG an. Zur Unterscheidung zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht vgl. daher Erl. zu § 1 EStG. Durch die beschr. Steuerpflicht soll die wirtschaftliche Tätigkeit nicht im Inland ansässiger natürlicher Personen und Körperschaften steuerlich belastet werden. Diese Belastung ist aus 2 G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 17 § 50 EStG ist seit seiner Einführung durch das EStG 1949 häufig geändert worden. Im Folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt. Rz. 18 § 50 EStG i d. F. des EStG 1949 entsprach in seiner Struktur bereits der heutigen Vorschrift. Abs. 1 enthielt die Vorschrift über Betriebsausgaben und Werbungskosten und den Ausschluss der Anwendung von Steuerermäßigun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 244 Im Grundfall der Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) erfolgt diese grundsätzlich erfolgsneutral [1] auf Gesellschafts- bzw. Unternehmensebene. Es kommen jeweils die für die Gründung eines Unternehmens der betreffenden Rechtsform geltenden Regelungen zur Anwendung. Die Gründung des Besitz- und des Betriebsunternehmens erfolgt unabhängig voneinander. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Vereinbarkeit der beschränkten Steuerpflicht mit höherrangigem Recht

Rz. 6 Die Unterschiede zwischen beschr. und unbeschränkter Steuerpflicht, und insbes. die tendenziell bestehende Höherbelastung des beschränkt Stpfl., haben die Frage aufgeworfen, ob diese Regelungen mit dem GG und dem EG-Vertrag vereinbar sind. Rz. 7 Grundsätzlich gilt auch für beschr. Stpfl. der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dami...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.7 Einkünfte einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft oder Gemeinschaft, Nr. 11

Rz. 424b § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG ordnet die Einkünfte der ausl. Gesellschafter einer umgekehrt hybriden Personengesellschaft als inländische Einkünfte ein und unterwirft sie damit der beschr. Stpfl. Die Vorschrift ist durch G. v. 25.6.2021 angefügt worden.[1] Mit ihr wird Art. 9a der EU-Richtlinie v. 29.5.2017 umgesetzt.[2] Betroffen von der Regelung sind die Gesellschafter ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 20 § 19 Abs. 1 UmwStG verweist hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrags bei der übernehmenden Körperschaft auf § 12 UmwStG. Der Verweis auf § 12 Abs. 5 UmwStG, wonach bei einem Vermögensübergang in den nicht steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Bereich der übernehmenden Körperschaft eine Vollausschüttung der bei der übertragenden Körperschaft vorhandenen offenen Res...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Besteuerung des übertragenden Rechtsträgers (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die §§ 3 bis 9 und 16 UmwStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu beachten. § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG betrifft die Ermittlung des Gewerbeertrags des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Für den übertragenden Rechtsträger ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nur § 3 UmwStG relevant. Ob und in welcher Höhe e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1.2 Übertragungsgewinn

Rz. 12 Bei der übertragenden Körperschaft unterliegt der Übertragungsgewinn nach § 19 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1, 2 UmwStG der GewSt. Er entsteht mit Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags. Ob ein Übertragungsgewinn anfällt, hängt von dem von der übertragenden Körperschaft in der steuerlichen Schlussbilanz für die übergehenden Wirtschaftsgüter gewählten Wertansatz ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 5.1 Steuerliche Rückbeziehung des Formwechsels

Rz. 27 Da die Kapitalgesellschaft handelsrechtlich keine Übertragungsbilanz nach § 17 Abs. 2 UmwG aufzustellen hat, kann § 2 Abs. 1, 2 UmwStG keine Anwendung finden. § 9 S. 3 UmwStG enthält eine gegenüber § 2 Abs. 1, 2 UmwStG eigenständige Regelung für die steuerliche Rückbeziehung des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft.[1] Danach können – abweichend vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.4 Berufsausbildung des Ehegatten

Rz. 144 Der Stpfl. kann neben den eigenen Aufwendungen für die Berufsausbildung auch die Aufwendungen für die Berufsausbildung seines Ehegatten als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllen. Hier kommen Aufwendungen z. B. des studierenden Ehegatten ohne eigenes Einkommen infrage, wenn der andere Eheg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Begriff der Kirchensteuer

Rz. 118 KiSt ist eine Geldleistung, die von den als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV anerkannten inl. Religionsgemeinschaften aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben wird. Die KiSt wird i. d. R. nach § 51a EStG als Zuschlagsteuer zur ESt bzw. LSt erhoben.[1] Rz. 118a Die anerkannten inl. Religionsgemeinschaften sind die evangeli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.2 Höhe der abziehbaren Kirchensteuer

Rz. 121 Der Abzug ist nur in der gesetzlich festgelegten Höhe zulässig. Derzeit betragen die Kirchensteuersätze in den einzelnen Bundesländern 8 % bzw. 9 % der ESt, die abweichend von § 2 Abs. 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre (§ 51a Abs. 2 S. 1 EStG). § 35 EStG ist nicht anzuwenden. Rz. 121a A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 113 Gezahlte KiSt sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben abziehbar. Rz. 114 Ab Vz 2009 gilt dies vorbehaltlich § 32d Abs. 2 und 6 EStG nicht für die nach § 51a Abs. 2b bis 2d EStG erhobene KiSt. Die Ergänzung ist durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt worden. Nach § 32d EStG wird die Steuer auf Kapitalerträge ab Vz 2009 grundsätzlich durch abgeltenden Steuer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 268 Für sonstige Versicherungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 und 3a wird gem. § 10 Abs. 4 EStG ein zusätzlicher Höchstbetrag von 2.800 EUR jährlich gewährt. Der Betrag ist ab Vz 2005 in voller Höhe abziehbar, anders als nach § 10 Abs. 3 EStG erfolgt also kein Anwachsen von 60 % auf 100 %. Der Höchstbetrag ermäßigt sich auf 1.900 EUR, wenn der Stpfl. ganz oder teilweise ohne eig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsberechtigte Leistungsträger Rz. 4a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.7 Inhalt der Bescheinigung

Rz. 12 Die Verpflichtung zur Bescheinigung bezieht sich nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Tatsachen: Art und Dauer der Erwerbstätigkeit und Höhe des Arbeitsentgeltes oder der Vergütung. In zeitlicher Hinsicht ist die Bescheinigungspflicht auf die Zeit der beantragten oder bezogenen laufenden Geldleistung nach dem SGB II begrenzt (ebenso: Blüggel, in: Eicher/Luik/H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.12 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

2.12.1 Ordnungswidrigkeit Rz. 16 Die schuldhafte nicht, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Bescheinigung oder die nicht oder nicht rechtzeitige Aushändigung der Einkommensbescheinigung, erfüllt den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit des § 63 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2, welche eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR vorsieht. Rz. 17 Ebenso verhält...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.4 Personenkreis

Rz. 7 Die Verpflichtung zur Bescheinigung ist äußerst umfassend. § 58 ergänzt insoweit § 57, der nur Beschäftigte umfasst. Sie erfasst alle gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte oder gegen Vergütung Tätige. Nicht erfasst sind nur unstreitig unentgeltliche Tätigkeiten. Ist die Entgeltlichkeit umstritten, ist zumindest die Art und Dauer der Erwerbstätigkeit zu bescheinigen, um die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 3 Literatur

Rz. 24 Blüggel, Die "Mitwirkungspflichten" des Arbeitsuchenden nach dem SGB II: Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005 S. 12. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013 S. 448. Fügemann, Kein Kostenerstattungsanspruch für Arbeitgeberauskünfte, jurisPR-SozR 26/2014 Anm. 3. Klerks, Die allgemeinen Mitwirkungs...mehr

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Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.13 Verfahrensrecht

2.13.1 Erteilung der Einkommensbescheinigung Rz. 21 Der Anspruch auf Erteilung einer Einkommensbescheinigung begründet nach allgemeiner Ansicht einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gegenüber dem Leistungsträger (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88). Der SGB II-Träger kann diesen Anspruch durch Verwaltungsakt konkretisieren und im Wege des Verwaltungszwangs durchsetzen (M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.13.2 Berichtigung erteilter Einkommensbescheinigung

Rz. 22 Für die Berichtigung der Einkommensbescheinigung ist demgegenüber nach übereinstimmender Rechtsprechung des BSG und des BAG zu § 312 SGB III stets der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (BSG, Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88; BAG, Urteil v. 13.7.1988, 5 AZR 467/87; BAG, Urteil v. 15.1.1992, 5 AZR 15/91), da dafür die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.12.2 Schadensersatz

Rz. 18 Die Arbeitgeber-/Bestellerpflicht nach Abs. 1 ist mit der Schadenersatzpflicht des § 62 bewehrt (vgl. dazu BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82; SG Dortmund, Urteil v. 18.7.2002, S 27 AL 39/01). Für die Schlechterfüllung eingeschalteter Erfüllungsgehilfen haftet der Arbeitgeber/Besteller nach § 278 BGB bei einfacher Fahrlässigkeit und ohne Entschuldigungsmöglichkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.1 Anspruchsberechtigte Leistungsträger

Rz. 4a Der Gesetzeswortlaut nennt nur die Agentur für Arbeit als Anspruchsberechtigte. Für zugelassene kommunale Träger ergibt sich deren Berechtigung, an Stelle der Agenturen für Arbeit das Auskunftsverlangen geltend zu machen, aus § 6b Abs. 1 Satz 2. Über den Wortlaut hinaus ist eine erweiternde Auslegung geboten. Nach seinem Sinn und Zweck berechtigt § 58 den jeweils zust...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.13.3 Konkurrenz von Verwaltungsverfahren und Klage

Rz. 23 Das BAG (Urteil v. 30.8.2000, 5 AZB 12/00) bejaht entgegen der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 12.12.1990, 11 RAr 43/88) das Rechtsschutzbedürfnis für die Herausgabeklage des Arbeitnehmers auch für den Fall, dass gleichzeitig ein Verwaltungsverfahren anhängig ist, da der Titel schneller zu erlangen und wegen der vorläufigen Vollstreckbarkeit arbeitsgerichtlicher Urt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.6 Antragstellung oder Bezug

Rz. 11 Die Bescheinigungspflicht wird bereits ausgelöst, wenn ein Antrag auf Gewährung einer laufenden Leistung aus dem SGB II gestellt wird. Ist der Antrag zurückgenommen worden oder wurde er bestandskräftig abgelehnt, entfällt die Pflicht. Liegt ein tatsächlicher Bezug der laufenden Leistung nicht vor, z. B. weil die Leistung ruht oder noch nicht bestandskräftig abgelehnt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.5 Laufende Geldleistungen nach dem SGB II

Rz. 10 Die Bescheinigungspflicht entsteht, wenn laufende Geldleistungen nach dem SGB II beantragt oder bezogen werden. Das Gesetz nennt im Gegensatz zu § 313 SGB III die laufenden Geldleistungen nicht. Eine laufende Geldleistung liegt vor, wenn eine Geldleistung über einen gewissen Zeitraum wiederkehrend gezahlt wird, wobei die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen nich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 58 Einkomme... / 2.4.1 Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 8 Die gesetzliche Pflicht besteht für den Arbeitgeber, der jemanden gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Es muss daher ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vorliegen. Der Begriff des Arbeitsentgelts ergibt sich aus § 14 SGB IV. Der Beschäftigte muss einen Anspruch auf Arbeitsentgelt besitzen. Das Arbeitsentgelt kann in Geld oder Sachwerten geleistet werden. Es kann ...mehr