Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verfügbares Einkommen und Vermögen Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 stellt eine "sondergesetzliche Regelung zur Herstellung des Nachrang- und Selbsthilfegedankens" dar; aus Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik des Gesetzes ergibt sich, dass die Regelungen über Schonvermögen des Sozialhilferechts (SGB XII) im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes mangels Regelungslücke nic...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl materiellrechtliche Regelungen zum Nachrang der Ansprüche gegenüber eigenem Einkommen und Vermögen als auch verfahrensrechtliche Regelungen. Daher wird die Vorschrift auch als Mischnorm bezeichnet (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, 8. Aufl. 2024, AsylbLG, § 7 Rz. 1; Schmidt, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 7 Rz. 1...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.1.3 Verfügbares Vermögen

Rz. 14 Zum Vermögen zählt der Bestand an Sachen oder Rechten in Geld oder mit Geldeswert in der Hand der Leistungsberechtigten, soweit sie außerhalb des Bedarfszeitraums zugeflossen sind (Schmidt, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., AsylbLG, § 7 Rz. 57; Herbst, in Mergler/Zink, SGB XII, AsylblG, § 7 Rz. 26). Mit anderen Worten: Vermögen ist das, was er im Bedarf...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.1 Erwerbstätigenfreibetrag

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 Satz 1 ist bei der Bereinigung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 25 % des Bruttoeinkommens abzusetzen. Der Freibetrag darf jedoch 50 % der maßgeblichen Bedarfsstufe nach § 3a Abs. 1 und des notwendigen Bedarfs nach § 3a Abs. 2 unter Einbeziehung der Veränderungsraten nach § 3a Abs. 4 nicht überschreiten. Hierdurch wi...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.3 Absetzungsfähige Abgaben und Aufwendungen

Rz. 19 Gemäß Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 sind die auf das Einkommen (also nicht nur Erwerbseinkommen) entrichteten Steuern abzusetzen, nach Nr. 2 die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung. Nach Nr. 3 sind Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschriebe...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3 Bereinigung des Einkommens

Rz. 16 Abs. 3 enthält Regelungen zur Bereinigung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt. Mit der Einführung weiterer Abzugsmöglichkeiten wollte der Gesetzgeber die Erwerbstätigkeit von Asylbewerbern und Geduldeten fördern (BT-Drs. 18/2592 S. 27). 2.3.1 Erwerbstätigenfreibetrag Rz. 1...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) in Kraft getreten, bestand aber zunächst nur aus den Abs. 1 und 2, wobei Abs. 2 seither keine Änderung erfahren hat. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde Abs. 1 Satz 2 mit Wirkung zum 1.6.1997 dahingehend g...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.1.1 Personeller Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Regelung des Abs. 1 Satz 1 gilt nur für Leistungsbezieher nach den §§ 1, 1a und 3 und deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben, nicht für solche Personen, die Leistungen nach § 2 beziehen. Dies folgt unmittelbar aus § 2 Abs. 1, der für Leistungsbezieher nach § 2 Abs. 1 eine Abweichung von § 7 vorsieht. Rz. 5 In Rechtsprechung und Literatur besteht Unei...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 3 Literatur

Rz. 27 Brings/Oehl, Verfassungswidrige Kürzungen und nachgeschobene Berechnungen, ZAR 2016, 22. Deibel, Zur Diskussion: Haftpflichtversicherung für Asylbewerber, ZFSH/SGB 2017, 191. ders., Auswirkungen des Bürgergeld-Gesetzes auf das Asylbewwerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2023, 325. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberl...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.5 Vermögensfreibetrag

Rz. 25 Gemäß Abs. 5 Satz 1 ist ein Vermögensfreibetrag von 200,00 EUR für den Leistungsberechtigten und für jeden seiner Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, zu berücksichtigen. Der relativ niedrige Freibetrag wird damit begründet, dass im Bereich des AsylbLG – anders als im Regelsatzsystem des SGB II und SGB XII – keine Rücklagen für die Anschaffung von Hausra...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.3.2 Freibetrag für steuerrechtlich privilegierte Tätigkeiten

Rz. 18 Ein Betrag von bis zu 250,00 EUR monatlich ist gemäß Abs. 3 Satz 2 nicht als Einkommen zu berücksichtigen: nach § 3 Nr. 12 EStG bei Bezügen, die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlt werden und die zum einen in einem Bundesgesetz oder Landesgesetz, auf Grundlage einer bundesgesetzlichen oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhenden Bestimmung oder von der Bunde...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.4 Überleitung von Ansprüchen gegen Dritte

Rz. 21 Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen Dritte (z. B. Unterhaltsansprüche) kann die zuständige Behörde gemäß Abs. 4 nach Maßgabe des entsprechend geltenden § 93 SGB XII auf sich überleiten und dann geltend machen. Die für die Sozialhilfe bestehenden Einschränkungen der Überleitung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 94 SGB XII gelten für das AsylbLG nicht. Überleitungs...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Familienleistungen und Familienlastenausgleich in der Sozialversicherung, VSSR 1996, 73. Graue/Diers, Verfassungs- und europarechtliche Probleme bei der Berechnung von Elterngeld, NZS 2015, 777. Hase, Familienlastenausgleich und die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, VSSR 2004, 55. ders., Sozialversicherung und Familie – verfassungsre...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 3 Verordnungen zum SGB II

Rz. 20 Zum SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung) sind folgende Verordnungen erlassen worden: Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) – 28.9.2004, aktuell (1.1.2018) i. d. F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsvero...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 5.2 Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022

Rz. 180 Zum SGB II sind folgende Rechtsverordnungen erlassen worden: Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) – 28.9.2004, aktuell (1.1.2018) i. d. F. der Sechsten Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassungsverordnung v. 29.5.2017 (B...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1.2 Der Begriff Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV

Rz. 17 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Weiter ordnet § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB IV bei selbständig erzielten Einkünften das zentrale Leitmotiv der Parallelität von Einkommensteuerrecht und Sozialrecht an. Einkommen ist als Arbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.4 Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 20 Die selbstständige Tätigkeit muss darüber hinaus im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern stellt ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dar, das aus dem Steuerrecht kommend auch in das Sozialrecht hineinwirkt (während das B...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.1 Erste Pflichtverletzung

Rz. 36 Abs. 1 regelt neben den Tatbeständen, die überhaupt zum Eintritt von Rechtsfolgen führen (§ 31), auch die Rechtsfolgen nach erstmaliger und (mehrfacher) weiterer Pflichtverletzung. Der Gesetzgeber bezeichnete dies in Abs. 1 Satz 1 a. F. als Rechtsfolge in einer ersten Stufe. Konsequenz des sozialwidrigen Verhaltens mit der Qualität einer Pflichtverletzung nach § 31 is...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 5.1 Verordnungen zum Bürgergeld, Grundsicherung – ab 1.1.2023

Rz. 170 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – Bürgergeld-Verordnung – Bügergeld-V) i. d. F. des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) – 1.1.2023 Rz. 171 Verordnung über die Mittel für Eingliederung in Arbeit und für di...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.5 Zugangsfaktor bei persönlichen Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Abs. 5)

Rz. 78 Der mit Wirkung zum 1.1.2021 neu eingefügte Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Abs. 1 bis 4 für die Ermittlung des Zugangsfaktors für die nach § 66 Abs. 1 Satz 2 zu bestimmenden persönlichen Entgeltpunkte an; also für die Entgeltpunkten für langjährige Versicherung. Regelungsinhalt des Abs. 5 ist daher die isolierte und getrennte Ermittlung des Zugangsfakto...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.2 Unterhaltsleistung gegenüber Kindern

Rz. 7 Das soziale Recht auf Minderung seines Unterhaltsaufwands steht demjenigen zu, der entweder zum Unterhalt rechtlich verpflichtet ist oder der tatsächlich Unterhalt leistet. Eine vollständige Familie wird nicht vorausgesetzt, sodass der in der Überschrift genannte Familienaufwand nicht vorliegen muss. Daher ist es ausreichend, dass eine oder mehrere Personen einem Kind ...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.2 Beginn der Minderung des Auszahlungsanspruchs in Sonderfällen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Abs. 1 Satz 2 trifft eine Sonderregelung in Bezug auf Leistungsminderungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 3. Das sind Leistungsminderungen, bei denen der Anspruch auf Alg nach dem SGB III aufgrund einer entsprechenden Feststellung des Jobcenters entweder ruht, weil eine Sperrzeit nach § 159 SGB III eingetreten ist, oder aber erloschen ist, weil der Leistungsberechtigte Anlass z...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.4.2 Verbot der Minderung von Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 143 Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung verringern sich im Falle der Feststellung einer Leistungsminderung nicht (Abs. 4 Satz 2). Der Gesetzgeber hat den Begriff des rechnerischen Zahlbetrages gewählt, weil Leistungsminderungen in Prozent des Regelbedarfes bemessen werden, die Leistungen für die Bedarfe an Unterkunft und Heizung gehören jedoch nicht zum R...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.1 Äquivalenzprinzip – Grundsatz der Lebensleistung bei der Rentenberechnung nach Abs. 1

Rz. 11 Abs. 1 ist die Kernvorschrift zur Ermittlung der Höhe einer Rente. Die Regelung stellt das beherrschende Prinzip des Rentenrechts dar. Sinn der Regelung ist die Festschreibung das rentenrechtlichen Prinzips der Lebensleistung bzw. des Äquivalenzprinzips. Das prägende Prinzip der Teilhabeäquivalenz besagt, dass die Rangordnung der Rentenleistung grundsätzlich der Rango...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.1 Begriff der Sozialversicherung

Rz. 5 Der in Abs. 1 verwandte Begriff der Sozialversicherung ist nicht näher definiert (zum Entstehen der Sozialversicherung zur Abwendung "gemeingefährlicher Bestrebungen" und weniger als Schutzgesetz mit dem Ziel der sozialen Vorsorge vgl. Knospe, NZS 2017, 670). Auch Art. 74 Nr. 12 GG enthält keine inhaltliche Bestimmung, sondern setzt diese voraus. Das BVerfG (z. B. Besc...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.2 Normzweck

Rz. 6 § 63 hat die Funktion einer Übersichtsvorschrift und verdeutlicht zudem die Wirkungsweise der gegenüber dem alten Recht der RVO vereinfachten Rentenformel (BT-Drs. 11/4124 S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Übersichtsfunktion der Norm ergibt sich schon aus ihrer systematischen Stellung. § 63 steht im Dritten Unterabschnitt – Rentenhöhe und Rentenanpassung – und hie...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 22d Der Sterbevierteljahresbonus ist Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und mindert daher den Anspruch auf Bürgergeld. Gewährtes Bürgergeld neben einer Witwenrente, die auch den Sterbevierteljahresbonus beinhaltet, stellt daher eine nachrangige Leistung dar (§ 12a Satz 1 SGB II). Der Erstattungsanspruch des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 1...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.9 Sonstiges

Rz. 103 Nach § 12 WBG SH wird die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Bei Beschäftigten mit variablen Einkommen wird der durchschnittliche M...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.3 Unzumutbare Belastung

Rz. 11 Das soziale Recht auf einen Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum besteht nur, wenn diese Aufwendungen dem Berechtigten nicht zugemutet werden können. Das Kriterium der Unzumutbarkeit stellt auf die Finanzierbarkeit der Aufwendungen durch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Berechtigten und seiner Familie ab. Die Gewährung eines Zuschusses ist daher insb...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.2.2 Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 nach Satz 2

Rz. 22 Der Rangwert (= Summe der EP) gibt die bis zum Eintritt des Versicherungsfalls konkret erbrachte Vorleistung und damit die individuell erworbene Teilhabeberechtigung wieder. Satz 2 stellt den Grundsatz auf, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird und ordnet an, dass Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsen...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.3 Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung

Ausdrücklich geregelt ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Haupt- bzw. Familienwohnung.[1] Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Miet- oder Unterhaltskosten der Wohnung ist notwendig. Ausreichend ist aber auch, wenn er die entsprechenden Ausgaben der gemeinsamen Lebensführung trägt.[2] Die Finanzverwaltung verlangt eine haushaltsbezogene ...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.1 Überblick

Rz. 9 § 32 enthält ergänzende Regelungen zu § 31, die sozialwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten mit einer Leistungsminderung belegen. Dieses Verhalten liegt nach § 32 vor, wenn der Einladung zur Meldung oder Untersuchung trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung und ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen wird. Eine außergewöhnliche Härte steht der Feststellung eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.6 Rentenartfaktor bei Renten wegen Todes für das sog. Sterbevierteljahr

Rz. 20 Witwen bzw. überlebende Lebenspartner erhalten ebenso wie Witwer – nicht aber geschiedene Ehegatten bzw. frühere Lebenspartner – für eine Übergangszeit, die bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten reicht, Hinterbliebenenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0, also in Höhe der Vollrente wegen Erwerbsminderung bzw. Altersrente des Versicherten (...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.6 Dauer und Aufhebung der vollständigen Regelbedarfsminderung (Abs. 3)

Rz. 38a Abs. 3 bestimmt seit seinem Inkrafttreten am 28.3.2024 die weiteren leistungsrechtlichen Folgen nach Feststellung einer Leistungsminderung nach § 31a Abs. 7. Das sind Fälle, in denen abweichend von § 31a Abs. 4 Satz 1 der Leistungsanspruch in vollständiger Höhe des Regelbedarfes entfällt, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren Bürgergeld wegen einer Pflichtve...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.4 Eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung

Die Nachweisvoraussetzungen für das Innehaben einer Wohnung bei Kindern, die Räumlichkeiten der Eltern nutzen, sind eindeutig festgelegt. Unproblematisch sind Sachverhalte, in denen dem Kind separate Räume außerhalb der elterlichen Wohnung überlassen werden, die eine tatsächliche eigene Haushaltsführung des Kindes ermöglichen, insbesondere eine eigene Kochgelegenheit sowie e...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.7 Künstler und Publizisten (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 60 Satz 1 Nr. 5 verweist bezüglich der Versicherungspflicht von selbstständig tätigen Künstlern und Publizisten in der Rentenversicherung (ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 4 hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht) auf die Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Danach ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 6 Zusammenfassung wichtiger Änderungsgesetze zum Bürgergeld, Grundsicherung (ab 1.1.2023)

Rz. 200 Durch das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden die §§ 11b und 26 geändert (1.7.2023). In § 11b wurde bestimmt, dass der vor dem Bürgergeld-Gesetz für die Zeit bis zum 30.6.2023 geregelte Absetzbetrag in Höhe von 250,00 EUR nach § 11b Abs. 2 Satz 6 a. F. für erwerbsfähige Freiwillige, die einen Dienst nach dem Bundes...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr