Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.7 Vollständige Regelbedarfsminderung (Abs. 7)

Rz. 167 Abs. 7 trifft erstmals nach dem Urteil des BVerfG v. 5.11.2019 zum damaligen Minderungsrecht wieder das geltende Recht verschärfende Minderungsregelungen. Die Einfügung des Abs. 7 mit Wirkung zum 28.3.2024 ist vorrangig fiskalisch bedingt. Rz. 168 Schon seit der vorläufigen Umsetzung des Urteils des BVerfG im Verwaltungsvollzug mit einer Begrenzung der Leistungsminder...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 3 Berücksichtigung von Abfindungen in der freiwilligen Krankenversicherung

Eine wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei einer anschließend durchgeführten freiwilligen Krankenversicherung teilweise als Einkommen zum Lebensunterhalt anzusehen und daher für die Bemessung des Beitrags für die freiwillige Krankenversicherung sowie für die Bemessung des Beitrags zur Pflegeversicherung heranzuziehen.[1]mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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Gewerbesteuer / 5.3 Hinzurechnungen

Bei den Hinzurechnungen handelt es sich um Beträge, die den Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. das zu versteuernde Einkommen gemindert haben, für Zwecke der Gewerbebesteuerung nicht oder zumindest nicht vollständig Berücksichtigung finden sollen. Die wichtigsten Hinzurechnungen[1] sind: 1/4 (25 %) der Summe aus der in § 8 Nr. 1 GewStG genannten Finanzierungskosten nach Abzug eine...mehr

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Gewerbesteuer / 5.1 Ausgangsgröße

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist grundsätzlich der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt.[1] Soweit natürliche Personen beteiligt sind, ist § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, im Übrigen § 8b KStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwend...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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F / 3 Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 1229]

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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G / 2 Geldbuße, Bemessung [Rdn 1840]

Rdn 1841 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1842 1.a) Als Grundlage der Bußgeldbemessung stehen gem. § 17 Abs. 3 S. 1 die Bedeutung der OWi (Rdn 1845 f.) und der Vorwurf, der den Täter trifft (Rdn 1847 f.), im Mittelpunkt (zum Bußgeldrahmen → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1831). Den wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine nur nachrangige...mehr

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U / 3 Übernahme des Mandats, erste Maßnahmen [Rdn 3689]

Rdn 3690 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3673. Rdn 3691 1. In dem mit dem Mandanten bei bzw. nach der Übernahme des Mandats geführten (ersten) Gespräch muss der Verteidiger zunächst folgende allgemeine Fragen klären (s.a. → Übernahme des Mandats, Allgemeines, Rdn 3675):mehr

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F / 10 Fahrverbot, Absehen, Trunkenheitsfahrt [Rdn 1466]

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F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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F / 7 Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe [Rdn 1376]

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.1 Berechnungsschema: Einkommen als Ausgangsgröße

Rz. 37 Zur Feststellung des Mitgliedergeschäfts der Höhe nach ist das Einkommen der Genossenschaft (Rz. 39ff.) als Ausgangspunkt um den Gewinn aus Nebengeschäften (Rz. 34ff.) zu mindern und um die gewährten Rückvergütungen und einen etwaigen Verlustabzug (Rz. 39) zu erhöhen, bevor es in einer pauschalierenden Verhältnisrechnung aufzuteilen ist. Hierfür unterscheidet § 22 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.2 Sachlich

Rz. 17 Der Freibetrag ist auf das Einkommen anzuwenden, das durch § 7 Abs. 2 KStG als "Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25" definiert wird. Es ist der letzte Schritt, bevor sich das "zu versteuernde Einkommen" ergibt. Aus diesem Grund wirkt sich der Freibetrag nicht in der Gewerbesteuer aus[1], weil Ausgangspunkt für die Gewerbesteue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 2.4 Verfahrensfragen

Rz. 20 Der Freibetrag kann nur pro Vz in Anspruch genommen werden; das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut der Vorschrift. Damit kann der Freibetrag nicht pro Wirtschaftsjahr beansprucht werden. Auch wenn mehrere Wirtschaftsjahre in einem Vz enden (Rumpfwirtschaftsjahr), kann der Freibetrag in diesem Vz nur einmal geltend gemacht werden. Rz. 21 Damit stellt sich auch die F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Kampagne der DEHOGA für die Beibehaltung der Steuerermäßigung

Rz. 3i Weil die betroffenen Verbände – z. B. der Bundesverband der Systemgastronomie, insbesondere aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – im Laufe des Jahres 2023 befürchteten, dass die Umsatzsteuerermäßigung zum 31.12.2023 ohne Einschreiten des Gesetzgebers auslaufen würde, setzten sie sich vehement für eine weitere Verlängerung über den 31.12.2023 hinau...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 2.9 Pfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen

Bei den Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich nach §§ 2 und 3 TV Inflationsausgleich handelt es sich wohl um Arbeitseinkommen gemäß § 850 der Zivilprozessordnung (ZPO). Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Unpfändbarkeit der Inflationsausgleichszahlungen vor. Somit greifen die gewöhnlichen Grundsätze des Pfändungsrechts. Danach gehören die Sonderzahlungen zum Inflationsaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.2 Sachlich

Rz. 12 Der Freibetrag ist auf das Einkommen anzuwenden, das durch § 7 Abs. 2 KStG als "Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25", definiert wird. Es ist der letzte Schritt, bevor sich das "zu versteuernde Einkommen" ergibt. Rz. 13 Er ist der Höhe nach auch auf das Einkommen begrenzt ("höchstens"). Ein negatives Einkommen (Verlust) kann dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 8 § 24 KStG ist vor allem für Idealvereine (auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt, s. § 21 BGB), Betriebe gewerblicher Art (Rz. 9) sowie Stiftungen und Zweckvermögen (s. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) anzuwenden.[1] Grund dafür ist, dass § 24 Satz 2 KStG den Anwendungsbereich derart einschränkt, dass durch Nr. 1 jene Körperschaften und Personenvereinigungen ausgeschlossen we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 2.3 Verfahrensfragen

Rz. 14 Der Freibetrag wird einmalig pro Vz gewährt. Das ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus dem Gesetzeswortlaut, ist jedoch daraus abzuleiten, dass er von dem Einkommen abzuziehen ist, nicht von dem steuerpflichtigen Gewinn. Bei den Körperschaften, für die der Freibetrag infrage kommt, werden Rumpfwirtschaftsjahre und Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 11 § 23 KStG formuliert keinen persönlichen Anwendungsbereich, sondern bezieht sich lediglich sachlich auf das "zu versteuernde Einkommen", das in § 7 Abs. 2 KStG geregelt ist. Dementsprechend haben alle unbeschränkt (§ 1 Abs. 1 KStG) und beschränkt (§ 1 Abs. 2 KStG) körperschaftsteuerpflichtigen Steuersubjekte auf ihr zu versteuerndes Einkommen den von § 23 KStG geregel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 23 ... / 3 Steuersatz (Abs. 1)

Rz. 12 Konkret beträgt der Körperschaftsteuersatz derzeit 15 %. Er ist mit dem zu versteuernden Einkommen zu multiplizieren, das in § 7 Abs. 2 KStG geregelt ist. Rz. 13 Wird auch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % berücksichtigt, ergibt sich eine zusätzliche Belastung von 0,825 % (0,15 * 0,055). Tritt die Gewerbesteuer standardisiert (400 % Hebesatz) hinzu, ergibt sich eine w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 24 KStG wurde durch das KStRefG v. 31.8.1976 [1] eingefügt. Die Grundstruktur ist seitdem unverändert, lediglich der Freibetrag von damals 5.000 DM wurde ab einem Einkommen von 10.000 DM um die Hälfte des übersteigenden Betrags gekürzt, war also abschmelzender Natur. Rz. 4 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989 [2] wurde der Freibetrag auf 7.500 DM erhöht und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Normzweck im weiteren Sinne ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) v. 13.5.2015 (BGBl. I S. 706) in BT-Drs. 18/3697 S. 1 und 18/4119 S. 1. Die Bundeswehr benötigt für ihre anspruchsvollen Aufgaben sowohl im Grundbetrie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 5.1 Ausgleichsansprüche

Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleich verlangen, wenn der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile hat und er durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses Ansprüche auf Provisionen aus bereits abgeschl...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 3 UmwStG)

Rz. 215 Der Einbringungsgewinn I wird nach folgendem Grundschema[1] ermittelt:mehr

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Familie und Beruf: Vereinba... / 1.2 Geschichtlicher Rückblick

Bis in die 1960er-Jahre dominierte in Familien eine klare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Der Mann war für die außerhäusliche Erwerbsarbeit zuständig, während die Frau die innerhäuslichen Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben übernahm. Als Ende der 1960er-Jahre das Hamburger Abkommen die Reform der unteren Schulformen und Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesl...mehr

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Weiterleitungsklauseln in S... / 4. Einkommensteuer

Eine Schenkung als solche hat für den Beschenkten unmittelbar keine einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen. Tatsächlich sind Schenkungen in derselben Weise wie Erbschaften Bezüge, die außerhalb der in § 2 EStG abschließend aufgeführten Einkunftsarten anfallen und daher beim Beschenkten nicht steuerbar sind. Eine Schenkung gehört vielmehr zu den Vermögensanfällen i.S.d. § 1 ...mehr

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Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.10 Prozesskostenhilfefähigkeit

Im Zuge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist diese auch prozesskostenhilfefähig. Dies hatte bereits die Instanzrechtsprechung nach der insoweit maßgeblichen BGH-Entscheidung im Jahr 2005 und noch vor der ihr nachfolgenden Gesetzgebung anerkannt.[1] Der BGH hat dies auch nach der gesetzlichen Anerkennung der Wohnungseigentümergemeinschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Zweck und Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts

Rz. 1 Die Regelung des § 32b EStG [1] hängt im Prinzip eng mit dem Aufbau des Steuertarifs zusammen. Nach § 32a EStG beginnt der Steuertarif, nach dem unbesteuerten Grundfreibetrag, um dann progressiv bis zu dem Spitzensteuersatz anzusteigen.[2] Aktuell (Vz 2024) gilt für zu versteuernde Einkommen von 66.761 EUR bis 277.825 EUR ein Steuersatz von 42 % unter Abzug eines Betrag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 8 Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 88 Für die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind nicht nur die positiven ausl. Einkünfte einzubeziehen, sondern auch negative ausl. Einkünfte, die sich wegen des DBA im Inland selbst nicht durch Verlustausgleich auswirken dürfen ("negativer Progressionsvorbehalt"). Damit wird der besondere, durchschnittliche Steuersatz, der auf die stpfl. Einkünfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Ausdrückliche Regelung im DBA oder im internationalen Abkommen erforderlich?

Rz. 52 Zweifelhaft war in der Vergangenheit, ob der Progressionsvorbehalt für ausl. Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 – 5 EStG nur anwendbar ist, wenn das jeweilige DBA oder internationale Abkommen die Berücksichtigung der steuerfreien (ausl.) Einkünfte bei der Ermittlung der Progressionsstufe für die inländischen Einkünfte vorsieht, oder ob die Anwendung des Progressi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.4 Anrechnung auf Urlaub

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zeit des Annahmeverzugs nachträglich, d. h. nach verlorenem Kündigungsschutzprozess auf den dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaub anzurechnen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat er die während des Kündigungsrechtsstreits entstandenen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Grund der Regelung

Rz. 14 Werden einem Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen oder sonstige Sozialleistungen gewährt, sind diese, z. B. nach § 3 Nr. 2 EStG, steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG Rz. 2ff.). Diese Steuerfreiheit führt, neben den in Rz. 1 geschilderten Wirkungen, zu besonderen lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen, wenn der Arbeitnehmer in einem Teil des Jahres Leistungen (Lohnersatzleistungen) erh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 76 Die Berechnung des besonderen Steuersatzes für Lohnersatzleistungen und ähnlichen steuerfreien Bezügen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70 und Rz. 82).[1] Zusätzlich enthält § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG eine besondere Bestimmung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes aufgrund des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Existenzminimum

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Staat muss die Besteuerung des Einkommens wegen des Gebots der Steuergerechtigkeit (Art 3 Abs 1 GG) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl ausrichten (BVerfG, BStBl 1977 II, 135; 1982 II, 717; 1984 II, 357, 359; 1985 II, 22; 1987 II, 240). Er muss deshalb dem Stpfl grundsätzlich sein > Einkommen steuerfrei belassen, soweit e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3.4 Antrag (§ 21 Abs. 2 S. 3, 4 UmwStG)

Rz. 200 Letzte Voraussetzung für das Bewertungswahlrecht des Einbringenden ist ein Antrag bei dem für die Besteuerung des Einbringenden zuständigen FA spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der Steuererklärung.[1] Rz. 201 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung des Einbringenden zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 2.2 Leistungsminderung wegen Vermögensminderung

Darüber hinaus liegt auch eine Pflichtverletzung vor, wenn Einkommen oder Vermögen vermindert wird, um die Hilfebedürftigkeit herbeizuführen oder zu erhöhen, zur Hilfebedürftigkeit führendes unwirtschaftliches Verhalten fortgesetzt wird, der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrzeit ruht oder erlischt, die Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB I...mehr