Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Rz. 5 Die Einnahmen in Geld oder Geldeswert bilden die Ausgangsgröße bei der Ermittlung des Überschusses. Bei der Ermittlung dieser Einnahmen sind neben den §§ 8-9a EStG auch die §§ 19, 19a EStG zu beachten. Einnahmen in Geldeswert sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (bspw. in Form der auch privaten Nutzung eines vom Ar...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Grundlage der Einkommensermittlung (Abs. 2)

Rz. 33 Grundlage der Einkommensermittlung ist die kalendermonatliche[1] Lohn- und Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers. Aus dieser lassen sich im Regelfall, unter Berücksichtigung der nach Abs. 1 maßgeblichen Besonderheiten (bspw. der Nichtberücksichtigung der sonstigen Bezüge i. S. d. § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG), die zur Ermittlung des kalendermonatlichen Einkommens notwendi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Grundsatz des abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 22 Für die Ermittlung des Einkommens (nur) aus selbstständiger Erwerbstätigkeit i. S. v. § 2d BEEG vor der Geburt ist grds. der Zeitraum der letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagung vor der Geburt bzw. der Annahme des Kindes, für das das Elterngeld beantragt wird, maßgeblich. Anknüpfungspunkt bzw. tatbestandliche Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Grundsatz des Zwölfkalendermonatsprinzips vor der Geburt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Für die Ermittlung des Einkommens (nur) aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit i. S. v. § 2c BEEG vor der Geburt ist grds. der Zeitraum der letzten 12 (vollen) Kalendermonate vor dem Kalendermonat[1] der Geburt bzw. der Annahme des Kindes, für das das Elterngeld beantragt wird, maßgeblich. Anknüpfungspunkt bzw. tatbestandliche Voraussetzung für die Anwendung der Vor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge. Rz. 8 Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Er...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Abzug für Kirchensteuer (Abs. 5)

Rz. 29 Abs. 5 regelt die Ermittlung des Abzugs für die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person der Kirchensteuerpflicht unterliegt. Der Abzug erfolgt unter Anwendung eines Kirchensteuersatzes i. H. v. 8 % für die nach Abs. 3 ermittelte Einkommensteuer. Im Rahmen einer Rechtsgrundverweisung sind auch diesbezüglich Freibeträge für Kinder zu berücksicht...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern. Hervorzuheben ist, dass § 2e BEEG einerseits für die Ermittlung der pauschalierten Abzüge für Steuern von Einkommen sowohl aus nichtselbstständiger (§ 2c BEEG) als auch aus selbstständiger (§ 2d BEEG) Erwerbstätigkeit und andererseits für die Erwerbseinkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.3 Ausnahmsweise, beschränkte Zugrundelegung des Zwölfkalendermonatszeitraums vor der Geburt auf Antrag (Abs. 4)

Rz. 39 Mit Wirkung ab 1.9.2021 hat der Gesetzgeber mit § 2b Abs. 4 BEEG erstmals für Elterngeldberechtigte mit geringfügigen (oder gar negativen) Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, deren Kinder nach dem 31.8.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen worden sind (§ 28 Abs. 1 BEEG in der ab 1.9.2021 geltenden Fassung), ein Antragsrec...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 37 Abs. 3 Satz 2 räumt der zum Elterngeldbezug berechtigten Person ebenfalls das Recht ein, den Bemessungszeitraum einheitlich zu verschieben, wenn im Bemessungszeitraum nach Abs. 3 Satz 1 die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 oder Satz 4 (nicht: Satz 3 wie der Gesetzestext verlautbart)[1] vorgelegen haben. Der Grundsatz der Deckungsgleichheit der Bemessungszeiträume wir...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben. Hervorzuheben ist auch hier, dass § 2f BEEG einerseits für die Ermittlung der pauschalierten Abzüge für Sozialabgaben von Einkommen sowohl aus nichtselbstständiger (§ 2c BEEG) als auch aus selbstständiger (§ 2d BEEG) Erwerbstätigkeit und andererseits für die Erwerbseinkommensermittlung sow...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Norm regelt den Bemessungszeitraum, der der Ermittlung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, also sowohl aus nichtselbstständiger als auch aus selbstständiger, nach § 2 Abs. 1 BEEG zugrunde zu legen ist[1] und definiert den in § 2 Abs. 1 Satz 1 BEEG lediglich abstrakt umschriebenen Zeitraum "vor der Geburt des Kindes". Im Falle der Adoption betrifft der Bemessungsze...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 26 Abs. 2 Satz 2 normiert unter den entsprechend anzuwendenden Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 (nicht: Satz 3 wie der Gesetzestext verlautbart)[1] die Verschiebung des Regelbemessungszeitraums auf den vorangegangenen abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum, wenn im zunächst maßgeblichen Bemessungszeitraum ein Tatbestand des Abs. 1 Satz 2 oder 4 vor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Steuern. Welche Steuerarten bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest. Es sind die Beträge für die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person kirchensteuerpflichtig ist.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / Zusammenfassung

Begriff Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Der dort geregelte Kinderbegriff gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowohl für den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Mehrlingszuschlag (Abs. 4)

Rz. 7 Bei Mehrlingsgeburten wird der sich aus § 2 BEEG ergebende Betrag des Elterngelds um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind erhöht. Der Zuschlag, den der Gesetzgeber nunmehr mit dem Klammerzusatz in Abs. 4 Satz 1 als Mehrlingszuschlag legal definiert hat, soll die bei Mehrlingsgeburten bestehenden besonderen Belastungen der Eltern ausgleichen.[1] Ausgehend von di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.3 Bedürftigkeit

Für die Hilfe zur Pflege gilt der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe, d. h. Leistungen werden dann nicht gewährt, wenn ein Antragsteller sich durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens oder seines Vermögens selbst helfen kann oder die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 2.1 Personenkreis

Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben Personen, die pflegebedürftig sind, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen. Bei Minderjährigen sind auch das Einkommen und das Vermögen ihrer Eltern oder eines Elternteils zu berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 1 Allgemeine Fragen

Wann ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten? Am 23.6.2016 hat das Vereinigte Königreich beschlossen, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten (sog. Brexit). Nachdem der ursprüngliche Austrittstermin am 29.3.2019 nicht eingehalten und mehrmals verschoben wurde, wurde der Austritt am 31.1.2020 vollzogen. Somit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.7 Nichtangabe von Vermögen (Abs. 6)

Rz. 21 Abs. 6 wurde mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht v. 15.8.2019 (BGBl. I S. 1294) eingeführt. Der Gesetzgeber hat zu der Neuregelung darauf hingewiesen, dass Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die ihre nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I bestehenden Pflichten, Angaben über die finanzielle Situation zu machen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft verschmolzen, geht die Pensionszusage, die die übertragende Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt hat, grundsätzlich auf die übernehmende Personengesellschaft über und ist von dieser in ihrer Gesamthandsbilanz fortzuführen. Besteht das Dienstverhältnis fort, hat die übernehmende Personengesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 1 Überzahlung von Vergütung

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden, um den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung überzahlter Vergütung zu sichern. Der Rückerstattungsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung auszahlt, z. B. wegen falscher Berechnungen oder der irrigen Annahme über das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzah...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Fiktives Einkommen

Die tragenden Grundsätze des Unterhaltsrechts, nach denen nur bei Bedürftigkeit Unterhalt geltend gemacht werden kann (§§ 1577, 1602 BGB) und bei Leistungsunfähigkeit kein Unterhalt geschuldet wird (§§ 1581, 1603 BGB), stellen nicht allein auf tatsächlich vorhandenes Einkommen ab. Hinterfragt werden müssen auch die Ursachen für die Leistungsunfähigkeit, was im Einzelfall daz...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / 3. Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten und fiktives Einkommen

a) Unterhaltsrechtliche Obliegenheiten Grundsätzlich obliegt es jedem Unterhaltspflichtigen, seine Erwerbsmöglichkeiten auszuschöpfen. Für den Unterhalt sind die erzielbaren Beträge einzusetzen, soweit sie den angemessenen eigenen Unterhalt übersteigen. Damit verbunden ist die Obliegenheit, vermeidbare Ausgaben zu unterlassen, die das für den Unterhalt einsetzbare Einkommen s...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland als Wegzugsstaat aus einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlicher Sicht

1 Die Zahl der deutschen Wegzügler ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren weiter ansteigen.[1] Ein Wegzug aus Deutschland muss aus steuerlicher Sicht sehr gut vorbereitet werden, um die gewünschten Ergebnisse herbeiführen zu können. Dabei sind mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlichen Vorschriften zu ...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.3 Rechenmodell Eckpunktepapier

Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 5.000 EUR + 4.500 EUR = 9.500 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 14, AS 2: 964 EUR Tabellenbetrag Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen = 819 EUR Schritt 3: (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR) (5.000 EUR – 1.650 EUR)/(5.000 EUR + 4.500 EUR – 3.300 EUR) 3.350 EUR/6.200 EUR = 0,54 Schritt 4: (Haftungsanteil nach Schritt 3...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.2 Rechenmodell Eckpunktepapier

Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 6.000 EUR + 2.000 EUR = 8.000 EUR. Düsseldorfer Tabelle EK 13, AS 2: 924 EUR Tabellenbetrag. Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen = 786 EUR. Schritt 3: (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A + B – 3.300 EUR). (6.000 EUR – 1.650 EUR)/(6.000 EUR + 2.000 EUR – 3.300 EUR). 4.350 EUR/4.700 EUR = 0,93. Schritt 4: (Haftungsanteil nach Sch...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 1. Beispiel

Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld. Schritt 1: Einkommen A + Einkommen B: 4.000 EUR + 2.000 EUR = 6.000 EUR. Düsseldorfer Tabelle: 844 EUR Bedarf. Schritt 2: Vom Bedarf werden pauschal 15 % abgezogen. 844 EUR – 15 % = 717,40 EUR. Schritt 3: Berechnung Haftungsanteil nach wechselseitigem Einkommen. (Einkommen A – 1.650 EUR)/(Einkommen A +...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 2.5.1 Vergleichsrechnung mit dem Beispiel 1 zum Eckpunktepapier

Einkommen A: 4.000 EUR, Einkommen B: 2.000 EUR, Kind 6 Jahre, B erhält Kindergeld. Berechnung allein anhand des Einkommens des mitbetreuenden Elternteils mit pauschaler Kürzung i.H.v. 25 %: Einkommen A 4.000 EUR Düsseldorfer Tabelle EK 7,[20] AS 2: 683 EUR Erfüllung durch Naturalleistungen i.H.v. 25 % = 512 EUR. Hiervon ½ Kindergeld absetzen = 387 EUR Zahlbetrag. Berechnung anh...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 1. Gleiche Unterhaltsbemessung bei vergleichbarer Lebenslage

Die wohl wichtigste Änderung dürfte die geplante Angleichung der Unterhaltsbemessung nach § 1615l BGB einerseits und § 1570 BGB andererseits in Fällen vergleichbarer Lebenslage sein. Derzeit erfolgt die Unterhaltsbemessung bei § 1615l BGB nach § 1610 BGB und bei § 1570 BGB nach § 1578 BGB. Der Bedarf nach § 1615l BGB bestimmt sich daher allein nach der Lebensstellung des Ber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheiten bei der Körperschaftsteuer

Tz. 124 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der körperschaftsteuerliche Spendenabzug ist bis auf kleine Abweichungen inhaltsgleich zu § 10b EStG in § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 KStG (Anhang 3) geregelt. So tritt bei der Berechnung des Abzugshöchstbetrags an Stelle des Gesamtbetrages der Einkünfte das Einkommen (§ 8 KStG, Anhang 3). Als Einkommen i. S. dieser Vorschrift gilt das Eink...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2

In dem vorliegenden Aufsatz sollen zunächst die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland als Wegzugsstaat dargestellt und anschließend die Konsequenzen eines Wegzugs aus einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlicher Sicht erläutert werden.mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1

Die Zahl der deutschen Wegzügler ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen und wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren weiter ansteigen.[1] Ein Wegzug aus Deutschland muss aus steuerlicher Sicht sehr gut vorbereitet werden, um die gewünschten Ergebnisse herbeiführen zu können. Dabei sind mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlichen Vorschriften zu bea...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 3. Unterhaltsberechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Betreuungsleistungen berücksichtigt das geltende Kindesunterhaltsrecht bislang nur in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB. Danach gilt: Betreut ein Elternteil das minderjährige Kind, kommt er seiner Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt in der Regel allein durch die Betreuung nach. Bei einer Betreuung im Residenzmodell führt dies dazu, dass das Kind Barunterhalt in Form einer laufende...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / III. Steuergestaltung

1. Definition Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend Zitat "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte St...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Schuldhaft herbeigeführter Arbeitsplatzverlust

Die Zurechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitsplatzverlust oder Stellenwechsel darf nicht dazu führen, eine zwar wünschenswerte, tatsächlich aber nicht bestehende Leistungsfähigkeit zu generieren.[33] Bei Aufgabe der Arbeitsstelle, aber auch bei Arbeitgeberkündigung, Stellenwechsel oder sonstiger beruflicher Veränderung, die sich nachteilig auf die Einkünfte auswirkt, ist de...mehr

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FF 11/2023, Zum neuen Unter... / 4. Überlegungen zur vorgeschlagenen Berechnung im asymmetrischen Wechselmodell

Zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber ein für die betroffenen Eltern besser vorhersehbares Berechnungsmodell etablieren möchte. Auch das Ziel, substantielle Betreuungsanteile stärker als bisher im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, ist zu befürworten. Leider fällt aber das vorgeschlagene Berechnungsmodell ausgesprochen kompliziert aus und ist daher eher nich...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 6

Auf einen Blick Bei einem Wegzug aus Deutschland können mehrere einkommen-, außen- und erbschaftsteuerliche Vorschriften einschlägig sein. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist zunächst der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten (§ 1 Abs. 4 EStG) oder erweitert beschränkten (§ 2 AStG) Einkommensteuerpflicht zu beachten. Weiterhin ist zwischen einer persönlichen und ei...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / C. Fazit

Um die gewünschten Ergebnisse aus einkommen-, außen- und erbschaftsteuerlicher Sicht erreichen zu können, ist der wegzugswillige Steuerpflichtige gut beraten, wenn er sein Vermögen vor dem Wegzug umschichtet. Hier lautet die vereinfachte Faustregel: Vermeidung von Immobilien im Wegzugsstaat und Schaffung von zinsgenerierendem Vermögen. Immobilien im Wegzugsstaat sollten abge...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / c. Vergleichbare Steuerpflicht im Zuzugsstaat

Auf eine mit der deutschen unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vergleichbare Steuer im Zuzugsstaat kommt es im Gegensatz zur Vorgängerregelung (§ 6 Abs. 5 S. 1 AStG a.F.) nicht mehr an.mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / A. Steuerliche Rahmenbedingungen in Deutschland

I. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt Natürliche Personen sind in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG, sobald sie in Deutschland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben. Die Rechtsprechung stellt jedoch nur geringe Anforderungen an die Erfüllung der beiden Begriffe, sodass ein Wohnsitz ode...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / III. Erbschaftsteuer

1. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / II. Außensteuer

1. Allgemeines Bis Ende 2006 war die Steuer auf die stillen Reserven nach § 6 AStG a.F. unmittelbar bei Wegzug fällig. Nachdem der EuGH in dem Urteil in der Rechtssache de Lasteyrie [52] die dem § 6 AStG a.F. entsprechende französische Regelung zur Wegzugsbesteuerung für europarechtswidrig erklärt hat, wurde im Rahmen des SEStEG die Vorschrift des § 6 AStG neu gefasst. Die dam...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / I. Einkommensteuer

1. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG Natürliche Personen sind nach ihrem Wegzug und dem damit verbundenen Verlust ihres steuerlichen Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland gem. § 1 Abs. 4 EStG beschränkt steuerpflichtig, wenn sie sog. inländische Einkünfte i.S.v. § 49 EStG erzielen. Anknüpfungspunkt der Steuerpflicht ist hier weniger d...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Besteuerung des Vermögenszuwachses an Kapitalgesellschaften, § 6 AStG n.F.

a. § 6 AStG n.F. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der’unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt ste...mehr