Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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FF 09/2023, Naturalunterhal... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Senat lässt sich bei seiner Absicht nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG zu verfahren, von folgenden Überlegungen leiten: [2] Eine mündliche Verhandlung hat bereits in erster Instanz stattgefunden. Weitere Erkenntnisse sind nicht zu erwarten. II. [3] Das Amtsgericht – Familiengericht – Leer hat mit angefochtenem Beschluss u.a. unter Ziffer III. den Antragsteller verp...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 1. Behandlung der vorhandenen Abfindung

Hat der Unterhaltspflichtige nach dem – unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren – Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten und hat er im Anschluss daran eine neue Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen gefunden, so ist die Abfindung bis zur Höchstgrenze des Bedarfs aufgrund des früheren Einkommens grundsätzlich für den Unterhalt zu verwenden. Ob eine Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.3 Kapitalerträge bei Betrieben gewerblicher Art der Gruppe 3

Tz. 349 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dritte Gruppe umfasst die BgA "Veranstaltung von Werbesendungen" der inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten, ZDF). Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Nach dieser Vorschrift beträgt das Einkommen aus dem Geschäft der Veranstaltung von Werbesendungen 16 % der Entgelte (§ 10 Abs 1 UStG) aus Werb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / I. Sachverhalt

Dem Kläger wurde vom Arbeitsgericht Schwerin mit Beschl. v. 11.5.2020 Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenanordnung bewilligt. Anlässlich des PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO hat das Arbeitsgericht den Kläger mit Schreiben vom 17.5.2022 zur Abgabe einer Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert. Diese hat der Kläger mit Datum vo...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / I. Behandlung einer Urlaubsabgeltung

Eine einem Arbeitnehmer gewährte Urlaubsabgeltung kann auf einem unzumutbaren gesteigerten Arbeitseinsatz beruhen, deren Anrechnung als unterhaltsrelevantes Einkommen sich infolgedessen nach Treu und Glauben bestimmt.[21] Die Zahlung einer Abgeltung für in den Vorjahren nicht in Anspruch genommenen Urlaub ist unterhaltsrechtlich nicht als überobligatorisches Einkommen anzuseh...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im Juli 2013 geborenen Tochter C., die bei ihrer Mutter lebt. Der Antragsteller begehrt für die Zeit ab Januar 2020 Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht in Hö...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Behandlung der Abfindung bei Verbrauch

Ist die Abfindung nicht mehr vorhanden, kann sich der Unterhaltspflichtige auf seine Leistungsunfähigkeit nur dann berufen, wenn er nicht unterhaltsbezogen leichtfertig oder verantwortungslos gehandelt hat.[28] Stellt sich der behauptete Verbrauch der Abfindung unter den genannten Voraussetzungen als unterhaltsrechtlich vorwerfbar dar, so ist die Abfindung mit ihrem Nettobetr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den Absatz- und Produktionsgen stellen die Einkäufe bei den Genossen die Zweckgeschäfte dar. Bei ihnen ist zur Feststellung der im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge der Überschuss (s Tz 36 ff) im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf aufzuteilen (s § 22 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG). Zum gesamten Warenein...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei den übrigen Genossenschaften

Tz. 49 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei den übrigen Gen (zB Bezugs- und Einkaufsgen, Beförderungsgen, Nutzungsgen) ist der Überschuss (s Tz 36 ff) im Verhältnis des Mitgliederumsatzes zum Gesamtumsatz aufzuteilen (s § 22 Abs 2 S 2 Nr 2 KStG). Zu Möglichkeiten zur Ermittlung des Mitgliederumsatzes s Rüsch (in F/D, KStG, § 22 Rn 47ff). Gesamtumsatz idS ist die Summe der Umsätze ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 9 KStG bei einer Organgesellschaft

Tz. 29a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 15 S 1 Nr 5 KStG ist § 8 Abs 9 KStG bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist, ist § 8 Abs 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des OT anzuwenden. Hierzu s § 15 KStG Tz 95b ff. § 15 S 1 Nr 5 KStG stellt also darau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Sonstige nicht abziehbare Steuern

Tz. 33 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ebenfalls darf das Einkommen der Kö nicht gemindert werden durch den Abzug der ausl St (s Tz 34), der ErbSt und die Erbersatzst (s Urt des BFH v 14.09.1994, BStBl II 1995, 207), des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305), der KiSt, Lastenausgleichsabgaben. Die GewSt unterlag als Realst schon früher nicht dem Abzugsverbot nach § 10 ...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Kindesunterhalt im Wechselmodell, Leistungsunfähigkeit eines Elternteils

Der Unterhaltsbedarf bemisst sich im Fall des paritätischen Wechselmodells nach den bedarfsprägenden beiderseitigen Einkommen der Eltern, denn kein Elternteil ist von der Barunterhaltspflicht befreit. Der Kindesbedarf umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf auch die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten). Dies führt dazu, dass de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3 Gewinn aus dem Mitgliedergeschäft bei Bezugs- und Absatzgenossenschaften

Tz. 50 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Entspr der Mischform dieser Gen (s Tz 30) ist der Überschuss (s Tz 36 ff) der Bezugs- und Absatzgen im Verhältnis der Summe aus dem Umsatz mit Mitgliedern im Bezugsgeschäft und dem Wareneinkauf bei Mitgliedern im Absatzgeschäft zur Summe aus dem Gesamtumsatz im Bezugsgeschäft und dem gesamten Wareneinkauf im Absatzgeschäft aufzuteilen (s R 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerliche Behandlung der mit dem Treugut erzielten Erträge

Rn. 63 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO ist das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, da dieser wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und folglich auch von den Substanzsteuern auf die treuhänderisch übertragenen WG getroffen werden soll. Die Vorschrift sagt aber – in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise – nichts über die Zurechnung der Erträge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte" zulässig, ...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / IX. Auskunftsanspruch unter Eltern nach § 242 BGB

Im Streit zwischen den Eltern war die von dem Vater erstrebte Abänderung der in einem Unterhaltsverfahren zum Kindesunterhalt getroffenen Vereinbarung. Dazu berief er sich auf die Ersatzhaftung der Mutter, die angeblich über ein dreifach höheres Einkommen verfüge; dies festzustellen sei Aufgabe des Auskunftsanspruchs im Rahmen des erhobenen Stufenantrags. Das OLG weist den St...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Ausländische Steuern

Tz. 34 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Auch ausl St vom Einkommen einer Kö sind grds nach § 10 Nr 2 KStG nabzb (s Urt des BFH v 16.05.1990, BStBl II 1990, 920 und v 25.04.1990, BStBl II 1990, 1086). Dazu gehört auch die ausl Quellenst (s Urt des BFH v 25.04.1990, BStBl II 1990, 1086 und v 16.05.1990, BStBl II 1990, 920). Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausl St einer St vom...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 3. Berücksichtigung einer Abfindung beim Unterhalt und im Zugewinn

Die unterhaltsrechtliche Behandlung schließt die Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich nicht aus. Dies ist möglich, wenn und soweit der Abfindungsbetrag unterhaltsrechtlich weder zur Sicherung des Bedarfs des anderen Ehegatten oder sonstiger Unterhaltsberechtigter noch des Abfindungsempfängers selbst benötigt wird, was aufgrund einer auf den jeweiligen Stichtag...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle

Rz. 7 Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Muster 6.5: Grundzüge Düsseldorfer Tabelle Die Düsseldorfer Tabelle (DT) hat keinen Gesetzesrang, sondern dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung über den Unterhalt, insbesondere für den Kindesunterhalt. Eine Anpassung erfolgt grundsätzlich jährlich. Jedes Oberlandesgericht ergänzt die eigentliche Tabelle um unterhaltsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Prozesskostenhilfe

Rz. 5 Muster 1.4: Prozesskostenhilfe Muster 1.4: Prozesskostenhilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Für die Durchführung oder Verteidigung in einem Rechtsstreit können Sie Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) erhalten, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichen, die K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Erstattung nicht abziehbarer Steuern und Nebenleistungen

Tz. 41 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Nichtabziehbarkeit von (gezahlten) Pers-St ergibt sich zunächst keine Automatik dahingehend, dass Erstattungen von Pers-St im Umkehrschluss aus § 10 Nr 2 KStG das stliche Einkommen nicht erhöhen dürfen. Eine solche lässt sich auch nicht über eine analoge Anwendung des § 3c EStG begründen. Allerdings hat der BFH (s Urt des BFH v 04.12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.1 Gewinnbegriff iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 297 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei der Besteuerung des Kap-Erträge aus BgA ohne eigene Rechtsspersönlichkeit geht es um die Erfassung von Vorgängen, die bei anderen Kö als (tats) GA anzusehen wären, und die Höhe des zur GA tats zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem hr-lichen Jahresüberschuss (s Urt des FG Ddf v 18.03.2016, EFG 2016, 1179). Als an die Träge...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / VI. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG Rostock ist zuzustimmen. Aufgrund der vom Kläger eingereichten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen des vom Arbeitsgericht durchgeführten PKH-Überprüfungsverfahrens gem. § 120a ZPO erfolgte zu Recht aufgrund der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses die Anordnung einer monatlichen Ratenzahlung. Die Bere...mehr

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§ 11 Strafrecht / N. Muster: Einspruch gegen Strafbefehl

Rz. 14 Muster 11.14: Einspruch gegen Strafbefehl Muster 11.14: Einspruch gegen Strafbefehl _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in vorbezeichneter Angelegenheit übersende ich Ihnen den Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________. Dieser wurde mir am _________________________ zugestellt. S...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 4. Leistungsfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht

Es ist ständige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte, an die Erwerbsobliegenheit bei gesteigerter Unterhaltspflicht hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere dann, wenn die Sicherstellung des Mindestunterhalts in Rede steht. Dies wird in der aktuellen Rechtsprechung deutlich. Bei erhöhter Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB ist eine wöchentliche Erwerbstätigke...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 2. Teilschuldnerische Haftung der Eltern beim privilegiert volljährigen Kind

Nach § 1606 Abs. 3 S.1 BGB haften mehrere gleich nahe Verwandte anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen; dies gilt auch im Verhältnis zu sog. privilegiert Volljährigen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gilt. Die Haftungsanteile werden als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet. Diese entspricht dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belasse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7 Durchführung des Abzugsverbots

Tz. 38 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die betreffenden St und evtl Nebenleistungen dürfen das stliche Einkommen nicht mindern, dh sie sind, soweit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt worden sind, außerhalb der Bil hinzuzurechnen. Für die Hinzurechnung nach § 10 Nr 2 KStG spielt es keine Rolle, ob der Bil-Gewinn durch Vorauszahlungen oder durch die Bildung bzw Erhöhung ein...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / II. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Rechtsprechung des BGH zur Behandlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung[23] hat Eingang in die Rechtsprechung der Obergerichte gefunden. Für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung sind die steuerlichen Angaben aus der Anlage V zu geltend gemachten Werbungskosten unterhaltsrechtlich zu bereinigen, sodass u. a. erfolgte Pauschalabschreibungen unberücksichti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.5.2 Verlustabzug im Falle einer kommunalen Gebietsreform

Tz. 234a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 8 Abs 8 KStG gilt jedoch nur für den Fall, dass vd BgA einer Träger-Kö zu einem neuen einheitlichen BgA zusammengefasst werden. Kommt es im Zuge einer kommunalen Gebietsreform (zB durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden) zum Übergang eines BgA auf eine neue Träger-Kö (und dort ggf zur Zusammenfassung mit anderen BgA), so stellt sich die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Erwirtschaftung der Rückvergütung im Mitgliedergeschäft

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rückvergütungen sind nach § 22 Abs 1 S 1 KStG nur insoweit als BA vom gen Gewinn abzb, ‹als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind›. Der Mitgliederbegriff und die Geschäfte mit Mitgliedern spielen bei der Besteuerung der Gen eine bedeutende Rolle (s § 5 Abs 1 Nr 14 KStG; und s R 5.11 KStR 2022). § 22 K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.1 Überblick

Es sind 3 Fallgruppen der unbeschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden. Eine davon erfasst Steuerpflichtige, die im Inland zwar weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich aus nichtselbstständiger Tätigkeit in Deutschland erzielen. Die erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht auf Antrag (= fiktive un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.3 Gruppe 3: Rundfunkanstalten

Tz. 295 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die "Veranstaltung von Werbesendungen" durch inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD-Anstalten und ZDF) bildet unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen der Gruppe 1 einen BgA. Die Besteuerung knüpft an das Einkommen iSd § 8 Abs 1 S 3 KStG an. Hierzu s Tz 349.mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / III. Teilbeschluss im Verfahren über Trennungs- und Kindesunterhalt

Es kann nach Lage des Falles von Interesse sein, einen bestimmten Unterhaltszeitraum oder einen Sockelbetrag des Unterhaltsanspruchs durch gerichtliche Entscheidung abzuschichten. Diesem Ansinnen muss mit Vorsicht begegnet werden, wie die zu Teilentscheidungen ergangene Rechtsprechung zeigt. Eine Teilentscheidung darf auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Verfahrensgegens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Grundsätzliches

Tz. 22 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Abzugsverbot des § 10 Nr 2 KStG entspricht der Regelung in § 12 Nr 3 EStG; danach dürfen Pers-St und damit zusammenhängende Nebenleistungen das Einkommen nicht verringern. § 10 Nr 2 KStG schränkt insoweit als lex specialis ggü § 8 Abs 1 KStG den BA-Abzug ein (s Urt des BFH v 15.12.1976, BStBl II 1977, 220) weil es sich bei diesen St zunä...mehr

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FF 09/2023, Naturalunterhal... / Leitsatz

Ein "automatischer" Abzug von geleistetem Naturalunterhalt vom Einkommen des betreuenden Elternteils beim Ehegattenunterhalt ist entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerechtfertigt. Erforderlich ist die Darlegung eines tatsächlich geleisteten zusätzlichen Aufwandes nach den üblichen Regeln zur Darlegungs- und Beweislast bei zu berücksichtigenden Belastung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu § 8 Abs 3 KStG

Tz. 8 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Sowohl § 8 Abs 3 KStG wie auch § 10 KStG sind grds unabhängig voneinander anwendbar, dh sie schließen sich weder gegenseitig aus, noch ergibt sich eine Rangordnung zugunsten der einen oder anderen Bestimmung. Konsequenterweise kann eine nabzb Aufwendung nach § 10 Nr 1 KStG zugleich auch vGA oder andere Ausschüttung iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG sein...mehr