Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.6 Persönliche Steuerpflicht nach Wegzug (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 136 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG stellt zudem Anforderungen an die persönlichen Steuerpflicht nach dem Wegzug auf. Demnach muss die Person entweder mit ihrem Einkommen in einem ausländischen Gebiet ansässig sein, in dem sie nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder die Person darf in keine ausländischen Gebiet ansässig sein. Für Zwecke der Anwendung des § 2 AStG ist...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.4 Fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht im Zehnjahreszeitraum vor dem Wegzug

Rz. 126 § 2 AStG setzt eine intensive Verwurzelung des Wegzüglers mit dem Inland voraus. Diese drückt sich einerseits in der persönlichen Steuerpflicht vor dem Wegzug und andererseits in der Staatsangehörigkeit (s. Rz. 131ff.) aus. Konkret erfordert § 2 Abs. 1 S. 1 AStG eine insgesamt mindestens fünfjährige unbeschränkte Steuerpflicht in einem Zeitraum von zehn Jahren vor de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Techisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 275 § 2 Abs. 3 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland (Geltungsbereich des AStG). Es handelt sich um drei alternative Tatbestände, weshalb die Erfüllung eines Tatbestands ausreicht.[1] Durch die Voraussetzung eines entsprechenden Inlandsinteresses soll der Anwend...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.2 Unternehmerische Beteiligungen im Inland (§ 2 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 280 § 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG definiert das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen aufgrund unternehmerischer Aktivitäten im Inland. Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Zehnjahreszeitraums. Veräußerungen und Hinzuerwerbe haben somit stets erst ab dem Folgejahr Bedeutung.[1] Dies gilt gleichermaßen fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.4 Zurechnungsobjekte

Rz. 312 Die Zurechnungsobjekte sind abschließend in § 2 Abs. 4 AStG genannt. Für diese ist infolge der anteiligen Zurechnung (s. Rz. 310) zu prüfen, ob die Freigrenze in § 2 Abs. 1 S. 3 AStG erfüllt ist bzw. ob wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland vorliegen. Die dabei im Gesetz enthaltenen Grenzen müssen durch den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.4 Behandlung von Kapitalerträgen (§ 2 Abs. 5 Satz 3)

Rz. 345 § 2 Abs. 5 S. 3 AStG betrifft die Behandlung von Kapitalerträgen im Rahmen der Besteuerung nach § 2 Abs. 5 AStG. Ausweislich der Vorschrift bleibt § 43 Abs. 5 EStG unberührt. Damit wurde eine Vorschrift ins Gesetz aufgenommen, die eine Spezialregelung gegenüber § 50 Abs. 2 EStG mit Blick auf die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 43 EStG darstellt.[1] Rz. 346 G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die restrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zudem "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Berec...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.2 Geänderte Berechnung bei Übernahme von Betriebskosten

Nach dem als Folge zur geänderten Rechtsprechung ergangenen BMF-Schreiben[1] ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anrechnung der individuellen Kraftfahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei der Nutzungswertermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Nutzungswert pauschal (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) oder a...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.5 Mehrere Säumniszuschläge

Bei der Berechnung der Säumniszuschläge ist zu beachten, dass jede Steuerschuld und jede Fälligkeit jeweils für sich zu behandeln ist. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge sind für jede Steuerschuld getrennt zu ermitteln Am 10.3., 10.6. und 10.9. fällige Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nicht entrichtet. Säumniszuschläge entstehen jeweils getrennt bei den einzelnen 3 selbsts...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 2 Säumniszuschläge bei Gesamtschuld

In den Fällen der Gesamtschuld, z. B. Einkommensteuer der Ehegatten bei Zusammenveranlagung, können nach § 240 Abs. 4 Satz 1 AO Säumniszuschläge gegenüber jedem der Gesamtschuldner entstehen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesamtschuld zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden kann, z. B. wenn der Zusammenveranlagungsbescheid gegenüber den Ehegatten zu unter...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gehört gem. § 37 Abs. 1 AO neben dem Steueranspruch des Fiskus gegen den Steuerschuldner (z. B. Einkommensteuer), dem Steuervergütungsanspruch (z. B. Kindergeld), dem Haftungsanspruch (z. B. nach § 69 AO gegen den Geschäftsführer einer GmbH) und dem Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO) auc...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 7 Ferienwohnung im Ausland

Ist die Ferienwohnung im Ausland belegen und wird sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ergeben sich keine steuerlichen Auswirkungen. Die Selbstnutzung einer Wohnung im Ausland führt generell nicht zu steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland. Folglich ist eine Anrechnung bzw. ein Abzug evtl. anfallender ausländischer Einkommensteuer nach § 34c Abs. 6 i. V. m....mehr

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Tarif und Steuersatz / 4 Anwendung des Einkommensteuertarifs

Für zu versteuernde Einkommen ist die Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG zu berechnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner [1], die zusammen veranlagt werden[2], ist die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 5 EStG zu berechnen.[3] Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG ist auch in folgenden Fällen anzuwenden: Bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitrau...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.1 Gesamtrechtsnachfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Nachlass ist Gesamthandsvermögen der Erben.[1] Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung[2] steuerlich bei den Überschusseinkünften, mithin auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wie ei...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.2.1 Splittingverfahren

Ehegatten, die im VZ nicht dauernd getrennt leben und die Voraussetzungen von § 26 EStG für die Anwendung des Splittingverfahrens erfüllen, sind grundsätzlich vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Wahl der Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten die Regelungen des Splittingverfahrens auch für Lebenspartner. A...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 1.2 1 %-Methode

Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenwagens muss zwingend nach einer der beiden Methoden vorgenommen werden. Die gesetzliche Reihenfolge gibt den Vorrang der 1 %-Regelung, die immer zur Anwendung kommt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich für den Einzel­nachweis des privaten Nutzungsanteils entscheiden. Ein Wahlrecht ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 1 Steuerrechtliche Grundsätze

Eine Vermietungstätigkeit ist nur dann der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, let...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1.1 Abgrenzung zwischen entgeltlicher, teilweise entgeltlicher und unentgeltlicher Bestellung

Die steuerrechtlichen Konsequenzen von entgeltlichem, teilweise entgeltlichem und unentgeltlichem Nießbrauch sind sehr unterschiedlich, sodass der Abgrenzung ein erhebliches Gewicht zukommt. Ein Nießbrauch, der vom Eigentümer für den Berechtigten bestellt ist (Zuwendungsnießbrauch), ist als entgeltlich bestellt anzusehen, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der ­Gegenl...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 1.3 Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Zum Haushalt des Steuerpflichtigen muss mindestens 1 Kind gehören, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht. Damit kann auch die Haushaltszugehörigkeit von Stiefkindern und Enkelkindern zum Anspruch auf den Entlastungsbetrag führen. Praxis-Beispiel Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes Dorothea G. und Thomas H. sind nicht verheiratet. Am 27.5.2025 ...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.2 Abzugsberechtigung

Der Steuerpflichtige ist in der Gestaltung seiner finanziellen Verhältnisse frei. Er kann insbesondere entscheiden, ob er zur Einkünfteerzielung Eigen- oder Fremdkapital einsetzt.[1] Voraussetzung für den Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist jedoch, dass das Darlehensverhältnis, in dessen Rahmen die Aufwendungen getät...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 5 Gesetzliche Billigkeitsregelung – "Rentnerfälle"

§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO sieht eine Billigkeitsregelung für solche Fälle vor, in denen Steuerpflichtige bis zum Zugang einer nach Ablauf der allgemeinen Erklärungsfrist versandten Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung davon ausgehen durften, nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet zu sein. In diesen Fällen soll der Verspätungszuschlag erst vom Ablauf der in...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.2 Beginn und Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt nach § 235 Abs. 2 AO grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils. Bei der Einkommensteuer tritt die Verkürzung im Fall der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Steuererklärung beruhenden Steuerbescheids ein. Etwas anderes gilt allerdings – was die ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten für Kleingeschenke (Streuartikel)

Die Finanzverwaltung verlangt, dass bei Aufwendungen für Geschenke der Name des Empfängers aus der Buchung selbst oder dem Buchungsbeleg unmittelbar zu erkennen sein muss. Allerdings können Geschenke gleicher Art in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus dem Buchungsbeleg selbst oder ergänzenden Aufzeichnungen ersichtlich sind. T...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.3 Berechnung der Zinsen

Nur der Teilbetrag der Steuer, auf den sich die Steuerhinterziehung bezieht, ist zu verzinsen. Zur Berechnung dieses zu verzinsenden Teilbetrags ist – mit Hinblick auf die Steuerprogression – die Steuer laut ursprünglicher Festsetzung mit der Steuer zu vergleichen, die sich bei Einbeziehung der vorsätzlich verschwiegenen Besteuerungsmerkmale ergeben würde. Praxis-Beispiel Zin...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.2.2 Erstattungszinsen

Erstattungszinsen berechnen sich wie die Nachzahlungszinsen, jedoch mit dem Unterschied, dass nicht entrichtete Vorauszahlungen bei der Berechnung der Zinsen unberücksichtigt bleiben, die Verzinsung sich also auf den tatsächlich zu erstattenden Betrag beschränkt (sog. Istverzinsung). Praxis-Beispiel Berechnung von Erstattungszinsen Die Einkommensteuer wird auf 7.500 EUR festge...mehr

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Einspruch / 2.4 Einspruchsverzicht und Einspruchsrücknahme

Hierbei handelt es sich um verfahrensrechtliche Erklärungen, die den Verlust der Einspruchsbefugnis zur Folge haben. Während gem. § 354 Abs. 1 Satz 3 AO der erst nach Erlass des Verwaltungsakts zulässige Verzicht einem gleichwohl eingelegten Einspruch von vorneherein die Zulässigkeit nimmt, ist es im Fall der gem. § 362 Abs. 1 AO bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidun...mehr

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Einspruch / 3.5 Hinzuziehung eines Dritten

Der Kreis der am Einspruchsverfahren Beteiligten ist nicht nur auf den Einspruchsführer beschränkt. Beteiligter kann nach § 359 Nr. 2 AO auch ein Dritter sein, wenn er zum Verfahren hinzugezogen worden ist. Die Hinzuziehung kommt gem. § 360 AO in Betracht, wenn die den Gegenstand eines Einspruchsverfahrens bildende Rechtsfrage später gegenüber diesem Dritten ebenfalls entschi...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.4 Absatz- oder Verkaufsprämie statt Geschenk

Ebenfalls nicht als Geschenk, sondern als Verkaufs- oder Absatzprovisionen sind Sachzuwendungen an Kunden und Vertriebspartner einzustufen, deren Gewährung vom Erreichen bestimmter Ziele abhängt. Anders als bei einem Geschenk liegt in diesem Fall eine Gegenleistung des Begünstigten vor. Dies gilt z. B. für die Zuwendung einer Digitalkamera im Wert von 120 EUR durch ein Untern...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

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Zinsen auf Steuern / 3.1 Berechnung der Zinsen

Der Zinslauf beginnt an dem ersten Tag, für den die Stundung wirksam wird. Bei einer Stundung ab Fälligkeit beginnt der Zinslauf am Tag nach Ablauf der ggf. verlängerten Zahlungsfrist. Praxis-Beispiel Ermittlung des Zinsbeginns Fälligkeitstag ist der 11.3.00 (Freitag). Der Zinslauf beginnt am 12.3.00 (Samstag). Praxis-Beispiel Fälligkeitstag fällt aufs Wochenende Fälligkeitstag ...mehr

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Einspruch / 2.7 Handlungsfähigkeit/Ordnungsgemäße Vertretung

Derjenige, der persönlich den Einspruch einlegt, muss rechtlich handlungsfähig i. S. d. § 79 AO sein. Unter Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen. Sie ist von der Rechtsfähigkeit, im Steuerrecht spricht man von der Steuerrechtsfähigkeit, zu unterscheiden. Der Steuerpflichtige muss mindestens steuerrechtsfähig für die E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt gem. § 233a Abs. 2 Satz 1 AO im Regelfall 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sog. Karenzzeit. Praxis-Beispiel Ermittlung des Verzinsungsbeginns S gibt seine Einkommensteuererklärung für 01 im Februar 03 ab. Ergeht der Bescheid noch im März 03, können keine Zinsen entstehen. Ergeht er, z. B. wegen langwieriger Ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehegatten oder Lebenspartner in Betracht kommen. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Fami...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr