Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (Nr. 18 Buchst. b)

Rz. 190 [Autor/Stand] Steuerfrei sind – nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b ErbStG, geltend für Erwerbe mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 31.12.2008[2] – auch Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter, deren ausschließlicher Zweck die Teilnahme an Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen ist und die entweder bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen haben oder ...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XII. Abfindung und Anpassung nach § 33 VersAusglG

Besonders sorgfältig sollten Unterhaltsabfindungen behandelt werden bei Eheleuten, die sich in einem rentennahen Alter befinden. Wenn der Gestalter hier nicht sauber abgrenzt, wird es ihm wie dem Kollegen ergehen, dem der BGH in der Entscheidung vom 26.6.2013[22] eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die Eheleute stritten um einen nachehelichen Unterhalt von 500 EUR und um eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Weitergabe des gesetzlichen Pflegegeldes (Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a)

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der 1994 erfolgten Einführung der Sozialen Pflegeversicherung. Danach haben pflegebedürftige Personen unter näher geregelten Voraussetzungen Rechtsanspruch auf ein monatliches Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 SGB XI); aktuell – seit 1.1.2017 – gelten, unterteilt nach Pflegegraden 2 bis 5,[2] folgende Beträge: 316 EUR/545 E...mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000; Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 32 RVG Rn 16), sodass d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Sägewerke

Rz. 102 [Autor/Stand] Sägewerke, die als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe in Betracht kommen bearbeiten Rundholz zu Brettern, Bohlen, Balken und Latten. Eine weitergehende Bearbeitung, wie zum Beispiel das Hobeln, Fräsen, Schleifen und Imprägnieren, schließt die Nebenbetriebseigenschaft aus. Rz. 103 [Autor/Stand] Ein Sägewerk kann Nebenbetrieb mehrerer Betriebe de...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts bei der Geltendmachung des begrenzten Realsplittings bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen. Ausschlaggebend ist das Interesse des Antragstellers an der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, sodass einerseits auf den steuerlichen Vorteil, der durch die Geltendmachung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Unterhalts- und Ausbildungszuwendungen (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 111 [Autor/Stand] Entsprechende Zweckschenkungen sollen schenkungsteuerfrei bleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für lebzeitige Zuwendungen, d.h. solche mit Steuerentstehungszeitpunkt zu Lebzeiten des Schenkers.[2] Ebenso motivierte Schenkungen auf den Todesfall (§ 2301 BGB) oder derart bedingte Zuwendungen zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB – s. § 7 Anm. 268), die als Er...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / b) Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Zum Verständnis der möglichen Regelungen einer Nachfolgeklausel ist zunächst ein kurzer Blick auf die gesetzlichen Regelungen zu werfen. Die BGB-Gesellschaft wird durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern sich nichts anderes aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt (§ 737 BGB). Für die OHG gilt seit 1998, dass der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters mangels ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 112.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 2 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle für Zwecke der Übertragungsfiktion nach Satz 2 gelten fortan solche Einbringungen, bei denen die vor dem 29.6.2013 erhaltenen Anteile (Satz 2 Nr. 1) bereits...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Problematische Anwendungsfälle

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei Geldforderungen soll – so der BFH obiter dictum[2] – ein zwischenzeitlicher Schuldnerwechsel unschädlich sein (krit. bei unterschiedlicher Bonität von Alt- und Neuschuldner; § 7 ErbStG Anm. 171 m.w.N.). Doch wird man hierbei differenzieren müssen. Grundsätzlich sind nur fällige Forderungen schenkungsteuerbar (s. § 7 ErbStG Anm. 21, 410), so dass der ...mehr

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Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen

Kommentar Mit Schreiben vom 29.9.2017 hat sich das BMF ausführlich zur Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen geäußert - im Fokus steht dabei die Berechnung der 15-%-Steuerfreistellung bei Bestands- und Neuverträgen. Die Aussagen im Überblick. Bereits mit Schreiben vom 1.10.2009 hatte das BMF umfassend dargelegt, wie Versicherungserträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr....mehr

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Überschreiten privater Vermögensverwaltung – Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern

Leitsatz 1. Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. 2. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen se...mehr

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Haushaltszugehörigkeit eines wegen Studiums auswärts untergebrachten Kindes

Leitsatz Für das für eine Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche örtlich gebundene Zusammenleben ist es nicht erforderlich, dass das Kind ständig im Haushalt des Berechtigten anwesend ist. Bei einem volljährigen Studenten, auch wenn er zum Zweck des Studiums auswärts untergebracht ist, kann nicht ohne Weiteres eine bestehende Haushaltsaufnahme als beend...mehr

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Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ – Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

Leitsatz 1. Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich gemäß § 5 Abs. 7 TV ATZ bilden. 2. Ein Arbeitgeber, der Jubiläumsrückstellungen ­in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2005 anhand der Pauschalwerttabelle des BMF-Schreibens vom 12. April 1999 (BStBl I 1999, 434) bemessen hatte, darf später im R...mehr

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Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 13b Abs. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG 2012, § 11 Abs. 2, § 95 Abs. 1, § 103 Abs. 1 BewG...mehr

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten auch bei Sanierungsbedarf durch plötzlichen Tod der langjährigen Mieterin

Leitsatz Für die Einordnung von Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist es unerheblich, ob diese für den Steuerpflichtigen unvorhersehbar waren, ob diese im Rahmen eines Mieterwechsels angefallen sind oder ob die zugrunde liegenden Maßnahmen ein übliches Vorgehen im Rahmen der Neuvermietung darstellen. Sachverhalt Die Steuer...mehr

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Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 A...mehr

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Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden

Rz. 85 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Als gemeinnützig durch das Finanzamt anerkannte Pferdesportvereine sind spendenempfangsberechtigt, weil sie Sport (Reitsport) i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 52ff. AO, Anhang 1b) betreiben (s. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Abschn. B TZ 1). Für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit eines Reit-, Fahr- und Pferdespor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ablösezahlungen und Transferentschädigungen

Rz. 11 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Ablösezahlungen (Transferentschädigungen), die von Vereinen der Fußball-Bundesliga im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern an die abgebenden Vereine gezahlt werden, sind als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut der exklusiven Nutzungsmöglichkeit "an dem Spieler" zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitpferd eines Reitlehrers

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Stellt ein bei einem Reit- und Fahrverein angestellter Reitlehrer sein Reitpferd für den Reitunterricht und für von seinem Arbeitgeber (Reit- und Fahrverein) veranstaltete Reitturniere zur Verfügung, können die Aufwendungen auf das Pferd (Abschreibung, laufende Kosten) Werbungskosten i. S. v. § 9 EStG (Anhang 10) sein. Nach einer Entscheidung des F...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Richter, Parcourschefs

Rz. 98 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Preisrichter und Parcourschefs üben ihre Tätigkeit selbständig aus, weil sie nicht weisungsgebunden in einen Betrieb eingegliedert sind. Eine Arbeitnehmertätigkeit gegenüber den Vereinen scheidet daher aus. Beträge, die ihnen anlässlich ihrer Tätigkeit zufließen, können einkommensteuerlich unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 26 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Behandlung der Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft

Rz. 92 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Enthält eine Fachzeitschrift einen Anzeigenteil und werden die Anzeigen durch den Verein selbst akquiriert, sind die getätigten Einnahmen und die erzielten Umsätze aus dem Anzeigengeschäft dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), kann sich für diese w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 81 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Bemessungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerschäd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sportliche Veranstaltungen

Rz. 5 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Unterhält ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Fußballverein eine Lizenzspielerabteilung für die 1. oder 2. Bundesliga, begründet dieser damit zwingend einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b). Zum einen überschreiten die Einnahmen aus dem Lizenzspielerbetrieb die Unschädlichkeitsgrenze des § 67a Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Reitunterricht durch den Verein mittels eines selbständigen Reitlehrers

Rz. 39 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Vertragspartner des Leistungsempfängers ist in diesem Fall nicht der Reitlehrer, sondern die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (der Reitverein). Rz. 40 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Erteilung von Sportunterricht durch einen steuerbefreiten Reit- und Fahrverein an Mitglieder und an Nichtmitglieder ist als "sportliche Veranstalt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeits­entscheidung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Normenkette § 163 Sätze 1 und 2, § 184 Abs. 2 Satz 2 AO a.F. Sachverhalt Eine landwirtschaftlich tätige GbR hatte das Feld­inventar gestütz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berufsausbildungsende bei normierter Ausbildungszeit

Leitsatz Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 2 APrOHeil­ErzPfl BW, § 4 Abs. 1 Satz 1 KrPflG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AltPflG, § 6 Abs. 1 Satz 1...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungen zur Abdeckung von Besserungsscheinen zählen zum Veräußerungspreis

Leitsatz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 13.9.2017, dass der Veräußerungsgewinn aus einer GmbH-Anteilsveräußerung zu erhöhen ist, wenn der Veräußerer von der veräußerten Gesellschaft eine Zahlung für Besserungsscheine erhält, damit dem Erwerber ungeschmälerte Ertragsmöglichkeiten aus den Anteilen verbleiben. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 199...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Nutzung durch Empfänger von Aufwandsentschädigungen (S. 2)

Rz. 2a Die Steuerfreiheit ist ab Vz 2015 (§ 52 Abs. 1 EStG i. d. F. von Art. 5 ZollkodexAnpG) auf Personen ausgedehnt worden, die eine Aufwandsentschädigung i. S. d. § 3 Nr. 12 EStG erhalten.[1] Anlass für die Ausdehnung der Steuerfreiheit sind die ehrenamtlichen Mitglieder kommunaler Vertretungen.[2] Dadurch soll im Interesse der öffentlichen Kassen die Bereitschaft zur pap...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 45 [Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte]

1 Anwendungsbereich Rz. 1 Die Steuerfreiheit sollte nach ihrer ursprünglichen Zielsetzung die Ausstattung von Arbeitnehmern mit auf die betriebliche Nutzung zugeschnittenen Personal-Computern und Telekommunikationsgeräten fördern. Die Vorschrift ist inzwischen auf alle Arten von Datenverarbeitungsgeräten einschließlich des Zubehörs, auf die Überlassung von bestimmten System- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 64 [Auslandszuschläge/Kaufkraftausgleich]

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 Nr. 64 EStG gilt für die Arbeitnehmer, die in einem Dienstverhältnis mit einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen und im Ausland tätig sind (§ 3 Nr. 64 S. 1 und 2 EStG), die privaten Arbeitnehmer, die von ihrem inländischen Arbeitgeber für einen begrenzten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs für die privaten Arbeitnehmer (S. 3)

Rz. 10 Durch § 3 Nr. 64 S. 3 EStG sollen die nicht öffentlich bediensteten Arbeitnehmer denen im öffentlichen Dienst gleichgestellt werden. Das geschieht jedoch nur hinsichtlich des Kaufkraftausgleichs. Hier sind verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden. Vom Arbeitgeber gezahlte Zuschläge für Kaufkraftverluste werden bei diesen Arbeitnehmern allerdings in etwa gleicher Weis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 64 EStG gilt für die Arbeitnehmer, die in einem Dienstverhältnis mit einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen und im Ausland tätig sind (§ 3 Nr. 64 S. 1 und 2 EStG), die privaten Arbeitnehmer, die von ihrem inländischen Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Steuerbefreiung für die Auslandsbediensteten im öffentlichen Dienst (S. 1 und 2)

Rz. 2 Für die Steuerpflicht ist ohne Bedeutung, ob der Stpfl. unbeschränkt (auch erweitert unbeschränkt gem. § 1 Abs. 2 u. 3 EStG) oder beschr. stpfl. ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Stpfl. mit einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis steht und den Arbeitslohn dafür aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezieht. Rz. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Nutzung durch Arbeitnehmer (S. 1)

Rz. 2 Eine Umwandlung von Barlohn in den steuerfreien Sachbezug ist zulässig (R 3.45 S. 6 LStR 2015). Es reicht aus, wenn im Vorhinein auf künftig fälligen Arbeitslohn gegen Gewährung von Sachbezug verzichtet wird.[1] Unschädlich ist es, wenn das bisherige ungekürzte Gehalt weiterhin Bemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen ist, die Gehaltsminderung zeitlich begren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Privatnutzung von System- und Anwendungsprogrammen

Rz. 8 Überlässt der Arbeitgeber nur System- und Anwendungsprogramme, nicht aber auch das Datenverarbeitungs- oder Telekommunikationsgerät zur privaten Nutzung, galt die Steuerfreiheit nach der ursprünglichen Gesetzesfassung nicht. Die rückwirkend für alle offenen Fälle anzuwendende Neuregelung (§ 52 Abs. 4g EStG) stellt auch die Privatnutzung der Software auf einem Gerät, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Geräte- und Softwarenutzung

Rz. 10 Steuerfrei sind auch die Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Privatnutzung der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte und der Privatnutzung der Software erbracht werden. Das betrifft Serviceleistungen aller Art, wie Schulungen, Installationshilfen, Reparatur- und Wartungsarbeiten, die auf die Privatnutzung entfallen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Privatnutzung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

Rz. 3 Es kommt nicht auf den Standort des Geräts an (Betrieb, Privatwohnung des Arbeitnehmers oder mobile Nutzung wie beim Laptop). Es ist nicht erforderlich, dass im Betrieb des Arbeitgebers weitere vergleichbare Geräte vorhanden sind.[1] Eine berufliche Mitbenutzung der Geräte ist nicht erforderlich (R 3.45 S. 1 LStR 2015). Ein Internetanschluss muss nicht vorhanden sein. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Steuerfreiheit sollte nach ihrer ursprünglichen Zielsetzung die Ausstattung von Arbeitnehmern mit auf die betriebliche Nutzung zugeschnittenen Personal-Computern und Telekommunikationsgeräten fördern. Die Vorschrift ist inzwischen auf alle Arten von Datenverarbeitungsgeräten einschließlich des Zubehörs, auf die Überlassung von bestimmten System- und Anwendungsprogr...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsstipendium

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wer als Inländer im Ausland studiert und dort ein steuerfreies Stipendium erhält, kann die ihm entstehenden Aufwendungen für die Einlagerung von Hausrat und die Reisekosten als (vorweggenommene) WK nur abziehen, wenn er nach dem Studium im Inland Einkünfte erzielen wird (> Werbungskosten Rz 69). § 3c EStG schließt den Abzug nicht aus (EFG 2012, 221...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtliche Grundlagen in § 19 EStG, § 1 LStDV

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das EStG enthält keine Bestimmung des ArbN-Begriffs; dieser wird nur im Auslegungswege bestimmt (> Rz 3). Grundlage ist § 19 Abs 1 EStG, der in Satz 1 Nr 1 bestimmte Einnahmen für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zuordnet. Beispielhaft werden "Gehälter, Löhne, Gratifikation...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung zu § 42d Abs 6 bis 8 EStG

Rz. 15 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Vor 1986 bestand für einen ausländischen Verleiher keine Verpflichtung zum LSt-Abzug. Der Entleiher haftete grundsätzlich nicht für die LSt der in seinem Unternehmen tätigen ArbN des Verleihers. Das galt auch bei unerlaubter ArbN-Überlassung, obwohl arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird (vgl §§ 9, 10 Abs 1 AÜG). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerpflichtige Übertragung

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 55b S. 2 EStG gilt die Steuerfreistellung nicht, soweit die späteren Versorgungsleistungen bei der ausgleichsberechtigten Person zu stpfl. Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG führen würden. Da die Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) und aus einer privaten Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Steuerfreie Übertragung

Rz. 1c Der Ausgleichswert wird bei der externen Teilung als Kapitalbetrag vom bisherigen Versorgungsträger an den neuen Versorgungsträger gezahlt (§ 14 Abs. 4 VersAusglG). § 3 Nr. 55b S. 1 EStG stellt den übertragenen Ausgleichswert steuerfrei, soweit die Leistungen aus den dadurch begründeten Anrechten zu stpfl. Einkünften nach den §§ 19, 20 und 22 EStG führen würden. Dadur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 55b [Versorgungsausgleich]

1 Allgemeines Rz. 1 Im Fall der Ehescheidung sind die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche grundsätzlich aufzuteilen (§§ 1ff. VersAusglG).[1] Entsprechendes gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (§ 20 LPartG).[2] Vorrangig ist dabei die interne Teilung (§ 9 Abs. 2 VersAusglG); hierzu s. § 3 Nr. 55a EStG Rz. 1–2. In besonderen Fällen kann der Versorgungsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Fall der Ehescheidung sind die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche grundsätzlich aufzuteilen (§§ 1ff. VersAusglG).[1] Entsprechendes gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (§ 20 LPartG).[2] Vorrangig ist dabei die interne Teilung (§ 9 Abs. 2 VersAusglG); hierzu s. § 3 Nr. 55a EStG Rz. 1–2. In besonderen Fällen kann der Versorgungsausgleich auch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Information des neuen Versorgungsträgers

Rz. 3 Nach § 3 Nr. 55b S. 3 EStG muss der Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person den Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person über die für die Besteuerung der Leistungen maßgeblichen Grundlagen informieren. Dadurch soll die zutreffende Besteuerung der späteren Leistungen bei der ausgleichsberechtigten Person sichergestellt werden. Nach § 3 Nr. 55b S. 4...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zum Lohnsteuerabzug verpflichteter Arbeitgeber (§ 38 Abs 1 EStG)

1. Inländischer Arbeitgeber Rz. 20 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zum LSt-Abzug ist jeder inländische ArbG verpflichtet (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG; > R 38.3 LStR). Inländische ArbG haben im Inland einen > Wohnsitz Rz 2, ihren gewöhnlichen > Aufenthalt Rz 1–5, ihre Geschäftsleitung, ihren Sitz, eine Betriebsstätte Rz 7ff oder einen > Ständiger Vertreter (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 E...mehr