Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beispiele zur Einkünfteermittlung

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1: Ein steuerbegünstigten Zwecken dienender Verein erzielt in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen i. H. v. 36 000 EUR. Der durch das Rechenwerk ermittelte Verlust beträgt 6 000 EUR. Ergebnis 1: Da die Bruttoeinnahmen des Verein in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Weitere Einzelfragen der Einkommensermittlung

Tz. 117 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Sieht die Stiftungssatzung die Einrichtung eines Überwachungsorgans (Kuratorium, Verwaltungsrat, Beirat, Familienbeirat) vor, ist nach § 10 Nr 4 KStG nur die Hälfte der Vergütung jeder Art an die Mitglieder abzb (s ausführlich § 10 KStG Tz 63ff). Kann die Vergütung einer Eink-Art zugerechnet werden, ist daher nur die Hälfte des jeweiligen B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG steuerfrei erstatten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden als die Beträge, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten hätte abziehen können. Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Anteile aus der Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 132b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen gehört nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Anteile durch Einbringung eines MU-Anteils erworben worden sind und die Sacheinlage vor dem 01.01.2002 erfolgt ist. In diesem Fall hätte nämlich ein unterstellter Einbringungsgewinn nicht der GewSt unterlegen, weil der Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Mängel der Buchführungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mängel bei den Buchführungspflichten können zur Gefährdung der Gemeinnützigkeit führen, da wie ausgeführt der Nachweis über die ordnungsgemäße Aufzeichnung zu erbringen ist. Es sei denn, den Verband/Verein trifft am Vorliegen der Mängel kein Verschulden. Im Einzelnen sind daher folgende Mängel bei den Buchführungspflichten zu vermeiden: Die Au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dartvereine/-clubs

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dartvereine/-clubs können wegen der Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 AO Nr. 21) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn diese Sportart wettkampfmäßig betrieben wird. Für die Wettkampfmäßigkeit sind die Regeln des Deutschen Dartverbandes e. V. 1982, Berlin, zu beachten. Die OFD Hannover (s. Vfg. vom 25.07.1994, KS...mehr

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bridge

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die "Bridge" zum Satzungszweck haben, können wegen Förderung eines nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO (Anhang 1b) anzuerkennenden besonderen gemeinnützigen Zwecks anerkannt werden, wenn der Verein den Turnierbridge fördert (BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106). Die Anerkennung eines Bridgevereins wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.1 Ausnahmen von der Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns

Tz. 126 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Ein gewstpfl VG aus einbringungsgeborenen Anteilen des BV ist allerdings dann gegeben, wenn bei dem zugrunde liegenden Einbringungsvorgang, der zu dem Erwerb der Anteile geführt hat, ein Einbringungsgewinn der GewSt unterlegen hätte. Dies ist der Fall, wenn die (im laufenden Betrieb) veräußerten Anteilemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.3 Gegenstand des Antrags (maßgebende Anteile, stille Reserven und Zeitpunkt)

Tz. 149 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Inhaltlich bezieht sich der Antrag nur auf einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG (inkl derivative Anteile hinsichtlich der St-Verstrickungsquote, s Tz 141 und s Tz 149b Bsp 2). Hierzu gehören auch ("neu-einbringungsgeborene") Anteile an Kap-Ges oder Gen, die ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG durch (Mit-)Einbringung vorgenann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.3 Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder vollständigen MU-Anteils auf eine Stiftung ist § 6 Abs 3 EStG anwendbar (vgl BMF-Schreiben v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rn. 3 bis 5). Die Übertragung stellt keine verdeckte Einlage dar (hierzu s Tz 73). Die Stiftung führt daher die Bw des (Zu-)Stifters fort. Ob ein Betrieb unentgelt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Absetzungen für Abnutzungen können für ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nur einheitlich vorgenommen werden. Daher wird für nachträglich entstehende Anschaffungs-/Herstellungskosten keine gesonderte Abschreibung vorgenommen. Tz. 18 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöhen bei einem Gebäude die bisherige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhebungsverfahren

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie Kleinbeträge im Erhebungsverfahren zu behandeln sind, hat das BMF mit Schreiben vom 22.03.2001, BStBl I 2001, 242 klargestellt. Beträge von weniger als 3 EUR brauchen von den Körperschaften erst zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden. Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Säumniszuschläge von insgesamt weniger als 5 EUR sollen von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / III. Vermögensauseinandersetzung im Ganzen

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sind Steuerfragen grundsätzlich in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen. Einerseits ist zu berücksichtigen, wie steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten berücksichtigt und verteilt werden müssen und andererseits stellt sich die umgekehrte Frage der steuerlichen Behandlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Im Register gespeicherte Körperschaften

Tz. 3 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zuwendungsempfängerregister enthält die Daten von folgenden Körperschaften/Einrichtungen: Körperschaften die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen steuerbegünstigte beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts ausländische EU/EWR-Körperschaften Körperschaften, die die Vorausset...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einfache Buchführung

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Wesen der einfachen Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorfä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Partielle Steuerpflicht einer steuerbegünstigten Stiftung

Tz. 52 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die st-begünstigte Stiftung ist nach § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG mit ihrem wG partiell stpfl. Ausführlich zu partiellen StPflicht im Allgemeinen s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 166ff. § 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG findet auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö/Stiftungen keine Anwendung (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 174).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3 Steuerpflicht

Tz. 86c Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Maßgeblich für die Besteuerung des VG ab Überschreiten der Veräußerungsrenten/-raten über die AK/Bw der Anteile (zuz Kosten, s Tz 86b) ist die materielle Rechtslage im jeweiligen Zeitpunkt des Zuflusses der wiederkehrenden Bezüge. Auf den Stichtag der Übertragung der einbringungsgeborenen Anteile kommt es nicht an (so noch die – überholte –...mehr

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AGS 06/2024, Kindergeld ist... / II. Einzusetzendes Einkommen, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des VKH-Bewilligungsverfahrens für den Antragsteller sind mehrere Voraussetzungen zu prüfen. Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von VKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwill...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 238 Abs. 1 HGB (Anhang 12g) ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Was ein Kaufmann ist, bestimmt sich wiederum nach dem HGB und zwar nach dem § 1 HGB. Kaufmann ist daher jeder, wer ein Han...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Begriff

Tz. 185 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Wortsinn des gW ist in § 21 UmwStG nicht erläutert. Auch die anderen ertragstlichen Gewinnermittlungsvorschriften, die in vergleichbaren Sachverhalten den gW als Wertmaßstab bestimmen (zB s §§ 6 Abs 1 Nr 4 S 2 und Abs 6 S 1, 16 Abs 3 S 5 (nunmehr S 7), 17 Abs 2 S 2, 20 Abs 4 S 2, 23 Abs 3 S 2 EStG oder 6 Abs 1 S 3 (nunmehr S 4) AStG), e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Einlage von "Anteilen an einer Kapitalgesellschaft iSd § 21 Abs 1 UmwStG"

Tz. 236 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die besondere Bewertungsvorschrift des § 21 Abs 4 UmwStG gilt nur für einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG (s Tz 9ff). Die Einlage von Anteilen an Kap-Ges, die zum stlichen Einlagestichtag nicht mehr der St-Verhaftung nach § 21 UmwStG unterliegen, ist nach allg Grundsätzen (zB § 6 Abs 1 Nr 5 S 1, Abs 5 EStG) zu beurteilen....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, kann deshalb auch die Kleintierzucht darunterfallen. Unter Kleintierzuchtvereinen sind Vereine wie Brieftauben- und Kaninchenzuchtvereine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Außersteuerliche Sphäre einer Stiftung – Vermögenszuwendungen (Errichtung, Zustiftung) und satzungsgemäße Leistungen einer Stiftung

Tz. 72 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Von entsch Bedeutung bei der Ertragsbesteuerung von Stiftungen ist die Trennung der Vermögensbereiche, die sich deklaratorisch aus § 10 Nr 1 KStG ergibt. Gemeint ist hierbei nicht die Trennung der gemeinnützigen Vermögensbereiche, sondern die Trennung der st-relevanten von der nicht st-relevanten Sphäre (s § 10 KStG Tz 6). Anders als Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Maßgeblichkeit des Werts der Kapitalrückzahlung

Tz. 190 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei den Veräußerungsersatztatbeständen gem § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwStG nämlich der Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, einer Kap-Herabsetzung oder der Ausschüttung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG soll bei der Gewinnermittlung gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG in Ermangelung eines Kaufpreises der gW der Anteile ...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / c) Verrechnung mit Forderungen

Häufig wird die Zugewinnausgleichsforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen ganz oder teilweise erfüllt. Wird der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Wirtschaftsgütern erfüllt, liegt darin eine entgeltliche Leistung und damit eine entgeltliche Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter vor.[8] Das Gleiche gilt, wenn z.B. eine offene Unterhaltsforderung durch die Hin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben (seit 2005) ihrer Steuererklärung zusätzlich eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (= Anlage EÜR) beizufügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3d EStDV; Anhang 11). Diese Abgabepflich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Rechtsentwicklung

Tz. 18 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen waren mit ihrem Einkommen bereits im klassischen KSt-System, das bis 1977 in der B-Rep galt, stpfl (s § 1 KStG Tz 6). Auch nach Übergang zum Anrechnungsverfahren unterlagen Stiftungen weiterhin der KSt. Jedoch nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil. Die Anrechnung der KSt wurde faktisch auf andere Weise verwirklicht: Das...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IX. Fazit

Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Verlängerung der Fristen in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht beendet. Die Frage, ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt und die Fälle, in denen die Immobilie an nahe Angehörige überlassen wird, beschäftigt die Rechtsprechung in unterschiedlichen Va...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Tz. 104 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Insbes in Fällen der Unternehmensträgerstiftung wird die Stiftung idR Eink aus Gew nach § 15 EStG erzielen. Stiftungen können Einzelunternehmer, MU, Besitzunternehmer (Betriebsaufspaltung) und OT sein. Stiftungen können hingegen weder Betriebsunternehmen einer Betriebsaufspaltung noch OG sein, da (inl) Stiftungen ihrem ges Leitbild nach nic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dirigent

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vermitteln Dirigenten im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, ist ihre Tätigkeit unter dem Begriff "Übungsleiter" einzuordnen. Dirigenten können bezüglich ihrer nebenberuflichen Tätigkeit einen steuerfreien Betrag (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10) i. H. v. 3 000 EUR erhalten. Voraussetzung ist, dass die nebenberufliche Tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ab dem 01.01.2024 wird bei dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein zentrales Register (Zuwendungsempfängerregister) geführt, in dem die steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Körperschaften, die nach § 34g EStG begünstigten Parteien sowie die unabhängigen Wählergemeinschaften gespeichert sind (§ 60b AO; Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Begriff der Aufwendungen

Tz. 82 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind durch die Erfüllung des Satzungszweckes entstandene Einkommens- oder Vermögensminderungen. Im Gegensatz zur vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG fingiert § 10 Nr 1 KStG nicht den Zufluss von verhinderten Vermögensmehrungen (glA von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 25 Rn 25; Richter in Seifart/v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abschreibungen im Zweckbetrieb

Tz. 109 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Häufig üben steuerbegünstigte Vereine ihre satzungsmäßigen Zwecke in Zweckbetrieben aus. Zweckbetriebe sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b), die steuerbefreit sind, wenn sie die in §§ 65–68 AO (Anhang 1b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Aufgrund der Steuerbefreiung der Zweckbetriebe, können die AfA-Bet...mehr

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Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Leistungs-AfA

Tz. 45 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Anders als bei der linearen AfA wird bei der Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG, Anhang 10) die AfA nach Maßgabe der Leistung des WG vorgenommen. Diese Form der AfA ist nur für die beweglichen WG des Anlagevermögens zulässig. Die Leistungs-AfA muss wirtschaftlich begründet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Leistung eines WG erhebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.3 Einlagenrückgewähr

Tz. 173 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Veräußerungsersatztatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 3. Alt UmwStG ist erfüllt, wenn EK iSd § 27 KStG – auch außerhalb einer Liquidation oder Kap-Herabsetzung – ausgeschüttet oder zurückgezahlt wird. Nur soweit die Bezüge die Voraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG erfüllen, also Kap-Einnahmen darstellen, greift § 21 Abs 2 S 1 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Tz. 8 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Besteht eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, können als notwendige Fahrtkosten die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung anerkannt werden. Dazu zählen die Reisekosten (R 9.11 Abs. 5 und 6 LStR i. V. m. R 9.5 Abs. 1 LStR, Anhang 8a) z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Gewerbesteuer

Tz. 86f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Fraglich ist, ob im Fall der Zugehörigkeit der einbringungsgeborenen Anteile zu einem gew BV des AE (natürliche Pers) eine bei der ESt von der Sofortbesteuerung des VG abw Wahlrechtsausübung iS einer Zuflussbesteuerung auch für Zwecke der GewSt gilt (zur GewSt-Pflicht des VG s Tz 123ff). Das Wahlrecht gilt uE nicht für die GewSt. Denn der G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht & Typenvergleich

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Sowohl die nicht rechtsfähige als auch die rechtsfähige Stiftung unterliegen der unbeschr StPflicht, wenn sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inl befindet. Der Sitz bestimmt sich nach § 11 AO bei rechtsfähigen Stiftungen aus dem Stiftungsgeschäft. Der statuarische Sitz einer anerkannten Stiftung befindet sich zwangsläufig im Inl, da eine gren...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter – Rechtslage 2008 und 2009

Tz. 34 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 In den Jahren 2008 und 2009 war – bei bilanzierenden Steuerpflichtigen – die Möglichkeit der Sofortabschreibung für GwG beschränkt auf Wirtschaftsgüter, deren (Netto-)Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen. Diese brauchten auch nicht in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden. Wirtschaftsgüter, deren Ansch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.2 Gewinnminderung durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 244 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Einlage wertgeminderter Anteile ist gem § 21 Abs 4 S 2, 2. Hs UmwStG der Differenzbetrag zwischen dem Tw und den AK (dh AK nach § 20 Abs 4 UmwStG im Zeitpunkt der Einlage zuz/abz nachträglicher AK bzw Kap-Auszahlungen bis zum Einlagezeitpunkt, s Tz 241) vom Gewinn (außerbilanziell) abzuziehen. Aus der Formulierung in § 21 Abs 4 ...mehr