Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.2 Inländische Betriebsstätte

Rz. 105 Der Begriff der Betriebsstätte ergibt sich aus § 12 AO. Die Zugehörigkeit zu einer Betriebsstätte folgt aus der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, die räumliche Anwesenheit ist nicht entscheidend. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 EStG Rz. 21. Soweit ein DBA den Begriff der Betriebsstätte abweichend von § 12 AO regelt, geht diese abweichende Regelung vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9 Übertragung

9.1 Zeitpunkt der Reinvestition Rz. 120 Die durch Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven können auf Reinvestitionsgüter, die im Veräußerungsjahr oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt worden sind, übertragen werden (§ 6b Abs. 1 S. 1 EStG). Vorgezogene Anschaffungen oder Herstellungen werden begünstigt, weil die Si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.4 Vorzeitige Auflösung

Rz. 141 Innerhalb der Rücklagefristen von 4 bzw. 6 Jahren kann die Rücklage jederzeit ganz oder teilweise auch schon früher aufgelöst werden. Dabei steht es dem Stpfl. frei, jederzeit ganz oder teilweise auf die Rücklage zu verzichten, selbst wenn er damit lediglich die Absicht verfolgt, die Progression zu mildern.[1] Das ist deshalb zutreffend, weil die Bildung und Auflösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.2 Entgeltliche Übertragungen

Rz. 8 Im Rahmen des § 6b EStG kommt nur die entgeltliche Übertragung in Betracht, da nur ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang zur Aufdeckung stiller Reserven führen kann. Rechtsgrund kann z. B. ein Kauf- oder Gesellschaftsvertrag sein. Eine entgeltliche Übertragung liegt auch dann vor, wenn ein Wirtschaftsgut im Weg des Tauschs veräußert wird (R 6b.1 Abs. 1 S. 3 EStR 2012)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf andere Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 2 § 6b EStG ermöglicht es Stpfl., Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens steuerfrei in eine Rücklage einzustellen und diese Rücklage innerhalb von 4 Jahren ebenfalls steuerfrei auf neu angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Damit kann der Stpfl. den beim Verkauf erzielten Gewinn neutralisieren und so ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.3 Gebäude

Rz. 51 Einkommensteuerrechtlich können Grund und Boden und aufstehende Gebäude als jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter ein getrenntes Schicksal erleiden.[1] Davon geht auch § 6b EStG aus, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden wegen deren kürzerer Nutzungsdauer nicht aufgrund und Boden übertragen werden dürfen.[2] Für den Begriff des Gebäudes sind die Abgrenzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.1 Eigentumsübergang

Rz. 6 Das wirtschaftliche Eigentum ist in dem Zeitpunkt übertragen, in dem die Verfügungsmacht (Herrschaftsgewalt) auf den Erwerber übergeht (H 6b.1 EStH 2022). Entsprechend dem zivilrechtlichen Abstraktionsprinzip ist damit nicht das schuldrechtliche (Verpflichtungs-)Geschäft, sondern das dingliche Verfügungsgeschäft maßgebend. Für die Übertragung gelten zunächst die bürger...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.3 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 32 Bei der Gesamtrechtsnachfolge können die vom Rechtsvorgänger (bisheriger Gesellschafter) aufgedeckten stillen Reserven vom Rechtsnachfolger (jetziger Gesellschafter) auf Reinvestitionsgüter übertragen werden. Die Übertragung kann auch auf Reinvestitionsgüter erfolgen, die zu einem anderen Betriebsvermögen des Rechtsnachfolgers als dem übernommenen gehören. Die formwec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Eine Veräußerung liegt nur dann vor, wenn Veräußerer und Erwerber verschiedene Rechtssubjekte sind. § 6b EStG kann deshalb bei Übertragung eines Wirtschaftsguts von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. nicht in Anspruch genommen werden. Hat ein Stpfl. mehrere Betriebe, so können die bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts aus einem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.2 Übertragung auf andere Reinvestitionsgüter

Rz. 28 Auf Wirtschaftsgüter, die zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters oder zum Betriebsvermögen eines anderen Betriebs des Mitunternehmers gehören, können die stillen Reserven übertragen werden, soweit sie anteilig auf den Mitunternehmer entfallen.[1] Dasselbe gilt für Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen einer anderen Personengesellschaft oder zum Son...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.4 Binnenschiffe

Rz. 54 Binnenschiffe sind bei Veräußerungen nach dem 31.12.2005 begünstigt. Die zunächst vorgesehene Befristung der Begünstigung wurde mit dem JStG 2010 über § 52 Abs. 18b S. 1 EStG aufgehoben, da der Förderungszweck (Verjüngung der deutschen Binnenschifffahrtsflotte zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit) fortbestehe. Binnenschiffe sind zur Schifffahrt auf Flüssen und son...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.2 Aufbau der Norm

Rz. 4 § 6b Abs. 1 EStG regelt, welche Veräußerungsobjekte begünstigt sind und in welcher Höhe Gewinn aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf Reinvestitionen übertragen werden kann. In Abs. 2 werden die Tatbestandsmerkmale "Gewinn" und "Buchwert" definiert. Abs. 2a erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf Betriebsstätten im EU-/EWR-Ausland. Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

1 Allgemeines Rz. 1 § 6b EStG ermöglicht es dem Stpfl. aus Veräußerungsvorgängen freiwerdende stille Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsobjekt zu übertragen. Die Vorschrift ist durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26.4.2006 geändert worden.[1] § 6b Abs. 8 S. 1 einleitender Satzteil EStG wur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5 Veräußerungsgewinn (§ 6b Abs. 2)

Rz. 69 Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten und Buchwert des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Veräußerung. 5.1 Veräußerungspreis Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenlei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8 Gemeinsame Voraussetzungen für Übertragung und Rücklage

8.1 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 1) Rz. 96 Die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 6b EStG setzt voraus, dass der Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt wird. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG kommt § 6b EStG nicht in Betracht. In derartigen Fällen kann der Veräußerungsgewinn nur unter den eingeschränkten Voraussetzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10 Rücklage (§ 6b Abs. 3)

10.1 Bildung der Rücklage Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7 Begünstigte Reinvestitionen

7.1 Allgemeines Rz. 84 § 6b Abs. 1 S. 2 und Abs. 10 S. 1 EStG enthalten eine abschließende Aufzählung derjenigen Wirtschaftsgüter, auf die die stillen Reserven übertragen werden können. Die Bestimmungen sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Als begünstigte Reinvestitionsobjekte kommen die in § 6b Abs. 1 S. 2 EStG aufgezählten Anlagegüter in Betracht, bei der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4 Begünstigte Veräußerungsobjekte

4.1 Allgemeines Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 12 Verhältnis zu anderen Vorschriften

12.1 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012) Rz. 163 Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kommt in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und der Stpfl. hierfür ein Entgelt oder eine Entschädigung erlangt (§ 5 EStG Rz. 286ff.).[1] § 6b EStG und R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.3 Aufwuchs auf Grund und Boden

Rz. 87 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 49. Aufwuchs mit dem dazugehörigen Grund und Boden ist nur dann begünstigtes Reinvestitionsobjekt, wenn er zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört. Bei der Veräußerung muss der dazugehörige Grund und Boden mitveräußert worden sein. Dagegen ist nicht erforderlich, dass die Veräußerung von Aufwuchs mit dem dazugehörig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.6 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 92 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 55. Die Anteile können auch im Rahmen einer Neugründung erworben werden. Bei Veräußerung von derartigen Anteilen nach dem 31.12.2001 können natürliche Personen und Personengesellschaften, an denen keine Körperschaften beteiligt sind, aufgedeckte stille Reserven bis zu 500.000 EUR (auch) auf Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2 Veräußerungsobjekte

Rz. 37 Seit dem 1.1.2001 sind folgende Anlagegüter begünstigt: Grund und Boden Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, Gebäude Binnenschiffe (seit 1.1.2006) Anteile an Kapitalgesellschaften (nur bei Personenunternehmen) Die Gewinne aus Veräußerungen dieser Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.2 Grund und Boden

Rz. 86 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 48. Bei der Veräußerung von Grund und Boden kann der Veräußerungsgewinn auch auf Gebäude übertragen werden; dagegen kann der Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden nicht auf Grund und Boden übertragen werden. Stille Reserven aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks können daher nur insoweit auf ein unbebautes Grundstück übertragen we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.3 Buchmäßige Behandlung

Rz. 124 Buchungstechnisch ist die Übertragung so abzuwickeln, dass die aufgedeckten stillen Reserven als außerordentlicher Ertrag und der übertragene und von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts abzuziehende Betrag (max. 100 % der stillen Reserven) als Aufwand behandelt werden. Soweit sich Aufwand und Ertrag betragsmäßig decken, tritt eine Neutral...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Sonstige

Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht: Seit dem 1.1.1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 5 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 12 Für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Land- und Forstwirten (§ 13a EStG) gelten die vorstehenden Ausführungen zur Übertragung bei der Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschussrechnung entsprechend. § 6c EStG ist jedoch hier nur auf solche Gewinne anwendbar, die gem. § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 6 Schätzungsfälle

Rz. 14 In Schätzungsfällen ist zu beachten, dass die Gewinnermittlung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb vorrangig auf der Basis eines Betriebsvermögensvergleichs nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG zu erfolgen hat. Anders ist es nur dann, wenn keine Buchführungspflicht besteht und der Stpfl. durch die Art der Einrichtung seiner Buchführung oder auf andere Weise eine Gewinnermitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Ergänzung zu § 6b EStG ermöglicht § 6c EStG die Übertragung stiller Reserven auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) und nach § 13a EStG (Durchschnittssätze). Denn auch bei diesen Gewinnermittlungsarten können bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern Gewinne entstehen, die der Aufdeckung stiller Reserven vergleichbar s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 2.2 Verpächter

Rz. 4 § 6c EStG gilt auch für den Verpächter eines Betriebs. Ob die Reinvestitionsobjekte dann aber wieder zum notwendigen Betriebsvermögen gehören müssen, ist streitig. Die Finanzverwaltung lässt die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur hinsichtlich der Sondergewinne i. S. d. § 13a Abs. 6 S. 2 EStG zu (R 4.2 Abs. 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 2.1 Land- und Forstwirte

Rz. 3 Land- und Forstwirte, die den Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3, § 13a Abs. 2 S. 2 EStG) oder nach Durchschnittssätzen (§ 13a Abs. 3-6 EStG) ermitteln, sind nach § 6c EStG begünstigt. Mitglieder einer sog. Realgemeinde (§ 3 Abs. 2 KStG) können für die Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter, die ihnen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 4 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 8 Der bei der Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter entstehende Gewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung in der Weise zu ermitteln, dass der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme und die Veräußerungskosten sowie die noch nicht verbrauchten Absetzungen für Abnutzung – im Fall nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 2 Geltungsbereich

Rz. 2 § 6c EStG gilt für nicht buchführende Land- und Forstwirte sowie für Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln. Für die Anwendung des § 6c EStG genügt es, wenn der Gewinn tatsächlich durch Einnahme-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermittelt wird. Die Anwendbarkeit hängt nicht auch da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 8 Zu führende Verzeichnisse

Rz. 17 Die nach § 6c Abs. 2 EStG zu führenden Verzeichnisse ersetzen die "Verfolgbarkeit in der Buchführung" nach § 6b Abs. 4 Nr. 5 EStG. Die Führung dieser Verzeichnisse ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach § 6c EStG; werden diese Verzeichnisse nicht, nicht vollständig oder nicht fortlaufend geführt, entfällt die Begünstigung. "Lauf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 3 Übertragungsmöglichkeiten

Rz. 5 Seit der Neuregelung durch das StEntlG 1999/2000/2002 werden Stpfl., die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermitteln, gegenüber bilanzierenden Unternehmern nicht mehr benachteiligt. Die in § 6b und § 6c EStG begünstigten Veräußerungs- und Reinvestitionsobjekte stimmen nun überein. Das hat für § 6c EStG nur die Konsequenz, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 7 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Ein Wechsel von der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Gewinnermittlung durch Überschussrechnung oder Durchschnittssätzen führt zugleich zu einem Wechsel von § 6b zu § 6c. Rücklagen müssen regelmäßig nicht aufgelöst werden, da die Reinvestitionsgüter in beiden Bestimmungen jetzt übereinstimmen. Für Veräußerungen vor dem 1.1.1999 ist aber noch zu beachten, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen

1 Allgemeines Rz. 1 In Ergänzung zu § 6b EStG ermöglicht § 6c EStG die Übertragung stiller Reserven auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) und nach § 13a EStG (Durchschnittssätze). Denn auch bei diesen Gewinnermittlungsarten können bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern Gewinne entstehen, die der Aufdeckung stiller Reserven v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontenrahmen / 5.2 DATEV SKR03 und SKR04 sind heute Standard

Von den DATEV-Kontenrahmen sind der SKR03 und SKR04 weit verbreitet. Sie richten sich an publizitätspflichtige Unternehmen und sind nicht auf bestimmte Branchen ausgerichtet. Die Sachkontennummern bei der DATEV sind 4-stellig. Personenkonten haben 5 Ziffern. Den Debitoren (Forderungen) sind die Bereiche 10.000 bis 69.999 und den Kreditoren (Lieferanten) die Bereiche 70.000 bi...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.5 Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG

Rz. 524 Mit Schreiben v. 20.11.2019[1] nimmt das BMF zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmer(teil)anteilen mit Sonderbetriebsvermögen Stellung; wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens sind:[2] Zitat Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs. 1 EStG erfolgt die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zum Buchwert. Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Hs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.4 In das Gesamtgut fallende Einkünfte

Rz. 11 § 28 EStG erfasst alle Einkünfte, die mit Mitteln des Gesamtguts (Rz. 6) der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirtschaftet worden sind. Die Einkünftequalifikation erfolgt nach allg. Grundsätzen.[1] Lediglich Einkünfte aus § 19 EStG können nicht in das Gesamtgut fallen. Rz. 12 Gehört zum Gesamtgut ein Betrieb, werden die an der fortgesetzten Gütergemeinschaft beteiligt...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.3 Unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten

Rz. 9 Die Anwendung des § 28 EStG ist nur von der unbeschränkten Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten abhängig. Ob die Kinder unbeschränkt oder beschr. stpfl. sind, ist unerheblich. Rz. 10 Nicht geregelt ist, wie die Zurechnung zu erfolgen hat, wenn der Ehegatte nur beschr. stpfl. ist. § 18 EStG 1920 und § 24 EStG 1925 sahen eine Differenzierung noch nicht vor. Sieht man ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 1 Bedeutung und Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vereinbaren Ehegatten die "fortgesetzte Gütergemeinschaft" (Rz. 3), wird im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zivilrechtlich ermöglicht, den gemeinschaftlichen Abkömmlingen ihren Anteil am Gesamtgut nicht sofort herausgeben zu müssen (Rz. 4). Steuerrechtlich ordnet § 28 EStG für diesen Fall an, dass alle in das Gesamtgut fallende Einkünfte dem überlebenden Ehegatten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 4 Kritik

Rz. 15 Trotz teilweise geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken ist § 28 EStG verfassungsgemäß.[1] Kritik an der Vorschrift wird vor allem dadurch abgemildert, dass die fortgesetzte Gütergemeinschaft abgelehnt oder aufgehoben werden kann (Rz. 7). Die Problematik wird außerdem durch die enge Auslegung, wonach die Anwendung auf die tatsächliche Durchführung begrenzt ist, ent...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern (§ 6 Abs. 5 EStG)

Rz. 521 § 6 Abs. 5 EStG behandelt die Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern. Details zu dieser Vorschrift ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2011.[1] Überführung bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes überführt, sei es von einem Betrieb in einen anderen, sei es vom Betriebsvermög...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.2 Tatsächliche Durchführung

Rz. 8 Die Rspr. schränkt den Anwendungsbereich des § 28 EStG in den Fällen ein, in denen die fortgesetzte Gütergemeinschaft aufgrund interner Absprachen zwischen den Beteiligten aufgehoben oder überlagert wird. Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft durch eine Vereinbarung "im Innenverhältnis" weitgehend aufgehoben, sodass nach innen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 28 Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

1 Bedeutung und Rechtsentwicklung Rz. 1 Vereinbaren Ehegatten die "fortgesetzte Gütergemeinschaft" (Rz. 3), wird im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zivilrechtlich ermöglicht, den gemeinschaftlichen Abkömmlingen ihren Anteil am Gesamtgut nicht sofort herausgeben zu müssen (Rz. 4). Steuerrechtlich ordnet § 28 EStG für diesen Fall an, dass alle in das Gesamtgut fallende Ein...mehr