Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 707 Rechtsfolge des Vorliegens einer Betriebsaufspaltung ist, dass sämtliches Vermögen des Besitzunternehmens zwingend als Betriebsvermögen im einkommensteuerrechtlichen Sinn zu qualifizieren ist.[1104] Das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens umfasst neben den dem Betriebsunternehmen überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen auch die Anteile am Betriebsunternehmen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 550 Ebenso wie die Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs wird auch ein entsprechender Vorgang in Bezug auf einen Mitunternehmeranteil von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Das gilt auch für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA[897] sowie für Anteile an einem der Ausübung selbstständiger Arbeit dienenden Vermögen i.S.v. § 18 Abs. 4 EStG...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 484 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine.[716] Mit dem ErbStG 2016 hat der Gesetzgeber nun Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.2 Verrechnung des Gewinns eines Regiebetriebs

Tz. 100g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.07.2007, BStBl II 2007, 841) werden der Gewinn des BgA iSd KStG und der Gewinn (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG zeitgleich (= zum Ende des Wj des BgA) bezogen, da BgA und Träger-Kö rechtlich identisch seien. Eine abw Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn entweder § 20 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Haftungsvoraussetzungen

Tz. 197 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Die Haftung nach § 27 Abs 5 KStG idF vor dem SEStEG setzt voraus, dass Tz. 198 Stand: EL 100 – ...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Bilden und Auflösen steuerlicher Rücklagen

Rücklagen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen grundsätzlich Eigenkapital dar. Im Gegensatz zu den stillen Rücklagen werden die offenen Rücklagen in der Bilanz (offen) ausgewiesen und dürfen grundsätzlich das steuerliche Ergebnis nicht vermindern. Sofern es aber steuerliche Vorschriften explizit zulassen, können auch gewinnmindernde Rücklagen gebildet ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 249 Was im Sinne des Erbschaftsteuerrechts zum Betriebsvermögen gehört, ergibt sich aus § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Somit umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Dem Betriebsvermögen steht das de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.1 Allgemeines

Tz. 170 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Soweit die KSt auf die inl Eink nicht durch den St-Abzug als abgegolten gilt, ist der beschr Stpfl iSd § 2 Nr 1 KStG mit seinen Eink iSd § 49 Abs 1 EStG zur KSt zu veranlagen (s § 31 Abs 1 KStG; § 25 EStG). Soweit in diese Veranlagung Kap-Eink einzubeziehen sind (insbes wenn diese in einer inl BetrSt erzielt werden, aber auch zB s Tz 75a, 7...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 277 Eine Stiftung, die Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält,[415] erzielt hieraus regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die bei ihr zum Bereich der Vermögensverwaltung gehören. Dies gilt auch für Einkünfte, die als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils nach § 17 bzw. nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG anfallen. Zur Vermeidung einer Dopp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG

Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – zu verrechnenden Leistungen verwendet die Fin-Verw als zweite Rechengröße die ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Personengesellschaften

Rz. 640 Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft. Rz. 641 Personengesellschaften unterliegen als solche nicht der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig sind vielmehr die Gesellschafter: Gewerblich tätige oder gewerblich ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.2 Regelung laut BMF-Schreiben vom 28.01.2019

Tz. 83 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Fin-Verw hat für die unter § 20 Abs 1 Nr 10 EStG fallenden BgA von jur Pers d öff Rechts jedoch eine großzügige Regelung dahin gehend getroffen, dass bei diesen alle im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren vorhandenen EK-Bestandteile, die das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigen, ...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Auf der Passivseite der Bilanz werden Eigenkapital, Rückstellungen und Schulden des Unternehmens ausgewiesen. In den Kontenrahmen finden Sie die entsprechenden Sachkonten in den Bereichen: SKR03 (DATEV-Spezialkontenrahmen): 0600 – 0979, 0990 (PRAP); SKR04 (DATEV-Spezialkontenrahmen): 2000 – 3899, 3900 (PRAP); IKR (Industriekontenrahmen): 30 – 48, 49 (PRAP); BGA (Gr...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte vermieteter Grundbesitz

Rz. 475 § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch i...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / IV. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Nach Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dem Belegenheitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Entsprechende Einkünfte gem. § 21 EStG, welche im Zusammenhang mit einer sich in Deutschland befindlichen Immobilie erwirtschaftet werden, besteuert der deutsche Fiskus dabei nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG im Rahme...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Bewertungsobjekt

Rz. 208 Anders als bei Einzelunternehmen und mitunternehmerischen[289] Personengesellschaften ist im Bereich der Kapitalgesellschaften die Frage, welchen Umfang die zu bewertende wirtschaftliche Einheit (das Betriebsvermögen i.S.v. § 18 Nr. 3 BewG) hat, leicht zu beantworten. Denn für Kapitalgesellschaften gilt, dass sämtliche in ihrem Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 165 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG hat die Kap-Ges ihren AE eine St-Besch nach amtl vorgeschriebenem Muster zu erteilen, in der der auf den jeweiligen AE entfallende Betrag einer Einlagenrückzahlung ausgewiesen ist. Die St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG dient auf AE-Seite der Herausrechnung der gem § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG nicht stbaren Beträge aus d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Ertragsteuerrecht

Rz. 125 Ausgleichszahlungen an weichende Geschwister haben zur Folge, dass es sich bei der Vermögensübertragung um ein (teil-)entgeltliches Rechtsgeschäft handelt.[208] Dem Übernehmer entstehen i.H.d. geleisteten Ausgleichszahlungen Anschaffungskosten, die er bei einer einkunftsrelevanten Nutzung des übergebenen Gegenstandes (z.B. Vermietung des Grundstücks) abschreiben kann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.3 Nennkapitalrückzahlung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft

Tz. 285 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Zahlt eine ausl Kap-Ges anlässlich einer Kap-Herabsetzung Nennkap an einen inl AE zurück, führt dies – ebenso wie im Inl-Fall – beim AE grds nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag. Vielmehr sind auf AE-Ebene die AK bzw der Bw der Kap-Beteiligung entspr zu verringern (s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 100). Wegen der Definition des Nennkap bei ausl Kap-Ges s...mehr

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ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Die streitigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind den Beigeladenen persönlich zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen. Es fehlen aber noch Feststell...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / c. Behandlung beim Nacherben

Für den Nacherben stellt sich die Frage, ob (1) die von ihm nach Eintritt des Nacherbfalls zu leistenden Erstattungsansprüche bei ihm ertragsteuerliche Relevanz besitzen und (2) , falls ja, ob erst mit dem Nacherbfall oder bereits zuvor. Ertragsteuerliche Relevanz ist eo ipso zu verneinen für alle Aufwendungen, die nicht der Erzielung steuerbarer Einkünfte dienen. Weiter stel...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Rz. 35 Ebenfalls in der Praxis sehr beliebt sind – oder waren dies jedenfalls in der Vergangenheit – Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen.[66] Hierunter sind Vereinbarungen zu verstehen, in denen der Übernehmer als Gegenleistung für die Übergabe eines oder mehrerer Vermögensgegenstände zu mehr oder weniger regelmäßigen Zahlungen an den Übergeber, üblicherweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.1 Vereinfachungsregelung, wenn bisher keine Feststellung erfolgte

Tz. 105a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus Vereinfachungsgründen kann für BgA, für die bisher noch überhaupt keine Feststellung des stlichen Einlagekto erfolgte, der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto im Erstjahr aus der Summe des vorhandenen EK des BgA zu Beginn des (letzten) im Erstjahr endenden Wj, dass das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigt (hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Sonstige beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 2 Nr 2 KStG)

Tz. 204 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unter die zweite Gruppe der beschr St-Pflicht fallen die sonstigen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nicht unbeschr stpfl sind, mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen (s § 2 Nr 2 KStG). Diese St-Pflicht trifft ausschließlich jur Pers d öff Rechts (s Tz 205 f). Dass (auch) die jur Pers d öff Rechts de...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 5. Fazit

Der Gesetzgeber hat die §§ 2100 ff. BGB zu einem Zeitpunkt geschaffen, in dem es das heutige System der Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer) noch nicht gab. Eine Nachsynchronisation des Erbrechts mit dem Steuerrecht erfolgte nie. Dadurch kommt es zu ebenso zwangsläufigen wie unsystematischen Diskrepanzen zwischen der steuerlichen und der erbrechtlichen Zuweisung von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2 Betriebsstättengewinn

Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für den wichtigsten Fall der beschr KStPflicht, nämlich für die Ermittlung des inl BetrSt-Ergebnisses (dh insbes auch für die Abgrenzung des BetrSt-Ergebnisses vom Ergebnis anderer BetrSt; zum ständigen Vertreter s Tz 38a) iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG kommen global betrachtet in Anknüpfung an das (frühere) DBA-Recht grds zwei Methoden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Nießbrauch

Tz. 156 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 20 Abs 5 S 3 EStG gelten Nießbraucher und Pfandgläubiger als AE, wenn ihnen die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG zuzurechnen sind. Wegen der Zurechnung der Eink aus KapV bei Nießbrauch im Einzelnen s Schr des BMF v 23.11.1983 (BStBl I 1983, 508 Rn 55–59) und v 24.07.1998 (BStBl I 1998, 914)); weiter s § 8 Abs 1 KStG Anh Tz 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur Führung eines Einlagekto verpflichtete Körperschaften (§ 27 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 29 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat "die unbeschr stpfl Kap-Ges" die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen zum Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto, nämlich auf dem stlichen Einlagekto, auszuweisen. Durch § 27 Abs 7 KStG wird der pers Anwendungsbereich der Vorschrift auf andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen ausgedehnt, die Leis...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Zuwendung aufgrund einer letztwilligen Verfügung

Rz. 197 Erfolgt eine Zustiftung oder die Erstausstattung einer gemeinnützigen Stiftung aufgrund einer letztwilligen Verfügung, die den Erben zu einer entsprechenden Leistung an die Stiftung verpflichtet, kommt ein Sonderausgabenabzug weder beim Erblasser noch beim Erben in Betracht.[319] Bei der Einkommensteuerveranlagung des Erblassers für das Todesjahr scheidet ein Abzug a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Definition

Rz. 704 Eine Betriebsaufspaltung setzt die enge personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen voraus, von denen das eine (Betriebsunternehmen) die operativen Geschäfte führt, während das andere (Besitzunternehmen) das Eigentum an wesentlichen Teilen des durch das Betriebsunternehmen genutzten Anlagevermögens hält. Rz. 705 Die sachliche Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auf- und Abrundung

Tz. 107 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 2 KStG sind die sich im Zuge der Festsetzung ergebenden einzelnen KSt-Beträge jeweils zugunsten des Stpfl auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden. Tz. 108 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betroffen von der Rundungsregelung sind folgende Beträge: die KSt gem § 23 Abs 1 KStG; die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 2 KStG in den Fällen de...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 5. Besteuerung des Stifters

Rz. 302 Die unentgeltliche Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung – ob als Erstausstattung, Zustiftung, Spende oder sonstige Zuwendung – kann beim Zuwendenden grundsätzlich dieselben ertragsteuerlichen Rechtsfolgen auslösen wie eine Veräußerung. Dieser realisiert u.U. durch die Entnahme des Vermögensgegenstandes etwaige bestehende stille Reserven, wenn nicht das G...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Körperschaftsteuer

Rz. 637 Steuersubjekte der Körperschaftsteuer sind die in § 1 KStG aufgezählten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, insbesondere Kapitalgesellschaften. Nach der Auffangvorschrift des § 3 KStG sind aber alle Personenvereinigungen körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen nicht unmittelbar bei ihren Mitgliedern nach dem EStG oder dem KStG zu verste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Entrichtung der veranlagten Körperschaftsteuer

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ergibt sich als Ergebnis der Jahresveranlagung nach Anrechnung von KapSt und evtl weiterer St-Abzugsbeträge und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen zur KSt ein Guthaben, ist dieses sofort fällig und wird der Kö nach Bekanntgabe des St-Bescheids ausgezahlt (s § 36 Abs 4 S 2 EStG). Ergibt sich eine Abschlusszahlung, so i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9 Stichtage, zu denen bei Betrieben gewerblicher Art das steuerliche Einlagekto festzustellen ist

Tz. 104 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das stliche Einlagekto ist grds zum Schluss eines jeden Wj festzustellen (s § 27 Abs 1 S 2 und Abs 2 S 1 und S 2 KStG). Die Feststellung ist unabhängig davon vorzunehmen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder ob die jeweiligen Besteuerungsgrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschritten sind (s Tz 81, und s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / VI. Steuerrechtliche Behandlung der Surrogation

Rz. 173 Bis zur Auseinandersetzung wird die Erbengemeinschaft bei Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und bei Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG behandelt.[410] Hat die Erbengemeinschaft ein Grundstück veräußert, so ersetzt der Verkaufserlös gem. § 2041 BGB das Grundstück im Nachlassvermögen. Sow...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Einkommensteuerersparnis

Rz. 63 Im ertragsteuerlichen Bereich bietet die Familiengesellschaft den Vorteil, dass durch die Aufteilung erzielter Gewinne auf mehrere Familienmitglieder regelmäßig eine Minderung der Steuerprogression auf das Gesamteinkommen der Familie erreicht wird: Zum einen kann der einkommensteuerrechtliche Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) bzw. 20.694...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Einkünfte aus Gegenständen des (steuerlichen) Privatvermögens

Rz. 657 Die Erbengemeinschaft bzw. der Nachlass kann durch Nutzung von Nachlassvermögen Einkünfte erzielen.[1056] So können z.B. zum Nachlass gehörende Privatimmobilien sowie Kapitalvermögen nach dem Erbfall durch die Erbengemeinschaft weiterhin Ertrag bringend genutzt werden. Soweit der Erbengemeinschaft dabei Einkünfte zufließen, verwirklichen die Miterben gemeinsam den je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 260 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 8 KStG regelt die Voraussetzungen unter denen für die im Inl nicht der unbeschr KStPflicht unterliegenden (ausl) Kö und Pers-Vereinigungen die stliche Rückgewähr von Einlagen in Betracht kommt. Stliche Bedeutung hat dies für den Fall, dass Leistungen einer ausl Kö oder Pers-Vereinigung einem AE zufließen, der im Inl der unbeschr St...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Laufende Besteuerung

Rz. 311 Ausländische Familienstiftungen haben weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind daher beschränkt körperschaftsteuerpflichtig und unterliegen mit ihren inländischen Einkünften der deutschen Körperschaftsteuer, vgl. §§ 2 Nr. 1, 8 KStG i.V.m. § 49 EStG. Die Erbersatzsteuer ist auf ausländische Familienstiftungen nicht anwend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nichtabziehbare Ausgaben

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Rangverhältnis zwischen nabzb BA iSd § 4 Abs 5 EStG und vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre".mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.4 Analoge Anwendung des § 28 KStG bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 100 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das Nenn-Kap eines BgA kann durch Herabsetzung, Erhöhung oder iRv umwandlungsähnlichen Vorgängen verändert werden. Bei der Umwandlung von Rücklagen eines BgA in "Nenn-Kap"ist fraglich, ob auch § 28 Abs 1 KStG sinngemäß anzuwenden ist, der eine vorrangige Verwendung des stlichen Einlagekto für die Umwandlung in Nenn-Kap anordnet. § 28 KStG e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.4 Erstattung zu Unrecht einbehaltener Steuerabzugsbeträge

Tz. 167 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wurde ein St-Abzug einbehalten, obwohl der Gläubiger der Kap-Erträge oder Vergütungen mit den st-abzugspflichtigen Einnahmen nicht der beschr StPflicht unterliegt, ist die erhobene St nach Verw-Auff jedenfalls im Bereich der KapSt nach § 37 Abs 2 AO zu erstatten, falls nicht schon ein Fall des § 44b Abs 5 EStG vorliegt (vgl BMF v 18.01.2016...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.8 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Tz. 103 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch die Zusammenfassung von BgA zu einem einheitl BgA oder die Trennung bisher zusammen gefasster BgA haben Auswirkungen auf die Feststellung des stlichen Einlagekontos und die Ermittlung der Neurücklagen. Obwohl es sich hierbei nicht um eine Umwandlung iSd § 1 UmwG handelt, ist uE auch insoweit (zur "technischen" Abwicklung der Zusammenfa...mehr