Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das BMF wurde gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Taxonomie 5.0 (vgl. zur Definition des Begriffs HdR-E, Kap. 9, Rn. 21ff.) am 14.09.2011 machte das BMF von dieser ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor Verabschiedung des BilMoG war eine eigenständige StB im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Neben der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG (a. F.) galt die umgekehrte Maßgeblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG (a. F.). Letztere hatte zur Folge, dass steuerliche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Freiwillig einzureichende Bestandteile

Rn. 47 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Neben den Pflichtbestandteilen gemäß § 5b Abs. 1 EStG steht es dem Steuerpflichtigen offen, weitere in der Taxonomie enthaltene Berichtsbestandteile freiwillig zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Berichtsbestandteile "Anhang" (vgl. zur verpflichtenden Übermittlung des Anlagespiegels HdR-E, Kap. 9, Rn. 44), "Lagebericht" und "Eigenk...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Jahresabschluss als Grundlage für die steuerrechtliche Gewinnermittlung

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns als Bestandteil der Zahlungsbemessungsfunktion des JA ist nicht unmittelbarer, sondern mittelbarer Zweck des handelsrechtlichen JA. Aufgrund des in Deutschland geltenden Maßgeblichkeitsgrundsatzes (vgl. § 5 Abs. 1 EStG; im Übrigen HdR-E, Kap. 3) bildet der JA die Ausgangsbasis für die steuerrechtlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufbau der Taxonomie

Rn. 33 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zu übermittelnde Datensatz besteht aus zwei Modulen, deren Übermittlung für alle UN verpflichtend ist. Das Stammdaten-Modul, welches in der Taxonomie als GCD-Modul (Global Common Data/Document) bezeichnet wird, setzt sich in der Taxonomie 6.6 aus 60 verpflichtend zu übermittelnden Elementen mit Informationen über den Bericht (z. B. Berich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mussfelder

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu übermit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rechnerisch notwendige Positionen

Rn. 51 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Bilanz und GuV sind in der Taxonomie hierarchisch aufgebaut. Die Beziehungen der einzelnen Positionen zueinander werden durch rechnerische Verknüpfungen dargestellt, die den veröffentlichten Datensatzbeschreibungen zu entnehmen sind (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 14)). Die Prü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Summenmussfelder

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die hierarchisch über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zur Übermittlung dieser Positionen resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen, rechnerisch verknüpften Mussfelder (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Auffangpositionen

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein hoher Grad an Standardisierung bildet die Voraussetzung zur Durchführung von automatisierten Prüfungen. Dies führt jedoch z. T. zu erheblichen Eingriffen in das Buchungsverhalten. Diesen Umstand sollen die in der Taxonomie eingefügten Auffangpositionen, welche durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses

Rn. 56 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 265 kodifiziert für KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellte Gesellschaften die allg. Grundsätze für die Gliederung des JA, u. a. die Angabe von VJ-Werten (vgl. § 265 Abs. 2). Um der handelsrechtlichen Vorschrift zu genügen, dürfen Positionen der HB und der handelsrechtlichen GuV sowohl für das berichtete als auch für das vorangegangene WJ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Technische Grundlagen

1. XBRL als Übermittlungsstandard Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Struktur des Datensatzes

1. Aufbau der Taxonomie Rn. 33 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der zu übermittelnde Datensatz besteht aus zwei Modulen, deren Übermittlung für alle UN verpflichtend ist. Das Stammdaten-Modul, welches in der Taxonomie als GCD-Modul (Global Common Data/Document) bezeichnet wird, setzt sich in der Taxonomie 6.6 aus 60 verpflichtend zu übermittelnden Elementen mit Informationen über de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen sowie eine Erweiterung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtliche Grundlagen

1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bestandteile der Taxonomie

a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Positionseigenschaften

1. Mussfelder Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatz...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Unzulässige Positionen

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Attribut "notPermittedFor" im Referenzteil ("Reference Linkbase") der Taxonomie (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 24) erfolgt die Kennzeichnung der unzulässigen Positionen bzw. Elemente. Im JA-Modul sind Positionen, die in einer HB, nicht aber in einer StB enthalten sein dürfen, als "steuerlich unzulässig" gekennzeichnet. Diese Positionen sind...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 16 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Zahlungsbemessungsfunktion des handelsrechtlichen JA nimmt insbesondere für KapG und PersG i. S. d. § 264a eine herausragende Stellung ein, da deren Gesellschafter bzw. Aktionäre meist einen an JA-Größen – namentlich etwa am Jahresüberschuss oder Bilanzgewinn – orientierten Zahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft haben (vgl. § 174 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichneten Positionen ist von Seiten der Finanzverwaltung zusätzlich zur Übermittlung der jeweiligen Position als Mussfeld die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen- und Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Selbstinformation

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Buchführung und JA sollen dem Kaufmann (bzw. der UN-Leitung) einen Überblick über die VG und Schulden, über das EK sowie über Höhe und Zusammensetzung des erzielten Erfolgs vermitteln. Der Zwang zur Rechenschaft des Kaufmanns vor sich selbst soll verhindern, dass das UN aus mangelnder Übersicht über den Vermögensstand in eine finanzielle Krise...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinngemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Gewinngemeinschaft ist gemäß § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG ein Vertrag, durch den sich eine AG, KGaA oder SE verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z. T. mit dem Gewinn anderer UN oder einzelner Betriebe anderer UN zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen. Der verpflichtete Vertragspa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 140 AO sind Verpflichtungen, Bücher und Aufzeichnungen nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu führen, auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Gesetz i. S. d. § 140 AO ist jede Rechtsnorm, deshalb gehören dazu auch Rechts-VO (Gesetze im materiellen Sinne). Durch § 140 AO wir...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 1. Wesensmerkmale von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte bilden exemplarische Fälle der Konkurrenz zwischen (bandenmäßigem) Betrug und Steuerhinterziehung. Damit sind – vereinfacht ausgedrückt – Fallgestaltungen gemeint, in denen ein Steuerausländer kurz vor der Hauptversammlung der AG, also dem Dividendenstichtag, Aktien an eine inländische Bank verkauft. Der erwerbenden Bank fließen sodann die Divid...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 2. Behandlung durch Strafgerichte in der Vergangenheit

In der Vergangenheit haben sich die Strafgerichte mit vielen Varianten solcher Geschäftsgestaltungen befasst. In dem vom BGH im Urteil v. 28.7.2021 (BFH v. 28.7.2021 – 1 StR 519/20, BGHSt 66, 182) entschiedenen Fall hatte eine inländische Bank jeweils kurz vor oder am Hauptversammlungstag für ihren eigenen Bestand von einem Leerverkäufer außerbörslich große Stückzahlen an Ak...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / II. Ist die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer Betrug?

Die vorsätzliche Verkürzung von Kirchensteuer stellt keine Steuerhinterziehung nach § 370 AO und deren leichtfertige Verkürzung keine leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO dar. Denn die Kirchensteuer stellt keine Steuer i.S.d. § 3 AO dar, weil die AO nur für Steuern gilt, die durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt sind. Die Kirchensteuer basiert jedoch auf Landesrec...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / IV. Fazit

Die h.M. sieht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegenüber dem Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB), des Computerbetruges (§ 263a StGB) und des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) als exklusiv bzw. als die speziellere Strafnorm an (vgl. nur Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 370 AO Rz. 129; Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § ...mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 4. § 370 AO als abschließende Sonderregelung, die den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt

Wenn nun eine Gruppierung von mindestens drei Personen, die nach st. Rspr. eine Bande bildet (vgl. BGH v. 22.3.2001 – GSSt 1/00, wistra 2001, 298; BGH v. 22.8.2001 – 3 StR 287/01, wistra 2002, 21; BGH v. 22.10.2001 – 5 StR 439/01, wistra 2002, 57), beschließt, unter Ausnutzung des Verfahrens der Steueranrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG fortan die FinBeh. dadurch zu täusc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 48a EStG regelt das Verfahren zur Anmeldung und Abführung des Steuerabzugs durch den Leistungsempfänger. Es knüpft an die Anmeldung und Abführung der LSt an.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48a Verfahren

1 Allgemeines Rz. 1 § 48a EStG regelt das Verfahren zur Anmeldung und Abführung des Steuerabzugs durch den Leistungsempfänger. Es knüpft an die Anmeldung und Abführung der LSt an. 2 Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrags Rz. 2 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird.[1] Es gilt in jedem Fall das Abflus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 5 Haftung des Leistungsempfängers

Rz. 9 Ist der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (§ 48a Abs. 3 S. 1 EStG).[1] Der Leistungsempfänger haftet nicht für alle Steuerforderungen des Bauleistenden, sondern nur für den Steuerabzug, der sich aus dem jeweiligen Auftrag (der jeweiligen Bauleistung) zwischen dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2 Einbehaltung, Abführung und Anmeldung des Abzugsbetrags

Rz. 2 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung erbracht wird.[1] Es gilt in jedem Fall das Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüsse, Abschlagszahlungen, Zahlung gestundeter Beträge) erbracht wird. Wird die Gegenleistung im Wege der Verrechnung erfüllt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 4 Abrechnung des Leistungsempfängers

Rz. 8 Der Leistungsempfänger hat mit dem Leistenden schriftlich über den bei der Gegenleistung vorgenommenen Steuerabzug abzurechnen. Dabei sind folgende Angaben zwingend: der Name und die Anschrift des Leistenden, der Rechnungsbetrag bzw. die Höhe der erbrachten Gegenleistung und der Zahlungstag, die Höhe des Steuerabzugs und das FA bei dem der Abzugsbetrag angemeldet worden is...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.4 Die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen

Rz. 26 Vom Betriebsvermögen ist das Privatvermögen des Unternehmers zu unterscheiden.[1] Für die Bestimmung des Betriebsvermögens ist das Veranlassungsprinzip gem. § 4 Abs. 4 EStG maßgebend.[2] Zum Betriebsvermögen rechnen demnach all jene Wirtschaftsgüter, die betrieblich veranlasst angeschafft bzw. hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[3] Eine betriebl...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.5 Mindestumfang (§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG)

Rz. 43 Der in Rz. 34 angesprochene Mindestumfang der zu übermittelnden Daten lässt sich mittels des Filters "fiscalRequirement" aus dem GAAP-Modul extrahieren. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"= Mussfeld; Filter "legalformEU"=true), werden nur die von Einzelunternehmen grundsätzlich zwingend ...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.3 Das Betriebsvermögen

Rz. 24 Zivilrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen.[1] Anders verhält es sich im Steuerrecht. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch den Vergleich des betrieblichen Vermögens zu Beginn und am Ende eines Wirtschaftsjahres. Dieses betriebliche Vermögen wird steuerlich als Betriebsvermögen bezeichnet. Konkret definiert wird der Gewinn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 4 Den Steuerabzug bei Bauleistungen verwaltet nicht das FA des Leistungsempfängers, sondern das für den Leistenden örtlich zuständige FA.[1] Rz. 5 Hat der leistende Unternehmer seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Ist das l...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 3 Handelsrecht

Rz. 18 Handelt es sich bei einem Einzelunternehmer um einen Kaufmann, hat dieser zu Beginn seines Handelsgewerbes und dann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Abschluss zu erstellen, der Bilanz genannt wird. Neben der Bilanz ist darüber hinaus noch eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrän...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Auch ein Darlehen eines Gesellschafters an eine GmbH stellt eine sonstige Kapitalforderung dar, sodass ein endgültiger Darlehensausfall ein Verlust sein kann, der einer Veräußerung der Kapitalforderung gleichzustellen ist. Sachverhalt Streitig ist die versagte Anerkennung von Verlusten aus der Auflösung einer GmbH. Der Kläger war an einer GmbH zuletzt mit 80 % beteil...mehr

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Allgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung

Leitsatz 1. Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht. 2. Für die Monate, in denen die Familienkasse rechtzeitig geleistet hat, scheidet ein Erstattungsanspruch des Jobcenters aus (Bestätigung de...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.1 Überblick und Relevanz für Einzelunternehmen

Rz. 34 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.[1] ...mehr

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Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR

Leitsatz 1. Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführe...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.5 Die Abgrenzung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter

Rz. 31 Ist die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen im Allgemeinen schon schwierig, wird die Abgrenzung des Betriebsvermögens noch zusätzlich erschwert, wenn Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden (sog. gemischt genutzte Wirtschaftsgüter).[1] Bei den gemischt genutzten Wirtschaftsgütern ist zwischen beweglichen und unbeweglichen Wirtschafts...mehr