Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands

Rn. 710 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der doppelten Haushaltsführung ist, dass der Ort des eigenen Hausstands den Lebensmittelpunkt des ArbN bildet. Dieses Tatbestandsmerkmal ist verknüpft mit der beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung: Falls der Lebensmittelpunkt des ArbN am Ort der ersten Tätigkeitsstätte liegt, kann die dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zivilrechtliche Zinsbegriff

Rn. 261 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das RG (RGZ 168, 284, 295) hat den Zins definiert als "die vom Schuldner fortlaufend zu entrichtende Vergütung für den Gebrauch eines in Geld oder anderen vertretbaren Sachen bestehenden Kapitals, ausgedrückt in einem im Voraus bestimmten Bruchteil der geschuldeten Menge". Der BGH, der sich zunächst dieser Definition angeschlossen hatte, hat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann, Bewirtungsaufwendungen eines leitenden ArbN für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als WK, StBp 2008, 327; Krüger, WK bei gemischt veranlassten Feiern – Anmerkung zu BFH v 08.07.2015, VI R 46/14, DStR 2015, 2820; Geserich, Feste feiern mit dem FA? Zum WK-Abzug bei beruflich und/oder privat veranlassten Feiern, NWB 2016, 2500; Renner, Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Umfang der Anfechtung

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04.07.1986, BStBl II 1986, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abwehraufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den WK gehören auch Ausgaben zur Abwehr von Eingriffen in das Vermögen des StPfl (sog "Abwehraufwendungen"), wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkünfteerzielung – und nicht durch die Sicherung des Vermögensstamms (zB BFH v 11.03.2003, IX R 65/01, BFH/NV 2003, 778: Zahlungen an Zwangsverwalter bei Erwerb eines der Zwangsverwaltung un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Reisekosten

Verwaltungsanweisungen: R 9.4–R 9.8 LStR 2013 und R 9.4–R 9.8 2015; BMF v 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412 (ergänztes BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 bis 31.12.2019); BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 (Steuerliche Behandlung der Reisekosten von ArbN; ersetzt BMF 24.10.2014, BStBl I 2014, 1412). 1. Gesetzliche Grundlagen Rn. 186 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 753 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Mehraufwendungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören die Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte. a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013 Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Lebensmittelpunkt bei Verheirateten

Rn. 711 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei einem verheirateten/verpartnerten, in intakter Ehe/Partnerschaft lebenden ArbN bildet regelmäßig der Familienwohnsitz seinen Lebensmittelpunkt (BFH v 10.11.1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; BFH v 03.10.1985, VI R 168/84, BStBl II 1986, 95; BFH v 04.05.2011, VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347). Anders zu beurteilen ist der Fall, dass die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Verlorene Aufwendungen

Rn. 63 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sofort als WK abziehbar sind auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, für die der StPfl aber keine Gegenleistung erhält. Dies ist zB der Fall bei Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben, für das wegen des Konkurses des Bauunternehmers tatsächlich keine Herstellungsleistungen erbracht werden. Diese sog "verlorenen Aufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Warnke, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 01.01.2014, EStB 2013, 390; Schulenbur/Birakis/Makowsky, Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014, NWB 2013, 3943; Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reiseko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Typische Fälle

Rn. 295 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein wirtschaftlicher Zusammenhang wird typischerweise angenommen, wenn der die Schuldzinsen begründende Kredit verwendet wird zur Zahlung der AK/HK von ertragbringenden WG (zB Arbeitsmittel wie PC oder Schreibtisch, Wertpapiere, Anteile an KapGes, verpachtete oder vermietete Grundstücke), eines vom StPfl seinerseits einem Dritten gewährten Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Unterhalten"

Rn. 691 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss den eigenen Hausstand "unterhalten". Dabei ist auf die maßgebliche persönliche und finanzielle Beteiligung an der Führung eines Hausstands abzustellen (BFH v 02.09.1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; BFH v 25.03.1988, VI R 32/85, BStBl II 1988, 582; BFH v 04.11.2003, VI R 170/99, BStBl II 2004, 16). Diese Entscheidung ist au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gosch, Zum Entstehungszeitpunkt der pauschalen LSt nach § 40 EStG, BB 1990, 1110; Seifert, ZollkodexAnpG: Lohnsteuerliche Änderungen 2015, DStZ 2015, 75. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen); BMF v 17.11.2017, BStBl I 2017, 1546 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sonstige Kosten

Rn. 795 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die bislang aufgeführten Kosten werden idR den wesentlichsten Teil der iRd doppelten Haushaltsführung angefallenen notwendigen Mehraufwendungen ausmachen. Daneben können allerdings noch weitere beruflich veranlasste Aufwendungen unterschiedlicher Art anfallen. So werden an Stelle einer Familienheimfahrt die Kosten für ein Telefonat von 15 M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schuldzinsen als vorab entstandene WK

Rn. 346 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Schuldzinsen, die anfallen, bevor der StPfl tatsächlich Einkünfte erzielt, können als vorab entstandene WK (s Rn 82ff) angesetzt werden, wenn feststeht, dass der StPfl den Entschluss zur Erzielung von Einkünften mit dem fremd finanzierten Objekt endgültig gefasst hat (st Rspr, zB BFH v 29.11.1983, VIII R 96/81, BStBl II 1984, 303; BFH v 29....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlagerung des Lebensmittelpunkts an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 742 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine zunächst steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung endet ebenfalls, wenn der ArbN seinen Lebensmittelpunkt an den Ort der ersten Tätigkeitsstätte verlegt bzw den bisherigen Ersthaushalt nicht mehr "unterhält", dh sich nicht mehr persönlich oder finanziell daran beteiligt. Zu denken ist daran, dass der ledige ArbN am Ort der e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gründe für das Unterhalten eines zweiten Haushalts maßgebend

Rn. 730 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann es aus unterschiedlichsten Motiven kommen. Von steuerlicher Relevanz ist die doppelte Haushaltsführung nur, wenn das auslösende Moment ihrer Begründung in der beruflichen Sphäre des StPfl zu finden ist. Das ist der Fall, wenn der ArbN den Zweithaushalt führt, um von dort aus seinen Arbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erhaltungsaufwendungen

Rn. 62 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Auch Erhaltungsaufwendungen (zB Reparaturkosten) kommen dem Vermögen zugute. Ihre Anerkennung als WK erklärt sich daraus, dass die Erzielung der Einnahmen die Bereitstellung und Erhaltung des überlassenen (abnutzbaren) WG voraussetzt (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Schwarz, Missbrauchsbekämpfung beim Kindergeld, Der Familien-Rechts-Berater 2019, 417 Verwaltungsanweisungen: BZSt v 15.08.2019, BStBl I 2019, 846 zu III (Familienleistungsausgleich; Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch; außer Kraft, gültig bis 26.08.2020); BZSt v 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der , Dienstanw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Entfernungspauschale

Rn. 675 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine weitere Gesetzesänderung erfolgte durch das Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 20.12.2000 (BGBl I 2000, 1918): Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale kommt seitdem auch beim Abzug von Aufwendungen bei Familienheimfahrten zur Anwendung. Mit HaushaltsbegleitG 2004 v 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) wurde die Höh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweis

Rn. 296 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die bloße Behauptung des StPfl, die Kapitalanlage zur Einkünfteerzielung zu verwenden, genügt zur steuerlichen Anerkennung der Schuldzinsen als WK nicht, vielmehr müssen äußerlich erkennbare Beweisanzeichen diesen Zusammenhang eindeutig und nachvollziehbar belegen (BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mit weiteren Ausführungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung von Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; Turnbull/Fink, WK bei Rückumzug ausländischer ArbN ins Ausland, DB 1989, 1844; Bertram/Keppler, Die steuerliche Behandlung der Umzugskosten bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland oder beim Zuzug ausländischer Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabe der Rspr zum Familienhausstand

Rn. 673 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit Urteil BFH v 05.10.1994, VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 gab der BFH daraufhin seine langjährige Rspr auf, wonach nur ein Familienhausstand iS einer doppelten Haushaltsführung "aufgesplittet" werden könne, und machte die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten ArbN nicht mehr davon abhängig, dass in seinem Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgeltungswirkung

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 40 Abs 3 S 3 u 4 EStG sind bei der Veranlagung des ArbN weder der pauschal besteuerte Arbeitslohn zu erfassen noch die pauschale LSt auf die ESt bzw die Jahres-LSt anzurechnen. Nach BFH BStBl II 1988, 981 ist die LSt-Anmeldung, in der der ArbG pauschalierte LSt erfasst hat, kein Grundlagenbescheid, der, solange er Bestand hat, für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Praxisfragen zum "geringwertigen" Arbeitsmittel bei ArbN, DStR 1984, 680; Costede, Grundfragen der Absetzungsbefugnis wegen Abnutzung, StuW 1986, 263; Alt, Das Überschussvermögen im ESt-Recht, StuW 1994, 138; Krüger, Führen WK zu Überschusserzielungsvermögen?, FR 1995, 633; Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 1255; Grube, Ir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Mischfälle

Rn. 548 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Besonderheiten ergeben sich, wenn für den ArbN, bedingt durch das jeweils verwendete Verkehrsmittel, an einigen Arbeitstagen die Kostendeckelung zur Anwendung kommt, an anderen hingegen nicht, oder wenn der Weg zur Tätigkeitsstätte am selben Arbeitstag abschnittsweise mit einem der Kostendeckelung unterliegenden Verkehrsmittel zurückgelegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rn. 114 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen, die als Folge eines fahrlässigen oder vorsätzlich fehlerhaften Verhaltens entstehen, können, müssen aber nicht notwendig der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Lebensführung angehören. Es kommt jeweils im Einzelfall darauf an, ob sich das Fehlverhalten noch iRd beruflichen Zielvorstellungen bewegt oder ob eine darüber hinaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kirchensteuer

Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Ländererlasse v 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt). Rn. 45 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur pauschalen LSt wird KiSt-Zuschlag festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Inlandsumzügen

Rn. 211 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erstattungsfähig sind nach dem BUKG folgende Auslagen: Rn. 212 Stand: EL 161 – ET: 11/2022mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte

Rn. 30 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Entstehungsgeschichte des Familienleistungsausgleichs und der verfassungsrechtlichen Vorgaben s § 31 Rn 8ff (Pust).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Unterkunftskosten (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5a und Nr 5bEStG)

Schrifttum: Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts: Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen, NWB Beilage 2013 zu Nr 9, 1. Verwaltungsanweisungen: R 9.7 L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

1. Sachlicher Anwendungsbereich Rn. 5a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 EStG regelt bestimmte Rechte und Pflichten der am Familienleistungsausgleich beteiligten Personen und Stellen sowie der Kinder über 18 Jahre. Die hier beschriebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstehen sich insoweit als die gegenüber den Verfahrensvorschriften der AO spezielleren Reg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kirchensteuer

Rn. 12 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden Löhne pauschaliert besteuert, so hat der ArbG, sofern die betreffenden ArbN der KiSt unterliegen, neben der LSt auch die Kirchen-LSt zu übernehmen, – s Rn 45. Rn. 13 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit

1. Höhe des Steuersatzes Rn. 11 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Durchschnittsberechnung beim variablen Pauschsteuersatz und die aus Vereinfachungs-, aber auch aus Subventionsgründen niedrig gehaltenen festen Pauschsteuersätze führen regelmäßig zu einer auch vom Gesetzgeber bewusst zugelassenen geringeren steuerlichen Belastung, als sie beim individuellen LSt-Abzug erfolgen wür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Antrag des ArbG

Rn. 63 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Hierzu s Rn 28 und Rn 49.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verfahren

A. Die Person des Pauschalierenden Rn. 54 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG ist antragsabhängig, s Rn 28. Demgegenüber bedarf die Pauschalierung nach § 40 Abs 2 EStG nicht der Zustimmung des FA. Wenn die Voraussetzungen nach § 40 Abs 2 EStG vorliegen, kann das FA die Pauschalierung nicht ablehnen. Pauschalierender kann in beiden Fällen nur der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pauschalierungsfälle

A. Übersicht Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung des § 40 EStG erfolgt entweder mit einem variablen (§ 40 Abs 1 EStG) oder einem festen Pauschsteuersatz (§ 40 Abs 2). In allen Fällen hat sie Abgeltungswirkung (§ 40 Abs 3 EStG). Rn. 17 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die einzelnen Pauschalierungsalternativen schließen sich gegenseitig nicht aus, nur auf die Zukunftssic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Variabler Pauschsteuersatz

1. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 40 Abs 1 S 1 EStG) Rn. 18 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 40 Abs 1 EStG sieht einen variablen Pauschsteuersatz vor bei der Gewährung sonstiger Bezüge (Nr 1) und in Nacherhebungsfällen (Nr 2). Voraussetzung ist jeweils neben einem diesbezüglichen Pauschalierungsantrag, dass eine größere Anzahl von Fällen betroffen ist. Die 1 000-EUR-Grenze des § 40 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsbehelfe

ca) Umfang der Anfechtung Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der BFH hat zu Haftungsbescheiden, in denen zu mehreren Sachverhaltskomplexen LSt nachgefordert worden ist, entschieden, dass es sich um eine äußerliche Zusammenfassung einer Mehrzahl von VA handle, die getrennt voneinander beurteilt werden und die rechtlich eigene Wege gehen können (Sammelhaftungsbescheid), BFH v 04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. (Vorläufiger) Rechtsschutz

A. (Vorläufiger) Rechtsschutz gegen die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes nach § 71 Abs 1 EStG Rn. 60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes ohne Bescheid erfolgt, kann dagegen kein Einspruch mit nachfolgender Anfechtungsklage erhoben werden. Begehrt der Kindergeldberechtigte, an den die Familienkasse die Zahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 S 1 EStG regelt, welche Personen Anspruch auf das Kindergeld nach dem X. Abschnitt haben. Hinsichtlich der Kinder, für die ein Anspruch auf das steuerliche Kindergeld bestehen kann, verweist § 62 Abs 1 EStG auf § 63 EStG, der die berücksichtigungsfähigen Kinder benennt. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus § 68 Abs 1 S 1 EStG ergibt sich die Verpflichtung, desjenigen, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den für die Leistungen erheblichen Verhältnissen oder bzgl solcher Verhältnisse, über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Famili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 5b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift in ihrer ursprünglichen Form galt ab dem 01.01.1996. Wegen des Inkrafttretens der nachfolgenden Änderungen s Rn 1aff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtscharakter

1. Besteuerungsverfahren eigener Art Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben dem individuellen LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN (§ 39b EStG) steht für bestimmte Fälle ein vereinfachtes Pauschalierungsverfahren zur Verfügung. Die pauschalierte LSt ist materiell eine mehr (variabler Pauschsteuersatz) oder weniger (fester Pauschsteuersatz) von der ind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 71 Abs 1 EStG regelt die Voraussetzungen, unter denen die Familienkasse die Zahlung des Kindergeldes ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen kann. § 71 Abs 2 EStG regelt, in welchen Fällen dem Berechtigten unverzüglich die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes sowie die dafür maßgebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Folgen des eigenständigen Verfahrens

a) Steuerbescheid Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 3 S 2 EStG ist der ArbG Schuldner der pauschalen Steuer. Der ArbG haftet damit nicht nur für eine fremde Schuld (vgl § 42d EStG), sondern leistet in den Fällen der Pauschalierung auf eine eigene Steuerschuld. Daher ist der Pauschalierungsbescheid für den ArbG ein Steuer- und kein Haftungsbescheid. Haftungs- und P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anforderungen an Pauschalierungsbescheide

1. Unterscheidung gegenüber Haftungsbescheiden Rn. 70 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Pauschalierungs- und Haftungsbescheide unterscheiden sich inhaltlich insofern, als mit dem Haftungsbescheid gegenüber dem ArbG die Summe der von den einzelnen ArbN nach ihren LSt-Abzugsmerkmalen geschuldeten LSt-Abzugsbeträge geltend gemacht wird, während mit dem Pauschalierungsbescheid vom ArbG au...mehr