Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) "Eigener" Hausstand

Rn. 685 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der ArbN muss die Räumlichkeiten des Ersthaushalts aus eigenem oder abgeleiteten Recht nutzen; es muss gesichert sein, dass er die Wohnung nicht nur vorübergehend nutzen kann (BFH v 14.10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98). Ein Vorbehaltsnießbrauch an der vom ArbN genutzten Wohnung schließt einen eigenen Hausstand nicht aus, wenn gesicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der Nichtabziehbarkeit von Drittaufwand

Rn. 23 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtabziehbarkeit von Fremdaufwand lässt die Rspr für bestimmte Fälle des sog "Drittaufwands" zu. Der BFH definiert Drittaufwand als Aufwendungen eines Dritten, die durch die Einkunftserzielung des StPfl veranlasst sind (BFH v 30.01.1995, GrS 4/92, BStBl II 1995, 281). Diesen Drittaufwand kann der StPfl als WK an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der Aufteilung

Rn. 333 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ergibt sich die Aufteilung nicht bereits aus den tatsächlichen Verhältnissen, ist sie zu schätzen. Eine solche Schätzung erfolgt zB bei einem gemischt genutzten Gebäude im Verhältnis der selbst genutzten Wohnfläche/Nutzfläche zu der Fläche des vermieteten Teils (BFH v 27.10.1998, IX R 29/96, BStBl II 1999, 680 und BFH v 25.03.2003, IX R 38/0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 74 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwischen den Aufwendungen und der Erzielung von stpfl Einkünften muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen (BFH v 29.07.1986, IX R 206/84, BStBl II 1986, 747; BFH v 11.02.2014, IX R 22/13, BFH/NV 2014, 1195). Maßgebliches Kriterium für einen wirtschaftlichen Zusammenhang ist die wertende Betrachtung des die Aufwendung auslösenden Momen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten beim Kontokorrentkonto

Rn. 342 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erfolgt die Finanzierung über ein Kontokorrentkonto, von dem sowohl Zahlungen in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung als auch Ausgaben für private Zwecke getätigt werden (sog gemischtes Kontokorrentkonto), können – bei Vorliegen einer Kontokorrentverbindlichkeit – die entstehenden Schuldzinsen insoweit als WK angesetzt werden, als sie a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 810 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Übernachtungskosten anlässlich einer beruflich veranlassten Reise stellen WK dar und sind abzugsfähig. Mit der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber auch die beruflich veranlassten (hierzu s BMF v 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Tz 116) Kosten für eine auswärtige Übernachtung, dh außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzung auf eine Hin- und Rückfahrt je Arbeitstag

Rn. 521 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale ist für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal anzusetzen (BFH v 12.02.2020, VI R 42/17, BStBl II 2020, 473), dh, der Gesetzgeber fingiert, dass Zwischenheimfahrten privat veranlasst sind (vgl für Fälle, in denen nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Rn. 697 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der persönlichen Beteiligung ist weiteres Kriterium für das Unterhalten eines eigenen Hausstands am Ort des Lebensmittelpunkts, dass sich der StPfl auch finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Nachdem der BFH die finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die steuerlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Hausstand "außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte"

Rn. 715 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG, wonach der ArbN "außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand" unterhalten und am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen muss, setzt letztlich voraus, dass der Ort des eigenen Hausstands und der Ort der ersten Tätigkeitsstätte auseinanderfallen müssen (BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, Berufsausbildungskosten und Fortbildungskosten, StuW 2002, 97; Marx, Die steuerliche Qualifikation von Bildungsaufwendungen – Studium und Umschulung mit erwerbsbezogenem Veranlassungszusammenhang?, BB 2003, 2267; Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Morsch/Becker, Überlegungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) WK der Personenmehrheit

Rn. 130 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die Personenmehrheit selbst (in der gesamthänderischen Verbundenheit der Beteiligten) die Merkmale des Besteuerungstatbestands erfüllt, müssen die Voraussetzungen für den WK-Abzug bei der Personenmehrheit – und nicht beim einzelnen Beteiligten – gegeben sein. Rn. 131 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von WK auf der Ebene der Personenmehrheit ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und Abgrenzung zwischen Auswärtstätigkeit und Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis VZ 2013

Rn. 187 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das einkommensteuerliche Reisekostenrecht ist in der Vergangenheit sehr stark durch die LStR (R 9.4–9.8 LStR 2013 und R 9.4–9.8 LStR 2015, früher: R 37ff LStR 2005) geprägt worden. Die Rspr hatte deren Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen im Großen und Ganzen übernommen. Verwaltung und Rspr haben sich dabei bemüht, durch eine positive Begri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absicht von steuerfreien Vermögensvorteilen

Rn. 284 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Abzug von Schuldzinsen als WK ist ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen nicht durch die Einkünfteerzielung, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst sind (st Rspr, zB BFH v 08.12.1992, IX R 68/89, BStBl II 93, 434). Gerade bei mit Kredit angeschafften WG (wie zB Grundstücken und Wertpapieren) hofft der StPfl häufig (auch) au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Steuerbescheid

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach§ 40 Abs 3 S 2 EStG ist der ArbG Schuldner der pauschalen Steuer. Der ArbG haftet damit nicht nur für eine fremde Schuld (vgl § 42d EStG), sondern leistet in den Fällen der Pauschalierung auf eine eigene Steuerschuld. Daher ist der Pauschalierungsbescheid für den ArbG ein Steuer- und kein Haftungsbescheid. Haftungs- und Pauschalierungsbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kosten durch Unfall auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 560 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach hier vertretener Ansicht werden auch Unfallkosten – sofern es sich um "Mobilitätskosten" handelt – durch die Entfernungspauschale abgegolten (s Rn 530 ). Da die Verwaltung (BMF v 31.10.2013, BStBl I 2013, 1376 Tz 4) solche Kosten jedoch als außergewöhnlich und nicht pauschalierungsfähig ansieht, lässt sie sie dem Grunde nach neben der E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abgekürzter Vertragsweg

Rn. 27 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von einem sog "abgekürzten Vertragsweg" spricht man, wenn der Dritte im eigenen Namen für den StPfl einen Vertrag abschließt und auch selbst auf die geschuldete Zahlung leistet (BFH v 23.08.1999, GrS 2/97, BStBl II 1999, 782). Wie bei der Abkürzung des Zahlungswegs bezwecken die Beteiligten mit diesem Vertrag und der Leistung hierauf eine Zuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahme: konkrete Zuordnung

Rn. 337 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine Aufteilung der Schuldzinsen kann vermieden werden, wenn der StPfl das Darlehen mit steuerlicher Wirkung gezielt einem einer bestimmten Einkunftsart dienenden WG (zB dem zu vermietenden Gebäudeteil) zuordnet (BFH v 16.04.2002, IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154). Eine solche Zuordnung erfordert, dass der StPfl die Darlehensmittel tatsächlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhaltliche Bestimmtheit

Rn. 77 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben der hinreichenden Trennung von Haftungs- und Pauschalierungsschuld werden an die inhaltliche Bestimmtheit von Haftungsbescheiden weitere Anforderungen an die Aufgliederung nach Besteuerungsabschnitten und nach den auf die einzelnen ArbN entfallenden Steuerschulden für erforderlich gehalten. Hinsichtlich der Trennung nach ArbN dürften die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Heute: Abgrenzung nach dem Anlass der Feier sowie weiteren Kriterien

Rn. 231 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach neuerer Rspr richtet sich die Frage, ob Aufwendungen, die ein StPfl für die Ausrichtung einer Feier trägt, beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie nach dem Anlass der Feier (BFH v 11.01.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317). Dieser ist demnach zwar ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unfreiwillige Werbungskosten

Rn. 78 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Veranlassungszusammenhang zwischen Aufwendungen und der Erwerbssphäre kann auch dann vorliegen, wenn sich der StPfl nicht willentlich für die Wertabgabe entscheidet, sondern diese ihm ohne oder gegen seinen Willen aufgezwungen wird zB durch Veranlassung eines außen stehenden Dritten (BFH v 25.10.1989, X R 69/88, BFH/NV 1990, 553; BFH v 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gesonderte und einheitliche Feststellung

Rn. 126 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Werden die Überschusseinkünfte von einer Personenmehrheit (zB GbR, §§ 705ff BGB, Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741ff BGB, oder Erbengemeinschaft, §§ 2032ff BGB) erzielt, so sind sie gemäß §§ 179, 180 Abs 2 Nr 2 Buchst a AO gesondert und einheitlich festzustellen. Die Personenmehrheit ist dabei insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie zwar nicht s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zuweisung zu einem bestimmten Zweck

Rn. 290 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der erstmaligen Verwendung der Darlehensvaluta wird die Darlehensverbindlichkeit einem bestimmten Zweck zugewiesen. Dieser Zweck besteht, sofern das Darlehen nicht vorher abgelöst wird, so lange fort, bis die Tätigkeit oder das Rechtsverhältnis iSd angesprochenen Einkunftsart endet (BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, WK wegen doppelter Haushaltsführung und allgemeiner WK-Begriff, StuW 1983, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Ihlas, Der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung – Entstehung und Konsequenzen eines Systembruchs, FR 1989, 321; Kanzler, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung wieder zeitlich unbegrenzt abziehba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Heutige Rspr: Berufliche Veranlassung, wenn die Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Beschäftigungsort) aus beruflichem Anlass unterhalten wird

Rn. 733 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine grundlegende Neuausrichtung seiner Rspr hat der BFH mit zwei Entscheidungen vom 05.03.2009 (BFH VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012 und BFH VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016) vorgenommen. Der BFH stellt seitdem allein darauf ab, dass aus beruflichen Gründen neben dem Familienhausstand eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort (seit VZ 2014 O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schuldzinsen nur anteilig

Rn. 330 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nicht immer dient ein Kredit einheitlich nur der Finanzierung eines konkreten Objekts zur Erzielung von Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart. Ein Darlehen kann der Anschaffung eines WG zu unterschiedlichen Nutzungen dienen (zB dem Erwerb eines Gebäudes zur Erzielung von Vermietungseinkünften und zur Selbstnutzung, BFH v 25.03.2003, IX R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Objektive Beweislast

Rn. 146 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen von abzugsfähigen WK wie für alle steuermindernden Tatsachen beim StPfl liegt (BFH v 26.03.2009, VI R 15/07, BStBl II 2009, 598), gehen nach Ausnutzung aller vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten verbleibende Zweifel zu seinen Lasten. Rn. 147 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Wegfall des wirtschaftlichen Zusammenhangs

Rn. 300 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Fällt der wirtschaftliche Zusammenhang des Kredits mit der Einkünfteerzielung weg, ist ein weiterer WK-Abzug der Schuldzinsen idR ausgeschlossen (Ausnahme: vergeblich aufgewendete Schuldzinsen, s Rn 350 ff, und verbleibender Schuldenüberhang, s Rn 360, 361). Rn. 301 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Wegfall kann entweder darin begründet sein, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neues Objekt unter Fortführung des Darlehens

Rn. 312 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum anderen ist eine Umwidmung nach st BFH-Rspr (zB BFH v 24.04.1997, VIII R 53/95, BStBl II 1997, 682 mwN) auch möglich, wenn der StPfl den Erlös aus der Veräußerung eines kreditfinanzierten zur Einkünfteerzielung verwendeten WG nicht zur Darlehensrückzahlung, sondern zum Erwerb eines anderen Objekts verwendet, das er ebenfalls zur Einkünf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Frühere Rspr des BFH: Berufliche Veranlassung nur, wenn die Begründung des zweiten Haushalts aus beruflichem Anlass erfolgte

Rn. 731 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der früheren Rspr des BFH lag eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn die Errichtung eines zweiten Haushalts beruflich motiviert war (zB BFH v 14.02.1975, VI R 125/74, BStBl II 1975, 607; BFH v 10.11.1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; BFH v 02.12.1981, VI R 167/79, BStBl II 1982, 297), beispielsweise ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang

Rn. 88 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang soll nach der Rspr nur dann angenommen werden können, wenn sich der endgültige Entschluss zur Einkünfteerzielung anhand objektiver Umstände belegen lässt (BFH v 04.06.1991, IX R 30/89, BStBl II 1991, 761; BFH v 19.09.2012, VI R 78/10, BStBl II 2013, 284; BFH v 11.12.2012, IX R 14/12, BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 99 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nachträgliche WK sind Ausgaben, die zwar erst nach Aufgabe der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, die jedoch durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit wirtschaftlich veranlasst sind (BFH v 07.11.1995, IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH v 31.03.1998, IX R 26/96, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Lebensmittelpunkt bei Ledigen

Rn. 712 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei ledigen StPfl bildet die Frage nach dem Ort des Mittelpunkts der Lebensinteressen einen Schwerpunkt bei der Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung. Vorzunehmen ist eine Abwägung und Bewertung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BFH v 27.05.2009, VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einzelfälle aus der Rspr

Rn. 237 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen als WK wurde von der Rspr beispielsweise bejaht für: Bewirtungsaufwendungen eines Offiziers aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte (Kommandoübergabe) und der Verabschiedung in den Ruhestand (BFH v 11.01.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317), Bewirtungsaufwendungen eines angestellten Geschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 281 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und (jedenfalls regelmäßig) subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (zB BFH v 01.07.2003, VIII R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Persönliche Beteiligung am Haushalt

Rn. 692 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine maßgebliche persönliche Beteiligung setzt voraus, dass der StPfl in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch das Leben in der Wohnung umfassenden Einfluss ausübt; er darf sich nicht allein darauf beschränken, lediglich die materiellen Grundlagen des durch den Ehegatten allein betriebenen Haushalts zu verb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Auslegungskriterien

Rn. 71 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Welche Art von Bescheid vorliegt, richtet sich nach Ansicht des BFH in erster Linie nach dem Tenor (Ausspruch, Verfügungs- oder Entscheidungssatz) des Bescheides (BFH v 28.01.1983, BStBl II 1983, 472 und BFH v 01.09.2021, BFH/NV 2022, 321), wird sodann aber auch nach seiner Überschrift und seiner Begründung ausgelegt (BFH v 15.03.1985, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Spychalski, Der Entwurf des Forschungszulagengesetzes – Einblick in die Rechtsmethodik und standortpolitische Einordnung, DStR 2019, 2043; Haas/Roth/Nonnenmacher, Steuerliche Forschungszulage ab 2020: Auf in die Praxis, BB 2020, 791; Hey, Verlustrücktrag und Pandemie: Systematische Einordnung und weiterer Handlungsbedarf, DStR 2020, 2041; Wagner/Weber, Steuerrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsfolgen

Rn. 72 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Kann im Wege der Auslegung nicht festgestellt werden, ob ein Haftungs- oder ein Pauschalierungsbescheid vorliegt bzw sind Haftungs- und Pauschalierungsschuld untrennbar verbunden, so ist der Bescheid unwirksam, dh auf einen Rechtsbehelf hin aufzuheben; aA Klein, § 119 AO Rz 5 mit Hinweis auf BFH BFH/NV 1987, 19; 2010, 1606. Dagegen scheint d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Solidaritätszuschlag

Rn. 14 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird die LSt pauschaliert, so ist auch der SolZ zu erheben. Der SolZ beträgt in den Fällen der LSt- Pauschalierung generell 5,5 % der pauschalen LSt. Die Freigrenzen für die Ermittlung des SolZ im laufenden LSt-Abzugsverfahren (vgl § 3 Abs 4 SolZG) bzw im Rahmen der ESt-Veranlagung (vgl § 3 Abs 3 SolZG) gelten nicht bei der Ermittlung des So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Herbeiführen der Pauschalierungswirkung

Rn. 55 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung unterscheidet sich vom LSt-Regelabzug dadurch, dass von einem dem ArbN zugeflossenen Arbeitslohn LSt nicht nach den Merkmalen seiner individuellen LSt-Abzugsmerkmalen, sondern mit einem festen oder einem Durchschnittssteuersatz erhoben wird und dass der einbehaltene Betrag nicht auf die Jahres-LSt bzw auf die veranlagte ESt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Heilung im Einspruchsverfahren

Rn. 75 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ist unklar, ob ein Bescheid eine Haftungs- oder Pauschalierungsschuld beinhaltet, kann dies in der Einspruchsentscheidung "geheilt" werden. Das ist aber nicht der Fall bei bloßer Zurückweisung des Einspruchs und Erläuterung in den Gründen, was seitens des FA gewollt war, da hierdurch keine inhaltliche Änderung erfolgt, BFH BFH/NV 1985, 85. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterscheidung gegenüber Haftungsbescheiden

Rn. 70 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Pauschalierungs- und Haftungsbescheide unterscheiden sich inhaltlich insofern, als mit dem Haftungsbescheid gegenüber dem ArbG die Summe der von den einzelnen ArbN nach ihren LSt-Abzugsmerkmalen geschuldeten LSt-Abzugsbeträge geltend gemacht wird, während mit dem Pauschalierungsbescheid vom ArbG auf den Arbeitslohn der betroffenen ArbN ein Dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 01.01.2014, FR 2013, 1017; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts: Darstellung der neuen gesetzlichen Regelungen, NWB Beilage 2013 zu Nr 9, 1. Verwaltungsanweisungen: R 9.7 LStR 2015; BM...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Vereinheitlichung der gemeinnützigen Zwecke und der Spendenbegünstigung durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements seit Veranlagungszeitraum 2007

Tz. 26 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements" vom 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332) wurde der Katalog der begünstigten Zwecke überarbeitet (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1–25 AO, Anhang 1b). Dieser, vom Prinzip her abschließende Katalog wurde aber durch eine Öffnungsklausel (s. § 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO, Anhang 1b) ergänzt, vgl....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zeugen Jehovas

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zeugen Jehovas (selber nennen sie sich "Jehovas Zeugen") sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Gegründet wurden die Zeugen Jehovas in den USA. Nachdem sie sich zunächst als "Ernste Bibelforscher" bezeichneten, erfolgte 1931 ihre Umbenennung in "Jehovas Zeu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Rückzahlung von Kapitalanteilen und Sacheinlagen

Tz. 70 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) geht davon aus, dass die Mitglieder an der Auflösung der stillen Reserven nicht teilhaben dürfen, wenn sie ausscheiden oder eine Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft stattfindet. Angesprochen werden mit dieser gesetzlichen Vorschrift nur Kapitalgesellschaften, aber keine Verbände und Vereine. Sie dürfen ...mehr