Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mf) Verlustzuweisungsgesellschaften

Rn. 89 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zum Thema "Verlustzuweisungsgesellschaften" s Rn 123 und s Erläut zu § 15b (Handzik).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung zusätzlicher Abzugsbeträge

ca) Vorbemerkung Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfteerzielungsabsicht

a) Allgemein, Abgrenzung zu § 12 EStG Rn. 68 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 1 S 1 EStG verlangt, dass der StPfl die dort genannten Einkünfte "erzielt". Der GrS BFH BStBl II 1984, 751/66 meint, mit diesem Merkmal sollen einkommensteuerlich relevante von anderen Tätigkeiten abgegrenzt werden. Kennzeichnend für die 7 Einkunftsarten sei, dass die ihnen zu Grunde liegenden Tät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liebhaberei

a) Definition Rn. 92 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Liebhabereitatbestände sind Tatbestände, die zwar den sonstigen Merkmalen der jeweiligen Einkunftsart entsprechen, bei denen aber die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. Liebhaberei kann also bei allen sieben Einkunftsarten vorkommen (umgekehrt muss bei allen sieben Einkunftsarten Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen, BFH IX R 50/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hak) Vermietung einer Eigentumswohnung an die eigene Tochter

Rn. 118 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Frage der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Eigentumswohnung an die eigene Tochter s FG Sa EFG 1995, 837 rkr.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Merkt, Die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im ESt-Recht, DStR 2013, 2312.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnliche Belastungen

1. Überblick Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ham) Immobilienfonds

Rn. 120 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 S Rn 123 "Immobilienfonds".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Kapitalvermögen

hba) Vor Einführung der AbgSt (bis einschließlich VZ 2008) Rn. 122 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch bei Einkünften aus KapVerm kann die Einkunftserzielungsabsicht fehlen (BFH BStBl II 1982, 463; FG Münster v 05.09.2019, 8 K 2950/16 E, Rev, Az des BFH VIII R 36/19, DStRE 2020, 131). Eine Überschusserzielungsabsicht liegt hier aber bereits vor, wenn eine Wahrscheinlichkeitsprogn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Einkunftsarten

1. Überblick Rn. 48 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 1 EStG unterscheidet sieben Einkunftsarten, die auf der Unterscheidung zwischen Einkünften aus erwerbswirtschaftlicher Betätigung und aus erwerbswirtschaftlich genutztem Vermögen beruhen. Die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkunftsarten wird in den §§ 13ff EStG näher erläutert. Die Einkunftsarten bezeichnen jede für sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Verlagerung des Einkünfteerzielungstatbestandes

a) Allgemeines Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 An die Kriterien der persönlichen Zurechnung knüpfen die Überlegungen an, die durch Verlagerung von Einkünften oder Übertragung von Einkunftsquellen Steuerersparnisse innerhalb eines Familienverbandes herbeiführen wollen. Einkünfte verlagert oder Einkunftsquellen überträgt nur der, dem es gelingt, den Einkünfteerzielungstatbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rose, Abschnittsbesteuerung und Beurteilungszeitraum, DB 1994, 851; Schmidt/Renger, Die Folgewirkungen der BVerfG-Beschlüsse v 07.07.2010 für die Besteuerung von Wertzuwächsen, DStR 2011, 693; Momen, Rückwirkung von Steuergesetzen, BB 2011, 2781; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender Steuergesetze, DStR 2012, 1725; Desens, Echter Vertrauenssch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Einkünfte des StPfl

1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Zusammenrechnung der Einkünfte, Verlustausgleich

1. Übersicht über die 4 Stufen Rn. 145 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die vom StPfl erwirtschafteten Bezüge werden in 4 Stufen zur Summe der Einkünfte zusammengefasst:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Einzelfragen bei den Gewinneinkünften

ga) Anlaufverluste Rn. 101 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Anlaufverluste haben die Rspr wiederholt beschäftigt, wenn zwischen einem Gewerbebetrieb und einkommensteuerlich unbeachtlicher Tätigkeit abzugrenzen war. Entwicklungsübersicht über die Rspr: Der GrS (BFH BStBl II 1984, 751) geht davon aus, dass längere Verlustjahre für sich allein noch nicht den Schluss zulassen, dass die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erzielte Einkünfte

Schrifttum (ab 2000): Stein, Zur Einkunftserzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung vor Selbstnutzung, DStZ 2000, 626; Horlemann, Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 und des StBereinG 1999 auf fremdfinanzierte Renten?, FR 2000, 1314; Lüdicke/Pannen, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerrisiko bei gewerblichen Fondsgesellschaften, DStR 2000, 2109; Honisch, Zu den In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Vermietung und Verpachtung

haa) Der Betrachtungszeitraum Rn. 105 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der BFH hält in st Rspr (zB BFH BStBl II 1995, 116; 1997, 650; 2000, 67; 2003, 580; 2003, 695; 2009, 776; 2010, 124; ferner s Rn 92) auch bei VuV Liebhaberei für möglich. Ob Liebhaberei oder Überschusserzielungsabsicht vorliegt, entscheidet sich danach, ob bei Gebäuden innerhalb eines Prognosezeitraums (= "Zeitr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzungsprobleme

a) Abgrenzung gewerbliche Einkünfte zu anderen Einkünften Rn. 65 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie betreffen vornehmlich die Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte von den Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Bei unbeschränkt stpfl Körperschaften, die buchführungspflichtig sind, stellt sich das Problem nicht: § 8 Abs 2 KStG ordnet an, dass alle Einkünfte gewerblicher Art sind. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haj) Hotelappartements

Rn. 117 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beim Kauf von Hotelappartements im Steuersparmodell fehlt die Überschusserzielungsabsicht (FG Münster EFG 1995, 1025 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einkünfte

1. Begriff Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff der Einkünfte ist kein spezifisch steuerrechtlicher Begriff. Er findet sich auch in anderen Gesetzen, zB im BGB (§§ 1088 Abs 1, 1374 Abs 2, 1420, 1442, 1462, 1464, 1478 Abs 2 Nr 2, 1605 Abs 1 BGB). Das EStG prägt ihn jedoch spezifisch steuerlich: Zu den Einkünften iSd EStG gehören nur Nettovermögenszuflüsse (s Rn 16a) a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Bildung von Einkunftsarten-Gruppen

1. Standort und Normzweck Rn. 154 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 2 EStG bestimmt die Einkünfteermittlung und gehört damit (wie § 9b EStG) zu einer den §§ 4ff EStG gedanklich vorgelagerten Gruppe von Normen, die den "Allgemeinen Teil" der Einkünfteermittlung bilden. Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 2 EStG stellt zwei Gruppen von Einkunftsarten einander gegenüber (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerbemessungsgrundlage und Grundfreibetrag

Schrifttum: Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / me) Einbringung

Rn. 88 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird ein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co KG eingebracht, ist bei der Prüfung, ob das Unternehmen der GmbH & Co KG Gewinnerzielungsabsicht aufweist, auch die Verlustphase des Einzelunternehmens einzubeziehen (BFH BFH/NV 2003, 1298).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Tatsächliche Besteuerung der Einkünfte

a) Allgemeines Rn. 47 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 3 Abs 1 GG verlangt, dass die StPfl durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205). Die Gleichheit der Besteuerung setzt sich somit nach BVerfG BStBl II 1991, 654 (ebenso BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205) aus zwei Komponenten zusammen: Gleichheit der normati...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das StVereinfG 2011 im Überblick, DStR 2011, 1877.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Personengesellschaften

ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Funktion

a) Ausscheiden nicht einkommensrelevanter Vermögenszugänge aa) Abschichtungsfunktion des Einkünftekatalogs Rn. 53 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkünftekatalog soll abgrenzen zwischen: Rn. 53a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkünftekatalog ist abschließend. Trotz der Bezeichnung der siebten Einkunfts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kirchliche Zwecke

Rn. 73 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Rn. 74–80 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verfassungsrecht

Rn. 97 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BVerfG (INF 1987, 70) hält das Rechtinstitut der Liebhaberei für verfassungsgemäß.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Steuerkonkurrenz als Abschichtungskriterium

Rn. 55 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beim Abschichten steuerlich relevanter von nicht relevanten Bezügen ist auch die Steuerkonkurrenz ein wichtiges Kriterium. Vorgänge, die bereits durch andere Steuern erfasst werden, sollen nicht noch zusätzlich der ESt unterliegen (zB Schenkungen/Erwerbe von Todes wegen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausscheiden nicht einkommensrelevanter Vermögenszugänge

aa) Abschichtungsfunktion des Einkünftekatalogs Rn. 53 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkünftekatalog soll abgrenzen zwischen: Rn. 53a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkünftekatalog ist abschließend. Trotz der Bezeichnung der siebten Einkunftsart als "sonstige Einkünfte" (§ 2 Abs 1 Nr 7 EStG) bildet ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Rechtsvergleich

fa) Österreich Rn. 99 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Österreich versucht in einer Liebhaberei-Verordnung (LVO 1993 idF v 14.01.1999, BGBl II Nr 15/1999), die Liebhaberei-Tatbestände zu objektivieren. Die Auslegung der Liebhaberei-VO aus Sicht der FinVerw findet sich in den Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012) BMF v 21.11.2013, BMF-010219/0429-VI/4/2013. Mit Hilfe von Rechtsverm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgrenzung bestimmter Vermögenszuwachsarten

Rn. 24 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nicht jeder (Rein-)Vermögenszuwachs soll erfasst werden, nicht jede Steigerung der Leistungsfähigkeit soll erfasst werden. Das wichtigste Ziel besteht daher darin, den einkommensrelevanten von dem nichteinkommensrelevanten Vermögenszuwachs zu trennen. Dazu sind insbesondere zwei Theorien wichtig: ba) Die Reinvermögenszugangstheorie Rn. 25 Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Einzelfragen bei den Überschusseinkünften

ha) Vermietung und Verpachtung haa) Der Betrachtungszeitraum Rn. 105 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der BFH hält in st Rspr (zB BFH BStBl II 1995, 116; 1997, 650; 2000, 67; 2003, 580; 2003, 695; 2009, 776; 2010, 124; ferner s Rn 92) auch bei VuV Liebhaberei für möglich. Ob Liebhaberei oder Überschusserzielungsabsicht vorliegt, entscheidet sich danach, ob bei Gebäuden innerhalb ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 21 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Regelung, die für Zuwendungen an Stiftungen in § 10b Abs 1 S 3 EStG (in der v 26.07.2000 bis zum 31.12 2006 geltenden Fassung) einen höheren Sonderausgaben-Abzug vorsah als für Zuwendungen an Vereine oder KapGes, ist ua deshalb mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, weil der laufende Finanzbedarf einer Stiftung strukturell höher ist als bei gemei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftungsbescheid, Ermessensausübung

Rn. 331 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Erlass eines Haftungsbescheids gegen den Haftungsschuldner nach § 10b Abs 4 S 2 EStG erfolgt in der Regel wegen des Sachzusammenhangs durch das für die Besteuerung des Zuwendungsempfängers örtlich zuständigen BetriebsstättenFA (AEAO zu § 24 Nr 1 S 1, 2 AO). Ist der Zuwendungsempfänger im Ausland ansässig und wird im Inland nicht steuerl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Karrenbrock, Wider die Aushöhlung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch die Mindestbesteuerung, DB 2004, 559; Nolte, Geänderte Verlustverrechnungsmodalitäten im Ertragsteuerrecht, NWB F 3, 12 907; Intemann/Nacke, Verlustverrechnung nach den Steueränderungen für 2003/04, DStR 2004, 1149; Lindauer, BB-Forum: Anmerkungen zur Mindestbesteuerung 2004, BB 2004, 2720; Korezkij, Verfass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Dualismus der Einkunftsarten

Rn. 156 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Dieser Dualismus folgt nicht schon unmittelbar aus der Gegenüberstellung der Begriffe "Gewinn" und "Überschuss der Einnahmen über die WK". Er lässt sich auch nicht ohne weiteres aus den Vorschriften ablesen, auf die § 2 Abs 2 EStG verweist. Er tritt jedoch in der näheren Ausformulierung der Einkunftsarten durch die §§ 13ff EStG und in der p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das objektive Nettoprinzip

Rn. 16a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Vorgang, der dem StPfl Einkommen verschafft, kann positiv oder negativ auf sein Vermögen wirken. Nur eine Gesamtbetrachtung aller aus demselben Vorgang herrührenden Vor- und Nachteile erklärt aber, ob tatsächlich die Leistungsfähigkeit gesteigert ist. Nur Nettozuflüsse können dies bewirken. Das Einkommen kann daher nur als Ergebnis eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). Sie gehören vie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Markteinkommenstheorie

Rn. 29 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In den letzten Jahrzehnten hat es zahlreiche Versuche gegeben, einen neuen einheitlichen steuerlichen Einkommensbegriff zu entwickeln (s Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 37, Stand 13.03.2019). Zu nennen ist insbesondere die sog Markteinkommenstheorie, entwickelt von Ruppe (Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Reinvermögenszugangstheorie

Rn. 25 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Georg von Schanz entwickelt (FinArch 13, 1; FinArch 39, 107). Sie definiert das Einkommen als Reinvermögenszuwachs während eines bestimmten Zeitraums. Sie umfasst grds jeden Vermögenszugang und schränkt diesen nur aufgrund Steuerkonkurrenz ein. Folgerichtig zählen Erwerbe von Todes wegen oder Schenkung unter Lebenden zum Einkom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Forderungsabtretungen

Rn. 141 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grundsätzlich bleibt die Forderungsabtretung ohne Auswirkung auf den Zu- oder Abfluss. Ein Zufluss ist auch dann gegeben, wenn der Schuldner an den Zessionar für Rechnung des Zedenten leistet (BFH III R 32/92, BStBl II 1994, 179). Zu weiteren Einzelheiten zum Zufluss s § 11 Rn 412ff (Pust)). Beispiel: Entgeltliche Veräußerung von Mietzinsans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ah) Schutz der Privatsphäre

Rn. 60 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Unter dem Gesichtspunkt "Schutz der Privatsphäre gegen staatliche Einflussnahmen" wird die Entscheidung des Gesetzgebers gerechtfertigt, Veräußerungsgewinne im PV außerhalb der Fristen des § 23 EStG nicht zu besteuern. Dieser Gesichtspunkt ist auch für die Steuerfreiheit der Wertschöpfung durch Eigenleistung maßgeblich. Nichts anderes kann m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verfassungsrecht

Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebot der Folgerichtigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verluste des Erblassers

Rn. 302 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht (mehr) bei seiner eigenen ESt-Veranlagung geltend machen (BFH GrS 2/04, BStBl II 2008, 608 mit Anmerkung Kanzler, FR 2008, 465; Paus, FR 2008, 452; Weber-Grellet in Schmidt, § 2 EStG Rz 58, 40. Aufl 2021; s § 10d Rn 18ff (Gassen/Schwarz)). Diese Kehrtwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 An die Kriterien der persönlichen Zurechnung knüpfen die Überlegungen an, die durch Verlagerung von Einkünften oder Übertragung von Einkunftsquellen Steuerersparnisse innerhalb eines Familienverbandes herbeiführen wollen. Einkünfte verlagert oder Einkunftsquellen überträgt nur der, dem es gelingt, den Einkünfteerzielungstatbestand auf den E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuflussprinzip

Rn. 190 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 So wie als Einnahmen im Zweifel nur tatsächliche Vermögenszuflüsse gewertet werden können, so ist auch der Begriff der WK idR auf tatsächliche Vermögensabflüsse begrenzt (Ausnahme: WK-Pauschbeträge, § 9a EStG). Zurückgezahlte WK sind Einkünfte aus der Einkunftsart, bei der die WK vorher abgezogen worden waren (BFH BStBl II 1993, 748; 1994, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gewerbliche Einkünfte zu anderen Einkünften

Rn. 65 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie betreffen vornehmlich die Abgrenzung der gewerblichen Einkünfte von den Einkünften aus anderen Einkunftsarten. Bei unbeschränkt stpfl Körperschaften, die buchführungspflichtig sind, stellt sich das Problem nicht: § 8 Abs 2 KStG ordnet an, dass alle Einkünfte gewerblicher Art sind. Im Übrigen gilt: Der BFH neigt in seiner Rspr bisweilen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Abschichtungsfunktion des Einkünftekatalogs

Rn. 53 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkünftekatalog soll abgrenzen zwischen: Rn. 53a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkünftekatalog ist abschließend. Trotz der Bezeichnung der siebten Einkunftsart als "sonstige Einkünfte" (§ 2 Abs 1 Nr 7 EStG) bildet sie keinen (allgemeinen) Auffangtatbestand. Zur...mehr