Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes?

Rn. 59 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH BStBl II 1994, 536 hat mE zu Recht entschieden, dass auch immer dann, wenn das FA in einem Haftungsbescheid vom ArbG LSt wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nachfordert, es die Höhe der LSt grundsätzlich individuell zu ermitteln hat (nach § 38a EStG). Es darf die LSt-Höhe nur dann mit einem durchschnittlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen zu Gunsten Dritter

Rn. 131 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Aufwendungen zu Gunsten dritter Personen, zB Zahlung von Krankheitskosten, ist zu berücksichtigen, ob die betreffende Person nicht selbst in der Lage gewesen wäre, die Aufwendungen aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen zu bestreiten. Der Gedanke kehrt für Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 EStG wieder. Er gilt auch für Anwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfragen

Rn. 64 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wendet der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Schlosses HK auf, kommen nur AfA bei den Einkünften aus VuV, also kein Abzug als ag Belastung, in Betracht, so: FG RP EFG 1978, 326 rkr. Dies gilt auch für Herstellungsaufwand, der bei der Schaffung einer behindertengerechten Wohnung entsteht. Hier sind Umbaumaßnahmen ebenso wie spezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Legaldefinition der "strukturierten Gestaltung"

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 40) setzt § 4k Abs 6 S 3 EStG den Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst c ATAD iVm Art 2 Abs 11 ATAD um und definiert den Begriff der strukturierten Gestaltung für Zwecke des § 4k EStG. Eine strukturierte Gestaltung iSd § 4k Abs 6 S 1 EStG liegt dann vor, sofern Zitat "der steuerliche Vorteil, der sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bisherige Rspr und hM

Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Keine ag Belastung war nach bislang st Rspr und hM im Allgemeinen anzunehmen, wenn dem StPfl durch die Aufwendungen ein entsprechender Vermögenswert zuwuchs (vgl Brockmeyer, DStZ 1998, 215 mwN; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 14, 40. Aufl; aA Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 40, Dezember 2020; nun offen gelassen BFH BStBl II 2011, 1012). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Aufwendungen für andere Personen aus sittlichen Gründen als ag Belastungen, StuW 1956, 817; Zenthöfer, Kein Abzugsverbot für ag Belastungen auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht, FR 1974, 553; Eisenberg, Zum Gegenwertgrundsatz bei der Anwendung des § 33 EStG und seinen Ausnahmen, FR 1974, 581; Wassermann, Kosten für Unterhalt und Berufsausbildung von Verlobten a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsberechtigung bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ag Belastungen werden unabhängig davon, ob die Ehegatten zusammen veranlagt oder getrennt veranlagt werden, einheitlich betrachtet. Es sind somit die gesamten ag Belastungen der Ehegatten zusammenzufassen. Dies gilt auch bei der getrennten Veranlagung gemäß § 26a Abs 2 S 1 EStG aF, dazu s § 26a Rn 66 und 48ff (Schneider). Bei der Einzelv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Krankentagegelder und Krankenhaustagegelder

Rn. 121 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Gegensatz zu den Ersatzleistungen der Krankenkassen für Krankheitskosten sind Krankentagegelder von den tatsächlichen Krankheitskosten nicht abzuziehen (BFH BStBl III 1961, 516). Diese Auffassung ist zutreffend, da sie kein Ersatz für Krankheitskosten, sondern für den entstandenen Verdienstausfall sein sollen. Dagegen stellen Krankenhaust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Verhältnis zum ESt-Bescheid

Rn. 72 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Nachforderung von LSt ist ein eigenes Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Ein Nachforderungsbescheid gegen den ArbN kann aber nicht mehr erlassen werden, wenn eine Veranlagung gemäß §§ 25, 46 EStG durchgeführt worden ist. Die Nachforderung kann dann nur im Wege der Änderung des ESt-Bescheids realisiert werden (Krüger in Schmidt, § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inkongruente steuerliche Zurechnung des KapVerm

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Neben einer abweichenden steuerlichen Qualifikation kann es im Ausland auch zu einer abweichenden steuerlichen Zurechnung des KapVerm kommen (D/NI-Inkongruenzen im Fall sog hybrider Übertragungen). Rn. 56 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Dabei handelt es sich um Transaktionen, im Rahmen welcher der zugrunde liegende Ertrag eines übertragenen KapVer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 37 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Darüber, ob der ArbG oder ArbN in Anspruch genommen werden soll, hat das FA von Amts wegen zu entscheiden; der Verwaltungsbehörde steht ein Ermessensspielraum zu, BFH BStBl II 1969, 406 und st Rspr, zB BFH BStBl II 1982, 801. § 42d Abs 3 S 2 EStG räumt dem Betriebsstätten-FA ein Auswahl- und Entschließungsermessen ein. Das FA kann die Haftun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sammelhaftungsbescheide

Rn. 58 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Behält der ArbG entgegen § 38 Abs 3 S 1 EStG die entstandene LSt nicht ein, so trifft ihn bezüglich jeder einzelnen Zuwendung eine gesonderte Haftung (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). In der Praxis ergeht regelmäßig ein einheitlicher Haftungsbescheid für die Summe aller Haftungsfälle. Ein solcher (faktisch) einheitlicher Bescheid stellt eine Zusammen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuständigkeit

Rn. 66 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für den Nachforderungsbescheid zuständig ist – sofern ArbG und ArbN Gesamtschuldner iSd § 42d Abs 3 S 1 EStG sind – das Betriebsstätten-FA des ArbG (vgl BFH BStBl II 1992, 43). Dieser Zuständigkeitsregelung des § 42d Abs 3 S 1 EStG liegt die Erwägung zugrunde, dass die Ermessensausübung, welcher Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unangemessene Aufwendungen

Rn. 194 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Übersteigen die Aufwendungen den angemessenen Betrag, so wird idR der angemessene Betrag nach § 33 EStG anzuerkennen sein (zB s BFH BFH/NV 2011, 253). Es kann sich aus der Unangemessenheit aber auch ergeben, dass der ganze Betrag in Wirklichkeit nicht aus den angegebenen Gründen, zB Unterhaltsleistung, Aussteuer, Wohnraumbeschaffung usw hing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inkongruente steuerliche Qualifikation des KapVerm

Rn. 49 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundfall einer abweichenden steuerlichen Qualifikation des KapVerm umfasst insbesondere die abweichende Einordnung eines Finanzinstruments als EK und FK (hybrides Finanzinstrument). Ausweislich der Gesetzesmaterialien wird diesbezüglich exemplarisch Bezug auf Hybridanleihen und Genussrechtsinstrumente genommen. Darüber hinaus werden von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Rechtliche Gründe können auf Gesetz (zB gesetzliche Unterhalts- oder Schadensersatzansprüche), auf VA (zB Anordnung einer Altlastenbeseitigung) oder auf Vertrag beruhen (vgl Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz C 3; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 34, 40. Aufl; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33 EStG Rz 34, 20. Aufl). Solche rechtlichen Gründe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 9a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ein stets wiederkehrender Problemkreis bei dem Haftungstatbestand nach § 42d Abs 1 Nr 1 EStG ist die Haftung für den nicht vom AG berücksichtigten Lohn im Fall der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw durch einen ArbN. Dieser bedeutende Anwendungsfall soll im Folgenden näher dargestellt werden. Nutzt ein ArbN einen dienstlichen Pkw zu priva...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 4j EStG wird allgemein als "Lizenzschranke" bezeichnet. In Abhängigkeit von der Besteuerung auf Ebene eines nahestehenden (ausländischen) Lizenzgebers kann sie den Abzug von bestimmten Lizenzaufwendungen einschränken oder sogar gänzlich ausschließen. Dem persönlichen Anwendungsbereich unterliegen Einzelunternehmer, die Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Imported-Hybrid-Mismatch-Inkongruenzen (importierte Besteuerungsinkongruenzen)

Rn. 27 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Vom sachlichen Anwendungsbereich iSd § 4k EStG werden durch § 4k Abs 5 EStG auch importierte Besteuerungsinkongruenzen erfasst. Eine solche importierte Besteuerungsinkongruenz liegt grds vor, wenn eine zwischen anderen Staaten bestehende Besteuerungsinkongruenz teilweise oder vollständig ins Inland importiert wird (hierzu s Rn 124–132). Rn. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Arbeitgeber

Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid bzw Nachforderungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen. Nach der Rspr des BFH werden die Einwendungen des ArbG auf solche beschränkt, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar betreffen (BFH BStBl III 1953, 121; 1956, 340; s auch FG Sa EFG 2020, 908 zum Anspru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inländischer Maßstab

Rn. 162 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Frage der sittlichen Verpflichtung richtet sich nach deutschen Anschauungen. Sie ist durch § 33a Abs 1 S 5 EStG dahin entschieden, dass es im Ergebnis auch insoweit auf inländische Wertvorstellungen ankommt (wegen der Begründung im Einzelnen s Rn 134).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Adoptionskosten als ag Belastung nach § 33 EStG, DStZ 1982, 339. Rn. 170 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Adoption (ausländischer) Waisenkinder sind freiwillig (BFH BStBl II 1987, 495; 2006, 495; 2015, 695; BFH/NV 2000, 1352; FG Ha EFG 1976, 129; FG D'dorf EFG 1979, 125; FG He EFG 1982, 520; FG Bln EFG 1984, 71; FG Nds EFG 2005, 1358). BFH BStBl II 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Eheleute/eingetragene Lebenspartner

Rn. 172 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Leistungen eines Ehegatten waren auch als die des anderen zu bewerten. Es kam daher nicht darauf an, wer die Aufwendungen getragen hat (s zur Rechtslage ab VZ 2013 s § 26a Rn 65ff (Schneider)). Im Übrigen gilt auch hier eine restriktive Beurteilung. So besteht keine sittliche Verpflichtung der Ehefrau, mit ihrem Ehemann in ein Wohnstift zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückgriff des ArbG gegen den ArbN

Rn. 86 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ob der in Anspruch genommene ArbG Rückgriffsansprüche gegen den ArbN hat, bestimmt sich mangels einer Regelung im EStG nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen, st Rspr, vgl BFH BStBl III 1961, 170; 1963, 226; BStBl II 1972, 816. Im Prinzip hat der ArbG als in Anspruch genommener Gesamtschuldner (§ 426 Abs 2 BGB) analog § 670 BGB einen Anspruch a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 65 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Soweit das FA die Steuerschuld gegenüber dem Steuerschuldner, idR dem ArbN – bei LSt-Pauschalierung dem ArbG, § 40 Abs 3 EStG –, geltend macht, erlässt es einen sog Nachforderungsbescheid. Zwar ist der von § 223 RAO herrührende Begriff der Nachforderung der AO 1977 fremd, doch muss der Nachforderungsbescheid gemäß § 155 AO als Steuerbescheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfordernis der Rücklagenbildung

Rn. 89 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Wenn ein StPfl nach normalem Ablauf der Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines Ereignisses rechnen muss, das für ihn besondere Aufwendungen mit sich bringt (zB Studium mehrerer Kinder), so wird man verlangen müssen, dass der StPfl sich vorher darauf einstellt. Liegen dann in vorangegangenen Jahren große Einkommen vor, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Horlemann, Krankheitskosten als ag Belastung bei Verzicht auf Erstattungsleistungen?, BB 1980, 1837; Friedrich, Sind Krankheitskosten bei Verzicht auf Erstattungen wirklich keine ag Belastung?, BB 1981, 549; Brosch, Einkommensteuerliche Behandlung von Rückzahlungen, NWB v 26.10.1981, F 3, 5197, 5202; Stuhldreier, Belastungsprinzip und Schuldentilgung iRd §§ 33, 33a EStG, DStZ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Prozesskosten als unausweichlicher Aufwand (Rspr-Wandel des BFH)

Rn. 136a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 An dieser Rechtsauffassung hielt der BFH im Zeitraum 2011 bis 2015 nicht länger fest (BFH BStBl II 2011, 1015). Entgegen der bisherigen Rspr sei für die Frage der Zwangsläufigkeit von Prozesskosten nicht auf die Unausweichlichkeit des der streitgegenständlichen Zahlungsverpflichtung oder dem strittigen Zahlungsanspruch zugrunde liegenden E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Jüptner, Zur Zwangsläufigkeit ag Belastungen, StuW 1983, 206; Richter, Eigenständigkeit von Ereignissen bei Prüfung der Zwangsläufigkeit FR 1983, 233; Rasenack, Anmerkungen zum Begriff der ag Belastungen iSd § 33 EStG, DB 1983, 1272; Sunder-Plassmann, Zur Berücksichtigung von Vermögensschäden als ag Belastungen, DStZ 1995, 193; Dürr, Die steuerliche Berücksichtigung von Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 130 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen erwachsen dem StPfl zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann oder soweit sie den Umständen nach zwangsläufig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen, § 33 Abs 2 S 1 EStG. Im Allgemeinen muss der StPfl aufgrund gewichtiger objektiver Umstände zu den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeiner Teil

Schrifttum: Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belast...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 7 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Lizenzschranke ordnet rechtsfolgenseitig an, dass der BA-Abzug für Lizenzaufwendungen nur nach Maßgabe des § 4j Abs 3 EStG möglich ist. Über § 7 S 1 GewStG wirkt sich dies auch auf die GewSt aus (s Rn 3). Demnach führt die Lizenzschranke zu einer (teilweisen) Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Lizenzaufwendungen; der nicht abz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verlorener Aufwand

Rn. 104 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Trotz der Erlangung eines Gegenwerts findet § 33 EStG auf solche Aufwendungen Anwendung, die der Beseitigung von Schäden an einem Vermögensgegenstand dienen (sog verlorener Aufwand), sofern der Vermögensgegenstand lebensnotwendig ist und die Aufwendungen angemessen sind. Der BFH hat diese Einschränkung befürwortet (vgl BFH BStBl II 1995, 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insbesondere Unfallkosten und Schadensersatzzahlungen

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen zur Beschaffung eines Pkw, weil der bisherige durch einen Unfall schwer beschädigt wurde, sind nach Ansicht des BFH nicht zwangsläufig entstanden (BFH BStBl II 1974, 104; vgl auch BFH BFH/NV 2006, 1468 mwN). Ähnlich urteilt der BFH BStBl II 1974, 105 zu Reparaturkosten eines geliehenen Pkw, den der StPfl auf einer Privatreise d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Haftungsverfahren ist in § 42d EStG nicht geregelt. Es gelten die Vorschriften der AO. § 42d Abs 4 EStG beinhaltet eine Verwaltungsvereinfachung; Abs 4 verzichtet in den beiden dort genannten Fällen für die Inanspruchnahme des ArbG auf einen schriftlichen Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot. In anderen Fällen erlässt die FinBeh gemäß ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weitere Einzelfälle zur Verursachung durch den StPfl

Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ebenso kann die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft angenommen werden, obwohl sie freiwillig eingegangen wurde. Allein das Zusammenleben und gemeinsame Wirtschaften reicht jedoch nicht aus. Hinzukommen muss, dass die Bedürftigkeit gemeinschaftsbedingt ist (zB wenn gemeinsame Kinder betreut werden mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 160 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach st Rspr des BFH reicht es zur Bejahung sittlicher Gründe iSd § 33 Abs 2 S 1 EStG nicht aus, dass sich der StPfl verpflichtet gefühlt und sich wie andere StPfl in vergleichbarer Situation verhalten hat (BFH BStBl II 1984, 484 mwN). Vielmehr ist es erforderlich, dass sich der StPfl nach dem Urteil aller billig und gerecht denkenden Mensc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Marktfähigkeit der Vermögensgegenstände

Rn. 102 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Allerdings darf der Gegenwertgedanke nicht überspannt werden. Auch der BFH befürwortet bisher in seiner Rspr eine maßvolle Anwendung der Gegenwerttheorie. Er stellt präzisierend und zutreffend darauf ab, ob der erworbene Vermögensgegenstand eine gewisse Marktfähigkeit besitzt, die in einem bestimmten Verkehrswert zum Ausdruck kommt, was zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Bsp für fehlerhafte/fehlerfreie Ermessensausübung

Rn. 40 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Rspr hat Grundsätze dazu entwickelt, wann die Inanspruchnahme des ArbG ermessensfehlerhaft oder ermessensfehlerfrei ist (s auch H 42d.1 LStH 2021 "Ermessensausübung"). Danach kann eine Inanspruchnahme des ArbG nicht in Betracht kommen, wenn zB der ArbG eine bestimmte Methode der Steuerberechnung angewendet und das FA hiervon Kenntnis erla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zu vergleichende Personengruppen

Rn. 88 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gefordert werden größere Aufwendungen als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer StPfl. Dieses Merkmal erfordert daher einen Vergleich des StPfl mit der Gruppe der Unbelasteten und nicht mit der Gruppe der Belasteten. ArbN, die keine Wohnung haben, sind nicht mit wohnungssuchenden ArbN, sondern mit den anderen ArbN zu vergleichen (FG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation und der Belastung der Allgemeinheit

Rn. 3 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift erfasst nicht nur Aufwendungen außergewöhnlicher Art, die das Existenzminimum betreffen, sondern es werden darüber hinaus auch Aufwendungen erfasst, die die individuelle Lebenssituation betreffen. Das Gesetz zieht nämlich als Vergleichsmaßstab für die Bestimmung der Außergewöhnlichkeit diejenigen Aufwendungen heran, die einem S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verursachung durch den StPfl

Rn. 135 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zweifelhaft ist die Zwangsläufigkeit einer rechtlichen Verpflichtung, wenn der StPfl diese durch sein Verhalten ausgelöst hat, ohne dazu durch außerhalb seiner freien Willensbestimmung liegende Umstände veranlasst oder gezwungen zu sein (s Rn 130). Hier wird man Zwangsläufigkeit jedenfalls dann nicht mehr annehmen können, wenn das Verhalten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Goydke, LSt-Haftung des Entleihers bei ArbN-Überlassung nach dem StBereinG 1986, DStZ 1986, 68; Klöckner, Ausgewählte Fragen zum StBereinG 1986, StW 1986, 62; Reinhart, Haftung bei ArbN-Überlassung für LSt der Leih-ArbN, BB 1986, 500; Stahl, Entleiherhaftung für LSt, KÖSDI 1986, 6227; Mösbauer, Zur Haftung des Entleihers von ArbN für deren LSt, FR 1996, 281; Schubert, Haftung für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Fokus der Europäischen Union lag bisher grds auf der Harmonisierung des Binnenmarkts sowie dem damit einhergehenden Abbau von Hemmnissen für den Binnenmarkt. Mit der "Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes" (Richtlinie (EU) 2016/1164 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis LSt-Haftung zur Pauschalierung der LSt

Rn. 87 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Rahmen einer LSt-Außenprüfung kann es von Bedeutung sein, ob der ArbG, der zunächst eine Pauschalierung der LSt gewählt hat, noch die Pauschalierung widerrufen kann. Dies ist umstritten. ME kommt ein Widerruf noch bis zur formellen/materiellen Bestandskraft des Pauschalierungsbescheides in Betracht (s BFH BStBl II 2016, 1010; zum Meinungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 150 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Tatsächliche Gründe, die die ag Aufwendungen als zwangsläufig erscheinen lassen, sind ebenfalls nur solche, die den StPfl zu diesen Aufwendungen zwingen, insbesondere Krankheitskosten (BFH BFH/NV 2009, 149 mwN). Es gehören alle für den StPfl unabwendbaren Ereignisse hierher, wie zB Katastrophen durch Brand, Unwetter, Krieg, auch strafbare H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Aufwendungen für die Eltern

Rn. 171 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das FG Ha EFG 1976, 234, rkr, bejaht die Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen, wenn der unverheiratete StPfl für seine alleinstehende, vermögenslose Mutter Beiträge zur Rentenversicherung nachentrichtet; die Gründe lassen sich wohl nicht verallgemeinern (s aber BFH BStBl II 2002, 473; H 33.1–33.4 EStH 2020 "Sittliche Pflicht"). Das FG Mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rspr-Änderung des BFH

Rn. 100a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH änderte jedoch seine Rspr hierzu in neueren Entscheidungen (BFH BStBl II 2010, 280; 2011, 1012; BFH/NV 2011, 1691). So stehe behinderungsbedingter Mehraufwand bei den Baumaßnahmen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtums...mehr