Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absolute Wesentlichkeitsgrenze

Rn. 136 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erreichen die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht die 90 %-Grenze, kommt es seit dem VZ 2008 darauf an, dass die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs 1 EStG (8 130 EUR im VZ 2013, 8 354 EUR im VZ 2014, 8 472 EUR im VZ 2015, 8 652 EUR im VZ 2016, 8 820 EUR im VZ 2017, 9 000 EUR im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erstmalig wurde im EStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 189) zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl unterschieden. Dabei definierte § 2 EStG 1925 die unbeschränkte, § 3 Abs 2 EStG 1925 die beschränkte StPfl. Mit dem EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1261) wurden die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten StPfl (natürliche P...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 2 Gründe

II. A. Der Senat kann mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden (§ 90 Abs. 2 FGO). B. Die Klage ist unbegründet. Der Ablehnungsbescheid vom 20.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2020 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Der Beklagte ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Kläger keinen Anspruch a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Beginn der StPfl

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG beginnt grds mit der Geburt. Zur Begründung eines inländischen Wohnsitzes, wenn das Kind im Ausland geboren wird s BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1352. Ist der StPfl ein Ausländer, beginnt die unbeschränkte StPfl mit Begründung eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inlan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Folgen für Schuldbeitritt

Rn. 86 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Schuldbeitritt ist aufgrund der bilanziell bewirkten "Übertragung" der Verpflichtung (bei vollständiger interner Erfüllungsübernahme vollständiger Zurechnungswechsel, s Rn 27; bei quotaler interner Erfüllungsübernahme quotaler Zurechnungswechsel, s Rn 28) bereits tatbestandlich von § 4f Abs 1 EStG erfasst (s Rn 52). Demgemäß gelten bei Ü...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Steuerer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zum Haushalt gehörende Angehörige

Rn. 114 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die zum Haushalt des Auslandsbediensteten gehörenden Angehörigen sind unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 2 S 1 Hs 2 u S 2 EStG ebenfalls erweitert unbeschränkt stpfl. Der Begriff der Angehörigen wird in § 15 AO abschließend definiert (insb Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte in gerade Linie sowie Geschwister). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Deutsche Auslandsbedienstete

Rn. 109 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die erweiterte unbeschränkte StPfl betrifft nur Auslandsbedienstete, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Das Vorliegen richtet sich nach dem StaatsangehörigkeitsG v 22.07.1913 (RGBl 1913, 583). § 3 StAG sieht sechs Möglichkeiten für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vor: die Geburt (§ 4 StAG), eine Erklärung (§ 5 StAG), die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Erweitert beschränkte StPfl (§ 2 AStG)

Rn. 153 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Mit der Einführung des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) v 08.09.1972 (BGBl I 1972, 1713) und der damit verbundenen Begründung der erweiterten beschränkten StPfl versuchte der Gesetzgeber der Steuerflucht entgegenzuwirken. Nach § 2 AStG ist eine natürliche Person erweitert beschränkt stpfl, wenn sie innerhalb der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personenkreis

Rn. 124 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle StPfl, die die Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Saldierungsverbot für Gewinne im Zusammenhang mit Schuldübertragungsvorgängen

Rn. 69 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Entstehen im Zusammenhang mit der Übertragung einer Verpflichtung Gewinne, ist der Umfang des verteilungspflichtigen Aufwands strittig. Diskutiert wird insb die Saldierungsfähigkeit realisierter stiller Lasten mit stillen Reserven, die durch die Hingabe von WG des BV als Gegenleistung für die Übernahme der Schuld realisiert wurden. Nach BMF ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

Rn. 81 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 In den durch § 4f Abs 1 S 3–6 EStG bezeichneten Ausnahmefällen unterbleibt beim Übertragenden eine Aufwandsverteilung. In übertragenen Verpflichtungen gebundene stillen Lasten werden aufgedeckt und entsprechend der durch die Rspr bestätigten Grundsätze (BFH v 17.10.2007, I R 61/06, BStBl II 2008, 555; BFH v 26.04.2012, IV R 43/09, BFH/NV 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag

Rn. 128 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einzelne Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Bestand der Verpflichtung am vorangegangenen Bilanzstichtag

Rn. 47 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Anwendbarkeit des § 4f EStG beim Übertragenden setzt nach Wertung der FinVerw voraus, dass die Verpflichtung bereits an dem der Übertragung vorangegangenen Bilanzstichtag bestand (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 3). Bei Übertragung einer Verpflichtung im Wj ihrer Entstehung käme es demnach zum vollen BA-Abzug beim Altschuldner. B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestände

Rn. 42 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f Abs 1 S 1 EStG spricht zunächst das Transfersubstrat an, nämlich infolge eines Ansatzverbots, einer Ansatzbeschränkungen und/oder eines Bewertungsvorbehalts nicht oder nicht zum "vollen Wert" ausgewiesene Verpflichtungen (s Rn 43ff). Weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Übertragung solcher Verpflichtungen unter Realisation stiller Lasten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Personenkreis und sachlicher Umfang

1. Personenkreis Rn. 124 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Personenkreis des § 1 Abs 3 EStG umfasst alle natürlichen Personen mit Wohnsitz (§ 8 AO, s Rn 69ff) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, s Rn 87ff) im Ausland, die im Inland steuerbare Einkünfte nach § 49 EStG erzielen. Demnach erstreckt sich die fiktive unbeschränkte StPfl nicht nur auf Grenzpendler, sondern auf alle S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz

1. Allgemeines Rn. 69 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Begriff des Wohnsitzes ist nicht im EStG, sondern in § 8 AO definiert. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Rn. 70 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der Wohnsitzbegriff des § 8 AO setzt neben zum dauerhaften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsvoraussetzungen

1. Antrag Rn. 128 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Formelle Voraussetzung zur Erlangung der fiktiven unbeschränkten StPfl ist die Antragstellung. Der Antrag ist formlos und für jedes Veranlagungsjahr erneut gegenüber dem nach § 19 Abs 2 AO zuständigen FA (BFH v 24.05.2012, III R 14/10, BStBl II 2012, 897) zu stellen. Der Antrag ist ein genereller Antrag, er kann also nicht auf einze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewöhnlicher Aufenthalt

1. Allgemeines Rn. 87 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl im Inland kann auch durch den gewöhnlichen Aufenthalt begründet werden. Die Formulierung "gewöhnlich" ist hier gleichbedeutend mit "dauernd", wobei jedoch keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich ist (BFH v 30.08.1989, I R 215/85, BStBl II 1989, 956). Der gewöhnliche Aufenthalt ist dann für die Begr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inland

1. Allgemeines Rn. 51 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorrechte und Befreiungen aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

1. EU- und UN-Bedienstete Rn. 99 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABl Nr C ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Frage der Schuldzurechnung im Fall der bloßen Erfüllungsübernahme ist streitig, die Beantwortung der Zurechnungsfrage aber entscheidend für die Anwendung des § 4f EStG (ebenso wie des § 5 Abs 7 EStG). In der Beurteilung der Schuldzurechnung bei interner Erfüllungsübernahme hat die FinVerw eine drastische Kehrtwende vollzogen: Nachdem zunä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Die Besteuerung der Schuldbefreiung, FR 2011, 445 (Teil I), 551 (Teil II); Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Schlotter/Hörhammer Schuldübernahme, Schuldbeitritte und stille Lasten, StbJb 2013/2014, 292; Dannecker/Rudolf, Veräußerung von Mitunt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG ist (in Verbindung mit § 5 Abs 7 EStG) eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rspr zur bilanziellen Abbildung einer entgeltlichen Übertragung/Übernahme bisher nicht bzw nicht zum vollen Wert passivierter Verpflichtungen. Die Regelung wurde iRd AIFM-StAnpG v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) in das EStG eingefügt. Rn. 4 Stand: EL 151 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ursprünglich Verpflichteter

Rn. 45 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Ursprünglich Verpflichteter ist derjenige, in dessen Person eine passvierungsbeschränkte Verpflichtung erstmalig entstanden ist und der durch die Übertragung von der Verpflichtung befreit wird ( Hörner in Frotscher/Geurts, § 4f EStG Rz 14 (Oktober 2018)) in dem Sinne, dass die Verpflichtung nicht mehr bei ihm auszuweisen, Passvierungsbeschrän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Quotale Innenhaftung nach Grundregel nach § 426 Abs 1 S 1 BGB

Rn. 28 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei gesamtschuldnerischer Außenhaftung richtet sich der Bilanzansatz nach den im Innenverhältnis der Gesamtgläubiger getroffenen Vereinbarungen. Haben diese die gesetzlich vorgesehene quotale Innenhaftung nach § 426 Abs 1 S 1 BGB nicht abgeändert, ist sowohl für den Altschuldner als auch für den Beitretenden die Inanspruchnahme im Umfang der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der StPfl

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gemäß § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Tod...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 106 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 EStG unterliegen alle natürlichen Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der unbeschränkten StPfl, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, dafür Arbeitslohn von ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften

Rn. 20 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die in § 1 Abs 1 KStG und § 2 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen (KapGes, Genossenschaften, Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts (zB eV), nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schuldbeitritt zu Sicherungszwecken

Rn. 29 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erfolgt der Schuldbeitritt lediglich zu Sicherungszwecken, kommt es im Außenverhältnis zwar zu einer Schuldnerverdopplung, im Innenverhältnis ist aber unverändert der ursprünglich Verpflichtete allein belastet. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Originärschuldners bleibt unverändert. Der Beitretende wird nur in Anspruch genommen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkunftsgrenzen

Rn. 129 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Weitere Voraussetzung ist, dass die Einkünfte im Kj zu mindestens 90 % der deutschen ESt unterliegen (sog relative Wesentlichkeitsgrenze) oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nicht übersteigen (sog absolute Wesentlichkeitsgrenze). Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erstmalig wurde im EStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 189) zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl unterschieden. Dabei definierte § 2 EStG 1925 die unbeschränkte, § 3 Abs 2 EStG 1925 die beschränkte StPfl. Mit dem EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1261) wurden die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten...mehr

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FoVo 06/2021, Neue Regeln z... / I. Gesetzliche Regelung wurde zweimal geändert

§ 850c ZPO seit dem 8.5.2021 in neuer Fassung Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG), veröffentlicht im BGBl I 2020, S. 2466, wurde § 850c ZPO völlig neu gefasst und dabeimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Diplomaten und Konsularbeamte

Rn. 101 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Diplomaten und Konsularbeamte sind aufgrund völkerrechtlicher Abkommen im Inland idR nicht ständig ansässig und daher auch dann nicht unbeschränkt stpfl, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit im Inland wohnen oder sich hier ständig aufhalten. Dieser Personenkreis ist nach Art 34 u Art 38 Abs 1 Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 u 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwischen europäis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einfluss der Rspr des EuGH

Rn. 46 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EuGH hat mit seiner Rspr mittlerweile entscheidenden Einfluss auf die Regelungen der §§ 1 u 1a EStG genommen. Das wird insb bei der Frage der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Bezug auf die ArbN-Freizügigkeit (Art 45 AEUV, ex Art 39 EG), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV, ex Art 43 EG) sowie Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bescheinigung

Rn. 139 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Weitere Voraussetzung ist gemäß § 1 Abs 3 S 5 EStG die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde, mit der die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein bloßes Beweismittel, sondern vielmehr um eine materielle Tatbestandsvoraussetzung (BFH v 08.09.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unter Inland iSv § 1 Abs 1 S 1 EStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Hinsichtlich der Abgrenzung sind die hoheitlichen Grenzen maßgebend, nicht die Zollgrenzen (BFH v 13.04.1989, IV R 196/85, BStBl II 1989, 614). Daher gehören zum Inland auch das Küstenmeer (Zwölf-Seemeilen-Zone), die Freihäfen, die früheren Zollaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnung

Rn. 78 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – im Sinne einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind (BFH v 10.04.2013, I R 50/12, BFH/NV 2013, 1909). Nicht erforderlich ist, dass es sich um ein Gebäude oder einen baulich abgeschlossenen Gebäudeteil handelt. In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

Rn. 24 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der übertragende Altschuldner wird durch eine wirksame befreiende Schuldübernahme rechtlich ebenso wie wirtschaftlich von der Schuld befreit, er ist durch die Schuld weder im Außen- noch im Innenverhältnis belastet, der Schuldnerstatus entfällt. Die Schulden sind demgemäß dem rechtlich wie wirtschaftlich nunmehr allein belasteten Übernehmer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begründung

Rn. 90 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt wird in dem Zeitpunkt begründet, in dem die Tatbestandvoraussetzungen des § 9 S 1 o 2 AO erfüllt sind. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der StPfl ins Inland einreist und der Aufenthalt nicht nur zu einem vorübergehenden Verweilen führt. Zivil- und melderechtliche Begründungstatbestände sind unbeachtlich (Avvento i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Beendigung

Rn. 96 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet, wenn sich der StPfl nicht nur vorübergehend ins Ausland begibt und sich aus den äußeren Umständen ergibt, dass er nicht mehr ins Inland zurückkehren und sich weiterhin hier aufhalten wird. Mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts an anderer Stelle endet zugleich der bisherige gewöhnl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Interne vollständige Erfüllungsübernahme

Rn. 27 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Tritt ein Dritter gegenüber dem Gläubiger in eine bestehende Verpflichtung neben dem bisherigen Schuldner ein und verpflichtet sich im Innenverhältnis, den bisherigen Schuldner – abweichend von der gesetzlichen Grundregel (§ 426 Abs 1 S 1 BGB) – von der Verpflichtung vollständig freizustellen, ist die Inanspruchnahme des ursprünglich Verpfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. PersGes und Gemeinschaften

Rn. 18 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 PersGes (OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) und Gemeinschaften (Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften) unterliegen als solche nicht der ESt. Sie können allerdings als Unternehmer (§ 2 UStG) ustpfl (anders für die Bruchteilsgemeinschaft nunmehr BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; bestätigt durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EU- und UN-Bedienstete

Rn. 99 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABl Nr C 306, 165). Damit ist der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Begründung

Rn. 81 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Begründung des Wohnsitzes erfolgt dadurch, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des Wohnsitzbegriffs erfüllt werden, dh durch tatsächliche Handlungen. Dies geschieht, indem der StPfl eine Wohnung sucht, sich die Verfügungsmacht verschafft und die Wohnung unter Beibehaltungsabsicht benutzt. Deshalb erwirbt weder ein Ehegatte mit der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Verpflichtungsstruktur

Rn. 17 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Übernahme betrieblicher Schulden im Wege von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen gehört zu den Standardfällen betrieblicher Praxis. Eine befreiende Schuldübernahme iSd § 414 BGB, dh ein Schuldnerwechsel, ist (im Gegensatz zu einem Gläubigerwechsel) durch die mögliche Benachteiligung des Gläub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen (§ 9 S 3 AO)

Rn. 95 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Ausgenommen vom gewöhnlichen Aufenthalt sind solche inländischen Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs-, Erholungs-, Kur– oder ähnlichen privaten Zwecken dienen und deren Dauer nicht länger als ein Jahr beträgt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (wie Studium, Schulbesuch oder Praktikum) fällt aber nicht hierunter (Avvento in Gosch, § 9 ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 1 Vorbemerkungen

Die Vorschrift des § 35a EStG wurde erstmals 2003 in das Einkommensteuergesetz eingefügt, seitdem aber bereits einige Male geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.11.2011. Nachstehend dargestellt wird die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der für die Finanzämter verbindlichen Anweisungen der Finanzverwaltung, insbesondere des BMF-Schreibens vom 9.1...mehr