Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.1 Regelungsbereich

Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konzern-Konsolidierung n...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.3 Versteuerung durch die Optionsberechtigten

Rz. 187 Bei auf den Kauf von Aktien gerichteten Optionen außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden die Optionsrechte von deren Käufern bezahlt. Je nachdem, ob der spätere Kurs der Aktien im Erwerbszeitpunkt so günstig ist, dass beim Erwerb der Aktien das Entgelt für die Option wettgemacht wird, übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht aus. Andernfalls verzichtet er auf di...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.3 Steuerbilanz

Rz. 98 Steuerrechtlich kann für Finanzanlagen der aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Es besteht nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Nur in diesem Fall können Finanzanlagen auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Bei einer voraussichtlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 1.2 Definition von sog. "Cum/Cum-Geschäften"

Rz. 3 "Cum/Cum-Geschäfte" werden nach der Entwurfsbegründung zu § 36a EStG als ein Sachverhalt definiert, in dem durch den Verkauf der Aktien vor dem Dividendenstichtag und eine gleichzeitige Rückveräußerung nach dem Dividendenstichtag (durch Termingeschäft) oder durch eine Wertpapierleihe ein Steuerausländer oder eine inländische Körperschaft die Besteuerung der Dividenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.6.4 Berechnung der Haltedauer

Rz. 39 Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind für die Berechnung der Haltedauer ausschließlich die Tage einzubeziehen, an denen während des gesamten Kalendertags das wirtschaftliche Eigentum bestand.[1] Dazu zählen daher nicht der Tag des Erwerbs bzw. des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums. Rz. 40 § 108 Abs. 3 AO ist anzuwenden, d. h. fällt das Ende einer Frist auf eine...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.3 Nicht zu Beteiligungen verdichtete Wertpapiere

Rz. 58 Wertpapiere, die keine Beteiligungen verkörpern, gehören i. d. R. nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, da sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Rz. 59 In der Regel haben sie auch dann noch nicht eine für den Betrieb unerlässliche Funktion, wenn sie für einen Betriebskredit verpfändet werden.[1] Wertpapiere können aber durch Verpfändung gewillkürtes Betri...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.2 Verlustbringende Wertpapiere

Rz. 65 Ist beim Erwerb von Wirtschaftsgütern bereits erkennbar, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen können, sind sie nicht geeignet, den Betrieb zu fördern. Ebenso, wenn aus anderen Gründen ein betrieblicher Anlass für den Erwerb fehlt.[1] Dann können Vermögensgegenstände und damit auch Wertpapiere zwar zum Gesamthandsvermögen einer Personengesel...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.3 Durchschnittsbewertung

Rz. 81 Liegen die Wertpapiere in einem Sammeldepot, sind sie nach der Rechtsprechung mit dem durchschnittlichen Anschaffungspreis sämtlicher Papiere derselben Art zu bewerten. Der Hinterleger verliert das Eigentum an den von ihm eingelieferten Stücken und erwirbt dafür Miteigentum an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Bei Veräußerunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.3.2 Adressat

Rz. 56 Adressat der Anzeige ist das zuständige FA des Stpfl. nach §§ 19, 20 AO bzw. § 4 InvStG.[1] Rz. 57 einstweilen freimehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.3 Veräußerung während des Geschäftsjahres

Rz. 26 Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft während des Geschäftsjahres veräußert, so stehen dem Veräußerer bis zum Veräußerungszeitpunkt anteilige Gewinne zu (§ 101 Nr. 2 BGB). Ein Gewinnanspruch ist aber erst entstanden, wenn ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss gefasst ist. Wird der Anspruch des Veräußerers vertraglich ausgeschlossen, so ist handelsrechtlic...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.4.1 Festbewertung

Rz. 83 Dem Gesetzeswortlaut nach ist die Festbewertung nur auf Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorratsvermögens anwendbar, die für den Gesamtwert des Unternehmens von nachrangiger Bedeutung sind (§ 240 Abs. 3 HGB i. V. m. § 256 Satz 2 HGB). Soweit Wertpapiere zum Anlagevermögen gehören, kann hierfür kein Festwert angesetzt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.2 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 31 Anteile an verbundenen Unternehmen sind Anteile des Mutterunternehmens an den Tochterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens am Mutterunternehmen, Anteile jedes Tochterunternehmens an einem anderen Tochterunternehmen. Es kommt nicht darauf an, ob die Anteile verbrieft sind.[1] Auch wenn die Anteile nicht voll eingezahlt sind, werden sie in voller Höhe ausgewiesen. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.5 Geschäftsvermögen

Rz. 46 Handelsrechtlich werden die zum Geschäftsvermögen gehörenden Wertpapiere bilanziert. Das sind die dem Unternehmer persönlich zuzuordnenden Wertpapiere, soweit sie nicht zu seinem Privatvermögen gehören. Die Buchführungspflicht betrifft nur Handelsgeschäfte (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der Umfang der Rechenschaftslegung im Jahresabschluss reicht nicht weiter als die Buch...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert

Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heißt. Ein Marktpreis wird für Waren oder ander...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 68 Wertpapiere, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, können steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gewillkürt werden. Rz. 69 Der Gesellschafter führt im Rahmen der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb, sondern er überlässt die Wertpapiere der Personengesellschaft zur Nutzung. Deshalb gehören sie nur dann zum gewillkür...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.3.1 Handelsbilanz

Rz. 116 Wenn die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, darf ein hierauf beruhender niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) bei Finanzanlagen nach einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Wert nach voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung (§ 2...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.4 Bilanzierungszeitpunkt

Rz. 45 Werden Wertpapiere, die dem Depotgesetz (DepotG) unterliegen, über eine Bank erworben, können sie vom Erwerber bereits bilanziert werden, sobald die Bank die Schlussnote erteilt und den Kaufpreis belastet hat. Im Falle der Sonderverwahrung gilt das auch dann, wenn die Bank den Ankauf der Wertpapiere unter dem Vorbehalt kreditiert, das Stückeverzeichnis nur auf Verlang...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 39 Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen geht wie beim Anlagevermögen[1] auch beim Umlaufvermögen dem Ausweis unter anderen Bilanzposten vor. Daher sind hier auch unverbriefte Anteile an verbundenen Unternehmen auszuweisen, obwohl es sich eigentlich nicht um Wertpapiere handelt. Hier sollten auch unverbriefte Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit b...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.3 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 34 Wertpapiere des Anlagevermögens können sein Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussscheine, Investmentzertifikate, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere. Rz. 35 Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.3 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 41 Zu den sonstigen Wertpapieren gehören: Aktien, variabel verzinsliche Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Finanzwechsel, Bezugsrechte und Optionsscheine, Gewinnanteils- und Zinsscheine und Genussscheine. Rz. 42 Unter "Sonstige Wertpapiere" werden alle Wertpapiere gebucht und ausgewiesen, die nicht schon auf anderen Konten gebucht und an anderer Stelle der Bilanz ausgewi...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.4 Handel mit Wertpapieren

Rz. 60 Aus der Art und Durchführung des Handels mit Wertpapieren kann auf deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen geschlossen werden. Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als (private) Vermögensverwaltung oder als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine selbstständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.5 Angehörige der freien Berufe

Rz. 71 Werden von einem Angehörigen der freien Berufe mit betrieblichen Mitteln Wertpapiere angeschafft, dann können zwar die Wertpapiere kein notwendiges Betriebsvermögen sein, weil sie bei diesem Personenkreis für die Betriebsführung nicht wesentlich sind. Es bleibt aber auch Freiberuflern unbenommen, Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen zu behandeln. Rz. 72 In dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.5.1 Allgemein

Rz. 51 Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Absicherungen des Risikos erfasst. Unmittelbare Absicherungen sind solche, bei der ein einzelnes Papier durch ein konkret zuzuordnendes Geschäft abgesichert ist.[1] Der Gesetzgeber geht aber bereits davon aus, dass unmittelbare Absicherungen in der Praxis unüblich sind.[2] Nach der Gesetzesbegr...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.1 Voraussetzungen

Rz. 63 Besteht ein gewisser objektiver Zusammenhang der Wertpapiere mit dem Betrieb und sind sie bestimmt und geeignet, diesen zu fördern, können sie als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden, wenn der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Einnahmen­überschussrechnung ermittelt wird.[1] Die Bestimmung zum Betriebsvermögen geschieht in der Regel durch Bu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36a Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

1 Allgemein 1.1 Ziel, Bedeutung und Hintergrund der Vorschrift Rz. 1 § 36a EStG ist durch das Investmentsteuerreformsteuergesetz (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und stellt eine spezielle Missbrauchsnorm dar.[2] Die Norm dient nach der Entwurfsbegründung der Verhinderung der Umgehung einer Besteuerung von Dividenden durch sog. "Cum/Cum-Geschäfte".[3] Rz. 2 § 36a ESt...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.2 Einzelbewertung

Rz. 80 Grundsätzlich gilt für die Bewertung der Wertpapiere der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Wertpapiere sind hiernach jeweils mit ihren entsprechenden Anschaffungskosten anzusetzen, wenn die Anschaffungskosten eines jeden einzelnen Wertpapiers feststellbar sind. Dies dürfte dann möglich sein, wenn der Unternehmer die Papiere selbst verwahrt oder b...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Hiernach muss in einem Konzern zwischen einem Mutterunternehmen mit Sitz im Inland und einem Tochterunternehmen mindestens eine der folgenden Beziehungen bestehen: Das Mutterunternehmen hält am Tochter...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1.2 Handelsbilanz

Rz. 94 Handelsrechtlich werden Finanzanlagen außerplanmäßig abgeschrieben, wenn ihr Wert am Bilanzstichtag niedriger ist als der Buchwert. Rz. 95 Handelt es sich um eine voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung, so darf auf den niedrigeren Wert, der am Bilanzstichtag beizulegen ist, abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB). Es besteht ein Abschreibungswahlrecht.[1] ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.1 Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 12 Die Wertpapiere können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind es Finanzanlagen. Bei den Wertpapieren sind daher die Finanzanlagen von den Wertpapieren des Umlaufvermögens abzugrenzen. Finanzanlagen sind gem. § 247 Abs. 2 HGB dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, d. h. sie werden mehrmals ge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 149 Der Käufer kauft für den Optionspreis (Optionsprämie) das Recht vom Stillhalter, dass dieser innerhalb der bestimmten Frist bis zum Verfalltag zum Basispreis Wertpapiere an den Käufer des Optionsrechts verkauft oder Wertpapiere des Käufers des Optionsrechts kauft. Bei Abschluss des Optionsvertrags leistet der Käufer die Prämie, zahlt er den Optionspreis. Der Stillhalt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2 Inkrafttreten, Anwendbarkeit und Entwicklung der Vorschrift

2.1 Inkrafttreten Rz. 5 § 36a EStG ist durch Art. 3 des Investmentsteuerreformsteuergesetzes (InvStRefG) v. 19.7.2016[1] eingeführt worden und nach Art. 11 Abs. 1 InvStRefG am 27.7.2016 in Kraft getreten. 2.2 Anwendbarkeit 2.2.1 Zufluss von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2016 Rz. 6 § 36a EStG ist nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG aber bereits erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 2.2 Anwendbarkeit

2.2.1 Zufluss von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2016 Rz. 6 § 36a EStG ist nach § 52 Abs. 35c S. 1 EStG aber bereits erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2016 zufließen, und ist daher rückwirkend auf in diesem Zeitraum zugeflossenen Kapitalerträge anzuwenden. In der Praxis ist die Rückwirkung des § 36a EStG zum 1.1.2016 im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf di...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2 Steuerrecht (E-Bilanz)

6.2.1 Taxonomie[1] Rz. 199 Für steuerliche Zwecke werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als "E-Bilanz" an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 5b EStG). Das Gliederungsschema hierfür wird durch die sog. Taxonomie vorgegeben. 6.2.2 Beteiligungen Rz. 200 In der Kerntaxonomie 6.3 vom 1.4.2019 wird zu den Beteiligungen auf das Handelsrecht verwiesen.[1] In der Taxonomie werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8 Sachliche Anrechnungsvoraussetzungen

8.1 Allgemein und Aufbau der Vorschrift Rz. 20 § 36a EStG definiert die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der KapESt in Ergänzung des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG. § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG regelt zunächst drei Voraussetzungen (Nr. 1: ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer, Nr. 2: ununterbrochene Tragung des Mindestwertänderungsrisikos, Nr. 3: keine Verpflichtu...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.5 Ausbuchung

Rz. 247 Die Ausbuchung von Wertpapieren erfolgt gemäß dem Schema aus IFRS 9.B3.2.1 in der Regel bei Übertragung oder Weiterreichung der Wertpapiere oder der Rechte hieraus. Abb. 6: Ausbuchung von Wertpapieren nach IFRS 9mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

5.1 Parallelnorm des § 50j EStG zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“ Rz. 12 Durch Art. 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1] wurde mit § 50j EStG mit Wirkung zum 1.1.2017 eine Parallelnorm zum sog. "Cum/Cum treaty shopping“ geschaffen. § 50j EStG soll dem sog. "...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7 Wertpapiere im IFRS-Abschluss

7.1 Regelungsbereich Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konz...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2.2 Teilwert

Rz. 114 Steuerrechtlich kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, allerdings nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Es besteht daher steuerlich für Wertpapiere, die zum Umlaufvermögen gehören, bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung ein Abschreibungsverbot, dauernden Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.2 Generell fehlendes Wertänderungsrisiko

Rz. 43 Ist durch eine bestimmte Sachverhalts- bzw. Vertragskonstellation ein Wertänderungsrisiko gänzlich ausgeschlossen, so kann die Voraussetzung des § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 EStG nicht erfüllt werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt in folgenden Fallkonstellation generell kein Wertänderungsrisiko vor[1]: Wertpapierdarlehen i. S. d. § 607 BGB bzw. W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.7.3 Gegenläufige Ansprüche

Rz. 47 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind gegenläufige Ansprüche solche Ansprüche aus Rechtsgeschäften, deren Wert sich beim Absinken des Werts der Anteile oder Genussscheine typischerweise erhöht oder umgekehrt beim Steigen des Werts der Anteile oder Genussscheine typischerweise sinkt.[1] Rz. 48 Die Finanzverwaltung zählt im Anwendungsschreiben zu § 36a EStG folgende ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.2 Echtes Pensionsgeschäft

Rz. 124 Der Pensionsgeber erhält vom Pensionsnehmer einen Betrag und ist verpflichtet, später diesen Betrag oder einen im Voraus bestimmten anderen Betrag zurückzuzahlen. In Höhe des Betrages bilanzieren der Pensionsgeber eine Verbindlichkeit (§ 340b Abs. 4 Satz 2 HGB) und der Pensionsnehmer eine Forderung (§ 340b Abs. 4 Satz 5 2. Halbsatz HGB). Rz. 125 Gegen Zahlung dieses B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten

Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellschaften ist ein Gliederungsschema vorgeg...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 159 Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1] Praxis-Beispiel Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen. Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.2 Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 186 Üben Berechtigte ihr Optionsrecht aus und es handelt sich nicht um Phantom Stocks, müssen Aktien der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Es ist aber nicht sicher, in welcher Höhe Optionsrechte ausgeübt werden und wann das innerhalb der Optionsfrist geschieht. Daher ist, wenn keine eigenen Anteile mehr vorhanden sind, eine bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bez...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.3 Anteile an verbundenen Unternehmen

Rz. 205 Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden in der Taxonomie in den Zeilen 159 ff. behandelt. Es handelt sich zunächst um Anteile, also Anteilsrechte, die wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen zum Gegenstand haben.[1] Es ist unerheblich, ob eine Verbriefung in Wertpapieren besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Anteile bestehen an verbundenen Untern...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.4 Teils offenes und teils verdecktes Aufgeld

Rz. 182 Beim teils offenen und teils verdeckten Aufgeld liegt wie beim offenen Aufgeld der Ausgabepreis für Anleihe und Optionsrecht über dem Nennbetrag der Anleihe. Insofern handelt es sich um eine Überpari-Emission. Das Aufgeld entspricht aber nicht voll dem Wert des Optionsrechts. Das wird durch eine Unterverzinsung der Anleihe ausgeglichen. Praxis-Beispiel Eine Optionsanl...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 144 Der Käufer erwirbt das Optionsrecht zum Optionspreis, der Optionsprämie. Das sind die Anschaffungskosten des Optionsrechts. Rz. 145 Optionsrechte sind wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und gehören daher zum Umlaufvermögen. Nicht verbriefte Optionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände unter den "Sonsti...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.3 Rektapapiere

Rz. 9 Bei den Rekta- oder Namenspapieren ist eine bestimmte Person als berechtigt bezeichnet. Es soll also direkt (recta) an den Bezeichneten geleistet werden. Rz. 10 Die Übertragung des in dem Papier verbriefen Rechtes erfolgt nach den besonders für die Übertragung des Rechtes geltenden Regeln. Das Recht am Papier geht dann damit über (§ 952 Abs. 2 BGB). Das Recht am Papier ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 214 Zur Abgrenzung von den Wertpapieren des Anlagevermögens s. Rz. 12 ff. In der Taxonomie ist in Zeile 441 ein Summenmussfeld hierfür vorgegeben. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 200 zu beachten. Rz. 215 Unterpositionen sind: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen), Zeile 443, Sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zeile 451. Für beide ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2.1 Inhaberpapiere

Rz. 4 Bei Inhaberpapieren wird der Berechtigte nicht namentlich genannt. Der jeweilige Inhaber des Papiers kann das verbriefte Recht geltend machen. Er braucht seine Berechtigung nicht nachzuweisen. Die Beweislast ist vielmehr umgekehrt. Die Übertragung geschieht wie die der beweglichen Sachen nach §§ 929ff. BGB. Das Recht aus dem Papier folgt daher dem Recht am Papier. Gutgl...mehr