Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Konkreter Belastungsvergleich (Nr. 1 Halbs. 2, Nr. 2 Halbs. 2)

"..., es sei denn, die Person weist nach, ..." Rz. 191 [Autor/Stand] Funktion. Die durch den abstrakten Belastungsvergleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1) aufgestellte Vermutung, der betroffene Stpfl. sei in einem ausländischen Gebiet ansässig, in dem er mit seinem Einkommen einer niedrigen Besteuerung i.S. von § 2 Abs. 1 unterliegt, kann widerlegt werden. Diese Möglichkeit eines Gegenbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (s. Rz. 47 ff.), die einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Aktuelle Rechtslage (seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013)

a) Bestimmte Normenkonkurrenzen als Anwendungsbereich „ [3] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Absatz 8 und § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes ...” Rz. 108 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG regelt das Verhältnis von § 50d Abs. 9 EStG zu anderen (s. Rz. 109) Vorschriften. Eine solche Anordnung ist nur dann erforderlich, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand (Satz 1)

Rz. 41 [Autor/Stand] Überblick. Der in Satz 1 normierte Tatbestand der erweitert beschränkten Steuerpflicht lässt sich in vier Tatbestandsmerkmale unterteilen, die in einem bestimmten chronologischen Verhältnis zueinanderstehen. Die wichtige Zäsur bildet der Wegzug, das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Diesem Wegzug geht das Erfordernis voraus, dass die Person...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. § 2 gehört zu der eher seltenen Gattung von Steuernormen, deren Entstehungsgeschichte bewegter ist als ihre spätere Gesetzesgeschichte. Immerhin drei Referentenentwürfe gingen einem Kabinettsentwurf voraus, wobei jeder nachfolgende Entwurf textliche Änderungen gegenüber dem vorangehenden enthielt, und selbst der Finanzausschuss de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

„(4) [1] ... 2. es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu mindestens einem Zehntel unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen oder Ge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ergänzende Voraussetzungen (Satz 1)

a) Allgemeines „(1) [1] Ein Gläubiger von Kapitalerträgen ... hat ..., wenn er ...” Rz. 58 [Autor/Stand] Normadressat: Gläubiger der Kapitalerträge. Nach Satz 1 hat der "Gläubiger der Kapitalerträge" nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage eines DBA in den von § 50j EStG erfassten Fällen. Gläubiger der Kapita...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quantitative Interessen bezogen auf Vermögen (Nr. 3)

„... oder 3. zu Beginn des Veranlagungszeitraums ...” Rz. 291 [Autor/Stand] Zeitbezug. Die dritte Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe des Vermögens einer natürlichen Person, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte i.S. des § 34d EStG wären. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zu Beginn ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Quantitative Interessen bezogen auf Einkünfte (Nr. 2)

„... oder 2. ihre Einkünfte, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind, ...” Rz. 281 [Autor/Stand] frei Rz. 282 [Autor/Stand] Bedeutung "doppelt qualifizierter" Einkünfte. Die zweite Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe der nicht ausländischen Einkün...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Zeitlich

Rz. 27 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Bei der zeitlichen Anwendung von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG sind verschiedene Gesetzesfassungen zu unterscheiden. Die Gesamtvorschrift des § 50d Abs. 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) ist zum 1.1.2007 in Kraft getreten[2] und wäre ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich auch erstmalig anzuwenden.[3] Fü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) DBA-Grundlage (Satz 1)

„(1) [1] ... Kapitalerträgen ..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, ...” Rz. 47 [Autor/Stand] Nur DBA-Ansprüche. Allein Ansprüche auf Entlastung von Kapitalertragsteuer, die sich aus DBA ergeben, haben die besonderen Voraussetzungen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Einkunftsquelle

Rz. 30 [Autor/Stand] Nur Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen. § 50j EStG ist nur auf Einkünfte aus Aktien und Genussscheinen anwendbar. Dies ergibt sich zum einen durch die Bezugnahme in Satz 1 auf die Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Diese betrifft nur "Kapitalerträge[.] im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 aus Aktien und Genussscheinen". Zum anderen bezieht si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Alternative 2: Beschränkte Steuerpflicht (Nr. 2)

a) Nicht steuerpflichtige Einkünfte „2. die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, ...” Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG will der Gesetzgeber Unterschiede in der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht korrigieren (zum Hintergrund s. Rz. 3). Im Verhältnis zu § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG handelt es sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gesetzgebungsgeschichte. Wie § 2 gehört auch § 4 zu den seltenen Steuernormen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehr geändert wurden als in der Folgezeit. Im 1. RefE war die Vorschrift noch parallel zu § 2 konzipiert. Der erweiterten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht sollte das Vermögen unterliegen, welches nicht als Auslandsvermögen (i.S. des d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Alte Rechtslage (vor dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013)

Literatur Urbahns, Das Rangverhältnis von § 50d Abs. 8 und 9 EStG, StuB 2011, 420. Rz. 115 [Autor/Stand] Allgemeines. Bei Einfügung von § 50d Abs. 9 EStG durch das JStG 2007 v. 10.7.2006 (s. Rz. 5) bis zur Änderung durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013 (s. Rz. 7) ordnete § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG für das Verhältnis zu § 20 Abs. 2 AStG und § 50d Abs. 8 EStG ohne weitere Vorauss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Art der Kapitalerträge

Rz. 36 [Autor/Stand] Nur laufende Bezüge, keine Liquidationsgewinne. Durch die Bezugnahme des Satzes 1 des § 50j EStG auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG fallen nur laufende Bezüge aus Aktien oder Genussscheinen in den Anwendungsbereich der Regelung. Denn § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG verweist seinerseits nicht auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß der Nr. 2 des § 20 Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abstrakter Belastungsvergleich (Nr. 1)

„... 1. die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer ...” Rz. 163 [Autor/Stand] Einkommensteuer im ausländischen Gebiet. Das eine Element des Vergleichs ist die im fraglichen ausländischen Gebiet "erhobene Einkommensteuer". Eine Steuer ist eine Einkommensteuer, wenn das Einkommen als Bemessungsgrundlage dient. Der Vergleich des Wortsinnes mit § ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Ausnahme bei mindestens einjähriger Haltedauer (Satz 2)

„(4) ... 2 Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 4 bei Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine ist; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.” Rz. 100 [Autor/Stand] Einjährige Haltedauer zum Zuflusszeitpunk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1)

„(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gehört nach dessen Abs. 1 Satz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Korrespondierende Besteuerungstatbestände

..., nach denen Einkünfte aufgrund ihrer Behandlung im anderen Vertragsstaat nicht von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Keine abkommensrechtliche Steuerfreistellung. Die abkommensrechtlichen Vorschriften (s. Rz. 122) müssen dazu führen, dass eine eigentlich vorgesehene Steuerfreistellung von Einkünften eingeschränkt wi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Auslandsverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank (Satz 2)

„(1) ... [2] ... und einer Wertpapiersammelbank im Ausland zur Verwahrung anvertraut sind.” Rz. 43 [Autor/Stand] Verwahrung im Ausland durch Wertpapiersammelbank. Nach Satz 2 können die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG auch dann Anwendung finden, wenn eine Wertpapiersammelbank die mit dem verwendeten Begriff "Anteile" gemeinten Aktien (s. Rz. 30) oder be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Unionsrecht Rz. 37 [Autor/Stand] Primär- und Sekundärrecht. Der mit § 50d Abs. 9 EStG verbundene Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (s. Rz. 96) verstößt nicht gegen die primärrechtlichen Grundfreiheiten, was der EuGH auch für die insoweit vergleichbare Vorschrift § 20 Abs. 2 AStG entschieden hat[2] und auch der überwiegenden Auffassung im Schrifttum ent...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge (Satz 1)

„(1) [1] ... hat ungeachtet dieses Abkommens nur dann Anspruch auf ... Entlastung ...” Rz. 74 [Autor/Stand] Gewährung eines DBA-Entlastungsanspruchs oder vollständige Versagung. Rechtsfolge des § 50j EStG ist, dass in seinem Anwendungsbereich (s. Rz. 25 ff.) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG (s. Rz. 58 ff.) ein Anspruch auf Erstattung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Rechtsfolge

"..., so wird die Freistellung der Einkünfte ungeachtet des Abkommens nicht gewährt, ..." Rz. 96 [Autor/Stand] Versagung der Freistellung. Für die Grundregeln ordnet § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG – bereits zu Beginn, d.h. sprachlich vorgezogen – als Rechtsfolge eine Einschränkung der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung an (s. Rz. 55). Daraus folgt, dass auch nur diese eingesch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Telos

Rz. 8 [Autor/Stand] Verhinderung des sog. Cum/Cum-Treaty-Shopping. Die Regelung des § 50j EStG dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Bekämpfung des "sogenannten Cum/Cum treaty shopping" durch inländische oder ausländische Steuerpflichtige. Dabei handele es sich um eine Gestaltung, mittels derer sich der Steuerpflichtige einen "niedrigeren DBA-Quellensteuersatz" versch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Zeitliche Anwendung

Rz. 24 [Autor/Stand] Geltung für Zuflüsse von Kapitalerträgen ab dem 1.1.2017. § 50j EStG ist gemäß Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. Da der § 50j EStG keine Verfahrensvorschrift ist, die auf alle noch offenen Erstattungsverf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erfassung von Einkunftsteilen als Rechtsfolge

"..., sind auch auf Teile von Einkünften anzuwenden, soweit die Voraussetzungen der jeweiligen Bestimmung des Abkommens hinsichtlich dieser Einkunftsteile erfüllt sind." Rz. 125 [Autor/Stand] Teile von Einkünften. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG ordnet als Rechtsfolge an, dass die entsprechenden Abkommensregelungen (s. Rz. 122) auch auf Einkunftsteile anzuwenden sind. Was "Teile" vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1)

„(4) [1] Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn 1. die Steuer auf die dem Antrag zu Grunde liegenden Kapitalerträge nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Prozent des Bruttobetrags der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 unterschreitet und ...” Rz. 88 [Autor/Stand] Nur Anwendung auf DBA-Entlastungen un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des Mindestwertänderungsrisikos (Satz 1)

„(3) [1] Der Gläubiger der Kapitalerträge muss unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 Prozent tragen (Mindestwertänderungsrisiko). ...” Rz. 83 [Autor/Stand] Legaldefinition des Mindestwertänderungsrisikos für die Zwecke des Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Konkurrenzen (Abs. 5)

"(5) Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, § 42 der Abgabenordnung und andere steuerliche Vorschriften bleiben unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken." Rz. 104 [Autor/Stand] Keine Verdrängungswirkung. § 50j Abs. 5 EStG regelt, dass § 50j EStG die Anwendung anderer steuerlicher Vorschriften nicht au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Vorzugsbesteuerung (Nr. 2)

Rz. 221 [Autor/Stand] Funktion. Außer durch den abstrakten Belastungsvergleich (Rz. 163 ff.) wird eine niedrige Besteuerung auch dadurch indiziert (unter Vorbehalt des Gegenbeweises durch konkreten Belastungsvergleich, vgl. Rz. 161, 191), dass die Einkommensteuerbelastung des betroffenen Stpfl. in dem ausländischen Wohnsitzstaat aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Beste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Dividenden

„ [2] Nummer 2 gilt nicht für Dividenden, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Allgemeines. Von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG kann auch der Fall erfasst sein, bei dem Dividenden über das abkommensrechtliche Schachtelprivileg steuerfrei zu stellen sind, der unbeschränkt Steuerpflichtige mit diesen Einkünften aber im anderen Staat nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Die dortige Nichtb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Anwendung auf Doppelbesteuerungsabkommen

„ [4] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ...” Rz. 119 [Autor/Stand] Hintergrund. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG enthält eine gesonderte Regelung für Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die Vorschrift aufgrund ihrer systematischen Stellung zunächst den Eindruck macht, unmittelbar zum Anwendungsbereich von § 50d Abs. 9 EStG zu gehören. Es wird aber "...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verfahren

Rz. 108 [Autor/Stand] Spezieller amtlich vorgeschriebener Vordruck im Erstattungsverfahren. In Ausübung seiner Befugnis nach § 50d Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 EStG schreibt das BZSt derzeit einen eigenen Vordruck für Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage von DBA-Entlastungsansprüchen vor, die dem Anwendungsbereich des § 50j EStG unterliegen (s. Rz. 47 f...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 12 [Autor/Stand] Treaty Override. Nach seinem Abs. 1 Satz 1 gelten die zusätzlichen Voraussetzungen, die § 50j EStG für einen DBA-Entlastungsanspruch normiert, "ungeachtet dieses Abkommens". Damit sollen, wie der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens klarstellte, "soweit erforderlich die DBA überschrieben werden".[2] Soweit die Bestimmunge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Unionsrecht

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundfreiheiten des AEUV. Die Regelung des § 50j EStG verstößt grundsätzlich nicht gegen eine der Grundfreiheiten des AEUV. Bei den von § 50j EStG betroffenen Beteiligungen an inländischen Gesellschaften verbieten die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV die steuerliche Benachteiligung bestimmter im EU...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Überblick

Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu erhalten (s. Rz. 58 ff.), gelten nur bei bestimmten Einkünften ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Freigrenze (Satz 3)

„ [3] Satz 1 findet nur Anwendung für Veranlagungszeiträume, in denen die hiernach insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16.500 Euro betragen.” Rz. 151 [Autor/Stand] Wirkungsweise der Norm. Abs. 1 Satz 3 statuiert eine Freigrenze. Betragen die Einkünfte 16.500 Euro oder weniger, findet § 2 für diesen Veranlagungszeitraum insgesamt keine Anwendung. Wird die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Korrespondierender Besteuerungstatbestand

"..., es sei denn, die Dividenden sind bei der Ermittlung des Gewinns der ausschüttenden Gesellschaft abgezogen worden." Rz. 104 [Autor/Stand] Allgemeines. Die Ausnahmeregelung (s. Rz. 101) wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens (s. Rz. 4) noch um einen korrespondierenden Besteuerungstatbestand ergänzt, falls die Dividenden (s. Rz. 102) im anderen Staat abzugsfähig sind, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Inländische Girosammelverwahrung u. a. (Satz 1)

Rz. 38 [Autor/Stand] Nur Aktien und Genussscheine in bestimmter Verwahrform. Die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gelten durch die Bezugnahme des Satzes 1 auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – vorbehaltlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Satz 2 (s. dazu Rz. 43 f.) – nur für Einkünfte aus Aktien und beteiligungsähnlichen Genussscheinen (s. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Inhalt, Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 2 im System des AStG. §§ 2–5 betreffen die Besteuerung von natürlichen Personen, die früher einmal in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, es jetzt aber nicht mehr sind ("Auswanderer", "Wegzügler"); Personen, die auch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nach Sinn und Regelungszusammenhang (vgl. § 2 Abs. 6) nicht erfasst.[2] M...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 131 [Autor/Stand] Allgemeines. Wie die für § 50d Abs. 9 EStG erforderlichen Nachweise praktisch zu führen sind, wird gesetzlich nicht gesondert konkretisiert und sind daher aus den jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen abzuleiten. Rz. 132 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Weil für die Anwendung von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG zunächst ein abkommensrechtlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Erfassung von Qualifikationskonflikten

"... so ..." Rz. 63 [Autor/Stand] "so". Mit der Formulierung "so" will der Gesetzgeber die Erfassung von Qualifikationskonflikten ausdrücken. Gemeint ist, dass der andere Staat den entsprechenden Sachverhalt einer von Deutschlandabweichenden Abkommensbestimmung zuordnet.[2] Auf den Grund dafür[3] kommt es nicht an.[4] Dass sich die Erfassung von Qualifikationskonflikten allerd...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsprechungskorrektur durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.2016

Rz. 8 [Autor/Stand] Erweiterung von Satz 1 und Neuregelung in Satz 4. Die von § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG in bestimmten Fällen (s. Rz. 1 f.) erfasste Nicht- oder Niedrigbesteuerung musste aufgrund seiner Formulierung ("wenn") für die gesamte Einkünftekategorie vorliegen. Um was es hierbei geht, lässt sich z.B. anhand von Dividenden verdeutlichen: Die minimale Besteuerung ledigl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Persönlich

Rz. 25 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Für die Grundregeln in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG wird ausdrücklich normiert, dass sie "nur" bei unbeschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden sind (s. ausf. Rz. 51 ff.). Grund dafür ist, dass sie auf eine abkommensrechtliche Steuerfreistellung gerichtet sind (s. Rz. 55), die sich vor allem im abkommensrechtlichen Ansässigkeitss...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Anwendung der FIFO-Methode (Satz 2)

„(2) ... [2] Bei Anschaffungen und Veräußerungen ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Anteile oder Genussscheine zuerst veräußert wurden.” Rz. 81 [Autor/Stand] Bestimmung einer Verwendungsreihenfolge. Hat der Steuerpflichtige Aktien oder Genussscheine der gleichen Gattung zu verschiedenen Zeitpunkten erworben und auch wieder veräußert, ist für die Prüfung der Ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kurssicherungsgeschäfte (Satz 2)

„(3) ... [2] Kein hinreichendes Mindestwertänderungsrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge oder eine ihm nahe stehende Person Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen hat, die das Wertänderungsrisiko der Anteile oder Genussscheine unmittelbar oder mittelbar um mehr als 30 Prozent mindern.” Rz. 87 [Autor/Stand] Beispiel für fehlendes Mindestwert...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Neu seit 1.1.2017. Die Vorschrift ist gem. Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen[2] am 1.1.2017 in Kraft getreten. In das Gesetzgebungsverfahren wurde sie durch den Finanzausschuss des Bundestages eingeführt.[3] Dies ging jedoch auf eine Initi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

„(1) [1] ... Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ... [2] Satz 1 gilt entsprechend für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen ...” Rz. 28 [Autor/Stand] In erster Linie: Dividenden aus börsengehandelten Aktien in Streubesitz. Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entlastung von der Kap...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 3 [Autor/Stand] Einschränkung bestimmter DBA-Ansprüche auf Erstattung in bestimmten Fällen erhobener Kapitalertragsteuer. Nach den deutschen DBA steht der Bundesrepublik Deutschland in aller Regel nur ein Besteuerungsrecht für die inländischen Dividendeneinkünfte im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger zu, das unterhalb der 25 % liegt, die mit der Kapitalertragsteuer erh...mehr