Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Sachlich

Rz. 26 [Autor/Stand] Sachlicher Anwendungsbereich. In sachlicher Hinsicht werden von den Grundregeln (Satz 1 Nr. 1–2) sämtliche abkommensrechtlich freizustellende Einkünfte erfasst (s. Rz. 46 ff.). Bei § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG geht es speziell um abkommensrechtliche Qualifikationskonflikte (s. Rz. 63), wenn sie zu einer abstrakten Nicht- oder Niedrigbesteuerung führen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorschriften der AO

Rz. 19 [Autor/Stand] Verhältnis zur Definition des wirtschaftlichen Eigentums in § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Gosch sieht § 50j EStG in seinem Anwendungsbereich als eine Konkretisierung des wirtschaftlichen Eigentums, das § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO abstrakt für das gesamte Steuerrecht definiert (s. Rz. 61).[2] Diese Sichtweise verkennt jedoch, dass die Entlastungsvoraussetzung des Abs. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Abkommensrechtliche Steuerfreistellung (Alt. 1)

"..., dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind ..." Rz. 65 [Autor/Stand] Einkünfte. Mit dem Begriff der "Einkünfte" ist die Behandlung der abkommensrechtlich freizustellenden Einkünfte (s. Rz. 46 ff.) im anderen Staat (s. Rz. 65) gemeint. Rz. 66 [Autor/Stand] In diesem Staat. Mit der Formulierung "in diesem Staat" bezieht sich die Anordnung auf d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Steuerhöchstbetrag (Abs. 6)

Rz. 341 [Autor/Stand] Funktion. § 2 Abs. 6 sieht eine Obergrenze der durch die erweiterte Einkommensteuerpflicht ausgelösten, zusätzlichen Einkommensteuerbelastung vor. Die durch § 2 ausgelöste zusätzliche Steuerbelastung soll das nicht überschreiten, was sich bei unbeschränkter Steuerpflicht ergeben hätte. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, den Ausgewanderten in der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Rechtsprechungskorrektur durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013

Rz. 7 [Autor/Stand] Erweiterung von Satz 3. Der in § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG normierte Anwendungsvorrang zugunsten von § 50d Abs. 8 EStG und § 20 Abs. 2 AStG bestand – im Gegensatz zum Verhältnis zu DBA – voraussetzungslos (s. Rz. 5), weil die Anordnung ("die Freistellung von Einkünften in einem weitergehenden Umfang einschränken") tatbestandlich nur im Verhältnis zu DBA norm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Objektive Beweislast

Rz. 130 [Autor/Stand] Objektive Beweislast. Lassen sich die Tatbestandsvoraussetzungen nicht (vollständig) nachweisen, ist verfahrensrechtlich zweitens die Frage zu klären, wem die Unaufklärbarkeit zuzurechnen ist ("objektive Beweislast").[2] Bei einer ausdrücklich normierten Nachweispflicht des Steuerpflichtigen wäre diesem stets die objektive Beweislast für nicht erbrachte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Begrenzter Steuersatz (Alt. 2)

"... oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert werden können; ..." Rz. 69 [Autor/Stand] Besteuerung zu einem begrenzten Steuersatz. Als zweite Alternative ("oder") wird normiert, dass der abkommensrechtliche (s. Rz. 61) Qualifikationskonflikt (s. Rz. 62) dazu führt, dass die Einkünfte "nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteuert ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

„... 1. der andere Staat die Bestimmungen des Abkommens ... anwendet, ...” Rz. 60 [Autor/Stand] Der andere Staat. Die gesamte Vorschrift stellt auf den anderen Vertragsstaat ab ("der andere Staat"). Das wird für gewöhnlich der abkommensrechtliche Quellenstaat sein, muss es aber nicht (s. Rz. 54). Rz. 61 [Autor/Stand] Die Bestimmungen des Abkommens. Aus der Formulierung "die Bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) DBA-Steuersatz geringer als 15 % (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Keine Anwendung auf DBA-Entlastungsansprüche bis 15 % Reststeuersatz. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG wird weiterhin dadurch beschränkt, dass gemäß § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG der im Verfahren des § 50d Abs. 1 EStG geltend gemachte DBA-Entlastungsanspruch eine Reduzierung des Steuersatzes auf unter 15 % des Bruttobetrags der Kapitalerträge vorseh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Subjektive Beweislast

Rz. 129 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast. Verfahrensrechtlich stellt sich zunächst die Frage, wer die Tatbestandsvoraussetzungen von § 50d Abs. 9 EStG nachzuweisen hat ("subjektive Beweislast").[2] Eine Regelung dazu enthält § 50d Abs. 9 EStG nicht,[3] weshalb allgemeine Grundsätze zur Anwendung kommen, nach denen die Finanzbehörde infolge des Amtsermittlungsgrundsatzes (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Kapitalerträge aus Schachtelbeteiligungen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Keine Kapitalerträge aus qualifizierten Schachtelbeteiligungen. Auch wenn es sich um laufende Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen mit beteiligungsähnlichen Rechten handelt (s. Rz. 30 ff.), die in bestimmter Form verwahrt werden (s. Rz. 38 ff.), unterliegen diese Kapitalerträge nach § 50j Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht den zusätzlichen Entlastungsvor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Redaktionelle Änderungen durch das JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 6 [Autor/Stand] Redaktionelle Änderung in Satz 3. Die bei der Einfügung von § 50d Abs. 9 EStG in Satz 3 abhanden gekommene Gesetzesangabe zu " § 20 Abs. 2 " (s. Rz. 5) wurde durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 [2] als redaktionelle Änderung wieder hinzugefügt.[3]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Abkommensrechtliche Steuerfreistellung

"..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind, ..." Rz. 103 [Autor/Stand] Verweis auf die abkommensrechtliche Steuerfreistellung ohne eigenständige Bedeutung. Die Dividenden (s. Rz. 102) müssen einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung unterfallen ("nach einem Abkommen zur Vermeidung de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu DBA

Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. Im Regelfall schließt Deutschland mit typischen Niedrigsteuerstaaten i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 keine DBA. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, wie die DBA mit der Schweiz, Singapur, Liechtenstein und (mit einem auf bestimmte Einkunftsarten beschränkten Geltungsbereich) Jersey[2] zeigen, und die Zahl der Ausnahmen scheint tendenziell zu st...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Tatbestand

"(1) War bei einem Erblasser oder Schenker ..." Rz. 28 [Autor/Stand] Erblasser oder Schenker. § 4 setzt einen Erblasser oder einen Schenker voraus, ohne diesen Personenkreis näher zu umschreiben. Beide Begriffe entstammen dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, woraus sich neben dem expliziten Bezug auf die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht die dogmatische Verortung von § 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Grundgesetz

Rz. 23 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen Grundrechte. Ein Verstoß der Regelung des § 50j EStG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG oder gegen andere Grundrechte ist nicht zu erkennen. Insbesondere ist die Regelung im Hinblick auf das mit ihr verfolgte Ziel (s. Rz. 8 ff.) nicht als unverhältnismäßig anzusehen.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Überblick zur strukturellen Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Überblick zur strukturellen Entwicklung. § 50d Abs. 9 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) eingefügt. Die damaligen Bestandteile (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 und Satz 3) enthält die Vorschrift nach wie vor. Satz 4 ist durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.2016 hinzugekommen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

1. Überblick zur strukturellen Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Überblick zur strukturellen Entwicklung. § 50d Abs. 9 EStG wurde durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 (s. Rz. 2 ff.) eingefügt. Die damaligen Bestandteile (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Satz 2 und Satz 3) enthält die Vorschrift nach wie vor. Satz 4 ist durch das "BEPSUmsG" v. 20.12.2016 hinzugekommen. 2. Einf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen

aa) Überblick „(1) [1] ... Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a ... [2] Satz 1 gilt entsprechend für Anteile oder Genussscheine, die zu inländischen Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 3 Satz 1 führen ...” Rz. 28 [Autor/Stand] In erster Linie: Dividenden aus börsengehandelten Aktien in Streubesitz. Die zusätzlichen Voraussetzungen für eine Entlastun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Ergänzende Voraussetzungen für bestimmte DBA-Entlastungsansprüche (Abs. 1)

1. Betroffene Entlastungsansprüche (Satz 1 und 2) a) Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Laufende Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen (Satz 1 und 2)

(1) Einkunftsquelle Rz. 30 [Autor/Stand] Nur Einkünfte aus Aktien oder Genussscheinen. § 50j EStG ist nur auf Einkünfte aus Aktien und Genussscheinen anwendbar. Dies ergibt sich zum einen durch die Bezugnahme in Satz 1 auf die Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Diese betrifft nur "Kapitalerträge[.] im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 aus Aktien und Genussscheinen". Zum...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Betroffene Entlastungsansprüche (Satz 1 und 2)

a) Überblick Rz. 25 [Autor/Stand] Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu erhalten (s. Rz. 58 ff.), gelten nur bei bestimmten...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Schädliches Besteuerungsergebnis

aa) Abkommensrechtliche Steuerfreistellung (Alt. 1) "..., dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind ..." Rz. 65 [Autor/Stand] Einkünfte. Mit dem Begriff der "Einkünfte" ist die Behandlung der abkommensrechtlich freizustellenden Einkünfte (s. Rz. 46 ff.) im anderen Staat (s. Rz. 65) gemeint. Rz. 66 [Autor/Stand] In diesem Staat. Mit der Formulierung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften (Satz 3)

1. Aktuelle Rechtslage (seit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013) a) Bestimmte Normenkonkurrenzen als Anwendungsbereich „ [3] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Absatz 8 und § 20 Absatz 2 des Außensteuergesetzes ...” Rz. 108 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG regelt das Verhältnis von § 50d Abs. 9 EStG zu anderen (s. Rz. 109) V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Mindestwertänderungsrisiko (Abs. 3)

1. Definition des Mindestwertänderungsrisikos (Satz 1) „(3) [1] Der Gläubiger der Kapitalerträge muss unter Berücksichtigung von gegenläufigen Ansprüchen und Ansprüchen nahe stehender Personen das Risiko aus einem sinkenden Wert der Anteile oder Genussscheine im Umfang von mindestens 70 Prozent tragen (Mindestwertänderungsrisiko). ...” Rz. 83 [Autor/Stand] Legaldefinition des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Wesentliche Inlandsinteressen einer ausländischen Gesellschaft (Abs. 4)

"(4) Bei der Anwendung der Absätze 1 und 3 sind bei einer Person Gewerbebetriebe, Beteiligungen, Einkünfte und Vermögen einer ausländischen Gesellschaft im Sinne des § 5, an der die Person unter den dort genannten Voraussetzungen beteiligt ist, entsprechend ihrer Beteiligung zu berücksichtigen." Rz. 301 [Autor/Stand] Funktion. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht könnte l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Alternative 1: Qualifikationskonflikte (Nr. 1)

a) Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen „... 1. der andere Staat die Bestimmungen des Abkommens ... anwendet, ...” Rz. 60 [Autor/Stand] Der andere Staat. Die gesamte Vorschrift stellt auf den anderen Vertragsstaat ab ("der andere Staat"). Das wird für gewöhnlich der abkommensrechtliche Quellenstaat sein, muss es aber nicht (s. Rz. 54). Rz. 61 [Autor/Stand] Die Bestimmungen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

1. Norminhalt a) Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt.[2] Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik[3] wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen[4] und sie als "unklar", "misslungen"[5] oder "‚mystisch‘ verklausuliert"[6] bezeichnet. Dem is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Bezüge zu anderen Vorschriften

1. Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 12 [Autor/Stand] Treaty Override. Nach seinem Abs. 1 Satz 1 gelten die zusätzlichen Voraussetzungen, die § 50j EStG für einen DBA-Entlastungsanspruch normiert, "ungeachtet dieses Abkommens". Damit sollen, wie der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens klarstellte, "soweit erforderlich die DBA überschrieben werde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Anwendungsbereich

aa) Persönlich Rz. 25 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Für die Grundregeln in § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG wird ausdrücklich normiert, dass sie "nur" bei unbeschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden sind (s. ausf. Rz. 51 ff.). Grund dafür ist, dass sie auf eine abkommensrechtliche Steuerfreistellung gerichtet sind (s. Rz. 55), die sich vor allem im abkommensrechtlichen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Rechtsfolge

Rz. 36 [Autor/Stand] Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen einer der Grundregeln vor, wird als Rechtfolge die (und nur die) abkommensrechtliche Steuerfreistellung eingeschränkt (s. Rz. 96).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

1. Unionsrecht Rz. 21 [Autor/Stand] Grundfreiheiten des AEUV. Die Regelung des § 50j EStG verstößt grundsätzlich nicht gegen eine der Grundfreiheiten des AEUV. Bei den von § 50j EStG betroffenen Beteiligungen an inländischen Gesellschaften verbieten die Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV bzw. die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 AEUV die steuerliche Benachteiligung be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundregeln (Satz 1)

1. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen a) Erfassung von Einkünften „(9) [1] Sind Einkünfte ...” Literatur Cloer/Hagemann, Der Einkünftebegriff i.S.v. § 50d Abs. 9 EStG, IStR 2015, 489; Pohl, Zur Diskussion des Einkünftebegriffs im Sinne des § 50d Abs. 9 EStG, DB 2012, 258. Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst alle Einkünfte (s. Rz. 47 ff.), die ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Verwahrung der Aktien oder Genussscheine

(1) Inländische Girosammelverwahrung u. a. (Satz 1) Rz. 38 [Autor/Stand] Nur Aktien und Genussscheine in bestimmter Verwahrform. Die zusätzlichen Entlastungsvoraussetzungen des § 50j EStG gelten durch die Bezugnahme des Satzes 1 auf § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG – vorbehaltlich der Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Satz 2 (s. dazu Rz. 43 f.) – nur für Einkünfte aus Ak...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Sonderregelung für Doppelbesteuerungsabkommen (Satz 4)

1. Anwendung auf Doppelbesteuerungsabkommen „ [4] Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ...” Rz. 119 [Autor/Stand] Hintergrund. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG enthält eine gesonderte Regelung für Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die Vorschrift aufgrund ihrer systematischen Stellung zunächst den Eindruck macht, unmittelbar zum Anwendungsbereich von §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 2 Einkommensteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Angermann/Anger, Der neue Erlass zum Außensteuergesetz – Erweitert bes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Ausnahme (Satz 2)

1. Dividenden „ [2] Nummer 2 gilt nicht für Dividenden, ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Allgemeines. Von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG kann auch der Fall erfasst sein, bei dem Dividenden über das abkommensrechtliche Schachtelprivileg steuerfrei zu stellen sind, der unbeschränkt Steuerpflichtige mit diesen Einkünften aber im anderen Staat nicht beschränkt steuerpflichtig ist. Die d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Grundlage und Inhalt des Entlastungsanspruchs

aa) DBA-Grundlage (Satz 1) „(1) [1] ... Kapitalerträgen ..., die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, ...” Rz. 47 [Autor/Stand] Nur DBA-Ansprüche. Allein Ansprüche auf Entlastung von Kapitalertragsteuer, die sich aus DBA ergeben, haben die be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Mindesthaltedauer (Abs. 2)

1. Definition der Mindesthaltedauer (Satz 1) „(2) [1] Die Mindesthaltedauer umfasst 45 Tage und muss innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und 45 Tagen nach der Fälligkeit der Kapitalerträge erreicht werden. ...” Rz. 77 [Autor/Stand] Legaldefinition der Mindesthaltedauer für die Zwecke des 50j Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG. Zu den ergänzenden Entlastungsvoraussetzungen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Anwendungsbereich (Abs. 4)

1. Ausschluss der DBA-Steuersätze ab 15 % (Satz 1 Nr. 1) „(4) [1] Die Absätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn 1. die Steuer auf die dem Antrag zu Grunde liegenden Kapitalerträge nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 15 Prozent des Bruttobetrags der Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und des Absatzes 1 Satz 2 unterschreitet und ...” R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt

a) Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeine Kritik. § 50d Abs. 9 EStG ist erheblicher Kritik ausgesetzt.[2] Neben verfassungsrechtlicher (s. Rz. 38), abkommensrechtlicher (s. Rz. 40) und steuerpolitischer Kritik[3] wird auf die Komplexität der Vorschrift hingewiesen[4] und sie als "unklar", "misslungen"[5] oder "‚mystisch‘ verklausuliert"[6] bezeichnet. Dem ist weitestgehe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Steuerberechnung und -erhebung (Abs. 5)

Rz. 321 [Autor/Stand] Funktion und Systematik. Abs. 5 ergänzt die in Abs. 1 enthaltene Rechtsfolgenanordnung einer beschränkten Steuerpflicht der erweiterten Inlandseinkünfte im Hinblick auf die Steuererhebung. Als Spezialfall der beschränkten Steuerpflicht (vgl. Rz. 82 ff.) bestimmt sich die Rechtsfolgenseite der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 50 EStG (vgl. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Inhalt, Zweck und Systematik der Vorschrift

Rz. 6 [Autor/Stand] § 4 im System des AStG. §§ 2–5 betreffen die Besteuerung von natürlichen Personen, die früher einmal in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, es jetzt aber nicht mehr sind ("Auswanderer", "Wegzügler"); Personen, die auch im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden nicht erfasst (vgl. § 2 AStG Rz. 11). Mit der Aufgabe ihres Wohnsitzes ode...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme (Abs. 2)

Rz. 96 [Autor/Stand] Überblick. § 4 Abs. 1 basiert auf der Vermutung, dass ein Staat, der eine (nach Maßgabe von § 2 Abs. 2) "niedrige" Einkommensteuer erhebt, auch unentgeltliche Erwerbe nur gering besteuert.[2] Diese Vermutung kann – parallel zu § 2 Abs. 2 – durch einen konkreten Belastungsvergleich widerlegt werden. Wird der Vergleich erfolgreich geführt, findet § 4 keine...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: StBVV-Abrechnung bei Ermittlung Veräußerungsgewinn § 17 Abs. 4 EStG

Frage: Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden. Antwort: Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. ...mehr

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Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind nicht nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn diese nicht wegen der Unterhaltsleistungen, sondern wegen des Bezugs von BAföG keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Normenkette § 33a, § 33 EStG, § 11 BAföG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 5, § 9 Abs. 1 SGB II, § 22 Abs. 1 SGB ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Frage: Wie kann ich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG, z. B. weil nicht rechtzeitig investiert wurde, nach der StBVV abrechnen? Antwort: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung oder (planmäßigen) Auflösung eines IAB nach § 7g EStG sind grundsätzlich nicht separat abrechenbar, sondern im Rahmen des § 35...mehr

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Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr