Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 36 Für den Inhalt des Schadensersatzanspruchs gelten die §§ 249–255. Im Regelfall kann der Verzögerungsschaden nur in Geld ausgeglichen werden (BGH NJW 86, 987f [BGH 07.11.1985 - VII ZR 45/85]). Ist der Gläubiger aufgrund der Verzögerung seinerseits ggü einem Dritten schadensersatzpflichtig geworden, kann Naturalrestitution aber auch durch Freistellung von der Haftungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Behandlung von Schulden

Rn. 1538 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es ist zu differenzieren zwischen Darlehen und sonstigen Verbindlichkeiten. Wird zB aus betrieblicher Veranlassung ein Darlehen aufgenommen, so stellt die Darlehensforderung des Dritten keine BA beim StPfl dar (BFH BStBl II 1971, 334). Wird die Schuld erlassen, so entsteht bei betrieblicher Veranlassung jedoch eine BE (BFH BStBl II 1997, 50...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Geltungsbereich Rn. 1502 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einnahme-Überschussrechnung kommt für folgende Gruppen von StPfl in Betracht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1540 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Haben iRd Bestandsvergleichs Einlagen und Entnahmen keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung, so sind iRd § 4 Abs 3 EStG die Entnahmen und Einlagen gewinnwirksam zu berücksichtigen. § 4 Abs 3 S 1 EStG macht hierzu keinerlei Ausführungen. Erwähnung findet der Begriff der Einlage und Entnahme in § 4 Abs 3 S 4 und § 4 Abs 4a S 6 Hs 2 EStG. Si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 1543 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ist das UV betroffen, so ist bei einer Einlage der Teilwert gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG als gewinnmindernder Betrag anzusetzen, da bei der Veräußerung eine BE in voller Höhe berücksichtigt wird (Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 192 (Dezember 2022)). Bei der Entnahme ist ebenfalls in Höhe des Teilwertes gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 EStG der Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schuhmann, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, DStZ 1986, 161; Schmidt-Liebig, Neuere Rspr des BFH zum Schätzungsrecht, StBp 1993, 10; Dörn, Geldverkehrsrechnung und Vermögenszuwachsrechnung, Stbg 1994, 366; Scherer, Kassenberichte – Fehlerquellen und Kontrollmöglichkeiten, StBp 1995, 193; Ruppel, Beweismaß bei Schätzung aufgrund der Verletz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einbringungstatbestände

Rn. 1554 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben der Einbringung eines Betriebes in eine PersGes kommt insbesondere eine Einbringung in eine KapGes in Betracht. Im Fall der Einbringung in eine PersGes ist gemäß § 24 UmwStG ein evtl Einbringungsgewinn zu beachten. Dies ist davon abhängig, ob die WG in der Eröffnungsbilanz mit dem Teilwert, Zwischenwert oder Buchwert erfasst werden. H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufzeichnungspflichten

a) Gesetzliche Regelungen Rn. 1512 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das EStG enthält keine allgemeine Aufzeichnungspflicht für BE und BA. Auch findet sich eine solche Pflicht nicht für die Einnahme-Überschussrechnung im EStG. Was jedoch gesetzlich geregelt ist, sind einzelne Aufzeichnungspflichten. So ist in § 4 Abs 3 S 5 EStG geregelt, dass WG des AV und UV iSd S 4 mit der Anschaff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zur Systematik der Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG

1. Allgemeines Rn. 1506 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 3 S 1 EStG ist als Gewinn der Überschuss der BE über die BA anzusetzen. Im Fall des Verlustes ist der Überschuss der BA über die BE zu berücksichtigen. Der Zweck dieser Gewinnermittlungsmethode ist zunächst eine Vereinfachung gegenüber dem Bestandsvergleich (zB BFH BStBl II 2006, 509; 2009, 659; BFH/NV 2021, 1191...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verschuldensfähigkeit.

Rn 16 Nach § 276 I 2 iVm §§ 827, 828 setzen die verschiedenen Verschuldensformen Verschuldensfähigkeit voraus. Danach sind verschuldensunfähig alle Personen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres, § 828 I, sowie derjenige, der im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gehandelt h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Getrenntleben.

Rn 4 Eheleute leben getrennt, wenn objektiv zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und subjektiv zumindest ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (BGH FamRZ 16, 1142; vgl iÜ Legaldefinition in § 1567 ). Grds ist die häusliche Gemeinschaft zum Zweck einer Trennung im Rechtssinne vollständig aufzuheben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die bestimmte Zeit

Rn. 942 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Str ist, ob unter einer bestimmten Zeit nur eine Zeitspanne zu verstehen ist, die rechnerisch insb nach dem Kalender bestimmt werden kann (so früher überwiegend die einschlägigen Kommentierungen – Döllerer, BB 1969, 505 u ZGR 1983, 408; Söffing, FR 1981, 512; Bordewin, DStZ 1982, 463; Mathiak, StuW 1983, 69, 74; Federmann, BB 1984, 246, 250...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 5 Die Aufzählung ist nicht abschließend (›insbesondere‹). Ausgerichtet am Zweck der Sicherungsinformation hat sich die Information auf alle Aspekte zu beziehen, die für die Sicherung der Behandlung und die Gewährleistung der notwendigen Mitwirkung des Patienten am Heilungsprozess erforderlich sind (Geiß/Greiner B. Rz 95 ff; § 823 Rn 214). Hierzu gehören bspw die Informati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis der BE zu Einlagen und Entnahmen

Rn. 1600 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Einlagen führen nicht zu BE. Gleichwohl kann der Einlagewert Bemessungsgrundlage für die Berechnung der AfA sein (Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 537 (Dezember 2022)). Entnahmen sind keine BE. Sie werden aber wie BE behandelt. Der Hintergrund ist der, dass die stillen Reserven des entnommenen WG "im BV erwirtschaftet" wurden und des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Berechnung

Rn. 1658c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs 4a EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Gewinn umfasst auch Verluste (BFH BStBl II 2018, 744). Verluste führen für sich aber nicht zu Überentnahmen. Die Bemessungsgrundlage ist daher im Wege teleologischer Reduktion zu begrenzen (BFH BStBl II 2018, 744...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2216 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Grundsätze der Schätzung sind durch die Rspr geklärt (BFH BFH/NV 2014, 1374). Schätzung ist die Feststellung von für die Besteuerung erheblichen tatsächlichen Vorgängen mit Hilfe von Anhaltspunkten (BFH BStBl II 1982, 409 zu 1.c.; BFH BStBl II 1985, 352; 1985, 354). Auch wenn der StPfl nicht gezwungen ist, seine BE und BA aufzuzeichnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1506 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 3 S 1 EStG ist als Gewinn der Überschuss der BE über die BA anzusetzen. Im Fall des Verlustes ist der Überschuss der BA über die BE zu berücksichtigen. Der Zweck dieser Gewinnermittlungsmethode ist zunächst eine Vereinfachung gegenüber dem Bestandsvergleich (zB BFH BStBl II 2006, 509; 2009, 659; BFH/NV 2021, 1191). Die Gewinne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum 31.12.2007

Rn. 1651 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 6 EStG aF hatte der StPfl die Wahlmöglichkeit, die AK bzw HK für GWG (bis zu 410 EUR) entweder zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen oder in voller Höhe im Jahr der Aufwendung abzuschreiben. Dabei galt bei der Aktivierung seit 2004 die monatsgenaue Berechnung des Abschreibungsbetrages im Herstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1616 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Im Gegensatz zum Einnahmebegriff wird der Begriff BA gesetzlich bestimmt (§ 4 Abs 4 EStG). Diese Definition gilt nicht nur für die Einnahme-Überschussrechnung, sondern, wie die Vorschriften § 4 Abs 1 S 6 und § 5 Abs 6 EStG zeigen, auch für den Bestandsvergleich. Neben der Bestimmung des Begriffs BA in § 4 Abs 4 EStG finden sich in den Vorsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2a Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und gem § 21 LPartG für die Partner einer Lebenspartnerschaft, nicht dagegen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Voraussetzung des Notvertretungsrechts ist, dass der Ehegatte wegen einer Erkrankung oder Bewusstlosigkeit – etwa als Folge eines Unfalls – nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu besorgen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Zeitpunkt des BA-Abzugs

Rn. 1639 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Zeitpunkt des BA-Abzugs richtet sich danach, um welche Gewinnermittlungsmethode es sich handelt. Bei der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG gilt das Abflussprinzip, so dass es bei Geld oder geldwerten WG auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der StPfl die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld bzw WG verliert. Eine Ausna...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Einkünfteermittlung bei Steuerbegünstigung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Tz. 98 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Verein hat die Einkünfte aus seinen gewerblichen Betätigungen (gesellige Veranstaltungen und Vereinsgaststätte) zulässigerweise durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, s. Anhang 10) ermittelt. Die ermittelten Gewinne sind auch der Besteuerung zugrunde zu legen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege

a) Überblick Rz. 141 [Autor/Stand] Die Regelung des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG stellt hinsichtlich der dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen eine abschließende Aufzählung dar. Allerdings ist die Aufzählung derart umfassend, dass tatsächlich von einer bewusst abschließenden Erfassung sämtlicher in Betracht kommender unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2100 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1960 (StÄndG 1960) gibt es erstmals besondere Aufzeichnungsvorschriften in § 4 Abs 6 für bestimmte Aufwendungen iSd § 4 Abs 5 EStG. 1974 wurden die Worte "iSd Abs 5 S 1 und 2" durch die Formulierung "iSd Abs 5 Nr 1–5 und 7" ersetzt. Durch das Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze vom 22.12.1983 wurde eine neue Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1657e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die S 1–5 des § 4 Abs 4a EStG sinngemäß anzuwenden, dh, auch bei der Einnahme-Überschussrechnung sind die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen entsprechend zu ermitteln (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 40). Entnahmen und Einlagen von Geld sind für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 1656a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es sind ausschließlich im betrieblichen Bereich anfallende Schuldzinsen betroffen, da der durch das StEntlG 1999/2000/2002 in § 9 Abs 5 EStG eingeführte Verweis auf die Anwendbarkeit des § 4 Abs 4a EStG durch das StBereinG 1999 wieder gestrichen worden ist. Demzufolge ist zunächst zu prüfen, ob der die Schuldzinsen verursachende Kredit na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Bestandsverzeichnis und Spezifizierung.

Rn 10 Die Auskunft hat durch Vorlage eines geordneten, nachprüfbaren stichtagsbezogenen schriftlichen Verzeichnisses zu erfolgen, § 260 (Kobl FamRZ 19, 872; Braunschw FamRZ 17, 789). Eine Folge einzelner Angaben in Schriftsätzen oder während einer Korrespondenz erfüllt den Anspruch nicht (Brandbg FamRZ 19, 1049), doch können, sofern die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt, mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwesenheits- und Erklärungsrechte

Rz. 371 [Autor/Stand] Nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Rechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren (zu dem Verfahren als solchen vgl. § 385 Rz. 41 ff.). Die Anwesenheits- und Erklärungsrechte im Hauptverfahren erklären sich durch die dortige prozessuale Rolle des Verteidigers (vgl. zum Hauptverfahren § 385 Rz. 647 ff.) und bedürfen hier keiner Darstellung. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fehlerausgleich (materiell)

Rn. 513 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Durch den Bilanzenzusammenhang gleichen sich (nachträglich erkannte) Bilanzierungsfehler – zB durch bessere Erkenntnis bezüglich Schätzgrößen (s Rn 24ff) – von selbst aus. Jeder Geschäftsvorfall wirkt sich dadurch letztlich einmalig – aber nur einmalig – und dann "richtig" auf das Ergebnis aus: Man spricht hier auch von der Zweischneidigkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 112 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[405] wobei es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Rahmengebühren... / IV. Bedeutung für die Praxis

Manchmal weiß man bei gebührenrechtlichen Entscheidungen nicht, ob man lachen oder weinen soll, wenn man sie gelesen hat. Ich habe mich hier mal wieder – leider – für das Weinen entschieden. Denn der Beschluss ist eine der vielen gebührenrechtlichen Entscheidungen gerade zum Bußgeldverfahren, die in meinen Augen ein für eine Beschwerdekammer eines LG zu großes Maß an gebühre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Reichweite der Abschlussfreiheit.

Rn 15 Die so beschriebene negative Abschlussfreiheit setzt voraus, dass die Rechtsordnung einen zwischen zwei Parteien geschlossenen Vertrag als wirksam anerkennt (positive Abschlussfreiheit, Staud/Bork Vor zu §§ 145–156 Rz 13). Im engsten persönlichen Freiheitsbereich versagt das Recht allerdings diese Anerkennung, da diese Sphäre einer (vertraglichen) Selbstbindung nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / dd) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 16 Die Frage, wann im Einzelfall eine Ausstattung vorliegt, kann nur auf den jeweils konkret vorliegenden Fall beantwortet werden. Die relativ spärliche Rspr., die hierzu ergangen ist, stammt größtenteils aus dem familienrechtlichen Bereich. Rz. 17 LG Mannheim NJW 1970, 2111 (Überlassung einer Wohnung): Das LG Mannheim[15] hat in einem Fall entschieden, dass die Überlassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum

Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Aufgrund dieser Anwendu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nichtbestehen der Vaterschaft.

Rn 2 Die rechtliche Vaterschaft eines Mannes zu einem Kind muss nach Maßgabe der §§ 1592, 1593, 1599 II bestehen und nach den genetischen Daten objektiv unrichtig sein. Von einem genetischen Abstammungsgutachten (§ 177 FamFG; Celle FamRZ 19, 303) kann abgesehen werden, wenn ein im Ausland lebender Beteiligter seine Mitwirkung an der Untersuchung verweigert, jedoch durch eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.6 Steuerfreie Einnahmen

Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG gehören bei betrieblicher Veranlassung unter den allgemeinen Voraussetzungen zwar zu den Betriebseinnahmen. Sie sind jedoch steuerlich nicht zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 2.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, kommt es auf den Zufluss an. Danach ist der Gewinn, welcher der Besteuerung zugrunde gelegt wird, grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.[1] Auch bei dieser Gewinnermittlungsart wirken sich reine Wertsteigerungen von Wirtschaftsgü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 4.2 Einnahmen-Überschussrechnung

Bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ist vom Grundsatz her keine Einzelaufzeichnung erforderlich,[1] allerdings besteht die Verpflichtung, die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege aufzubewahren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 147 AO sowie aus der dem Steuerpflichtigen obliegenden Feststellungslast.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.5.1 Einlagen, fehlende betriebliche Veranlassung, Verzicht auf Einnahmen

Einlagen sind keine Betriebseinnahmen. Gleiches gilt für erhaltene Darlehensbeträge, private Schenkungen sowie grds. auch für Erbschaften.[1] An der betrieblichen Veranlassung fehlt es z. B. bei Ersatz von Privataufwendungen oder höchstpersönlichen Bezügen, wie dem Empfang von Schmerzensgeld nach einem Unfall. Das Einsparen von Aufwendungen, geschäftsübliche Preisnachlässe[2] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.1 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eigenschaft von Einnahmen als Betriebseinnahmen ist deren betriebliche Veranlassung.[1] Es kommt nicht darauf an, wie die Leistung bezeichnet wird (Entgelt, Vergütung, Abfindung, Entschädigung, Honorar, Incentive, Schadensersatz, Miet- oder Pachtzahlungen usw.). Auch ein geldwerter Vorteil kann als Betriebseinnahme zu erfassen sein. Darunter fällt auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.4 Nebentätigkeiten

Als betrieblich veranlasst sind nicht nur solche Einnahmen zu werten, die aus der maßgeblichen Sicht des Unternehmers Entgelt für betriebliche Leistungen darstellen. Es kann sich auch um Einnahmen aus Nebentätigkeiten handeln, die wirtschaftlich mit der beruflichen Haupttätigkeit zusammenhängen.[1] Unbeachtlich ist, ob der Vermögenszuwachs im Betrieb erwirtschaftet wurde, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen / 1.5.2 Durchlaufende Posten

Nicht als Betriebseinnahmen zu erfassen sind durchlaufende Posten. Das sind Gelder, die im Namen und für Rechnung eines Dritten gezahlt werden mit der bestehenden Verpflichtung, sie zu gegebener Zeit an den Dritten weiterzuleiten. Die Regelung gilt zwar unmittelbar nur für die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung.[1] Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleic...mehr