Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall eines Gesellschafterdarlehens als Verlust aus Kapitalvermögen

Leitsatz Auch ein Darlehen eines Gesellschafters an eine GmbH stellt eine sonstige Kapitalforderung dar, sodass ein endgültiger Darlehensausfall ein Verlust sein kann, der einer Veräußerung der Kapitalforderung gleichzustellen ist. Sachverhalt Streitig ist die versagte Anerkennung von Verlusten aus der Auflösung einer GmbH. Der Kläger war an einer GmbH zuletzt mit 80 % beteil...mehr

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Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft ist unionsrechtskonform (Anschluss an EuGH-Urteil Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie vom 01.12.2022 – C‐141/20, EU:C:2022:943). 2. Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die ...mehr

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Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom

Leitsatz 1. Strom wird nur dann i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG"aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt", wenn dabei tatsächlich – physikalisch – und nicht nur bei einer kaufmännisch-bilanziellen Betrachtungsweise erneuerbare Energieträger verwendet werden. 2. Strom, der mit einem aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommenen Gasgemisch erzeugt wird, das neben Erdgas au...mehr

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Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten

Leitsatz Sind die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Etiketten dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK hinzuzurechnen, wenn die im Zollgebiet der Union ansässige Käuferin die Druckvorlagen den Lieferanten im Drittland kostenlos in elektronischer Form zur Verfüg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umdeutung einer "sinnlosen" Verfahrenserklärung in einen Einspruch

Leitsatz Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG können "sinnlose" Verfahrenserklärungen in Anlehnung an § 140 BGB in einen Einspruch umgedeutet werden, wenn der sinnlosen Erklärung nach ihrer Intention und rechtlichen Wirkung nur durch eine Umdeutung Rechnung getragen werden kann. Sachverhalt Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur mögliche...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Anforderung eines Protokolls des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses

Darf das FA zur Überprüfung der eingereichten KapErtrSt-Anmeldung einer GmbH das Protokoll des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses anfordern und dies ggf. auch mit Zwangsmitteln durchsetzen? Das FG entschied dazu: Ermessensgerechtes Auskunftsersuchen: Das Anfordern des Protokolls des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbesch...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 4. Verfahrensrechtliche Aspekte

Zudem sollte in der Praxis nach Möglichkeit drauf gedrungen werden, dass die GrESt-Festsetzung für das Signing unter Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt (§ 164 AO). Alternativ möglich wäre ein Vorläufigkeitsvermerk gem. § 165 AO. § 175 AO (rückwirkendes Ereignis) soll nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht anwendbar sein. Wird vom Finanzamt die GrEStG für das Signing festgeset...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 2.1 Grundsätzliches

Der Bundestag hat am 20.10.2022 das Gesetz zur Zahlung einer EPP an Renten- und Versorgungsbeziehende zur Erweiterung des Übergangsbereichs[1] beschlossen. Dieses sieht u. a. die Zahlung einer EPP an Rentner im Dezember 2022 vor. Der Bundesrat hat am 28.10.2022 keinen Einspruch gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz eingelegt.[2] Durch die Veröffentlichung im BGBl komm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 25 Der Beginn der LSt-Nachschau hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO. Die LSt-Nachschau führt auch nicht zu einer erhöhten Bestandskraft nach § 173 Abs. 2 AO und auch der Vorbehalt der Nachprüfung ist nach Beendigung der LSt-Nachschau nicht aufzuheben. Rz. 26 Im Rahmen der LSt-Nachschau erlassene Verwaltungsakte können mit Zwangsmitteln (§§ 32...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4 Mitwirkungspflichten während der Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 3)

Rz. 13 Im Rahmen der LSt-Nachschau hat der Arbeitgeber dem mit der LSt-Nachschau beauftragten Amtsträger auf Verlangen sämtliche Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen sowie Auskünfte zu erteilen, soweit diese für die Feststellung steuererheblicher Sachverhalte dienlich sind. Rz. 14 Maßnahmen des mit der LSt-Nachsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Verhältnis von Lohnsteuer-Außenprüfung zur Lohnsteuer-Nachschau (Abs. 4)

Rz. 18 Sofern die im Rahmen der LSt-Nachschau gemachten Feststellungen hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung i. S. v. § 196 AO auch hier im alleinigen Ermessen der Finanzbehörde (§ 5 AO) zu einer LSt-Außenprüfung übergegangen werden. Der Übergang muss hierbei auf konkreten und im Rahmen der LSt-Nachschau getroffenen Feststellungen beruhen.[1] Die Prüfung...mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen einen im Scheidungsverbundverfahren ergangenen Teilversäumnisbeschluss zum nachehelichen Unterhalt. [2] Die Beteiligten sind inzwischen rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Der Antragsgegner hat im Scheidungsverbund die Folgesache nachehelicher Unterhalt anhängig gemacht. Zum Verhandlun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Entscheidung im Feststellungsbescheid

Rz. 9 Inhaltlich können durch Einspruch gegen den Feststellungsbescheid nur Rechtsfehler gerügt werden, die der gesonderten Rechtskraft nach § 157 Abs. 2 AO fähig sind (siehe § 151 BewG Rdn 20), also im Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung für den Folgebescheid festgestellt wurden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Inhalt des Feststellungsbescheides für den Folgebe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Einspruchsverfahren

Rz. 14 In Monatsfrist kann schriftlich gegenüber der zuständigen Erbschaftsteuerstelle (§ 357 AO) mit dem Rechtsmittel des Einspruches die Rechtswidrigkeit des Bescheides gerügt werden. Berechtigt, das Rechtsmittel einzulegen, ist jeder, der im Falle der Rechtswidrigkeit des Bescheides einen Nachteil erleidet (§ 350 AO). Zu diesem Personenkreis zählen Testamentsvollstrecker ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsbehelfsbefugnis bei Erbengemeinschaften

Rz. 7 Ausgangspunkt für die Rechtsbehelfsbefugnis ist die in § 154 Abs. 3 BewG geregelte entsprechende Anwendung des § 183 AO (vgl. § 154 BewG Rdn 15). Der nach Satz 2 entsprechend anwendbare § 352 AO und der ihm nachgebildete § 48 FGO für die Frage der Klagebefugnis beschränkt die Rechtsbehelfsbefugnis in Fällen, in denen ein Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Einzelheiten zum Einspruchsverfahren

Rz. 2 Rechtsschutz kann sowohl gegen die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (z.B. Auswahlermessen des Finanzamtes fehlerhaft, da der Aufgeforderte die zur Erklärung erforderlichen Erkenntnisse nicht hat; Miterbe kann die Erklärung mit geringerem Aufwand abgeben, da er im Besitz aller maßgeblichen Daten ist) als auch gegen den Feststellungsbescheid begehrt w...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Rechtsbehelfsbefugnis bei Feststellungsbescheiden

Rz. 3 Jeder, der nach § 154 BewG am Feststellungsverfahren beteiligt ist, kann gegen ihn betreffende Bescheide Einspruch einlegen. Als Faustformel gilt, dass jeder, der zu Recht oder zu Unrecht einen Bescheid erhalten hat, diesen durch Einspruch angreifen kann. Eine zur Einlegung des Einspruches geltend zu machende Beschwer, § 350 AO, ist auch dann anzuerkennen, wenn die beg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Fehlerhafte Feststellungen

Rz. 20 Jede Feststellung ist, soweit sie mit verbindlicher Wirkung nach § 182 AO ausgestattet ist, ein gesonderter Verwaltungsakt und damit der gesonderten Rechtskraft fähig (§ 157 Abs. 2 AO). Gemäß § 351 Abs. 2 AO können fehlerhafte Feststellungen nur durch Einspruch gegen den Feststellungsbescheid selber und nicht im Rahmen der Steuerfestsetzung verfolgt werden. Da die Fra...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsbescheid bei Betriebsvermögen

Rz. 30 Mitgeteilt werden der Wert des Betriebsvermögens und wem das Betriebsvermögen zuzurechnen ist. Der durch das ErbStRG v. 24.12.2008[124] eingefügte Satz 2 des § 151 Abs. 2 Nr. 2 BewG hat lediglich klarstellende Bedeutung. Eine Entscheidung über die Zurechnung muss auch bei Bewertungsstichtagen getroffen werden, die vor dem 1.1.2009 liegen. Die Feststellung nach den Fall...mehr

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zfs 01/2023, Sperrfrist unt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision der Amtsanwaltschaft Berlin hat Erfolg, weil das Amtsgericht Tiergarten eine Sperrfrist unterhalb der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten angeordnet hat. 1. Die Sprungrevision der Amtsanwaltschaft Berlin ist zulässig. a) Die nach der fristgemäßen Rechtsmitteleinlegung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) gegenüber dem Amtsgeri...mehr

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zfs 01/2023, Zustimmung der... / 1 Sachverhalt

In der Bußgeldsache fand zunächst auf Einspruch des Betroffenen am 13.10.2022 ein Hauptverhandlungstermin statt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Rahmen der Weiterleitungsverfügung vom 28.7.2022, anlässlich der Einspruchsabgabe gemäß § 69 OWiG durch die Bußgeldbehörde, mitgeteilt hatte, dass sie nicht an einer Hauptverhandlung teilnehmen werde und auf Terminsnachr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Hinzuziehung zum Einspruchsverfahren, Beiladung im Klageverfahren

Rz. 12 Sind in Anwendung des § 155 S. 2 BewG mehrere Beteiligte rechtsbehelfsbefugt, so sind die Beteiligten, die keinen Einspruch eingelegt haben, zum Einspruchsverfahren nach § 360 Abs. 3 S. 1 AO hinzuzuziehen. Die Hinzuziehung ist erforderlich, da der Wert des Feststellungsgegenstandes nur einheitlich gegenüber allen Beteiligten festgestellt werden kann. Eine einfache Hin...mehr

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FF 07+08/2023, Scheidungsve... / Leitsatz

Gegen eine in Rahmen eines Verbundbeschlusses ergangene Teilversäumnisentscheidung zum nachehelichen Unterhalt ist nicht die Beschwerde, sondern der Einspruch der statthafte Rechtsbehelf. Ein wegen der Terminversäumung vor Erlass der Entscheidung gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten nicht in einen Einsp...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 42 Die Zurechnung eines Vermögensgegenstandes ist entscheidend für die Beteiligung am Feststellungsverfahren (§ 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und die Rechtsbehelfsbefugnis (§ 155 BewG). Die Zurechnung erfolgt danach, wer den Erwerb des Vermögenswertes zu versteuern hat,[163] wobei eine Aufteilung nach Erbanteilen erst auf der Ebene der Besteuerung stattfindet. Dies ist sinnvoll...mehr

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zfs 01/2023, Zustimmung der... / 3 Anmerkung:

Der BGH befasste sich zufälligerweise (BGH, Beschl. v. 24.12.2021 [sic!] – KRB 11/21, BeckRS 2021, 45306 [Vorsicht: die Passage zur Rücknahme ist nicht in NZKart 2022, 150 abgedruckt]) passend mit der Problematik: "Die Wirksamkeit der Rücknahme des Einspruchs richtet sich im Bußgeldverfahren gemäß § 71 Abs. 1 OWiG nach den § 411 Abs. 3 S. 2, § 303 S. 1 StPO. Wenn die Entsche...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 16.11.2017 – V ZB 152/16

Rz. 13 a) Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit. b) Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensrecht

Rz. 12 Grundsätzlich ergibt sich das persönliche Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser/Schenker aus den Angaben des Steuerpflichtigen und/oder aus amtlichen Unterlagen. Die Entscheidung darüber erfolgt inzident im Erbschaft-/Schenkungsteuerbescheid und kann durch Einspruch gegen den betreffenden Bescheid angefochten werden. Ein dem deutschen Erbschaftsteuer- und Schenkungst...mehr

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AGS 01/2023, Die Abrechnung... / 4. Beispiele

Beispiel 1 Das Verfahren 1 richtet sich gegen die Angeklagten A und B, gegen die Anklage erhoben wird. In der Hauptverhandlung wird das Verfahren gegen den A abgetrennt und gegen den B, der nur von einem Anklagevorwurf betroffen war, durch Urteil beendet. Nach der Urteilsverkündung wird das Verfahren gegen den A fortgesetzt. Auch er wird am selben Tag verurteilt. Welche Gebüh...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen

Rz. 7 Die Feststellung des anzuwendenden Liegenschaftszinssatzes ist Teil der gesonderten Grundstückswertfeststellung. Sie kann daher nur zusammen mit der Wertfeststellung für die gesamte wirtschaftliche Einheit insgesamt durch Einspruch angefochten werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen

Rz. 4 Die Entscheidung über die anzuwendende Wertzahl wird im Feststellungsbescheid getroffen. Sie kann daher nur zusammen mit der Wertfeststellung insgesamt durch Einspruch angefochten werden. Dementsprechend sind Meinungsverschiedenheiten über die zutreffende Wertzahl im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Feststellungsbescheid zu klären.mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 7.6.2006 – VIII ZB 108/05

Rz. 168 Ist nach Erlass eines Versäumnisurteils und nach Einspruch durch den Gegner dieser im daraufhin anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung weder erschienen noch ordnungsgemäß vertreten, so ist für die Terminsgebühr RVG VV Nr. 3104 einschlägig. Aus dem Umstand, dass das erste Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO erging, ergibt sich nichts anderes.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Verfahrensrecht

Rz. 12 Das Finanzamt entscheidet inzident bei der Steuerfestsetzung oder – soweit erforderlich bei der gesonderten Wertfeststellung – über das anzuwendende Recht. Meinungsverschiedenheiten darüber sind durch Anfechtung mit Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid zu klären.mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 104 Da der Beklagte im Termin nicht erschienen ist, wurde Versäumnisurteil über 10.000 EUR beantragt und erlassen. Nach einem Teileinspruch über 4.000 EUR wird erneut ein Termin anberaumt. Da der Beklagte wieder nicht erscheint, ergeht ein 2. Versäumnisurteil und der Einspruch wird verworfen. – Wie berechnet sich die Terminsgebühr?mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Entscheidung über die Zusammenrechnung

Rz. 41 Die Entscheidung über eine Zusammenrechnung erfolgt i.R.d. Steuerfestsetzung des jeweils nachfolgenden Erwerbs von Amts wegen. Die Berechnung ist im Bescheid nachvollziehbar darzustellen. Streitigkeiten über das Ob und Wie der Zusammenrechnung müssen i.R.d. Anfechtung (durch Einspruch) gegen den betreffenden (Steuer-)Bescheid geklärt werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensrecht

Rz. 8 Werden nach Eintritt der Bestandskraft Bewertungsfehler festgestellt, kommt ein (Teil-)Erlass nur in Betracht, wenn Rz. 9 Über den Bewertungsstichtag wird inzi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen

Rz. 5 Die Feststellung des Rohertrags ist Teil der gesonderten Grundstückswertfeststellung. Sie kann daher nur zusammen mit der Wertfeststellung über die gesamte wirtschaftliche Einheit insgesamt durch Einspruch angefochten werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahrensfragen

Rz. 6 Die Feststellung der Bewirtschaftungskosten ist Teil der gesonderten Grundstückswertfeststellung. Sie kann daher nur zusammen mit der Wertfeststellung insgesamt durch Einspruch angefochten werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 8. Nachrichtliche Angaben beim Grundvermögen

Rz. 21 Durch die Erbschaftsteuerreform sind eine Reihe weiterer Angaben bezogen auf den Feststellungsgegenstand erforderlich, damit die Erbschaftsteuerstelle auf der Ebene der Steuerfestsetzung die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen kann.[99] Diese weiteren Angaben finden im Wortlaut des § 151 BewG keine Erwähnung, so dass es sich lediglich um nachrichtliche Angaben des L...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Verfahren

Rz. 5 Über die Anrechnung ist bei der Steuerfestsetzung gegenüber dem Erwerber grds. von Amts wegen zu entscheiden, der nach dem Stiftungsgeschäft der Satzung oder anderen besonderen Bestimmungen das Stiftungs-/Vereinsvermögen erwirbt. Entsprechend kann die Anrechnung nur durch Einspruch gegen den betreffenden Steuerbescheid angegriffen werden.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (Abs. 1)

Rz. 18 Ist auf eine testamentarische Verfügung hin ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden (§§ 2197 ff. BGB) oder wurde durch das Nachlassgericht die Nachlassverwaltung angeordnet (§ 1981 BGB), so darf der Bescheid nicht dem Betroffenen bekannt gegeben werden. § 32 Abs. 1 ErbStG enthält hierzu die Sonderregel, dass die Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker oder den ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bekanntgabe an den Nachlasspfleger (Abs. 2)

Rz. 22 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des künftigen Erben, falls dieser noch unbekannt ist oder die Annahme der Erbschaft noch ungewiss ist. Die Erbschaftsteuerbescheide können an den Nachlasspfleger als gesetzlichen Vertreter auch für die unbekannten Erben gerichtet werden, ohne dass dies zur Nichtigkeit des Bescheides wegen fehlender Bestimmtheit führte.[41...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Prüfungsanordnung

Rz. 7 Vor Beginn der Prüfung ergeht gegenüber demjenigen, der die Außenprüfung zu dulden hat (§ 154 Abs. 1 AO), eine Prüfungsanordnung, die den zeitlichen und sachlichen Umfang der Prüfung festlegt (§ 196 AO). Die Prüfungsanordnung ist von der nach § 152 BewG zuständigen Feststellungsbehörde zu erlassen. Erfolgte die Anordnung unter Missachtung dieses Grundsatzes z.B. durch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 540 [Autor/Stand] Um die Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen (auch der Steufa im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO) überprüfen zu lassen, ist der Finanzrechtsweg eröffnet[2]. Das Auskunftsersuchen ist als Verwaltungsakt[3] (vgl. § 118 Abs. 1 AO) mit dem Einspruch gem. § 347 AO und sodann mit der Anfechtungsklage gem. §§ 33, 40 Abs. 1, § 44 Abs. 2...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Wahrung der Feststellungsfrist

Rz. 25 Zur Wahrung der Frist muss der Bescheid vor Fristablauf das Finanzamt so verlassen haben, dass er wirksam bekannt gegeben wird (§ 169 Abs. 1 S. 3 AO), wobei nach der Rechtsprechung der Bescheid auch vor Ablauf der Frist zugegangen sein muss.[63] Wird der Bescheid zwar vor Ablauf der Frist versandt, scheitert aber die Bekanntgabe wegen eines Bekanntgabemangels, so wahr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Rechtsbehelfsbefugnis bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 6 Insoweit der Anteil der Kapitalgesellschaft Gegenstand der Feststellung ist, ist dieser dem neuen Erwerber zuzurechnen. Rechtsbehelfsbefugt sind also der Erwerber und die Kapitalgesellschaft wegen ihrer Erklärungspflicht. Dies gilt selbst dann, wenn der Erwerber erst als Adressat der Einspruchsentscheidung am Einspruchsverfahren beteiligt wurde und beschwert ist, das E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahren

Rz. 6 Über das Vorliegen eines bebauten Grundstücks und den Umfang der wirtschaftlichen Einheit wird im Feststellungsbescheid (Grundstücksbewertung) inzident entschieden. Bei Meinungsverschiedenheiten kann darüber nur im Rahmen der Anfechtung des Feststellungsbescheids (Einspruch, ggf. Klage und Revision) entschieden werden. Die Frage, ob ein bebautes Grundstück vorliegt ode...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Grundsätzlich läuft die Festsetzungsfrist nach vier Jahren ab. Die Festsetzungsfrist dauert fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und zehn Jahre bei Steuerhinterziehung.[57] Der Ablauf der Festsetzungsfrist kann gem. § 171 AO gehemmt sein, z.B. nach Anfechtung durch Einspruch/Klage, durch Beginn einer Außenprüfung (auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer), Ermittl...mehr

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zfs 01/2023, Sperrfrist unt... / 1 Sachverhalt

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr gegen den Angeklagten erlassen mit einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 EUR. Zugleich hat es dem Angeklagten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Steuersätze ab 2010 (Abs. 1)

Rz. 12 Die Steuersätze ab 2010 sind der Tabelle in § 19 Abs. 1 ErbStG zu entnehmen.[34] Danach beträgt der Steuersatz in der Steuerklasse I bei größeren Erwerben für die ersten 75.000 EUR stets 7 %, für den übersteigenden Betrag bis 300.000 EUR sodann 11 %, für den diesen übersteigenden Betrag bis 600.000 EUR sodann 15 % etc. Für die anderen Steuerklassen gilt Entsprechendes...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Verfahren

Rz. 8 Rechtlich wird über die Grundstücksart im Feststellungsbescheid (Grundstücksbewertung) inzident entschieden. Die Bestimmung der Grundstücksart kann nicht separat, sondern nur durch Anfechtung des Feststellungsbescheids (Einspruch, ggf. Klage und Revision) angegriffen werden. Gewöhnlich ist das Finanzamt für das Vorliegen einer bestimmten Grundstücksart beweispflichtig,...mehr