Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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zfs 07/2020, Deckung für Be... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zwar zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Es mangelt an einer ausreichenden Glaubhaftmachung der Anspruchshöhe des Verfügungsanspruchs (dazu 1.) sowie an einem Verfügungsgrund (dazu 2.)" 1. Die Kammer ist zwar der Ansicht, dass der Verfügungsklägerin aus den zwischen den Parteien bestehenden Betriebsunterbr...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / Aus den Gründen

Gründe: l. [1] Im Streit steht eine einstweilige Anordnung, durch die den Eltern wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen wurden. [2] Aus der nichtehelichen Beziehung der am 23.6.2000 geborenen Mutter und des am 12.12.1992 geborenen Vaters ging am 12.12.2019 das betroffene Kind...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / Leitsatz

1. Steht dem überlebenden Ehegatten ein vom Erblasser eingeräumtes schuldrechtliches Wohnrecht zu, kann der Erbe (zumal bei umstrittener Erbenstellung) nicht im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung den unbeschränkten Zugang zur früheren Ehewohnung verlangen, ohne hierfür einen Verfügungsgrund glaubhaft zu machen. 2. Ein Verfügungsgrund ist auch...mehr

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FoVo 04/2020, Einstweilige ... / 1 I. Der Fall

Kontoüberziehung mit Kündigung Der Antragsteller ist Privatperson und Arbeitnehmer. Die Antragsgegnerin als Kreditinstitut führt die Konten für den Antragssteller und hat diese zum 8.4.2020 gekündigt und den vom Antragsteller in Anspruch genommenen Überziehungskredit zu jenem Tag fällig gestellt. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung die Verpflichtung d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für die Teilnahme

Rz. 2 Voraussetzung ist immer, dass es sich um eine im Betriebsrat vertretene Gewerkschaft handelt. Der Gewerkschaft muss ein Betriebsratsmitglied angehören. Es muss sich um eine Gewerkschaft handeln, allgemeine Interessenverbände von Arbeitnehmern gehören nicht dazu. Das Teilnahmerecht steht der Gewerkschaft zu; sie entscheidet in eigener Verantwortung, wen sie in den Betri...mehr

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Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

Zusammenfassung Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrech...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen

Rz. 3 Der Titel muss vorläufig vollstreckbar sein (§§ 708, 709 ZPO). Der Schuldner muss zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt worden sein, aufgrund derer eine Eintragung ins Grundbuch, Schiffsregister oder Schiffsbauregister verlangt werden kann (Abgabe einer Auflassungserklärung; die Bestellung einer Grundschuld etc.). Hängt die vorläufige Vollstreckbarkeit von der E...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Fiktionswirkungen

Rz. 9 Im Fall des Satz 1 gilt die Willenserklärung mit der Rechtskraft des Urteils, im Fall des Satz 2 mit Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung als abgegeben (so im Ergebnis OLG München, Beschluss v. 20.2.2012, 34 Wx 6/12 – Juris). Ein vorläufig vollstreckbares Urteil ist nicht ausreichend (OLG München, Beschluss v. 28.1.2014, 34 Wx 508/13 – Juris). Eine einstweilige ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfändung in Miterbenanteil

Rz. 19 Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass kann gemäß § 859 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 ZPO gepfändet werden. Insoweit handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung in ein anderes Vermögensrecht, für die gem. § 857 Abs. 1 ZPO die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Forderungen gemäß § 828 ff. ZPO entsprechend gelten. Dies bedeutet, dass der Gläubiger mit der Pfändung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Schuldtitel

Rz. 6 Der zugrunde liegende Titel muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes d. h. auf Besitzverschaffung lauten (BGH, Rpfleger 2017, 570 = DGVZ 2017, 169 = Grundeigentum 2017, 1156; BGH, InVo 2007, 338 = JurBüro 2007, 549). Ein Vollstreckungstitel über eine der genannten Verpflichtungen ist dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Voraussetzungen der Vorpfändung

Rz. 6 Die Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung sind ausreichend. Eine vollstreckbare Ausfertigung braucht der Gläubiger noch nicht im Besitz zu haben und der Titel muss auch noch nicht zugestellt sein (§ 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO; 3; LG Frankfurt/Main, JurBüro 1983, 623 = Rpfleger 1983, 32; LG Halle/Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zulässigkeit der Widerspruchsklage – Frist

Rz. 3 Gemäß § 878 Abs. 1 Satz 1 ZPO muss der Widersprechende ohne vorherige Aufforderung binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Terminstag beginnt, dem Gericht nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe. Erfolgt der Nachweis nicht innerhalb der gesetzlichen (und gem. § 224 Abs. 2 ZPO nicht verlängerbaren) Monatsfrist, wird die Ausführung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Rechtskräftiger Titel

Rz. 2 Der Titel muss (formell) rechtskräftig sein. In Betracht kommen daher Urteile, Beschlüsse, einstweilige (Leistungs-) Verfügungen (OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 382; a. A. OLG München, GWR 2010, 139), Anwaltsvergleiche (soweit gerichtlich für vollstreckbar erklärt; § 796 ZPO), Schiedssprüche, soweit diese für vollstreckbar erklärt wurden (BGH, BB 1961, 264). Die Norm gilt n...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Einstweiliger Rechtsschutz/Sichernde Maßnahmen

Rz. 14 In der Praxis stellt sich häufig die Frage, welche vorläufig sichernden Maßnahmen bis zum tatsächlichen Kraftloswerden des Erbscheins möglich sind. Denn solange ein Erbschein noch nicht eingezogen oder für kraftlos erklärt wurde, entfaltet er seine volle Wirksamkeit, sehr zum Nachteil u.U. für denjenigen, der ggf. der eigentliche Erbe wäre. Da die anzustellenden Ermit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Prozessrecht

Rz. 8 Der Anspruch aus § 2288 BGB verjährt entsprechend § 2287 Abs. 2 BGB in drei Jahren nach Anfall des Vermächtnisses (§§ 2176 ff. BGB). Gläubiger des Anspruchs nach § 2288 BGB ist derjenige, der durch ein vertragsmäßig angeordnetes Vermächtnis bedacht wurde. Schuldner ist grundsätzlich der Erbe, lediglich wenn der Vermächtnisgegenstand unentgeltlich übertragen wurde und e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Anwartschaft

Rz. 11 Während der Schwebezeit bis zum Anfall des Vermächtnisses beim Nachvermächtnisnehmer hat dieser eine über die §§ 160 Abs. 1, 2177, 2179 BGB geschützte Anwartschaft.[23] Der Nachvermächtnisnehmer hat aber kein dem Erben vergleichbares Anwartschaftsrecht (bspw. § 2111 BGB).[24] Es besteht kein Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 2128 BGB oder die Möglichkeit der Ein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Überstimmter Miterbe

Rz. 72 Der überstimmte Miterbe kann Feststellungsklage erheben, wenn er der Auffassung ist, dass kein Fall der ordnungsgemäßen Verwaltung vorliegt. Den Vollzug des Mehrheitsbeschlusses kann er ggf. durch eine einstweilige Verfügung blockieren.[201]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Prozessrecht

Rz. 14 Gläubiger des Anspruchs nach § 2287 BGB ist der Vertragserbe persönlich, und zwar entsprechend der Höhe seiner Erbquote.[50] Es handelt sich daher bei dem Anspruch nicht um eine Nachlassforderung. Ist der Anspruch nicht teilbar, gilt § 432 BGB.[51] Ist der Anspruch teilbar, dann richtet er sich auf Einräumung eines entsprechenden Miteigentums in Höhe der jeweiligen Er...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Kein Anwartschaftsrecht der für den Schlusserbfall Bedachten

Rz. 50 Nicht hingegen dient sie den Interessen der nach dem zweiten Erbfall bedachten Dritten. Diese haben auch nach dem ersten Erbfall noch kein dem Erbvertrag ähnliches Anwartschaftsrecht, da für den Überlebenden noch die Möglichkeit der Ausschlagung und damit zum Widerruf besteht.[125] Selbst nach dem Eintritt der Bindungswirkung durch die Annahme des Überlebenden erwerbe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Sicherung des Anspruchs

Rz. 55 Vor dem Erbfall stehen dem Vermächtnisnehmer keine Sicherungsrechte zu.[87] Er hat lediglich die Aussicht auf einen Rechtserwerb, die nicht sicherungsfähig ist. Auch nach dem Erbfall bestehen keine Sicherungsrechte für den Bedachten, sofern diese nicht mitvermacht sind. Aufgrund der schuldrechtlichen Qualität des Vermächtnisanspruchs kann sich dessen Erfüllung hinzieh...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Prozessuales

Rz. 4 Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist notfalls im Prozessweg geltend zu machen; er setzt aber nicht voraus, dass der Vorerbe hierzu bereits rechtskräftig verurteilt ist.[13] Sind mehrere Nacherben vorhanden, kann jeder von ihnen Sicherheit verlangen (vgl. § 2127 Rdn 5). Die Höhe der Sicherheit ist vom Prozessgericht festzusetzen und richtet sich grundsätzlich nach d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 34 Eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Erbschaftsgegenstände (Leistungsverfügung) ist nur dann möglich, wenn der Erbe auf die Sachen zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[83] Darüber hinaus wird die Zulässigkeit einer Sicherungsverfügung für den Fall bejaht, dass die Substanz von Nachlassgegens...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 21 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft oder Rechnungslegung ist grundsätzlich unzulässig.[63] Eine Ausnahme hiervon wird nur dann gemacht, wenn der nachfolgende Hauptanspruch für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und er deswegen auf die sofortige Auskunftserteilung angewiesen ist.[64]mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Pflichtteilsanspruch ist eine schuldrechtliche Forderung, die auf Zahlung eines der Pflichtteilsquote entsprechenden Geldbetrages gerichtet ist,[1] und die der Höhe nach der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils entspricht. Der Pflichtteilsanspruch ist vom abstrakten Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB, seiner Grundlage, zu unterscheiden. Nach h.M. handelt es s...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Beweislast

Rz. 13 Der Nachvermächtnisnehmer kann sich nicht mit der Drittwiderspruchsklage gegen Pfändungen beim Vorvermächtnisnehmer wenden. Der schuldrechtliche Anspruch des Nachvermächtnisnehmers stellt kein die Veräußerung hinderndes Recht i.S.d. § 771 ZPO dar.[38] Hat der Nachvermächtnisnehmer Kenntnis von einer drohenden Pfändung, kann er eine einstweilige Verfügung nach den §§ 9...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 2179 ist ein Schwebezustand zwischen Erbfall und Vermächtnisanfall, weil entweder ein Fall des § 2177 BGB oder ein Fall des § 2178 BGB vorliegt. Im Falle eines gestundeten Vermächtnisses findet § 2179 BGB keine Anwendung. In diesen Fällen, in denen die Fälligkeit des Anspruchs des Vermächtnisnehmers ab dem Erbfall besteht, kann...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verfahrensfragen

Rz. 30 Die Regelung des § 1958 BGB hindert die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus S. 1 gegen den Erben vor dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft. Eine grundsätzlich mögliche Annahme der Erbschaft durch den gesetzlichen Vertreter nach Eintritt des Erbfalls scheidet vor der Geburt des Erben aus, weil ungewiss ist, ob dieser lebend geboren wird und damit nach § 1 B...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 1 Der in der Lit. andauernde Theorienstreit ist ohne praktische Bedeutung. Die älteren Theorien sollen an dieser Stelle nicht erwähnt werden.[1] Nach Rspr.[2] und Schrifttum hat der Testamentsvollstrecker nach der sog. Amtstheorie die Stellung eines Treuhänders und ist Inhaber eines privaten Amts (vgl. § 116 Nr. 1 ZPO). Er ist somit weder Vertreter des Erblassers noch de...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Sicherungsbedürfnis

Rz. 11 Nicht in allen Fällen, in denen Unklarheit über den endgültigen Erben besteht, können staatliche Fürsorgemaßnahmen angeordnet werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses, das auf der einen Seite staatliches Einschreiten begründet, auf der anderen Seite aber auch begrenzt. Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, hat das Na...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Auskunfts- und Zahlungsklage

Rz. 51 Soweit ein Verjährungsrisiko nicht besteht,[222] kann der Pflichtteilsberechtigte zunächst eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage. Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Umfang des Prozessführungsrechts

Rz. 4 Der Umfang des Prozessführungsrechts des Testamentsvollstreckers hängt vom Umfang seines Verwaltungsrechts ab. Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Erblasser nach § 2208 BGB das Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers eingeschränkt hat. Anderenfalls ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich zu jeder Art der gerichtlichen Geltendmachung des seiner Verwaltung unt...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 394 In nicht so seltenen Fällen gerät der Mandant in finanzielle Bedrängnis, weil der gegnerische Versicherer gar nicht, schleppend oder nur in Teilbeträgen zahlt. Dieses Problem stellt sich insbesondere in Großschadensfällen. Oft werden die Geschädigten regelrecht "ausgehungert". Viele sind so schon in den finanziellen Ruin getrieben worden. Rz. 395 Zwar fängt ihn meiste...mehr

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AGKompakt 01/2020, Fiktive ... / II. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Keine fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Entscheidet das Gericht unter den Voraussetzungen des § 937 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung, weil es die Dringlichkeit bejaht oder weil es den Antrag zurückweist, entsteht keine Terminsgebühr. Zwar handelt es sich – wie ausgeführt – um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung; es fe...mehr

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AGKompakt 01/2020, Fiktive ... / I. Überblick

Fiktive Terminsgebühr nur bei vorgeschriebener mündlicher Verhandlung Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV erhält der Anwalt eine Terminsgebühr unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Wahrnehmung eines Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung handelt. Im einstweiligen Verfügu...mehr

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AGKompakt 01/2020, Fiktive ... / III. Anerkenntnisurteil

Fiktive Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren Erkennt der Antragsgegner den Verfügungsanspruch an und erlässt daraufhin das Gericht ein Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung, löst dies die Terminsgebühr aus. Im Falle eines Anerkenntnisurteils ist eine Zustimmung der Parteien zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren nicht erforderlich. Hinw...mehr

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AGKompakt 01/2020, Fiktive ... / IV. Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

Fiktive Terminsgebühr auch bei schriftlichem Vergleich Schließen die Parteien im einstweiligen Verfügungsverfahren einen schriftlichen Vergleich, so entsteht ebenfalls die Terminsgebühr. Voraussetzung für diese Variante der fiktiven Terminsgebühr ist lediglich, dass ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung zugrunde liegt, was hier der Fall ist. Beispiel Nach E...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Umfang der Beiordnung

Rz. 50 Der Umfang der Beiordnung des Rechtsanwalts ist neben der Befugnis, in dieser Sache aufzutreten (sofern auch Vollmacht erteilt ist), vor allem für dessen Vergütung wichtig, da sich gem. § 48 Abs. 1 RVG der Vergütungsanspruch nach dem Umfang der Beiordnung bemisst. Zum Umfang der Beiordnung in Ehesachen siehe auch § 48 Abs. 3 RVG bei Scheidungsfolgenvereinbarungen. Rz....mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / V. Abschleppkosten

Rz. 329 Die Kosten für das Abschleppen eines unfallbedingt fahrunfähig gewordenen Fahrzeugs sind adäquater Folgeschaden und daher grundsätzlich zu ersetzen. Rz. 330 Streit herrscht immer wieder über die Entfernung bei zu erstattenden Abschleppkosten. Die Assekuranz wendet immer wieder einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ein, wenn das Fahrzeug nicht zur nächstgel...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / I. Zuständigkeit des staatlichen Gerichts und des Schiedsgerichts

Rz. 63 Ist für die Hauptsache die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vereinbart, so sind die staatlichen Gerichte trotzdem neben dem Schiedsgericht für Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig, § 1033 ZPO. Auch das Schiedsgericht selbst kann auf Antrag einer Partei vorläufige oder sichernde Maßnahmen anordnen, soweit nichts anderes vereinbart ist, § 1041 Abs. 1 ZPO. ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 43 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung zwischen den Vertragsparteien – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[43] ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 4. Die Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 134 Die den Pflichtteilsberechtigten am meisten beeinträchtigende Klausel ist die so genannte Jastrow'sche Klausel (Pflichtteilsstrafklausel). Bei dieser erhalten diejenigen Abkömmlinge, die keinen Pflichtteil geltend machen, einen zusätzlichen Vermächtnisanspruch am Nachlass des Erstversterbenden, der jedoch erst mit dem zweiten Todesfall fällig wird. Die "Bestrafung" t...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 283 Besondere anwaltliche Pflichten gelten nach Erlass einer Entscheidung im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff., 935 ff. ZPO).[1099] Wegen §§ 929 Abs. 2, 3, 936 ZPO muss der Rechtsanwalt, der für seinen Auftraggeber einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erstritten hat, darauf achten, dass die Partei die Anordnung innerhalb eines Monats vol...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Fälle gesamtschuldnerischer Haftung

Rz. 270 Da der Prozess- und der Verkehrsanwalt selbstständig für Fehler in ihrem jeweiligen vertraglichen Verantwortungsbereich einzustehen haben, haften sie dem gemeinsamen Auftraggeber grds. nicht als Gesamtschuldner. Rz. 271 Eine gesamtschuldnerische Haftung des Prozessbevollmächtigten und des Verkehrsanwalts kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn beide Rechtsanwälte unabhä...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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