Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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Veräußerung eines Wohnungseigentums: Vermehrung von Stimmen

Leitsatz Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einem von mehreren ihm gehörenden Wohnungseigentumsrechten auf eine von ihm beherrschte Personengesellschaft überträgt; die Personengesellschaft ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abweichung vom Kurswert

Rz. 68 [Autor/Stand] Der RFH hat entschieden, dass der notierte Kurs von Aktien dann nicht als Kurswert maßgebend ist, wenn er nachweislich auf Verkäufen beruht, bei denen außergewöhnliche Verhältnisse mitgewirkt haben.[2] Im Streitfall war der Kurs von einem Konsortium künstlich hochgehalten worden. Rz. 69 [Autor/Stand] Im Urteil vom 26.7.1974[4] hat der BFH diese Rechtsauff...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der ASt. geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war." [6] 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 RVG VV...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / Leitsatz

1. Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gem. Vor bemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH bedarf einiger Anmerkungen. I. Dieselbe Angelegenheit bei mehreren Verfahrensabschnitten Zurecht weist der BGH darauf hin, dass Tätigkeiten des Prozessbevollmächtigten oder Verfahrensbevollmächtigten, die mehrere Verfahrensabschnitte betreffen, in manchen Fällen zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit zusammengefasst werden. Dies kommt in der Praxis...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 59 Abs. 1, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Der nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG maßgebliche Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat vermag der Ansicht des AG nicht beizutreten, dass der Verfahrenswert für den im Verfahren der einstweiligen Anordnu...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / Sachverhalt

Das LG Duisburg hatte durch Beschl. v. 9.6.2015 eine einstweilige Verfügung erlassen und die Kosten des Verfahrens dem AG zu 91 % und der ASt. zu 9 % auferlegt. Dieser Beschluss ist dem AG am 9.6.2015 zugestellt worden. Am 10. und 15.6.2015 fanden zwischen den damaligen Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten Telefongespräche statt, in denen es um die Abgabe einer Abschlu...mehr

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Anspruch auf ordnungsmäßige und gesetzmäßige Verwaltung

Leitsatz Der (werdende) Eigentümer hat einen Anspruch auf ordnungsmäßige und gesetzmäßige Verwaltung. Dazu gehört auch ein rechtlich einwandfreies Vorgehen bei der Herbeiführung und Leitung einer Versammlung. Den Anspruch kann er im vorläufigen Rechtsschutz durchsetzen. Normenkette WEG § 24 Abs. 1, 3, 5; ZPO §§ 935 ff. Das Problem Wohnungseigentümer A beantragt im Wege des ein...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / Leitsatz

Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite die konkrete...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 1 Sachverhalt

Mit Beschl. v. 8.6.2015 hatte das LG eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der dem Antragsgegner die Anfertigung heimlicher Nacktaufnahmen der Antragstellerin verboten wurde. Die Kosten des Verfahrens sind dem Antragsgegner zu 91 % und der Antragstellerin zu 9 % auferlegt worden. Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 9.6.2015 zugestellt worden. Am 10. und 15.6.2015 fand...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 2. Grundsatz

Weil das Verfahren zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung weitgehend dem Arrestverfahren bzw. der Forderungspfändung gleichgestellt ist, sind die kostenrechtlichen Regelungen in Teil 1 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz. (Arrest, Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung und einstweilige Verfügung) und Teil 2 Hauptabschnitt 1 GKG-K...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / ff) Gerichtliche Möglichkeiten gegen Mehrheitsbeschlüsse

Ist ein Miterbe überstimmt worden und ist er mit dem Mehrheitsbeschluss nicht einverstanden, kann er nach § 745 BGB vorgehen. Der Übertragungsbeschluss muss nämlich der ordnungsmäßigen Verwaltung nach den §§ 2038, 745 Abs. 1 und 3 BGB genügen. Entspricht die Übertragung der Verwaltung auf eine Person nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung, weil die Person ungeeignet ist, ist d...mehr

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FoVo 5/2017, Mitwohnende To... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor Nach Ansicht des AG hat die GV die Durchführung des erteilten Auftrags aufgrund des rechtskräftigen Räumungstitels gegen den Schuldner zu Unrecht abgelehnt. Die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung liegen vor. Die Gläubigerin verfügt über einen rechtskräftigen Räumungstitel gegen den Schuldner, der diesem auch zugestellt ...mehr

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Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

Leitsatz Ein Verfügungsgrund besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden kann. Allein der Umstand, dass bei Umsetzung eines Beschlusses im Falle seiner gerichtlichen Ungültigkeitserklärung Kosten für eine Folgenbeseitigung entste...mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht in der Begründung. Grundsätzlich gilt auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst einmal § 128 Abs. 1 ZPO, so dass die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[1] Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 117 Abs. 1 ZPO) ist nicht vorgeschrieben, dass ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden ...mehr

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AGS 4/2017, Einigung über e... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist auch begründet; der Gegenstandswert für den Vergleich ist nicht höher als der Wert der Hauptsache. Unstreitig ist im Grundsatz davon auszugehen, dass dann, wenn die Beteiligten eine Einigung erzielt haben, in die die Gegenstände zweier Verfahren einbezogen sind, (nur) eine Einigungsgebühr entsteht, die aus dem zusammengerechneten Gegenstandswert beider Ve...mehr

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AGS 4/2017, Keine fehlende ... / 1 Sachverhalt

Der Verfügungskläger, ein Interessenverband, hatte den Verfügungsbeklagten außergerichtlich abgemahnt. Dieser ließ durch Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten die Abmahnung mit der Begründung zurückweisen, dass dem Verfügungskläger die Aktivlegitimation fehle, weil diesem mangels hinreichender Mitgliederzahl keine wettbewerbsrechtliche Relevanz beizumessen sei. Der Verfü...mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die auf der Grundlage der ergangenen Kostenentscheidung erfolgte Kostenfestsetzung ist insoweit zu beanstanden, als der Rechtspfleger die vom Ver...mehr

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AGS 4/2017, Keine fehlende ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner war von einem Unternehmer-Verband aufgrund offensichtlicher Wettbewerbsverstöße mit Schreiben vom 14.6.2016 abgemahnt worden. Mit anwaltlichen Schreiben vom 29.6.2016 ließ er die geforderte Unterlassungserklärung unter der Bedingung anbieten, dass im Abmahnverfahren (also vorgerichtlich) die für die Aktivlegitimation (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) erforderlichen Mi...mehr

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FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 3 Anmerkung:

Die zutreffende Entscheidung des OLG hat über die Vergütung in Eilverfahren hinaus grundsätzliche praktische Bedeutung für alle die Sachverhalte, in denen demselben Rechtsanwalt hinsichtlich desselben Sachverhalts eine Geschäftsgebühr und nacheinander mehrere Verfahrensgebühren entstehen. Das kann nach außergerichtlicher Vertretung beispielsweise für den Verfahrens-/Prozessb...mehr

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AGS 12/2016, Keine doppelte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Sie verkennt aber schon die Ausgangslage. Auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren ist gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV eine zuvor angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen. Hier wird allerdings von der überwiegenden Rspr.[1] und der Kommentarliteratur[2] – häufig ohne nähere Begründung – nicht genügend ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Durchsetzung

Rn 44 Weil die Rechte auf Aussonderung sich nach den allgemeinen außerhalb der Insolvenzordnung geltenden Vorschriften richten, ist Streit darüber ausschließlich im ordentlichen Prozessweg zwischen dem Verwalter und Gläubiger auszutragen. Der Aussonderungsanspruch kann durch eine einstweilige Verfügung nach § 935 ZPO gesichert werden.[87] Die Klage richtet sich im Allgemeine...mehr

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zerb 11/2016, Geltendmachun... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsanspruch geltend. Die Parteien sind Halbgeschwister und Kinder der am ... 1927 geborenen und am ... 2013 verstorbenen Erblasserin C. Diese hate drei Kinder: die am ... 1953 geborene Klägerin sowie aus der Ehe mit ihrem am ... 1971 vorverstorbenen Ehemann den am ... 1958 geborenen Sohn N und den am ... 1966 geborenen Kl...mehr

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AGS 11/2016, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg. Sämtliche von der Antragsgegnerin zur Kostenausgleichung angemeldeten Kosten sind von der Rechtspflegerin des LG zu Recht festgesetzt worden. Es gelten folgende Maßstäbe: 1. Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Ze...mehr

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AGS 11/2016, Tod der Partei... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der verstorbenen Antragstellerin ist als unzulässig zu verwerfen. 1. Der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, dass der Verfahrensbevollmächtigte die sofortige Beschwerde aus vermeintlich eigenem Recht einlegt ("… lege ich hiermit … sofortige Beschwerde ein"; Hervorhebung durch den Senat). Ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnu...mehr

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AGS 11/2016, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Auf Antrag der Antragstellerin vom 16.2.2016 erließ das LG mit Beschl. v. 4.3.2016 gegen die Antragsgegnerin eine einstweilige Verfügung. Diese bezog sich auf die Unterlassung von bestimmter Werbung, wie in der Antragsschrift im Antrag zu 3 a), b) und c) angegeben. Die weiteren in der Antragsschrift enthaltenen Unterlassungsanträge zu 1) und zu 2) hatte die Antragstellerin z...mehr

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AGS 11/2016, Bestellung in ... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 16.7.2015 beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Anordnung, wonach ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind übertragen werden sollte; gleichzeitig begehrte sie hierfür Verfahrenskostenhilfe. Das AG vermisste zunächst substantiierten Sachvortrag und sah auch die Voraussetzungen für eine Gewährung von Verfahrenskostenhilfe nicht ...mehr

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FF 10/2016, Kinderehe und o... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte "Balkanroute" von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27....mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / 2. Unberechtigte einstweilige Verfügung

§ 945 ZPO enthält eine der ganz wenigen verschuldensunabhängigen Schadensersatzvorschriften des deutschen Zivilrechts. Danach hat der Antragsteller Schadensersatz zu leisten, wenn sich die Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt erweist. Die Vorschrift begründet eine weder Rechtswidrigkeit noch Schuld voraussetzende Risi...mehr

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ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / 5. Anfechtung und einstweilige Verfügung

Der Beschluss über das Ansichziehen kann mit der Anfechtungsklage angegriffen werden (BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14, ZAP EN-Nr. 273/2015). Angesichts der geringen Voraussetzungen für das Ansichziehen hat eine Anfechtung des Beschlusses über das "Ansichziehen" meist keinen Erfolg (Briesemeister ZMR 2014, 951 [952]). Der Beschluss ist zudem wirksam, bis er rechtskräftig f...mehr

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ZAP 12/2016, Streitwertkata... / II. BESCHLUSSVERFAHREN

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 2. Verfahren

Das Verfahren im einstweiligen Verfügungsprozess ist ein summarisches Erkenntnisverfahren. Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln der Darlegungs- und Beweislast entsprechend. Allerdings ist die Beweisführung im einstweiligen Verfügungsverfahren leichter als in einem normalen Klageverfahren, da die sog. Glaubhaftmachung (§ 920 Abs. 2 ZPO) gestattet ist. Für die Glaubh...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 7. Beispiele

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann das Recht des Arbeitnehmers, beschäftigt zu werden, mit Hilfe einer Leistungsverfügung durchgesetzt werden. Allerdings bedarf es für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes der Glaubhaftmachung eines gesteigerten Beschäftigungsinteresses (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.3.2011 – 4 SaGa 2600/11, NZA-RR 2011, 551). So muss d...mehr

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ZAP 12/2016, Streitwertkata... / I. URTEILSVERFAHREN

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / II. Schutzschrift

Nach der neuen Legaldefinition des § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO ist die Schutzschrift ein vorbeugender Verteidigungsschriftsatz gegen einen erwarteten Antrag auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Ihre Bedeutung verdankt die Schutzschrift der gerichtlichen Übung, die Mehrzahl der Arreste oder einstweiligen Verfügungen trotz der von §§ 937 Abs. 1, 922 Abs. 1 ZPO gesetzten Hürde im...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 11 Ordnungsgeld nach Organisationsverschulden

Wird einer gerichtlichen Verfügung zuwidergehandelt, drohen empfindliche Ordnungsgelder. In einem von dem OLG Frankfurt/M. entschiedenen Sachverhalt war dem betroffenen Händler mittels einstweiliger Verfügung untersagt worden, bestimmte Produkte zu bewerben sowie zu vertreiben, da diese Nachahmungen darstellten (Beschl. v. 17.6.2015 – 6 W 48/15). Nach Zustellung der einstwei...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 23 Formulierung der Abschluss-Erklärung

Auf Unterlassung in Anspruch genommene Personen müssen sich nach Zustellung eines gerichtlichen einstweiligen Verfügungsbeschlusses entscheiden, ob sie gegen diesen Widerspruch einlegen (sofern sie der Ansicht sind, dass sie erfolgreich rechtliche Argumente gegen den einstweiligen Verfügungsbeschluss vorbringen können) oder eine Abschluss-Erklärung abgeben wollen (sofern sie...mehr

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ZAP 7/2015, Bankgarantie: Nachweis einer missbräuchlichen Inanspruchnahme

(OLG Stuttgart, Urt. v. 20.1.2015 – 10 U 102/14) • Gegen die Inanspruchnahme einer Bankgarantie durch den Sicherungsnehmer kann sich der Sicherungsgeber im Wege einer Einstweiligen Verfügung wehren. Der Einwand, die Garantie werde in rechtsmissbräuchlicher Weise in Anspruch genommen, hat der Sicherungsgeber liquide zu beweisen. Eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. V...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Argumentation des OLG Oldenburg

Das OLG Oldenburg hat ähnlich argumentiert. Zwar sei für den Zeitraum bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung gem. § 937 Abs. 2 ZPO eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben. Jedoch könnten die Parteien des Verfügungsverfahrens eine solche mündliche Verhandlung erzwingen, indem etwa nach Erlass eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschlusses nach Einlegung e...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 3. Vollstreckbarkeit

Die einstweilige Verfügung ist sofort vollstreckbar. Die Bestimmungen der ZPO zur Zwangsvollstreckung finden Anwendung (§ 62 Abs. 1 ArbGG). Durch einen etwaigen Widerspruch des Antragsgegners wird die Vollziehung nicht gehemmt. Der Antragsteller muss innerhalb der Vollziehungsfrist von einem Monat von dem Titel Gebrauch machen. Bleibt er während dieser Frist untätig, darf er ...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / 2. Antrag

In der Praxis hat es sich durchgesetzt, in der Schutzschrift nicht nur einen Antrag auf Zurückweisung des Antrags auf Arrest bzw. einstweilige Verfügung nach § 922 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 ZPO zu stellen, sondern hilfsweise auch die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und weiter hilfsweise die Anordnung der Vollziehbarkeit eines etwaigen Beschlusses nur gegen Sicherheitsleis...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / IV. Vorläufiger Rechtsschutz

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist sowohl im Urteils- als auch im Beschlussverfahren zulässig. Im Verhältnis zur Hauptsache sind beide Verfahren nebeneinander zulässig, da sie grundsätzlich unterschiedliche Rechtsschutzziele und Wirkungen haben. Grundsätzlich dürfen nur vorläufige Maßnahmen angeordnet werden. Eine endgültige Befriedigung des Gläubigers soll im Verf...mehr

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ZAP 2/2016, Die Schutzschri... / V. Einreichung der Schutzschrift

Auch im landgerichtlichen Verfahren gilt für die Schutzschrift kein Anwaltszwang nach § 78 ZPO (Deutsch GRUR 1990, 327, 328; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, Rn. 291). Dies wird mit Blick auf § 920 Abs. 3 ZPO aus dem Grundsatz der Waffengleichheit begründet (Musielak/Huber, ZPO, § 937 ZPO Rn. 7), was aber keineswegs zwingend erscheint, da ...mehr

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ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / cc) Beratungshinweise

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / c) Zustellung

Die Zustellung des Vollstreckungstitels besteht in der beurkundeten Übergabe einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Titels an den Schuldner (§§ 166 Abs. 1, 177 ZPO). Sie muss spätestens bei Beginn der Zwangsvollstreckung erfolgen, § 750 Abs. 1 ZPO (Gottwald/Mock, a.a.O., § 750 Rn. 12–15). Die im Einzelnen notwendige Form der Zustellung folgt aus den §§ 166–195 ZP...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / 5. Aufhebung wegen veränderter Umstände

Nach § 927 Abs. 1 ZPO kann der Schuldner auch wegen veränderter Umstände die ex-nunc-Aufhebung der Eilmaßnahme beantragen. Zulässig ist der Antrag, solange die einstweilige Verfügung besteht und für den Schuldner eine Gefahr darstellt. Zuständig ist gem. § 927 Abs. 2 ZPO das Gericht, das die Eilmaßnahme angeordnet hat, und wenn die Hauptsache bereits anhängig ist, das Gerich...mehr

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ZAP 1/2017, Eskalationsklau... / 3. Besonderheiten im Eilverfahren

Als Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes kennt das Zivilprozessrecht den Arrest nach den §§ 916 ff. ZPO zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und die einstweilige Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO, die der Sicherung aller übrigen Ansprüche dient. Dadurch können vorläufige Entscheidungen eine Sicherheit gegen drohende Rechtsverluste gewähren. Für da...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr