Fachbeiträge & Kommentare zu Elterngeld

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.2 Beitragsabschlag ab dem 2. bis 5. Kind (Abs. 3 Satz 4 und 5)

Rz. 9 Nachdem das BVerfG mit Beschluss v. 7.4.2022 (1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16 und 1 BvR 2824/17) festgestellt hat, dass die kinderzahlunabhängige Beitragsbelastung der Eltern diese bereits ab einschließlich dem 2. Kind belastet, was eine Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem darstelle, hat der Gesetzgeber in Abs. 3 Satz 4 zum 1.7.2023 einen Beitragsabschla...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

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Elterngeld

1 Einleitung Am 1.1.2007 ist das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) in Kraft getreten. Zentrales Element des Gesetzes ist das Elterngeld. Es soll die finanziellen Einbußen von Eltern, die im ersten Jahr nach der Geburt beruflich aussetzen oder kürzer treten, gegenüber Kinderlosen ausgleichen. Das Elterngeld wird allen Eltern gewährt, deren Kinder ab dem 1.1.2007 ...mehr

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Elterngeld / 4.2 Elterngeld Plus

Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können auch für 2 Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden. Wenn nach der Geburt nicht gearbeitet wird, ist das Elterngeld Plus dafür nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wird nach der Geburt in Teilzeit gearbeitet, kann das monatliche Elterngeld ...mehr

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Elterngeld / 6.1 Einkommensabhängiges Elterngeld

Für Lebensmonate des Kindes, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit (mehr) erzielt, wird Elterngeld in Höhe von 67 % des in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ermittelten durchschnittlich erzielten monatlichen (Netto-) Einkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR gezahlt, § 2 Abs. 1 BEEG. Das Elterngeld ersetzt das wegfallende Erwe...mehr

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Elterngeld / 6 Berechnung und Höhe des Elterngeldes

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist regelmäßig das von der anspruchsberechtigten Person in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen; Einkünfte aus anderen Einkunftsarten sowie einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Hat die berechtigte Person in diesem Zeitraum Elterngeld (nic...mehr

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Elterngeld / 6.4 Elterngeld-Mindestbetrag

Elterngeldberechtigte, die in dem vor der Geburt des Kindes maßgeblichen Zeitraum nicht erwerbstätig waren und somit keine Minderung des Erwerbseinkommens geltend machen können, erhalten grds. ein Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags bzw. "Sockelbetrags" von 300 EUR (§ 2 Abs. 4 BEEG). Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 EUR. Anrechnung des Mind...mehr

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Elterngeld / 7 Kurzarbeitergeld wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Das Elterngeld beträgt i. d. R. 65 % bis 67 % – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100 % – des durchsc...mehr

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Elterngeld / 6.5 Elterngeld-Zuschlag ("Geschwisterbonus")

Wenn weitere Kinder im Haushalt leben, wird ein Zuschlag zum Elterngeld geleistet, sog. Geschwisterbonus, § 2a BEEG. Das Elterngeld steigt dann um 10 Prozent, mindestens aber um 75 EUR im Monat bei Basiselterngeld und um 37,50 EUR bei Elterngeld Plus. Die Voraussetzung für den Geschwisterbonus sind, dass mindestens ein weiteres Kind im Haushalt lebt, das noch keine 3 Jahre a...mehr

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Elterngeld / 6.6 Mehrlingszuschlag

Bei Zwillingen wird nur einmal Elterngeld geleistet. Das Elterngeld erhöht sich jedoch, denn es wird ein Mehrlingszuschlag von 300 EUR auf das Basiselterngeld oder 150 EUR auf das Elterngeld Plus nach § 2a Abs. 4 BEEG geleistet. Mit dem Mehrlingszuschlag erhöhen sich auch der Mindestbetrag und der Höchstbetrag des Elterngelds, das bedeutet: Bei Zwillingen kann das Basiselter...mehr

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Elterngeld / 4 Leistungs-/Bezugsdauer

Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht nach Kalendermonaten, sondern nach sog. Lebensmonaten (z. B. 1. Lebensmonat vom 12.2. bis zum 11.3, 2. Lebensmonat vom 12.3. bis zum 11.4.). Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf den Geburtstag, sondern auf den Tag, an dem das Kind in den Haushalt kommt, an. Das Elterngeld gibt...mehr

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Elterngeld / 5 Bestimmung der Bezugszeiträume

Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate in Anspruch nimmt, § 5 Abs. 1 BEEG. Werden mehr als die den Elternteilen zustehenden Monatsbeträge beansprucht, gilt § 5 Abs. 2 BEEG. Gemäß § 7 Abs. 2 BEEG können die im Antrag getroffenen Entscheidungen geändert werden, allerdings nur rückwirkend fü...mehr

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Elterngeld / 6.2 Teilelterngeld

Der betreuende Elternteil erhält das Elterngeld als Ersatz für das entfallende Teileinkommen, also für die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlich durchschnittlich erzielten Einkommen während des Elterngeldbezugs. Für die Elterngeldberechnung wird die Ersatzrate angewendet, die für das Einkommen vor der Geburt gilt: dies sin...mehr

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Elterngeld / 9.4 Zuschüsse des Arbeitgebers

Werden vom Arbeitgeber während des Bezugs von Elterngeld Zuschüsse oder sonstige Leistungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen) weiterhin ausgezahlt, besteht für diese Leistungen grundsätzlich Beitragsfreiheit. Allerdings besteht generell immer dann Beitragspflicht, wenn solche Zuschüsse bzw. Leistungen zusammen mit dem Elterngeld das (frühere) Nettoarbeitsentgelt übersteig...mehr

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Elterngeld / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 1 BEEG hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BEEG) 2.1 Berechtigter Personenkreis Anspruch a...mehr

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Elterngeld / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige ebenso wie Erwerbslose sowie Hausfrauen und Hausmänner. Elterngeld wird für das leibliche Kind, für das leibliche Kind der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners, für ein Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfah...mehr

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Elterngeld / 8 Lohnsteuer

Das Elterngeld selbst ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei; es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es berücksichtigt wird, wenn der Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass ein höherer Steuersatz gilt. Für das übrige Einkommen müssen dann mehr Steuern gezahlt werden. Praxis-Beispiel Ein Elternpaar hat in einem Jahr 10.000 EUR Elterngeld...mehr

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Elterngeld / 9.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Dauer des Bezugs von Elterngeld besteht in der Krankenversicherung nach § 224 Abs. 1 SGB V Beitragsfreiheit. Diese Beitragsfreiheit bezieht sich allerdings nur auf das Elterngeld selbst. Wird während des Bezugs von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme von Elternzeit eine zulässige sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung ausgeübt, ist das hieraus erzielt...mehr

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Elterngeld / 4.3 Partnerschaftsbonus

Mit dem Partnerschaftsbonus können zusätzlich Elterngeld Plus-Monate bezogen werden. Es handelt sich um ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen. Das Angebot kann auch genutzt werden, wenn das Kind getrennt erzogen wird und auch dann, wenn man alleinerziehend ist. Als Partnerschaftsbonus können jeweil...mehr

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Elterngeld / 3 Antragsverfahren

Das Elterngeld muss nach § 7 Abs. 1 BEEG schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle zu stellen, § 12 BEEG. Bei Berechtigten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben, ist dies die Behörde des Bezirks, in dem die berechtigte Person ihren letzten inländischen Wohnsitz hatte. Hilfsweise ist die Behörde des Bezirks zu...mehr

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Elterngeld / 2.4 Ausnahme von der Anspruchsberechtigung, § 1 Abs. 8 BEEG

Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 EUR hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Elterngeldanspruch ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 EUR im Kalenderjahr vor der Geburt, § 1 Abs. 8 BEEG.mehr

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Elterngeld / 1 Einleitung

Am 1.1.2007 ist das "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) in Kraft getreten. Zentrales Element des Gesetzes ist das Elterngeld. Es soll die finanziellen Einbußen von Eltern, die im ersten Jahr nach der Geburt beruflich aussetzen oder kürzer treten, gegenüber Kinderlosen ausgleichen. Das Elterngeld wird allen Eltern gewährt, deren Kinder ab dem 1.1.2007 geboren werd...mehr

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Elterngeld / 4.1 Basiselterngeld

Basiselterngeld kann für bis zu 12 Lebensmonate bezogen werden. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Diese Partnermonate erhält auch, wer alleinerziehend ist. Die insgesamt 14 Monate können je nach Wunsch untereinander aufgetei...mehr

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Elterngeld / 2.3 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Die Anspruchsberechtigung bei fehlendem Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland besteht bei vorübergehender Auslandstätigkeit als sozialversicherungsrechtlich Beschäftigter oder in einem Beamtenverhältnis sowie für Entwicklungshelfer und diesen gleichgestellte Personen (§ 1 Abs. 2 BEEG). Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Sch...mehr

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Elterngeld / 6.3 Geringverdienerregelung

Für berechtigte Personen, bei denen das ermittelte durchschnittliche monatliche (Netto-)Erwerbseinkommen vor der Geburt des Kindes weniger als 1.000 EUR beträgt (Geringverdienst), wird die Ersatzrate von 67 % um jeweils 0,1 % pro 2 EUR der Differenz zu 1.000 EUR erhöht. Praxis-Beispiel Die/der Elterngeldberechtigte (B) erzielt ein zu berücksichtigendes Nettoerwerbseinkommen i...mehr

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Elterngeld / 9.3 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Regel werden während der ersten Lebensmonate des Kindes keine Beiträge aus der Beschäftigung zur Rentenversicherung gezahlt. Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil jedoch keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, sieht § 56 SGB VI vor, dass bei dem betreffenden Elternteil während der Kinderer...mehr

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Elterngeld / 9 Sozialversicherung

9.1 Mitgliedschaft in der Krankenkassen- und Pflegeversicherung In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dies gilt auch für die Pflegeversicherung (§ 49 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen. Sie zahlen während des El...mehr

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Elterngeld / 9.5 Meldungen des Arbeitgebers

Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung und der sich daran anschließende Bezug von Elterngeld bzw. die Inanspruchnahme von Elternzeit stellen Unterbrechungen des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses dar. Der Arbeitgeber hat sowohl die Zeiträume der Unterbrechung als auch das bis zum Beginn der Unterbrechung erzielte Arbeitsentgelt zu melden. Sofern die Mitgliedscha...mehr

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Elterngeld / 9.1 Mitgliedschaft in der Krankenkassen- und Pflegeversicherung

In der Krankenversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger während des Bezugs von Elterngeld erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Dies gilt auch für die Pflegeversicherung (§ 49 Abs. 2 Satz 1 SGB XI). Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gelten Sonderregelungen. Sie zahlen während des Elterngeldbezugs auch dann Beiträge, wenn sie keine Einnahmen erz...mehr

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Elterngeld / 2.2 Keine oder keine volle Erwerbstätigkeit

Nach § 1 Abs. 6 BEEG liegt keine volle Erwerbstätigkeit vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird oder die berechtigte Person eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 SGB VIII ist und – ungeachtet der für die Tagespflege tatsächlich aufgewandten Zeit – nicht mehr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Elterngeld

Rz. 672 Elterngeld ist unterhaltspflichtiges Einkommen des Schuldners ausschließlich im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern (§ 11 S. 1, 3 und 4 BEEG). Ein über den Sockelbetrag des Elterngeldes hinaus gezahlter Betrag dagegen hat Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltsrechtliches Einkommen.[710] Nach § 1 BEEG [711] hat Anspruch auf Kindergeld, wer u.a. mit einem Ki...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 1. Bedürftigkeit des das Kind betreuenden Elternteils

Rz. 37 Der das Kind betreuende Elternteil muss bedürftig im Sinne des § 1602 BGB sein.[65] Daran fehlt es, wenn der betreuende Elternteil über ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, um sich selbst zu unterhalten. Rz. 38 Soweit der betreuende Elternteil daher Erwerbseinkünfte erwirtschaftet, ist dies auf den Unterhalt anzurechnen (soweit nicht eine Korrektur we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienunterhalt und Leistungsfähigkeit

Rz. 136 Nach § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, die zur Deckung des finanziellen Bedarfs erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen. Die Eheleute haben den durchschnittlichen finanziellen Bedarf konkret nach den Bedürfnissen und den Verhältnissen der jeweiligen Familie zu bemessen. Beträge, die sich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Steuerfreie Einnahmen

Rz. 634 Folgende Einnahmen sind z.B. steuerfrei:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Die Betreuung weiterer Kinder

Rz. 391 Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Unterhaltsberechtigten entfällt grundsätzlich nicht bei der Betreuung weiterer Kinder. Er/Sie kann sich nicht auf fehlende Leistungsfähigkeit wegen der Geburt und Betreuung eines Kindes aus einer neuen Verbindung darauf berufen, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können.[52...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Rollentausch

Rz. 460 Die Übernahme der Haushaltsführung und Kinderbetreuung in der neuen Lebensgemeinschaft durch den Unterhaltsschuldner, der in der alten Lebensgemeinschaft durch sein Erwerbseinkommen den Familienunterhalt gesichert hat, führt zum Wegfall, jedenfalls aber zur Beschränkung der Leistungsfähigkeit. Rz. 461 Die Frage, ob diese Entscheidung des Unterhaltsschuldners mit ihren...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / g) Betreuung und Versorgung eines eigenen Kindes

Rz. 722 Das ein eigenes minderjähriges Kind betreuende volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Alleine die Geburt des Enkelkindes erfüllt nicht den Tatbestand der Verwirkung nach § 1611.[932] Allerdings haften erstrangig der Ehegatte des Kindes oder der nicht verheiratete andere Elternteil für den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Erst im Na...mehr

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Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.4 Einnahmen aus Ferienarbeit

Rz. 32e Abs. 4 stellte das Einkommen aus Ferienbeschäftigungen für viele Schüler in begrenztem Umfang von der Berücksichtigung als Einkommen frei. Die Regelung ist durch das Bürgergeld-Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben worden. Sie ist mit weiteren Begünstigungen in § 11a Abs. 7 und § 11b Abs. 2b und Abs. 3 aufgegangen. Allerdings sind diese Neuregelungen erst mit Wi...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Das Gesetz gewährt Schutz vor zu hohen körperlichen Belastungen bis hin zu völlige...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 50 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und grundsätzlich nicht mehr angreifbar. Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit. Das Institut des Wiedereinsetzungsantrags soll einen Ausgleich zwischen dem Interesse an der Rechtssicherheit auf der einen Seite und des materiellen Rechts auf der anderen Seite schaffen. Der Wiedereinsetzungsantrag ...mehr

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FF 09/2023, Ausschluss der ... / 2 Anmerkung

Alea iacta est – mit dem vorstehenden Beschluss hat der BGH die kurze Kontroverse um die Reichweite des zum 1.7.2017 neu eingeführten § 7a UVG beendet und die erstmals in einer Beschwerdeentscheidung vom OLG Düsseldorf vertretene Auffassung bestätigt, dass sich aus § 7a UVG ein zugleich dem Schuldnerschutz dienendes Verfahrenshindernis ergebe. Erst aus dem Rückblick auf die E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.3 Begrenzt unpfändbare Geldleistungen

Begrenzt unpfändbar sind[1] Elterngeld, Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, Wohngeld und Geldleistungen, die den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen. Wenn ein Teil der genannten Leistungen pfändbar ist, richtet sich der Umfang der Pfändung nach § 54 Abs. 4 SGB I.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / Zusammenfassung

Begriff Einmalige oder laufende Geldleistungen können gepfändet werden. Dazu ist ein Vollstreckungstitel erforderlich. Bestimmte Geldleistungen, wie z. B. Erziehungsgeld oder solche, die einen behinderungsbedingten Mehraufwand ausgleichen, sind beschränkt pfändbar. Ansprüche auf Dienst- oder Sachleistungen sind unpfändbar. Gesetzliche Unterhaltsansprüche von Ehegatten oder Ki...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zeitanteilige Berücksichtigung

Rz. 75 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wird ein Raum, der die Voraussetzungen für ein ‚häusliches Arbeitszimmer’ erfüllt, weil er Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Stpfl ist (> Rz 40 ff), während eines bestimmten Zeitraums innerhalb eines VZ nicht unerheblich auch privat genutzt zB bei Aufnahme oder Beendigung bestimmter Tätigkeiten im Verlauf ...mehr