Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 4.1.1 Bedeutung der Rechtswahrungsanzeige

Der Rechtswahrungsanzeige kommt aus rechtlicher Sicht eine große Bedeutung zu. Zum einen können – wie bereits dargestellt – rückwirkend ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Zum anderen muss sich der Unterhaltspflichtige spätestens ab dem Zugang der Rechtswahrungsanzeige darauf einstellen, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung

Einen großen Baustein der elterlichen Eigenfinanzierung stellen beim Elternunterhalt die Leistungen aus der Pflegeversicherung dar. Die Pflegeversicherung gewährt eine Vielzahl von Leistungen. Der Leistungskatalog ist § 28 SGB XI zu entnehmen. Im Bereich des Elternunterhaltes sind insbesondere die in § 37 SBG XI geregelten Pflegegelder sowie die in § 43 SGB XI geregelten Lei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2 Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10.12.2019 in Kraft getreten. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Menschen zukünftig entlastet, die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a. F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5 Die Auskunfts – und Belegverpflichtung gegenüber dem Sozialamt

5.1 Der Auskunftsanspruch Bezüglich der Aufforderung, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, stehen dem Sozialamt zwei unterschiedliche Auskunftsansprüche zur Verfügung. Unabhängig davon, welcher der zwei nachfolgend dargestellten Auskunftsansprüche gewählt wird, unterscheidet sich der Zeitraum, über den die Auskunft erteilt werden muss, danach, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 6.1 Zusammensetzung des Unterhaltsbedarfs der Eltern

Der typische Fall beim Elternunterhalt liegt so, dass sich der unterhaltsberechtigte Elternteil bereits in einem Pflegeheim befindet. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Elternunterhalt bereits ein Thema ist, bevor Eltern in einem Heim untergebracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben und ihnen Hilfe zum Lebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.6 Einkünfte aus Vermögen / Kapital

Einkünfte aus Vermögen erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen. Bei den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen von Bedeutung. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bausparguthaben, Darlehen, Anleihen etc. erzielt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 2.2.1 Ausschluss des Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII

Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird (§ 94 Abs. 1 Satz 2 SGB XII), wenn der Unterhaltspflichtige selbst zum Personenkreis des § 19 SGB XII gehört oder der Unterhaltspflichtige mit der leistungsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 9 Anteilige Haftung der Geschwister

Hat der unterhaltsberechtigte Elternteil mehrere Kinder, haften diese anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen für den Elternunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB). Das Sozialamt ist daher verpflichtet, zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen und Vermögen aller Geschwister festzustellen, damit die Berechnung der Haftungsanteile erfolgen kann. Die Haftungsq...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 2.2.4 Verfahrensrechtliche Folgen des Anspruchsübergangs

Aufgrund des Anspruchsübergangs ist der Empfänger der Sozialleistungen – also der eigentliche unterhaltsberechtigte Elternteil – nicht mehr zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt. Mit dem gesetzlichen Forderungsübergang entfällt die Verfahrensführungsbefugnis des Unterhaltsberechtigten für die Geltendmachung von Unterhaltsrückständen. Etwas anderes ergibt sich nur bei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 3.2 Die Rolle der Geschwister

Hat das unterhaltspflichtige Kind Geschwister, haften alle Geschwister als gleich nahe Verwandte anteilig als Teilschuldner (nicht als Gesamtschuldner) für den Elternunterhalt. Die jeweiligen Haftungsanteile bestimmen sich dabei gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die anteilige Haftung hat zunächst zur Folge, dass die Leistungsfähigk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 2.2.2 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 1a SGB XII

Nach dem durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz neu eingeführten Abs. 1a sind Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der Leistungsbere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 3.3 Die Rolle des Sozialamtes

Das Sozialamt spielt beim Elternunterhalt eine große Rolle. In den meisten Fällen ist das Sozialamt der "Gegner", mit dem man sich über die Höhe der Unterhaltszahlungen für die Eltern auseinandersetzt. Dies liegt darin begründet, dass in aller Regel nicht die Eltern selbst eigene Unterhaltsansprüche bei den Kindern anmelden. Vielmehr übernimmt das Sozialamt diesen Part, inde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 10.2 Variante 2: Kind ist verheiratet und Alleinverdiener

Etwas schwieriger wird die Berechnung, wenn das unterhaltspflichtige Kind verheiratet ist. Ist der Unterhaltspflichtige verheiratet, ist zunächst vom zusammengerechneten Einkommen beider Ehegatten der Familien selbst von derzeit 3.600 EUR (2.000 EUR + 1.600 EUR) in Abzug zu bringen. Vom Differenzeinkommen ist ein weiterer Abschlag von 10 % wegen einer Haushaltsersparnis auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.1.2 Grundsicherungsleistungen

Eltern, die lediglich über geringfügiges Renteneinkommen verfügen, haben häufig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach den §§ 41 f. SGB XII. Seit dem 1.1.2005 ist die Grundsicherung als eine besondere Form der Sozialhilfe im SGB XII verankert. Mit der Einführung der Grundsicherung im Alter wollte der Gesetzgeber dem Problem der versteckten bzw. versch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 2.2 Der Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII

Der Unterhaltsanspruch der Eltern gegen die Kinder geht, nachdem das Sozialamt in Vorleistung getreten ist, gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf den Sozialhilfeträger über. Das Sozialamt kann dann also den Unterhaltsanspruch, den der Vater oder die Mutter gegen das Kind haben, im eigenen Namen gegen das Kind geltend machen. Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 2.1 Der Anspruchsübergang nach § 93 SGB XII

Der Sozialhilfeträger hat nach § 93 SGB XII die Möglichkeit, Ansprüche, die der Leistungsberechtigte gegenüber Dritten hat, durch eine bloße schriftliche Anzeige bei dem Dritten auf sich überzuleiten und geltend zu machen. Diese Vorschrift soll den Nachrang der Sozialhilfe gem. § 2 SGB XII verwirklichen. Die Überleitungsanzeige stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 4.1 Der Erstkontakt mit dem Sozialamt

Sobald das Sozialamt für ungedeckte Heimkosten in Vorleistung getreten ist, verschickt es an sämtliche Personen, die gegenüber dem Leistungserbringer unterhaltspflichtig sein können, Rechtswahrungsanzeigen. Dies ist in aller Regel der erste Kontakt der Kinder mit dem Sozialamt. Die Rechtswahrungsanzeige selbst stellt – ebenso wie eine ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ergehen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.5 Kreditverbindlichkeiten

Kreditverbindlichkeiten werden im Bereich des Elternunterhaltes grundsätzlich großzügiger anerkannt, als in sonstigen Unterhaltsrechtsverhältnissen. Ob eine Verbindlichkeit im Einzelfall zu berücksichtigen ist, kann gleichwohl – wie im Unterhaltsrecht generell üblich – nur im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach billigem Ermessen entschieden werden. Insoweit sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 4.2 Der weitere Ablauf nach Erhalt der Rechtswahrungsanzeige

Nachdem die notwendigen Auskünfte gegenüber dem Sozialamt erteilt und belegt wurden, kann das Sozialamt die Unterhaltsansprüche überprüfen. Einige Zeit nach der Auskunftserteilung verschickt das Sozialamt dann die gefertigten Berechnungen und gibt bekannt, welche Unterhaltsbeträge für die Vergangenheit und für die Zukunft eingefordert werden. Kommt das Sozialamt zu dem Ergeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.3 Beiträge zur Altersvorsorge

Hierunter fallen in erster Linie die Aufwendungen für die so genannte primäre Altersvorsorge, also Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die Beamtenversorgung. Auch bei Selbstständigen besteht die unterhaltsrechtliche Möglichkeit, entsprechende Aufwendungen für eine Altersversorgung zu betreiben. Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.1.1 Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch

Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII geht mit dem Unterhaltsanspruch auch der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch über. Damit hat das Sozialamt zum einen den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 1605 BGB. Dieser Anspruch richtet sich zwar erst einmal nur gegen das Kind selbst als Unterhaltsverpflichteten, sodass der Ehegatte des Kindes nicht zur Auskunftserteilung verpfl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2.3 Die Vermutungsregelung des § 94 Abs. 1a SGB XII

Es wird gesetzlich vermutet, dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR nicht übersteigt (§ 94 Abs. 1a S. 3 SGB XII). Diese Regelung soll dazu führen, dass im Regelfall auf eine Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet wird. Der Sozialhilfeträger darf jedoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse vornehmen, wenn es hinreichend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.4.2 Das gilt bei Verbesserungen

Schwieriger ist die Frage zu beantworten, inwieweit dem Sozialamt Verbesserungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse anzuzeigen sind. In Betracht kommen hier Einkommenssteigerungen, der Wegfall von Verbindlichkeiten oder aber auch Vermögenszuwächse, wie z. B. in Form von Erbschaften oder Lottogewinnen. Vom Grundsatz her kann hierzu gesagt werden, dass generell keine V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 3 Die üblichen Beteiligten in Elternunterhaltsfällen

Elternunterhaltsfälle zeichnen sich in der Praxis dadurch aus, dass mehr Beteiligte involviert sind, als in anderen Unterhaltsrechtsverhältnissen üblich. Aufgrund des regelmäßig stattgefundenen Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger, spielt dieser naturgemäß eine tragende Rolle. Daneben sind der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes sowie die Geschwister des unterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.1.2 Der öffentlich-rechtliche Auskunftsanspruch

Daneben steht dem Sozialamt noch ein öffentlich-rechtlicher Auskunftsanspruch aus § 117 SGB XII zur Verfügung. Dieser Auskunftsanspruch richtet sich – anders als der zivilrechtliche Auskunftsanspruch – unmittelbar gegen das Kind selbst sowie zusätzlich auch gegen den Ehegatten und wird im Wege des Verwaltungsaktes geltend gemacht. Die Unterscheidung dieser zwei Auskunftsansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2 Unterhaltsrelevante Einkünfte des Kindes

Entscheidend bei der Berechnung von Elternunterhaltsansprüchen ist die richtige Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens. Dies gilt zum einen natürlich für das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Zum anderen gilt dies aber auch – sofern vorhanden – für das Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes. Aus dem Einkommen des Ehegatten ist zwar nicht u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 10.4 Variante 4: Verheiratetes Kind in Doppelverdienerehe

In einer Doppelverdienerehe wird ganz ähnlich gerechnet, wobei sich die Berechnung natürlich danach richtet, ob das unterhaltspflichtige Kind oder dessen Ehegatte ein höheres unterhaltsrelevantes Einkommen erzielt. 10.4.1 Variante 4.1: Unterhaltspflichtiger verdient mehr als Ehegatte In diesem Berechnungsbeispiel hat das unterhaltspflichtige Kind K ein unterhaltsrelevantes mon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3 Unterhaltsrelevante Verbindlichkeiten des Kindes

Das so genannte unterhaltsrelevante Einkommen, das für die Unterhaltsberechnung entscheidend ist, wird dadurch gebildet, dass von den Einkünften die unterhaltsrechtlich relevanten Abzüge erfolgen. In Betracht kommen regelmäßig folgende Abzugspositionen: 8.3.1 Steuern Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.6 Immobilienkredite

Bei den Immobilienkrediten muss unterschieden werden, ob es sich um Kredite für die selbstgenutzte oder eine fremdgenutzte Immobilie handelt. Wie bereits unter dem Punkt "Wohnvorteil" ausgeführt, können bei der selbstgenutzten Immobilie neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7 Die Bedürftigkeit

Eltern können nur dann Unterhalt von ihren Kindern verlangen, wenn sie bedürftig sind. Eine Bedürftigkeit setzt voraus, dass die Eltern nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltsbedarf durch eigene Einkünfte oder den Einsatz eigenen Vermögens zu decken. 7.1 Eigene Einkünfte der Eltern Solange die Eltern das Rentenalter noch nicht erreicht haben, sind sie grundsätzlich verpflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.1.1 Rentenleistungen

Die eigene monatliche Rente muss von dem Elternteil für den eigenen Bedarf verwendet werden. Gerade in Fällen der Heimunterbringung reicht die Rente aber zumeist bei weitem nicht aus, um die teuren Heimkosten zu bezahlen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 6.3 Angemessene Kosten für das Pflegeheim

Die Kosten für die in Betracht kommenden Pflegeheime sind uneinheitlich und unterscheiden sich oftmals nicht unerheblich. Die Heimkosten sind aus unterhaltsrechtlicher Sicht im Rahmen des Zumutbaren von dem unterhaltsberechtigten Elternteil so gering wie möglich zu halten. Ein teurer Heimplatz muss daher von dem unterhaltspflichtigen Kind nicht akzeptiert werden. Nur wenn di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.1.3 Verteidigungsmöglichkeiten gegen das Auskunftsverlangen

Dem Auskunftsverlangen des Sozialamtes kann in aller Regel nicht viel entgegen gesetzt werden, wenn das Sozialamt hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Einkommensgrenze von 100.000 EUR hat. Es bringt in den meisten Fällen nichts ein, sich mit dem Sozialamt über die Auskunftsverpflichtung zu streiten. Zwar sind die Schreiben der Sozialämter, mit welchen die Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.4 Realisierbare Ansprüche gegen Dritte

Wenn der unterhaltsbedürftige Elternteil Ansprüche gegen dritte Personen hat, muss er diese realisieren, um seine Bedürftigkeit zu beseitigen. Besonders praxisrelevant sind in diesem Zusammenhang regelmäßig folgende Ansprüche: Schenkungsrückforderungen, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte sowie Pflegeverpflichtungen. Also immer dann, wenn der bedürftige Elternteil in der Vergan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 10.4.1 Variante 4.1: Unterhaltspflichtiger verdient mehr als Ehegatte

In diesem Berechnungsbeispiel hat das unterhaltspflichtige Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.900 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 1.200 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.3 Folgen einer falschen Auskunft

Die Erfahrung aus der anwaltlichen Mandatsbearbeitung von Elternunterhaltsfällen zeigt, dass nicht selten die Tendenz der Kinder besteht, Einkünfte und Vermögenswerte vor dem Sozialamt geheim halten zu wollen. Vor einer solchen Vorgehensweise kann allerdings nur gewarnt werden. Denn wer Einkünfte oder Vermögenswerte unvollständig bzw. falsch mitteilt, kann sich wegen (ggf. v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.4.1 Das gilt bei Verschlechterungen

Verschlechtern sich die Verhältnisse des Kindes, liegt es auf der Hand, dass dieses dem Sozialamt im eigenen Interesse mitgeteilt und nachgewiesen werden sollte, damit ggf. eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen erreicht werden kann. Dies sollte auch möglichst frühzeitig geschehen, damit Überzahlungen, die immer nur sehr schwierig zurückverlangt werden können, von Anfang a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.2 Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung müssen dann regelmäßig folgende Unterlagen herangezogen werden: Einnahmenüberschussrechnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 12.2 Tabelle zur Ermittlung des Schonvermögens

Mit dieser Tabelle (unter den Beispielsfällen) kann das Altersvorsorgeschonvermögen entsprechend der Rechtsprechung des BGH errechnet werden. Praxis-Beispiel Beispiel zur Anwendung der Tabelle: Die unterhaltspflichtige Tochter T (50 Jahre) hat ein Jahresbruttoeinkommen von 50.000 EUR. Sie befindet sich seit 35 Jahren im Berufsleben. Von ihrem Bruttoeinkommen kann T jährlich 5 %...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Es ist auf den Durchschnitt der letzten 3 Jahre abzustellen. Vielfach falsch behandelt wird in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommenste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 5.1 Der Auskunftsanspruch

Bezüglich der Aufforderung, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, stehen dem Sozialamt zwei unterschiedliche Auskunftsansprüche zur Verfügung. Unabhängig davon, welcher der zwei nachfolgend dargestellten Auskunftsansprüche gewählt wird, unterscheidet sich der Zeitraum, über den die Auskunft erteilt werden muss, danach, ob der zur Auskunft Verpf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.3.1 Steuern

Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind in der Höhe abziehbar, in der sie in dem maßgeblichen Kalenderjahr entrichtet wurden. Es gilt hier das so genannte In-Prinzip. Für Lohnsteuerpflichtige besteht grundsätzlich die Obliegenheit, alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Steuerentlastung wahrzunehmen. Aus diesem Grunde besteht auch die Ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 4 Der übliche Ablauf in Elternunterhaltsfällen

Hinweis Der nachfolgend geschilderte Ablauf wird sich zukünftig im Hinblick auf den eingeschränkten Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1a SGB XII verändern, insbesondere wenn der Sozialhilfeträger die in Abs. 1a verankerte gesetzliche Vermutungsregelung[1] beherzigt. Wenn Elternunterhaltsfälle an den Rechtsanwalt herangetragen werden, befindet sich in den meisten Fällen wenigst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 11.2 Unterhaltsverwirkung durch ein Verhalten der Eltern

Eine Verwirkung kann auch aus einem Verhalten des unterhaltsberechtigten Elternteils in der Vergangenheit resultieren. Das Gesetz spricht hierzu in § 1611 BGB von einer Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist (§ 1611 Abs. 1 1. Alt BGB), er seine eigene Unterhaltspflicht gegenü...mehr