Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 4 Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Während des Bezugs von Elterngeld bzw. während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber zulässig. Bei einem anderen Arbeitgeber nur mit Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Beschäftigungen können während der Elternzeit als geringfügig entlohnte Beschäftigungen gestaltet werden. Führt eine Beschäftigung bei privat Krankenversicherten zur Versi...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.4 Rentner/Hausgewerbetreibende/Vorruhestand/Elternzeit

Von der Umlagepflicht wird auch das Arbeitsentgelt von beschäftigten Erwerbsminderungsrentnern und Altersrentnern erfasst. Arbeitsentgelt, das von Personen während der Elternzeit erzielt wird, ist ebenfalls umlagepflichtig. Insolvenzgeldumlage ist demgegenüber nicht von Vorruhestandsgeld und Vergütungen für Hausgewerbetreibende zu berechnen.mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / Sozialversicherung

1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werd...mehr

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Elternzeit / 4 Dauer und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Elternzeit umfasst maximal 3 Jahre und beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Der Anspruch besteht bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses beim nächsten Arbeitgeber fort.[1] Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.[2] Elternzeit kann in vollem Umfang gleichzeitig von beiden Elternteilen...mehr

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Elternzeit / 1.2 Versicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Eine Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit ändert den Versicherungsstatus in der Krankenversicherung nicht. Bestand vor der Elternzeit Versicherungsfreiheit wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so bleibt dieser Status auch für die Dauer der Elternzeit erhalten. Sofern während der Elternzeit keine zulässige versicherungspflichtige Teilzeitbeschä...mehr

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Befreiung von der Versicher... / 1.12 Befristete Befreiung während Elternzeit/Familienpflegezeit

Speziell für die Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht wegen Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit während der Elternzeit oder Herabsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit während der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder der Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG ist die Dauer der Befreiung ausdrücklich von vornherein auf die Dauer der Eltern-, Pflege- oder Familienpflege...mehr

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Elternzeit / 6.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden. Bezüglich der melderechtlichen Folgen sind Besonderheiten zu beachten.[1] Speziell auf die Elternzeit-Meldungen wirkt sich ein Minijob während der Elternzeit nicht aus. Für ausschließlich geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber keine ...mehr

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Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

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Elternzeit / 6.1 Unterbrechungsmeldung

Nimmt der Vater Elternzeit in Anspruch, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Sie erhält den Abgabegrund "52". Mit dieser Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich hier um Elternzeit und nicht um einen unbezahlten Urlaub handelt. Nimmt eine Mutter Elternzeit in Anspruch, dürfte häufig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund "52" nicht erforderlich sein. Die Elternzeit ...mehr

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Elternzeit / 4 Rentenversicherung

Bei einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wegen der Erziehung eines Kindes werden aus der Beschäftigung in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil jedoch keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, gelten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt.[1] Der Mutter oder/und – bei entsprechender Entscheidung – dem V...mehr

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Elternzeit / 1.4.2 Teilzeitbeschäftigung

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

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Elternzeit / Zusammenfassung

Begriff Die maximal 3-jährige Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Regelungen dürfen vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ar...mehr

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Elternzeit / 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft

Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und dem vollende...mehr

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Elternzeit / 1.2.1 Freiwillige Mitgliedschaft

Bestand vor der Elternzeit eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bleibt die Mitgliedschaft bestehen.mehr

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Elternzeit / 5.3 Geringfügige Beschäftigung

5.3.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim bisherigen oder bei anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Diese geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Gerin...mehr

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Elternzeit / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Elternzeit hat gemäß § 15 BEEG jeder weibliche oder männliche, befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Der Anspruch besteht auch für leitende Angestellte.[1] Die Arbeitnehmereigenschaft muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Elternzeit bestehen, nicht im Moment der Geburt des Kindes.[2...mehr

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Elternzeit / 2 Beantragung

Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 BEEG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangen. Die 7-Wochenfrist gilt für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes; die Beantragung der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss spätestens 13 Wochen vor dere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs

Zusammenfassung Überblick Häufig dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen während des Kranken- und Mutterschaftsgeldbezugs oder in der Elternzeit behalten und weiter nutzen. Aber: Wie wirkt sich dies auf den Anspruch und/oder den Bezug der Sozialleistung aus? Was muss lohnsteuer- und beitragsrechtlich berücksichtigt werden? Sind Sozialversicherungsmeldungen notwendig? Gesetze, V...mehr

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Familienversicherung / 4.6 Schutzfrist/Elternzeit

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 MuSchG sowie der Elternzeit nicht nach § 10 SGB V familienversichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1] In erster Linie sind von dieser Regelung Beamtinnen betroffen, die privat krankenversichert sind.mehr

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Elternzeit / 2.2 Einmalzahlung

Erhalten Arbeitnehmer während der Elternzeit eine Sonderzahlung, kann diese Zahlung beitragspflichtig oder -frei sein. Entscheidend ist dabei, ob und wenn ja, in welchem Rahmen eine Erwerbstätigkeit während der Elternzeit weiterhin ausgeübt wird. 2.2.1 Ruhende Beschäftigung Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2.2.1 Ruhende Beschäftigung

Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsverhältnisses eine Einmalzahlung ausbezahlt, gilt: Die Einmalzahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Die Einmalzahlung ist nur dann beitragspflichtig, wenn bereits im lau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.3 Private Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Personen bleiben weiterhin privat versichert, wenn sie vor der Elternzeit und/oder während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie können sich für die Dauer der Elternzeit auch nicht als Angehöriger eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern.[1] In erster Linie s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.2.2 Beitragsfreiheit

Freiwillige Mitglieder, die vor Beginn der Elternzeit bereits wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei waren, sind während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs nur dann beitragsfrei, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen würden. Ist dies nicht der Fall, so ist auch für die D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.3.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim bisherigen oder bei anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Diese geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht übersteigt. Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

Bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es ist nicht erforderlich, den genauen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass zulässige Teilzeitbeschäftigungen während des Bezugs von Elterngeld und während der Elternzeit berufsmäßig ausgeübt werden. Daher sind solche Beschäftigungen trotz der Beschränkung auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.4.1 Beitragszuschuss

Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers für die private Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.2 Nebentätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst

Soweit Ärzte ihre Hauptbeschäftigung während der Elternzeit entweder vollständig unterbrechen oder an weniger als 15 Stunden wöchentlich ausüben, sind ihre Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als Notarzt nicht (mehr) nach § 23c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV beitragsfrei.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 3 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit sind arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern unmittelbar vor der Kindererziehung bereits Versicherungspflicht bestand.[1] Die Arbeitslosenversicherung wertet den Bezug des Elterngelds wie eine Beitragszeit. Die Beiträge zahlt der Bund. Die Elternzeit begründet nach dem Recht der Arbeitsförderung in gleicher Weise...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG, § 200 RVO, § 29 KVLG, die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem MuSchG sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG)

ea) Überblick Rn. 46 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst d EStG stellt von der ESt frei:mehr

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Elternzeit / Lohnsteuer

1 Aufzeichnung des Großbuchstabens U Bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2 Kein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Unterbrechung

Der betriebliche Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen, wenn der Großbuchstabe U im Lohnkonto aufgezeichnet wurde oder in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.1 Versicherungspflichtige

1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann ohne Zustimmung des Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.4 Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

1.4.1 Beitragszuschuss Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6 Melderecht

6.1 Unterbrechungsmeldung Nimmt der Vater Elternzeit in Anspruch, ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Sie erhält den Abgabegrund "52". Mit dieser Kennzeichnung wird deutlich, dass es sich hier um Elternzeit und nicht um einen unbezahlten Urlaub handelt. Nimmt eine Mutter Elternzeit in Anspruch, dürfte häufig eine Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund "52" nicht erforderl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1 Kranken-/Pflegeversicherung

1.1 Versicherungspflichtige 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten kann o...mehr

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Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich.[3] Bei der Berec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6.3.1 Versicherungspflichtige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber

Wird während der Elternzeit eine mehr als geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aufgenommen, ist eine Ende-Meldung abzugeben. Der anzugebende Meldezeitraum endet mit dem Tag vor Aufnahme der Beschäftigung. Nach Beendigung einer solchen Beschäftigung ist erneut eine Beginn-Meldung abzugeben, sofern weiterhin oder erneut Elternzeit besteht. Für die beim gleichen Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2.2.2 Wechsel von versicherungspflichtiger in versicherungsfreie Beschäftigung

Etwas anders gilt, wenn während der Elternzeit ein Wechsel von einem versicherungspflichtigen in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorgenommen wurde und die Einmalzahlung während der geringfügig entlohnten Beschäftigung ausbezahlt wird.[1] In diesem Fall ist zunächst zu klären, aus welchem der versicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilenden Beschäftigungsabsch...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 1 Geldwerter Vorteil für private Nutzung

Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs weiterhin unentgeltlich privat nutzen, handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Bezieht in dieser Zeit der Arbeitnehmer keinen weiteren steuerpflichtigen Arbeitslohn, ist es möglich, dass – je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeugs u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.1.2 Beitragsfreiheit

Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich beitragsfrei, wenn neben dem Elterngeld keine Einnahmen erzielt werden. Vom Elterngeld selbst sind keine Beiträge zu zahlen. Es ist beitragsfrei.[1] Sofern während der Elternzeit Arbeitsentgelt erzielt wird, ist dieses beitragspflichtig.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers

Häufig zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder ähnliche Zuschüsse (z. B. Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen, Telefonzuschüsse etc.) während des Bezugs von Elterngeld an den Arbeitnehmer weiter. Solche Zuschüsse sind im Regelfall beitragsfrei. Voraussetzung dazu ist, dass der Zuschuss des Arbeitgebers zusammen mit dem Elte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen während des Kranken- und Mutterschaftsgeldbezugs oder in der Elternzeit behalten und weiter nutzen. Aber: Wie wirkt sich dies auf den Anspruch und/oder den Bezug der Sozialleistung aus? Was muss lohnsteuer- und beitragsrechtlich berücksichtigt werden? Sind Sozialversicherungsmeldungen notwendig? Gesetze, Vorschriften und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / Arbeitsrecht

1 Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Elternzeit hat gemäß § 15 BEEG jeder weibliche oder männliche, befristet oder unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, einschließlich der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Der Anspruch besteht auch für leitende Angestellte.[1] Die Arbeitnehmereigenschaft muss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Elternzeit bestehen, nicht im Momen...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3 Weiternutzung von (Elektro-)Fahrrädern

Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Weiternutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern während Elternzeit, Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs hängt davon ab, ob es sich um ein Fahrrad oder E-Bike handelt, das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist und dem Arbeitnehmer durch eine Gehaltsumwandlung zur Verfügung gestellt wird, oder ob es sich um ein E-Bike han...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.1.3 Zusatzbeitrag

Für die Dauer des Elterngeldbezugs ist aufgrund der Beitragsfreiheit auch kein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von den Mitgliedern zu zahlen. Die sich aus dem Bezug der Entgeltersatzleistung ergebende Beitragsfreiheit gilt auch für den Zusatzbeitrag. Solange aber beitragspflichtige Einnahmen durch den Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen[1] erzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 7 Übergangsregelungen

Die dargestellte Rechtslage gilt für Kinder, die nach dem 30.6.2015 geboren werden. Für die vor dem 1.7.2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 2 bis 22 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden (dazu auch in den einzelnen Abschnitten oben).mehr

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Elternzeit / Sozialversicherung

1 Kranken-/Pflegeversicherung 1.1 Versicherungspflichtige 1.1.1 Fortbestehen der Mitgliedschaft Für jeden Elternteil, der vor Beginn der Elternzeit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert war, bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des tatsächlichen Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten.[1] Ein Anteil der Elternzeit...mehr