Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Eintragungsnachweise für Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 100 Das Grundbuchamt kann zum Nachweis der Erbfolge die Vorlage eines Erbscheins verlangen.[34] Wenn die Erbfolge jedoch auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt gemäß § 35 Abs. 1 GBO ausnahmsweise die Vorlage der Verfügung und der Niederschrift der Verfügungseröffnung. Die Legaldefinition der "öffentlichen Urkun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Rz. 26 Das Gesetz dient zur Umsetzung der sog. ErbVO (Erbrechtsverordnung; Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 04.07.2012) über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Die ErbVO ist ab dem 17.08....mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrensgebühr im Erbscheins-Beschwerdeverfahren

Nrn. 3200, 3201, 3500, Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG; §§ 85, 352e Abs. 1 FamG; §§ 97, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO Leitsatz Seit dem Inkrafttreten 2. KostRMoG erhält der im Beschwerdeverfahren eines Erbscheinsverfahrens tätige Rechtsanwalt grundsätzlich eine 1,6-fache Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV. Eine Ermäßigung auf eine 1,1-fache Gebühr gem. Nr. 3201 i.V.m. Anm. 2 Nr. 2 VV findet n...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / II. Verfahrensgebühr im Erbscheins-Beschwerdeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass dem Verfahrensbevollmächtigten in solchen Beschwerdeverfahren nicht die für Beschw...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.3 Schwierige Auslegungsfragen (drei Fallgruppen)

Ausgewählte Literaturhinweise: Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Wälzholz, Erbauseinandersetzung und Teilungsanordnung nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 113. Rz. 130 Weitaus schwieriger als die richtige Benennung des Erblassers ist die Auslegung der einzelnen testamenta...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Braunschweig ist bei dem gegebenen Sachverhalt zuzustimmen. Der Anfall der Verfahrensgebühr setzt – wie es regelmäßig bei der Vergütung in einem gerichtlichen Verfahren der Fall ist – voraus, dass dem Rechtsanwalt ein entsprechender Auftrag für das betreffende Verfahren (hier: Erbscheins-Beschwerdeverfahren) erteilt worden ist und er eine entsprechen...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / Leitsatz

Seit dem Inkrafttreten 2. KostRMoG erhält der im Beschwerdeverfahren eines Erbscheinsverfahrens tätige Rechtsanwalt grundsätzlich eine 1,6-fache Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV. Eine Ermäßigung auf eine 1,1-fache Gebühr gem. Nr. 3201 i.V.m. Anm. 2 Nr. 2 VV findet nur dann statt, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit auf die Einlegung und Begründung der Beschwerde sowie die En...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / I. Sachverhalt

Das AG Braunschweig – Nachlassgericht – hatte durch Beschl. v. 15.7.2020 die zur Begründung des Erbscheinsantrags des Antragstellers erforderlichen Tatsachen gem. § 352e FamFG für festgestellt erachtet. Hiergegen hat einer der Verfahrensbeteiligten Beschwerde eingelegt. Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers hat die Beschwerdeschrift entgegengenommen, diese pflicht...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Stellung des Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 15 Mit Eintritt des Nacherbfalls hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein und die Erbschaft fällt dem Nacherben zu. Der Nacherbe ist zivilrechtlich – anders erbschaftsteuerrechtlich – Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Der Nachlass geht von selbst und unmittelbar auf den Nacherben über (§ 2139 BGB). Der Vorerbe bzw. dessen Erben sind zur Herausgabe des Nachl...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Informationen an den Adressatenkreis des § 34 ErbStG

Rz. 50 Die Anzeigepflichten der Gerichte sind in einer seitens der Justizverwaltung herausgegebenen bundeseinheitlichen "Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen – MiZi" vom 29.04.1998 geregelt. Dies begründet sich u. a. mit der fehlenden Erzwingbarkeit der Anzeigepflicht (s. § 255 AO sowie Küperkoch, RNotZ 2002, 298). Rz. 51 Speziell für die Notare haben einige Bundesländer...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.1 Erbfälle

Rz. 27 Bei Todeserklärungen ist eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses zu übersenden und spätere Anfechtungen oder Aufhebungen sind mitzuteilen (ausgenommen Kriegsgefangene/NS-Opfer und Todeszeitpunkt vor dem 01.01.1946). In Erbfällen sind beglaubigte Abschriften verschiedener Verfügungen und Schriftstücke (z. B. eröffnete Testamente, Erbscheine, Europäische Nachlasszeugn...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Die Stellung des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls: Das Anwartschaftsrecht

Rz. 16 Mit dem Tode des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht auf die Erbschaft. Das Anwartschaftsrecht erstreckt sich auf den Nachlass insgesamt, nicht aber auf einzelne Nachlassgegenstände. Es ist deliktisch geschützt, übertragbar, pfändbar, verpfändbar und vererbbar. Die Vererbbarkeit ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Anordnung der Nacherbschaf...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG

Rz. 20 Die Gerichte und die Notare haben die von ihnen vorgenommene Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft, die Beschlüsse über Todeserklärungen, die Anordnung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen, die eröffneten Verfügungen v.T.w., die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beur...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Der Vorerbe als Vollerbe

Rz. 7 Der Vorerbe ist Vollerbe. Auf ihn gehen das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB) und dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) über. Für den Fall, dass der Vorerbe persönlicher Schuldner des Erblassers ist, tritt Konfusion ein. Gleiches gilt für Reallasten. Diese werden nach § 889 BGB Reallasten des Vorerben. Zu beachten ist jedoch, dass der...mehr

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ZErb 06/2022, Zu den Folgen... / 1 Gründe

I. Der Erblasser verstarb am XX.XX.2017 verwitwet und kinderlos. Seine Ehefrau ist am XX.XX.2005 vorverstorben. Seine Eltern sind gleichfalls vorverstorben. Der Erblasser hatte fünf Geschwister, darunter die Beteiligten zu 1 und 2. Ein Bruder des Erblassers war verstorben und hat vier Kinder hinterlassen. Eine Schwester des Erblassers ist nachverstorben (vgl. Bl. 46 ff. d.A.)...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 29.12.2020

Rz. 41 Die wesentlichen Änderungen sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 16 Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung

Rz. 46 § 13 der ErbStDV regelt, dass die aktuelle Verordnung (neugefasst durch VO vom 02.11.2005, BGBl I 2005, 3126) am 01.08.1998 in Kraft tritt. Die wesentlichen Änderungen seither sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3.3.1 Allgemeine Bedeutung und Auslegung der testamentarischen Anordnung

Rz. 243 Zu einer der schwierigsten Fragen des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts gehört die Abgrenzung zwischen einer Teilungsanordnung (s. § 2048 BGB) und einem Vorausvermächtnis (s. § 2150 BGB); s. Rn. 133 f. Diese Unterscheidung spielt nicht nur für die Quotenbildung beim Erbschein und bei der Erbberechtigung eine Rolle, sondern darüber hinaus für das praxisrelevante...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft und dies vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend. Er und der Beklagte sind Abkömmlinge der am 20.10.2018 verstorbenen K., geborene S. (im Folgenden: Erblasserin), die von den Parteien sowie deren Bruder, dem...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.1.1 Zivilrechtliche Ausführungen zur Testamentsvollstreckung

Rz. 19 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen hat (s. §§ 2197 bis 2228 BGB). Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße A...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Steuererklärungsinhalt (§ 31 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 11 Die gesetzlich geforderte Auflistung aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen, für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben werden durch die FinVerw bereits mit den Steuererklärungsvordrucken abgefragt. Eine zusätzliche Aufstellung ist i. d. R. nicht notwendig, es sei denn, der amtliche Vordruck ist – z. B. a...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2.1 Das gesetzliche Verwandtenerbrecht

Rz. 91 Es werden Ordnungen (sog. Parentelen) gebildet mit einer strengen Gesetzmäßigkeit (Ordnungssystem). Die Hierarchie der jeweiligen Ordnungsstufen (erste Ordnung, zweite Ordnung usw.) folgt dem System der Abstammung, d. h. der Nähe zum Erblasser. So besteht die erste Ordnung (s. § 1924 BGB) nur aus den Abkömmlingen des Erblassers; dies sind solche Personen, die mit ihm ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2.2 Das Ehegattenerbrecht und die ehelichen Güterstände

Rz. 94 Das deutsche Familienrecht (BGB 4. Buch) kennt drei Güterstände bei Ehegatten (s. §§ 1363–1563 BGB); Motivation, Grundzüge und die Auswirkungen zu Lebzeiten werden vorangestellt (zum Erbrechtsausschluss gem. § 1933 BGB: kein Erbrecht, wenn im Zeitpunkt des Todes die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen; hierzu s. auch BGH vom 02.07.2008, NJW 2009, 1123); Einzelheiten s....mehr

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AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 5.5.3 Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 93 Eine weitere Neuerung in der EU-Erbrechtsverordnung ist die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Dieses wird zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt (Art. 62 Abs. 1 EU-ErbVO) und soll ermöglichen (Art. 63 EU-ErbVO), dass Erben, Vermächtnisnehmer mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass und Testamentsvollstrecker sich in einem anderen M...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / 2. Höhe

Der als Verfahrensbevollmächtigte im Erbscheins-Beschwerdeverfahren tätige Rechtsanwalt verdient grds. die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV.[1] Hierfür muss der Rechtsanwalt jedoch über das Betreiben des Geschäfts hinaus noch weitere Tätigkeiten entfaltet haben, die in Abs. 1 und 2 der Anm. zu Nr. 3201 VV aufgeführt sind, bevor sein Auftrag endet. Anderenfalls kann der ...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Kenntnis und Dreimonatsfrist

Rz. 24 Ausschlaggebend für das Auslösen der Anzeigepflicht ist die positive Kenntnis des Verpflichteten über den Erwerb. Mutmaßungen über einen möglichen Erwerb oder gar völlige Unkenntnis (wie z. B. bei einem verschollenen Erben) reichen nicht aus. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnis hat der Verpflichtete drei Monate Zeit, seine Anzeige zu formulieren (s. Rn. 36) und beim zuständ...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In einer Erbschaftsangelegenheitssache hat E1, vertreten durch Rechtsanwalt A, die Erteilung eines Erbscheins beantragt. Das Nachlassgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Hiergegen legt Rechtsanwalt A für E1 auftragsgemäß Beschwerde ein und begründet diese ausführlich. Das Beschwerdegericht weist die Beschwerde ohne vorherige Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten und o...mehr

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FF 06/2022, Auslegung letzt... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Klägerin begehrt die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück aus § 2287 BGB (analog). [2] Mit gemeinschaftlichem notariellen Testament vom 29.12.1958 setzten sich die Mutter der Klägerin (nachfolgend: Erblasserin) und deren 17 Jahre älterer erster Ehemann gegenseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kind...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 80 Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um den rückwirkenden Wegfall der Steuerlast zu erlangen: Rz. 81 Die durch Schenkung oder Erbschaft erworbenen Vermögensgegenstände müssen weitergegeben werden. Streitig ist, ob auch die Weitergabe eines Surrogats ausreichend ist (befürwortend: Lüdicke, ZEV 2007, 254; Moench in M/W, § 29 ErbStG Rn. 16; Hannes/Ho...mehr

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Anhang 3b Schweiz / 1.1 Internationales Privatrecht

Rz. 1 Das internationale Privatrecht der Schweiz bestimmt sich nach Schweizer nationalem Recht (Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18.12.1987, IPRG). Das Erbstatut in der Schweiz knüpft grds. an den letzten Wohnsitz des EL an (Art. 90 Abs. 1, 91 Abs. 1 IPRG). Eine natürliche Person ihren Wohnsitz in dem Staat, in dem sie sich mit der Absicht dauernden Verbl...mehr

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Anhang 2 Internationales Er... / 5.2 Erbstatut

Rz. 60 Kap. III der EU-Verordnung regelt das Kollisionsrecht. Hierbei gilt, dass das entsprechend den Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung ermittelte Recht auch dann anzuwenden ist, wenn es nicht das Recht eines der Mitgliedstaaten ist (Art. 20 EU-ErbVO). Die Verordnung ist somit "loi uniforme". Weiterhin wird ausdrücklich klargestellt, dass Rück- und Weiterverweisungen ang...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.4 Kosten für die Abwicklung, Regelung und Verteilung des Nachlasses

Rz. 240 Abzugsfähig sind alle Kosten, die erforderlich sind, um den Nachlass in das Vermögen des Erben zu überführen. Zu diesen Kosten zählen die Kosten bei Gerichten, Notaren oder Rechtsanwälten für die Eröffnung des Testaments oder des Erbvertrages, Erteilung von Erbscheinen, Grundbuchkosten für die Umschreibung eines Grundstücks. Ist die Erfüllung von Vermächtnissen oder ...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Angabe des Berufungsgrundes im Erbschein

Im Erbschein ist der Berufungsgrund grundsätzlich auch dann nicht anzugeben, wenn dies beantragt ist. (amtl.) BGH v. 8.9.2021 – IV ZB 17/20 BGB § 2353; FamFG § 352 Beraterhinweis Der Erbschein bezeugt das Erbrecht des Erben zum Zeitpunkt des Erbfalls und gibt Aufschluss über mögliche dingliche Beschränkungen des Erbrechts. Zum notwendigen Inhalt des Erbscheins gehören deshalb f...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Erbscheinsverfahren

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im Erbscheinsverfahren ist aus Gründen der Subsidiarität wegen der Möglichkeit der Erbenfeststellungsklage regelmäßig unzulässig. (amtl.) BayVerfGH v. 17.8.2021 – Vf. 84-VI-20 BGB § 2353, § 2361; ZPO § 256; BayVfGHG Art. 51 Beraterhinweis Die Verfassungsbeschwerde ist ein letzter außerordentlicher Rechtsbehelf, der nur dann zum...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Nachweis der Erbfolge ggü. dem Grundbuchamt

Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein, ein europäisches Nachlasszeugnis oder ersatzweise durch eine öffentliche Urkunde, nicht aber durch ein eigenhändiges Testament erfolgen. (amtl.) OLG Schleswig v. 8.9.2021 – 2 Wx 49/21 BGB § 2231, § 2247, § 2248; GBO § 35; ZPO § 415, § 416 Beraterhinweis Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge grundsät...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren

1. Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann sich der Antragsteller vertreten lassen. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht ausreichend. 2. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 352 Abs. 3 Satz 3 FamFG kann bei einem nicht geschäftsfähigen Antragsteller durch einen Vorsorgebevollmächtigten erfolgen. (alle amtl.) OLG Bremen v. 14.9.2021 – 5 W 27/21 BGB § 2...mehr

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FoVo 05/2022, Ermittlungen im Personenstandsregister zur Rechtsnachfolge

Verstirbt der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner, so ist die Ermittlung der Erben erforderlich, um gegenüber diesen den Anspruch geltend zu machen und – soweit eine freiwillige Zahlung nicht erfolgt – auch die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Im letztgenannten Fall muss allerdings der Vollstreckungstitel erst nach §§ 750, 727 ZPO auf die Erben umgeschrieben werden. H...mehr

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ZErb 05/2022, Nottestament:... / 1 Gründe

I. Mit handschriftlich errichtetem Testament vom 20.10.2019 bestimmte der Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 zu jeweils gleichen Anteilen zu seinen Erben. Mit weiterem Testament vom 6.3.2021, überschrieben als Nottestament, geschrieben von der Beteiligten zu 3, vom Erblasser sowie von drei Zeugen unterschrieben, setzte der Erblasser die Beteiligte zu 3 zu seiner Alleinerbin...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Einreichu... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Antrag eines Gläubigers auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft, welcher vom Nachlassgericht zurückgewiesen worden ist. Am … 2019 ist der Erblasser A ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Seine Eltern waren bereits vorverstorben. Die Beteiligten X und Y sind seine Geschwister. Diese hatten die Erbschaft mit Erklärungen v...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser und seine 2017 vorverstorbene Ehefrau hatten weder gemeinsame Kinder noch je für sich Abkömmlinge. Die Beteiligten sind Erben zweiter Ordnung. Unter dem 11.10.2011 errichteten der 1926 geborene Erblasser und seine 1930 geborene Ehefrau privatschriftlich ein gemeinschaftliches Testament im Wesentlichen des Inhalts: Zitat "Wir bestimmen gegenseitig, daß der Überle...mehr

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ZErb 05/2022, Ein von einem... / 1 Gründe

I. Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist am XX.XX.2016 mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in Stadt2 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der Vater der Erblasserin war 1943, die Mutter 1979 vorverstorben. Aus der Ehe der Eltern der Erblasserin sind neben der Erblasserin ein 1974 verstorbener Bruder, Vater der Beteiligten zu 2) bis 5), eine 2009 v...mehr

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ZErb 05/2022, Zur Einreichu... / Leitsatz

1. Die formgerechte Anfechtungserklärung bezüglich einer vorausgegangenen Erbausschlagung erfordert bei Abgabe der Erklärung in öffentlich beglaubigter Form den Eingang der Originalurkunde beim Nachlassgericht. 2. Die Übermittlung der als Papierurkunde erstellten notariell beglaubigten Anfechtungserklärung in Gestalt einer pdf-Datei über das besondere elektronische Anwaltspos...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / IV. Die angenommene Erbschaft

Keine hohen Anforderungen an die Annahme Wurde die Erbschaft im Zeitpunkt der beabsichtigten Vollstreckung bereits angenommen, so stehen auch die Erben fest. Der Titel muss jetzt auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Schuldners nach § 727 ZPO umgeschrieben werden, wenn kein Fall des § 779 ZPO vorliegt. Der Erbe hat die Erbschaft angenommen, wenn er die Annahme...mehr

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ZErb 05/2022, Zu den Auswir... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschl. des Nachlassgerichts hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Gründe für festgestellt zu erachten sind, da das handschriftliche Testament vom 26.10.2018 wirksam is...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / C. Individuelle, gesonderte Vereinbarungen mit den Erben?

Rz. 18 Eine zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben mangels letztwilliger Anordnung ausgehandelte Vergütung ist regelmäßig angemessen[32] und daher eine ausgezeichnete und in der Praxis erprobte Möglichkeit, Streitigkeiten über die Vergütung zu vermeiden.[33] Eine solche Vereinbarung sollte möglichst zu Beginn der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung getroffen wer...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)

Ist ein Erbschein beantragt worden, so ist dies in Zeile 12 unter Angabe des Namens, des Aktenzeichens des Gerichts bzw. der Urkundenrollen-Nummer des Notars einzutragen. Der Erbe kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, welcher Zeugnis gibt über sein Erbrecht und bei mehreren Erben die Größe des Erbteils. Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbschein a...mehr

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§ 2 Grundbuchauswertung / B. Schuldnerangaben – Zeugnis nach § 17 ZVG

Rz. 3 Die Zwangsversteigerung darf nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer des Grundstücks eingetragen oder Erbe des eingetragenen Eigentümers ist, § 17 Abs. 1 ZVG. Dieser Nachweis kann durch ein Zeugnis des Grundbuchamts erfolgen. Auch wenn häufig das Zwangsversteigerungsgericht und das Grundbuchamt bei demselben Gericht ansässig sind und zum Nachweis der E...mehr