Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG). Der Feststellungsbeschluss selbst wird formell rechtskräftig, wenn die Frist für die Erhebung der Beschwerde abgelaufen ist (§ 45 S. 1 FamFG).[25] Diese beträgt auch für eine Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Rechtspflegers einen Monat (§§ 58 Abs. 1,...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / II. Erlöschen durch Konfusion?

Rz. 11 Kontrovers diskutiert wurde aufgrund einer Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2013, ob eine transmortale Vollmacht auch dann fortbesteht, wenn der Bevollmächtigte zugleich Alleinerbe ist. Das OLG Hamm[35] verneinte die Frage: Die Vollmacht erlösche im Zeitpunkt des Todes durch Konfusion; denn der Erbe könne sich nicht selbst vertreten, da die Vollmacht eine Perso...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Das Erbenfeststellungsurteil

Mit dem Erbenfeststellungsurteil wird die bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich des Erbrechts des Klägers im Verhältnis zu dem oder den Beklagten behoben. Das auf eine Erbenfeststellungklage ergehende Feststellungsurteil wirkt im Gegensatz zum Erbschein nur inter partes und erzeugt damit keine über die Parteien des Erbprätendentenstreits hinausgehende Rechtskraftwirkung. A...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Umfang und Wirkung der Nacherbeneinsetzung

Rz. 5 Die Erbeinsetzung bei der Vor- und Nacherbschaft kann sich dabei auf den gesamten Nachlass oder Teile davon beziehen; nicht möglich ist die Zuordnung von einzelnen Gegenständen, da dies nur durch die Einräumung eines Vermächtnisses möglich ist.[9] Möglich ist bei einem Erben auch die Aufteilung des Nachlassvermögens dahingehend, dass ein Teil davon als Vollerbschaft un...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)

Rz. 216 Nach der gesetzlichen Regelung im Auftragsrecht bleibt die (Vorsorge-)Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers im Zweifel bestehen (§§ 168, 672 BGB). Unabhängig vom Grundverhältnis (Gefälligkeit, Auftrag, Geschäftsbesorgung, siehe Rdn 173 ff. und § 11 Rdn 19 ff.), sollte in der Vollmacht aber ausdrücklich klargestellt/geregelt werden, ob die Vollmacht über den Tod ...mehr

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ZErb 01/2023, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Ehefrau des Erblassers und sie hat die Kopie eines vom Erblasser unter dem Datum des 2.1.1976 errichteten Testaments, das sie als Alleinerbin bestimmt, zur Eröffnung beim Nachlassgericht eingereicht. Dazu hat sie vorgetragen, der Erblasser habe diese Kopie gefertigt und ihr zur Aufbewahrung überreicht. Aus welchem Grund er ihr nicht auch das Original...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Der Bevollmächtigte als Alleinerbe des Vollmachtgebers – Fortbestand der Vollmacht?

Rz. 81 Ist bzw. wird der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers, ist nicht ganz klar, ob er dann noch aufgrund der (Vorsorge-)Vollmacht handeln kann. Die Frage stellt sich dann, wenn ein Rechtsgeschäft ansteht und sich der dafür (sonst) erforderliche Erbnachweis (Erbschein oder im Einzelfall Eröffnungsprotokoll bzgl. einer – notariellen – Verfügung von Todes wegen, §...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 3

Der zweite Teil des Beitrags ist sodann der Frage gewidmet, welche Rechtsschutzmöglichkeiten für den wirklichen Erben bestehen, wenn nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen ein Testament aufgefunden wird, nach dem eine sowohl von dem erteilten Erbschein als auch des Erbenfeststellungsurteils abweichende Erbeinsetzung erfolgt ist.mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 3. Unterschiede zwischen Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess

Dem zivilprozessualen Erbenfeststellungsverfahren kommt insoweit eine Vorrangstellung gegenüber dem Verfahren vor dem Nachlassgericht zu, als das Urteil des Prozessgerichts bezüglich der Erbenstellung in materielle Rechtskraft erwachsen kann. Dies ist bei dem Beschluss des Nachlassgerichts zwecks Erteilung des Erbscheins nicht der Fall. Die Erteilung eines zur Legitimation d...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / b) Grundbuchsachen

Rz. 9 Mittels einer trans- oder postmortalen Vollmacht kann keine Grundbuchberichtigung auf die Erben[16] unter Inanspruchnahme der Kostenbegünstigung der KV 14110 Abs. 1 GNotKG vollzogen werden; ebenso wenig kann der Bevollmächtigte eine Miterbengemeinschaft auseinandersetzen, weil ihm vom Erblasser nicht die Macht eingeräumt ist, in die erbrechtliche Rechtsposition der Erb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nacherbfolge beim Tod des Vorerben, Abs. 2

Rz. 28 Mit dem Tod des Vorerben erlischt dessen Recht am Nachlass. Der Nachlass geht nach § 2139 BGB im Wege der Rechtsnachfolge vollständig auf den Nacherben über. Er ist nun Rechtsnachfolger des Erblassers, welcher zuvor der Vorerbe war. Zu beachten ist, dass der dem Vorerben erteilte Erbschein nun unwirksam geworden und einzuziehen ist. Der Nacherbe hat nun ein eigenes An...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Befreite Vorerben

Rz. 15 Der Vorerbe ist in seinen Rechten an dem angefallenen Vermögen begrenzt, zum Schutz des Nacherben. Von diesen gesetzlich in den §§ 2113 ff. BGB geregelten Beschränkungen des Vorerben kann der Erblasser durch Anordnung von Befreiungen nach § 2136 BGB abweichen. Im Übrigen ist es dem Erblasser aber auch gestattet, den Vorerben über die gesetzlichen Regelungen hinaus wei...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 1 Tatbestand

Die Beteiligte B., die Schwester des Erblassers, beantragte, gestützt auf ein sie begünstigendes Testament, das im Nachttischschrank des Erblassers mittig zerrissen in zwei Teile aufgefunden worden war, einen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweisen sollte. Hiergegen erhob der Beteiligte G., der einzige Abkömmling des Erblassers, unter Berufung auf die gesetzliche Erbfol...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses (Abs. 9)

Rz. 14 Der mit Inkrafttreten des Eu-ErbVO begründete Umsetzungspflicht in nationales Recht ist der Gesetzgeber durch das Gesetz zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften[45] nachgekommen und hat das Europäische Nachlasszeugnis im Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) umfassend gerege...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Inhalt der Anzeige

Rz. 9 In § 30 Abs. 4 ErbStG wird ein bestimmter Inhalt der Anzeige[26] vorgegeben; es handelt sich um eine Sollvorschrift. Wichtig ist, dass das Finanzamt aus der Anzeige erkennen kann, ob ggf. Erbschaft-/Schenkungsteuer festzusetzen wäre. In der Praxis sollte eine Anzeige daher als solche bezeichnet werden "Anzeige für Erbschaft-/Schenkungsteuerzwecke". Ist dem Anzeigenden ...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 7

Auf einen Blick Im Erbprätendentenstreit über das Erbrecht besteht hinsichtlich der Feststellung des Erbrechts ein Vorrang des zivilprozessualen Erbenfeststellungsverfahrens vor dem der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten Verfahren auf die Erteilung eines Erbscheins. Dieser Vorrang beruht darauf, dass das Erbenfeststellungsurteil im Gegensatz zu dem Beschluss des Nachl...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / IV. ABC der Fälle mit ausreichender rechtsgeschäftlicher Vertretung

Rz. 12 In Abgrenzung zu den vorherigen Konstellationen, in denen der Gesetzgeber das Erfordernis einer gesetzlichen Vertretung vorgeschrieben hat, ist grundsätzlich eine Vertretung aufgrund einer (Vorsorge-)Vollmacht zulässig und ausreichend. Hierzu einige Beispiele:mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / A Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis werden von dem Vollmachtgeber, auch in Ermanglung geeigneter anderweitiger Vertrauenspersonen, zunehmend Rechtsanwälte als Bevollmächtigte gewählt. Diese haben mit der Annahme der Vollmacht unabhängig von deren Inhalt und unabhängig von zusätzlich geschlossenen Vollmachtvereinbarung Pflichten, die denen eines rechtlichen Betreuers zumindest angeglichen si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Höfeordnung

Rz. 41 In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein findet die Höfeordnung (HöfeO) Anwendung, sofern der Begriff des Hofes nach § 1 HöfeO erfüllt ist. Die Erbfolge richtet sich dann nach §§ 4 ff. HöfeO. Dem Hoferben wird ein auf die Hoferbfolge beschränkter Erbschein erteilt, der als Hoferbfolgezeugnis bezeichnet wird.[74] Vorausset...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2. Erbenfeststellungsprozess

Das Urteil des Prozessgerichts, mit dem festgestellt wird, ob der Kläger Erbe geworden ist, erwächst gleichfalls in formelle Rechtskraft (§ 705 ZPO) und kann sodann nicht mehr mit einem Rechtsmittel angegriffen werden. Darüber hinaus ist das Erbenfeststellungsurteil im Gegensatz zum Erbschein auch der materiellen Rechtskraft fähig (§ 322 ZPO). Die materielle Rechtskraft setz...mehr

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ZErb 01/2023, Grundbuchberi... / 1 Gründe

I. Der am 5.3.2019 verstorbene eingetragene Eigentümer errichtete am 11.9.2017 zur UR-Nr. (…) des Notars T. (…) von Todes wegen die Beteiligte als gemeinnützige Stiftung und bestimmte sie zu seiner Alleinerbin. Unter Nr. 3 der Urkunde heißt es u.a.: Zitat Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Sofern ich nicht selbst eine/n Testamentsvollstrecker/in bestimme, soll das zuständige...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Informationsansprüche

Rz. 26 Der oder die Erben haben gegen den Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich die gleichen Informationsansprüche wie der Erblasser. Diese ergeben sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis, i.d.R. aus § 666 BGB (siehe hierzu § 22 Rdn 21 ff.).[75] Die Benachrichtigungspflicht nach § 666 Var. 1 BGB kommt nach dem Erbfall in Bezug auf die Frage, wem welche...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / IV. Widerrufserklärung des/der Erben des Vollmachtgebers

Rz. 28 Verstirbt der Vollmachtgeber, so kann der Alleinerbe eine Vollmacht widerrufen,[43] falls die Vollmacht nicht bereits erloschen ist und falls der Widerruf dem Vollmachtgeber möglich war.[44] Steht die Erbenstellung unter der Bedingung, dass ein Widerruf der Vollmacht nicht ausgeübt wird, so begibt sich der Widerrufende seiner Erbenstellung, der Widerruf ist aber wirksa...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 2

Im hier vorliegenden ersten Teil des Beitrags wird zunächst das Verhältnis von Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsprozess und deren Zweck beleuchtet. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Rechtskraftwirkungen des im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittels Beschlusses des Nachlassgerichts erteilten Erbscheins sowie des zivilprozessualen Erbenfeststellungsurteils.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Anzeige bei Erbfällen

Rz. 11 Gerichte und Notare[12] haben nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG den Erbschaftsteuerstellen bei Erbfällen beglaubigte Abschriften der öffentlich verwahrten Testamente zuzüglich der Niederschrift der Eröffnungsverhandlung, der Erbscheine, dem Europäischen Nachlasszeugnis,[13] der Testamentsvollstreckerzeugnisse, der Zeugnisse über die Fortsetzung von Gütergemeinschaften, de...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Pauschalbetrag

Rz. 61 Der Erbe kann nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.300 EUR in Abzug bringen, ohne dafür einen Nachweis erbringen zu müssen, ob die Kosten tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind. Möchte er dagegen einen darüberhinausgehenden Betrag geltend machen, so muss er sämtliche Kosten im Wege der Einzelnachweisrechnung darlegen, um so die höheren...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 33 Mit dem Eintritt des Erbfalls tritt der Erbe die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers nach § 1922 BGB an. Sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers gehen auf den Erben über. Eine partielle Ausschlagung ist nicht möglich; entweder schlägt der Erbe vollständig aus, dann gilt das Erbe als nicht angefallen, oder er nimmt die Erbschaft vollständig an. Eine ausdrücklich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Anzeigepflicht

Rz. 2 Die allgemeine Anzeigepflicht gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist eine gesetzlich normierte Pflicht aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Unkenntnis über die Anzeigepflicht ist unerheblich;[1] jeder Steuerbürger muss sich über seine Pflichten informieren. Der anzuzeigende "der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb" bedeutet, dass für diesen Erwerb die Erbschaftsteuer i.S.v....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Gerichte, Behörden, Beamten und Notare haben dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige zu erstatten über diejenigen Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können. (2) Insbesondere haben anzuzeigen:mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Form

Rz. 24 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung bei den "sonstigen" Erklärungen im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO hat im Grundbuchverfahren die E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Festsetzungsverjährung

Rz. 4 Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich vier Jahre und beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO, § 9 ErbStG). War der Beteiligte zur Abgabe einer Anzeige nach § 30 ErbStG oder einer Erklärung nach § 31 ErbStG verpflichtet, beginnt die Festsetzung erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Anzeige oder die Erklärung abgegeben wurde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Tatbestand

Rz. 4 Der Erwerb von Todes wegen stellt dann einen steuerbaren Erwerb dar, sofern sich bei dem Erwerber der Vermögensanfall als Erhöhung seines Vermögens auswirkt. Nach § 10 Abs. 1 ErbStG findet eine Betrachtung statt, inwieweit eine Bereicherung des Erwerbers stattgefunden hat, sofern sie nicht steuerfrei ist, nachdem eine Saldierung aller Vermögensvorteile mit den Vermögen...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 2 Gründe

Die Beteiligte B. ist die Schwester des am … 8.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener Sohn, zu dem er jedoch keinen Kontakt hatte. Der Erblasser lebte seit seiner Geburt fast sein gesamtes Leben mit seiner Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft. Das elterliche Wohnanwesen wurde ihm im Jahr 197 … überschrieben, seine Schwester, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Sonderregeln zur Festsetzungsverjährung

Rz. 8 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten für den Beginn der Verjährungsfrist Sonderregelungen, nach der die Frist für Erwerbe von Todes wegen erst dann zu laufen beginnt, wenn der Erwerber Kenntnis vom Erwerb hat (§ 170 Abs. 5 Nr. 1 AO). Bei gewillkürter Erbfolge erlangt der Erbe Kenntnis von dem Erwerb, wenn er die Gewissheit erlangt hat, dass er aufgrund der let...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anfall und Ausschlagung

Rz. 6 Das deutsche Erbrecht wird vom Anfallsrecht bestimmt. Es bedarf also keiner ausdrücklichen Annahmeerklärungen wie dies in vielen ausländischen Erbrechtsordnungen der Fall ist.[11] Verstirbt eine Person, so findet nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge statt, dergestalt, dass ein oder mehrere Personen die Vermögensnachfolge der verstorbenen Person antreten. Dabei kann si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während die Pflicht zur Anzeige eines der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbes nach § 30 ErbStG von Gesetzes wegen besteht, ist der Erwerber zur Abgabe der Steuererklärung nur verpflichtet, wenn er von der Erbschaftsteuerstelle zur Abgabe der Erklärung aufgefordert wird. Die Anzeige soll (neben einer Reihe anderer Erkenntnisquellen, wie z.B. die Einkommensteuerakte ...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung aller Miterben zur Erteilung eines quotenlosen Erbscheins notwendig?

Leitsatz 1. Eine Angabe der Erbteile der Miterben in dem Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein Miterbe als alleiniger Antragsteller hierauf verzichtet hat. 2. Der Erteilung des beantragten quotenlosen Erbscheins steht nicht entgegen, dass ein nichtantragstellender Miterbe dem widersprochen hat, denn die Zustimmung aller Miterben ist hierfür nicht erforderlich. OLG Hamm, Be...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind Geschwister und einzige Kinder der Eheleute H und M. B. Am 23.2.2014 errichteten die Eltern der Beteiligten ein gemeinschaftliches, handschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Letztversterbenden Folgendes bestimmten: Zitat "Schlußerben des länger von uns L...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 27.7.2022 mit erfreulicher Klarheit zu den Voraussetzungen des quotenlosen Erbscheins nach § 352a Abs. 2 FamFG positioniert. Ausgehend vom Wortlaut der Norm, der Gesetzesbegründung und dem Sinn und Zweck der Regelung (Beschleunigung des Erbscheinsverfahrens) ist der Senat zu dem überzeugenden Ergebnis, dass zur Erteilung eines...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / Leitsatz

1. Eine Angabe der Erbteile der Miterben in dem Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein Miterbe als alleiniger Antragsteller hierauf verzichtet hat. 2. Der Erteilung des beantragten quotenlosen Erbscheins steht nicht entgegen, dass ein nichtantragstellender Miterbe dem widersprochen hat, denn die Zustimmung aller Miterben ist hierfür nicht erforderlich. OLG Hamm, Beschl. v....mehr

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ZErb 12/2022, Zur Ableitung... / 1 Gründe

Der im Juni 2016 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet; die Ehe wurde 1984 rechtskräftig geschieden. Am xx.xx.2011 heiratete der Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 1. Der Beteiligte zu 3 ist der Sohn des Erblassers und seiner ersten Ehefrau; die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers und der Beteiligten 1. Letztwill...mehr

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ZErb 12/2022, Relativität v... / 1 Tatbestand

Mit ihrer Klage vom 29.4.2020 begehrt die Klägerin (im Hauptantrag) Feststellung, wonach sie Alleinerbin der am 18.3.2014 verstorbenen Erblasserin geworden sei. Sie hält die Erbeneinsetzung der Beklagten wegen Verstoßes gegen § 14 HeimG für nichtig. In ihrer Klageschrift ist sie der Ansicht, das gesamte Testament sei gem. §§ 138, 139 BGB nichtig (Klageschrift vom 29.4.2020, ...mehr

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ZErb 12/2022, Deutsches Erbrecht-Symposium

Praxisrelevante Themen, erläutert von namhaften Experten. Das 25. Deutsche Erbrecht-Symposium am 7. und 8. Oktober diesen Jahres in Heidelberg war ein großer Informationsgewinn sowie sehr netter Austausch unter Kollegen. FAErbR Michael Rudolf, Vorstand der DVEV, stimmte das Publikum schon bei seiner Eröffnung auf spannende zwei Tage ein. Anschließend führte FAErbR Jan Bittle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 9 Zunächst einmal erhält der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 10 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, bevor ein verfahrenseinleitender Antrag oder ein Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder eine Antragsrücknahme enthält, eingereicht oder bevor ein gerichtli...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / cc) Terminsgebühr

Rz. 20 Kommt es zur Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, entsteht nach Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Rz. 21 Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht unter den dort genannten Voraussetzungen. Die Anwendung bereitet hier seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG keine Probleme mehr, da Vorbem. 3 A...mehr