Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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zerb 2/2018, Entbehrlichkeit eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren bei stattgebendem Urteil

Leitsatz Für die Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch ist im Rahmen des Grundbuchverfahrens ein Nachweis der behaupteten Erbfolge entbehrlich, soweit in einem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt ist, dass der derzeit im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Eigentum vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, sonde...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Aus den Gründen

Gegen die nach § 18 Abs. 1 GBO ergangene Zwischenverfügung ist die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft und vom Notar gemäß § 73 GBO, § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FamFG zulässig eingelegt. 1. Der Senat geht davon aus, dass das Grundbuchamt die – dem Inhalt nach unzulässige – Zwischenverfügung vom 27.6.2017 (vgl. BGH Rpfleger 2014, 580/581; NJW 2014, 1002; ...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Leitsatz

Für die Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch ist im Rahmen des Grundbuchverfahrens ein Nachweis der behaupteten Erbfolge entbehrlich, soweit in einem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt ist, dass der derzeit im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Eigentum vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, sondern dass ...mehr

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zerb 2/2018, Entbehrlichkei... / Sachverhalt

Der Beteiligte ist einer der Söhne von Herrn K. Dieser war mit seiner Ehefrau im Grundbuch als Miteigentümer zu ½ eingetragen. Die Ehegatten hatten nach den Feststellungen des Landgerichts im rechtskräftigen Urteil vom 11.8.2016, ergangen zwischen dem Beteiligten und Frau H., der Schwester von Frau K., am 7.1.1975 ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Herr K. setzte da...mehr

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist als Beschwerde gegen die antragszurückweisende Entscheidung auszulegen und als solche nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft. (...) 2. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Sind eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin von Grundbesitz und deren Gesellschafter gemäß § 47 Abs. 2 GBO ein...mehr

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zerb 2/2018, Berechtigung z... / Sachverhalt

Im Grundbuch ist als Eigentümerin eines Grundstücks die ... und ... GbR, bestehend aus A – dem Beteiligten – und B eingetragen. B ist verstorben. Dessen Alleinerbe ist nach dem Inhalt des erteilten Erbscheins der Beteiligte. Zu unterschriftsbeglaubigter Urkunde vom 3.8.2016 erklärte der Beteiligte: Der Gesellschafter B ist ... verstorben. Sein Alleinerbe bin ich, Herr A, gewor...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.4.1 Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik

Ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern (im Gesetz früher als "nichteheliches Kind" bezeichnet) ist erst seit Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes am 1.7.1970 Abkömmling seines Vaters im Rechtssinne. In Erbfällen nach diesem Termin war es zwar gesetzlicher Erbe erster Ordnung nach seinem Vater, wurde aber neben miterbenden ehelichen Kindern und dem Ehegatten auf ...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Aus den Gründen

Die gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2; 352 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 hat in der Sache Erfolg. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des FamFG in der vor dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der ...mehr

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zerb 1/2018, Aufhebungswill... / Sachverhalt

Der Erblasser war mit den Beteiligten zu 1 und 2 befreundet; die Beteiligte zu 3, eine angeheiratete Cousine, war seine Lebensgefährtin. Der Erblasser hinterließ ein handschriftliches Testament vom 24.3.2006, in dem es u. a. heißt: Zitat "Ich, ... berufe zu meinem Erben die Eheleute Frau AA ... Herrn BB ... ersatzweise von dem Überlebenden den von Ihnen und für den Fall das bei...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 ist die Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 2 sein einziger Sohn und die Beteiligte zu 3 seine Schwester. Der Erblasser hat keine letztwillige Verfügung hinterlassen. Am 15.4.2016 erklärte der Beteiligte zu 2, er schlage die Erbschaft aus. Gleichzeitig schlugen er und seine Ehefrau die Erbschaft auch für ihre minderjährige Tochter A aus. Die Beteili...mehr

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zerb 1/2018, Prüfung einer ... / Sachverhalt

Als Eigentümer eines Grundstücks war im Grundbuch der Erblasser als Alleinerbe nach seiner vorverstorbenen Ehefrau eingetragen. Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind die Kinder des Erblassers. Mit seiner Ehefrau hatte der Erblasser am 20.6.2011 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, nach dem nach seinem Tod die Kinder zu gleichen Teilen seine Erben sein sollten. Zudem hatten b...mehr

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zerb 1/2018, Anfechtung der... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nach Nichtabhilfe bei dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 FamFG. Sie ist in der Sache begründet. Auf das vorliegende Erbscheinsverfahren finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des FamFG in der seit dem 17.8.2015 gültigen Fassung Anwendung, weil der Erbfall am 27.3.2016, und damit nach dem nach Art. 229, § 36 EGBGB...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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zerb 12/2017, Methodische G... / III. Rechtskraft – Bindungswirkung – Entscheidungshoheit

Der nach § 45 FamFG formell rechtskräftige Beschluss gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB ist mit Blick auf § 48 FamFG nicht materiell rechtskräftig im strengen Sinne, gibt aber dem Testamentsvollstrecker Sicherheit: der Beschluss ist rechtsgestaltend und entfaltet (außer bei Nichtigkeit) nicht nur für die Nachlassbeteiligten, sondern auch gegenüber anderen Gerichten, Verwaltungsbeh...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. k und l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführ...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3), der für sich eine Stellung als gesetzlicher Miterbe in Anspruch nimmt, ist zulässig und führt unter Aufhebung des Feststellungsbeschlusses des Nachlassgerichts Höxter zur Verweisung des Erbscheinsverfahrens an das örtlich zuständige Amtsgericht Holzminden. Nach dem im vorliegenden Verfahren aufgrund des vor dem 16.8.2015 eingetretenen Erb...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren

Leitsatz Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist auch bei Konkurrenz eines notariellen Erbvertrags mit sowohl früheren als auch späteren privatschriftlichen und notariellen letztwilligen Verfügungen die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn die Erbfolge anhand der gesetzlichen Regelungen zu der Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen eindeutig feststellbar is...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung des Erbscheins bei Erteilung durch unzuständiges Nachlassgericht

Leitsatz Ist der Erbschein durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht erteilt worden, ist dieser nach § 2361 BGB einzuziehen. Aufgrund dessen steht § 65 Abs. 4 FamFG der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts durch das Beschwerdegericht nicht entgegen. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017 – 15 W 111/17 Sachverhalt Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige B...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Leitsatz

Ist der Erbschein durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht erteilt worden, ist dieser nach § 2361 BGB einzuziehen. Aufgrund dessen steht § 65 Abs. 4 FamFG der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts durch das Beschwerdegericht nicht entgegen. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juni 2017 – 15 W 111/17mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Aus den Gründen

Das nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel des beschwerdeberechtigten Beteiligten gegen die formal unbedenkliche Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) hat in der Sache Erfolg, weil das beanstandete Hindernis – Fehlen eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge und der Nichtanordnung von Testamentsvollstrec...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Leitsatz

Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist auch bei Konkurrenz eines notariellen Erbvertrags mit sowohl früheren als auch späteren privatschriftlichen und notariellen letztwilligen Verfügungen die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn die Erbfolge anhand der gesetzlichen Regelungen zu der Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen eindeutig feststellbar ist und we...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Sachverhalt

Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileigentum eingetragene Bauträgerin verkaufte die Wohnung und den Tiefgaragenstellplatz mit Urkunde vom 1.3.2016 an den Vater des Beteiligten. Die gleichzeitig zu dessen Gunsten bewilligte Vormerkung wurde in den Grundbüchern jeweils am 7.3.2016 eingetragen. Der Vater des Beteiligten verstarb am 5.6.2016. Der Beteiligte beantr...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige Betreuer der Erblasserin, den die Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 5.12.2013 (UR-Nr.285/2013 des Notars X in I) auch zu ihrem Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Der Beteiligte zu 2) ist der in dem vorbezeichneten Testament eingesetzte Alleinerbe. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des vorverstorbenen Bruders de...mehr

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zerb 11/2017, Feststellung ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 ff GBO zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das Grundbuchamt hat der Beteiligten mit der Zwischenverfügung vom 19.5.2016 zu Recht die Vorlage eines Erbscheins aufgegeben. Für die beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) ist der Nachweis der Erbfolge nach der am 16.12.2015 verstorbenen C in der Form des § 35 Abs. 1 GBO erforderli...mehr

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AGS 11/2017, Geschäftswert ... / 1 Aus den Gründen

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens richtet sich hier gem. § 40 GNotKG nach dem Wert des gesamten Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls und nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse der Beschwerdeführerin. Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Geschäftswert gem. § 61 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GNotKG nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, begrenzt durch den Geschäfts...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Sachverhalt

I. Die verwitwete Erblasserin verstarb am 11.10.2015 mit letztem Wohnsitz in X. Sie hinterließ keine Kinder. Der Beteiligte zu 2 war ihr letzter Lebensgefährte. Der Beteiligte zu 1 ist ihr Bruder, die Beteiligte zu 4 dessen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3 ist eine Großnichte des vorverstorbenen Ehemannes und das Patenkind eines ebenfalls vorverstorbenen, früheren Lebensgefährte...mehr

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Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters

Zusammenfassung Verstirbt ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR, ist dessen Rechtsnachfolger zur Grundbuchberichtigung berechtigt. Um diese Berechtigung nachweisen zu können, ist dem Grundbuchamt der Gesellschaftsvertrag der GbR vorzulegen. Der Hintergrund: Tod eines Gesellschafters in der Zwei-Personen-GbR Bei einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GbR, ...mehr

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AGS 10/2017, Kostenerhebung... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2) hatte unter Vorlage eines Kostenfestsetzungsbeschlusses die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins bzw. des Testaments beantragt; in dem Schreiben hieß es weiter: "Ausdrücklich weisen wir darauf hin, das (sic!) wir keine kostenpflichtige Auskunft aus Akten und Büchern hiermit beantragen." Das AG wies darauf hin, dass die gewünschte Auskunf...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich gegen den Ansatz von Kosten für eine Auskunftserteilung durch das Nachlassgericht. Mit Schreiben vom 2.6.2016 wandte sich der Antragsteller als Inkassounternehmer an das Nachlassgericht und beantragte "die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins, bzw. des Testamentes" zum Zwecke der Bescheinigung der Rechtsnachfolge. Dabei wies er a...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / Leitsatz

Erteilt das Nachlassgericht auf den Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbschein bzw. des Testamentes die Auskunft, dass über den betreffenden Nachlass dort kein Verfahren geführt werde, kann dafür gem. §§ 124 JustG NRW, 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 JVKostG KostVerz. eine Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" i.H...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthafte und zulässige weitere Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Auch der Senat ist der Auffassung, dass die Justizkasse im vorliegenden Fall für die erteilte Auskunft zu Recht eine Gebühr gem. § 124 JustG NRW, § 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG i.H.v. 15,00 EUR erhoben hat. Zur Begründung und zu...mehr

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zerb 10/2017, Dinglicher Ar... / Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt die Anordnung eines dinglichen Arrestes gegen die Antragsgegnerin und in Vollziehung des Arrestes die Pfändung der behaupteten Forderung. Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 25.2.2016 beantragt, wegen einer Pflichtteilsforderung des Antragstellers in Höhe von 41.500 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz...mehr

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zerb 9/2017, Typische Fehle... / II. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheins- und Testamentsvollstreckerzeugnisverfahren

In der Praxis übernehmen zunehmend Banken oder juristische Personen das Amt des Testamentsvollstreckers. Um nunmehr einen Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis nach den §§ 2353, 2368 BGB bzw. §§ 352, 355 FamFG beantragen zu können, ist im Regelfall die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG notwendig. Die Abgabe kann vor dem Nachlass...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Sachverhalt

Der Erblasser war bis zu seinem Tod mit der Beteiligten zu 1) verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, die Beteiligten zu 2) und 3). Der Erblasser ist auch der Vater des Beteiligten zu 4), der am 20.12.1996 nichtehelich geboren ist (Bl I/3 d. A.). Der Erblasser hat die Vaterschaft für den Beteiligten zu 4) durch die am 9.12.1996 von dem Notar ... (Urkundenr...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch begründet. Denn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist, sind gegeben. Die Rechtsnachfolge der Beteiligten zu 1) ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Testament...mehr

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zerb 08/2017, Der digitale ... / 2. Regelungen der Provider erschweren den Erben die Konstituierung des digitalen Nachlasses

Doch selbst wenn die Erben sich erfolgreich einen Überblick über den Bestand des digitalen Nachlasses verschafft haben, stehen sie in der Praxis vor dem Problem, an die Daten des Erblassers zu gelangen. Hat dieser den Erben nämlich – wie es derzeit ebenfalls häufig der Fall ist – keine Zugangsdaten hinterlassen, müssen sie sich zunächst an die jeweiligen Anbieter (Provider) ...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerde geg... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist die eingetragene Eigentümerin des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. Bis 22.8.1975 war ihr Vater R. L. als Miteigentümer eingetragen. Nach seinem Tod am 31.1.1975 ist das Eigentum aufgrund Erbscheins des Amtsgerichts Leverkusen vom 13.5.1975 auf die Beteiligte zu 1) als Alleineigentümerin umgeschrieben worden. Weiter ist im Grundbuch von Bergisc...mehr

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zerb 7/2017, Beschwerde geg... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß § 71 Abs. 1 GBO statthaft. Nach dieser Vorschrift findet gegen die Entscheidungen des Grundbuchamtes das Rechtsmittel der Beschwerde statt. Eine beschwerdefähige Entscheidung in diesem Sinn liegt dann vor, wenn und soweit es sich um eine in der Sache selbst ergehende, auf einen sachlichen Erfolg gerichtete Maßnahme des Grundbucha...mehr

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zerb 7/2017, Ersatzerbenber... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin ist am XXX verstorben. Das einzige Kind der Erblasserin aus der Ehe mit ihrem am XXX vorverstorbenen Ehemann ist am XXX vorverstorben. Die Erblasserin errichtete am 26.2.1989 ein Testament mit folgendem Inhalt: Zitat "München, den 26.02.1990 " Mein letzter Wille Zu meiner alleinigen Erbin berufe ich meine Kusine Fr. W. V. geb. am xx.xx.1938, wohnhaft in...mehr

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zerb 6/2017, Formulierung des Erbscheins bei Benennung von Ersatznacherben

Leitsatz Ergibt sich aus der Auslegung des Testaments, dass die Erblasserin im Falle des Hinzutretens weiterer Abkömmlinge des Vorerben auch diese zu Nacherben einsetzen wollte, ist diesem Willen im Erbschein Ausdruck zu verleihen. In Betracht kommt dabei die Kennzeichnung der Vorläufigkeit der Bestimmung der Nacherben mit dem Zusatz "derzeit". OLG München, Beschluss vom 24. ...mehr

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zerb 6/2017, Formulierung d... / Sachverhalt

Die im Alter von 74 Jahren verstorbene, ledige Erblasserin widerrief in Ziffer I ihres notariellen Testaments vom XXX frühere Testamente. Im Übrigen lautet das Testament wie folgt: Zitat "II. Zu meiner alleinigen Erbin bestimme ich meine Nichte S.F. (= Beteiligte zu 1), derzeit wohnhaft (...). " III. Frau S.F. (= Beteiligte zu 1) soll jedoch nur Vorerbin sein. Zu Nacherben best...mehr

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zerb 6/2017, Formulierung d... / Leitsatz

Ergibt sich aus der Auslegung des Testaments, dass die Erblasserin im Falle des Hinzutretens weiterer Abkömmlinge des Vorerben auch diese zu Nacherben einsetzen wollte, ist diesem Willen im Erbschein Ausdruck zu verleihen. In Betracht kommt dabei die Kennzeichnung der Vorläufigkeit der Bestimmung der Nacherben mit dem Zusatz "derzeit". OLG München, Beschluss vom 24. April 20...mehr

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zerb 6/2017, Formulierung d... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des Nachlassgerichts, dass die Voraussetzungen für die von der Beteiligten zu 1 im Ergebnis angeregte Einziehung des Erbscheins gemäß § 2361 BGB nicht vorliegen. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin gibt der Erbschein die Erbfolge nach der Erblasserin zutreffend wieder. 1. Zu Rec...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war mit dem Erblasser verheiratet. Ihre erste Ehe wurde 1968 geschlossen. Unter dem 21.5.1978 errichteten die Eheleute ein eigenhändiges, – soweit ersichtlich – von der Beteiligten zu 2. geschriebenes und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem es hieß: Zitat "Wir, ..., erklären, dass beim Tode eines Ehegatten der Andere ihn beerbt. (Berlin...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Aus den Gründen

Auf das vorliegende Verfahren sind entsprechend Art. 229 § 36 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der vor dem 17.8.2015 geltenden Fassung anzuwenden, da der Erblasser vor diesem Stichtag verstorben ist; auf die Einleitung des hiesigen Einziehungsverfahrens kommt es...mehr

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zerb 5/2017, Beeinträchtigu... / Sachverhalt

Am 24.12.2014 verstarb die Ehefrau des Klägers, Frau Dr. D (nachfolgend Erblasserin genannt), mit der der Kläger bis zum Todestag über 60 Jahre in Zugewinngemeinschaft verheiratet war, in der Ehewohnung in ... Der Beklagte ist eines von vier Kindern des Klägers und der Erblasserin. Am 24.3.1992 schlossen der Kläger und die Erblasserin einen Erbvertrag, wonach sich die Eheleut...mehr

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zerb 5/2017, Wirksamkeit ei... / Sachverhalt

Die Käger machen durch Stufenklage Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung sowie auf Zahlung ihrer Pflichtteils- und Pflichtteilsergäzungsansprüche geltend. Am ... verstarb der Vater der Kläger und des Beklategn zu 1), Herr F. Er war in erster Ehe verheiratet mit Frau K. Neben den Klägern und dem Beklagten zu 1) hat der Erblasser ein weiteres Kind, Frau S. Mit privatschriftl...mehr

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FoVo 4/2017, Weiter keine G... / 3 Der Praxistipp

Der Erbe haftet nach § 1967 BGB Die Entscheidung des OLG Koblenz steht im Kontext der Erbenhaftung. Mit dem Erbfall geht nämlich nicht nur das Vermögen des Schuldners auf den Erben über, sondern nach § 1967 BGB auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Forderung gegen den Erblasser kann also gegen die Erben weiterverfolgt werden. Titulierte Forderung bedarf der Umschreibu...mehr

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zerb 4/2017, Verfügungsbefu... / Sachverhalt

Der im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz eingetragene W. D. ist am XXX verstorben. Zu notarieller Urkunde vom 1.6.2016 übertrug C. T. als durch Zeugnis vom 21.5.2015 ausgewiesene Testamentsvollstreckerin über dessen Nachlass, die Beteiligte zu 1, das Eigentum an dem als Gebäude- und Freifläche von X,XXX ha beschriebenen unbelasteten Grundstück auf die Beteiligte zu 2, ...mehr

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zerb 3/2017, Zur Bestimmthe... / Sachverhalt

Zwischen dem 14.11.2015 und dem 16.11.2015 ist Frau I. L. (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war verheiratet mit dem am 26.2.2015 vorverstorbenen K. L. Kinder hatten die Eheleute L. nicht. Der Beteiligte zu 1) ist der Bruder des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin, der Beteiligte zu 2) ist der Bruder der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten unter...mehr