Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Formelles Haftungsrecht / 3.1 Allgemeines

Die Haftungsverjährung wird in § 191 Abs. 3-5 AO normiert. Hierbei gilt, dass ein Haftungsbescheid nicht mehr erlassen werden darf, wenn die Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheids abgelaufen ist. Zu beachten ist insbesondere, dass dies nach § 191 Abs. 3 Satz 1 AO nur für den Erlass eines Haftungsbescheids gilt. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist können gleichw...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.7 Korrektur eines Haftungsbescheids nach Eintritt der Verjährung

Nicht ganz unumstritten ist, ob ein Haftungsbescheid, der fristgemäß erlassen wurde, später nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert werden kann. Nach Ansicht des BFH sind die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung nur für den Erlass eines Haftungsbescheids anzuwenden, nicht aber auf eine spätere Änderung des Bescheids.[1] Dies bedeutet, dass ein Haftungsbescheid, de...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.8 Landesrechtliche Regelungen nach Abs. 5 Satz 3

Rz. 38 § 39 Abs. 5 Satz 3 bestimmt, dass das Nähere durch Landesrecht zu regeln ist. Hierzu liegt z. B. für Nordrhein-Westfalen vor der Erlass über die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – IV B 2 – 6122.1 – v. 10.10.2000 (ab 29.7.2010 MFKJKS) – Stan...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.2 Verjährungsfristen

Für den Erlass von Haftungsbescheiden gibt es folgende Verjährungsfristen[1]: 4 Jahre: Regelfall nach § 191 Abs. 3 Satz 2 AO: 5 Jahre: bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach § 70 AO: 10 Jahre: bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung nach §§ 70, 71 AO [2] zivilrechtliche Regelung[3], vor allem bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft.[4]mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.6 Ausschluss eines Haftungsbescheids bei verfassungswidrigen Gesetzen

Hingewiesen werden muss weiterhin eine Begrenzung für den Erlass eines Haftungsbescheids, die sich nicht aus der AO direkt ergibt. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] darf ein Haftungsbescheid dann nicht mehr ergehen, wenn er auf einer Steuer beruht, die vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden ist. Begründet wird dies vor allem mit dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.5.1 Meldepflichten des Jugendhilfeträgers nach Satz 1

Rz. 53 Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffen diverse Mitteilungspflichten nach Abs. 5 Satz 1. Der Gesetzgeber ist damit dem Umlaufbeschlusses 1/2016 der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) v. 23.2.2016 gefolgt (die insoweit inhaltlich interessante Anlage zum Beschluss – S. 14 f. – ist im Internet abrufbar unter der Adresse: https://jfmk.de/wp-content/uploa...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.5 Besonderheiten bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Bei Erlass eines Haftungsbescheids gegen Rechtsanwälte und Steuerberater sind nach § 191 Abs. 2 gewisse Besonderheiten zu beachten.[1] Gleiches gilt für Wirtschaftsprüfer, Notare und Patentanwälte. Werden Angehöriger dieser Berufsgruppen wegen einer Handlung i. S. v. § 69 AO in Haftung genommen, die in Ausübung des jeweiligen Berufs erfolgt, gibt die Finanzbehörde der zustän...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 2.2 Hinzuziehung

Eine der Drittwirkung des § 166 AO vergleichbare Wirkung tritt auch ein, wenn der Haftende zu einem Rechtsbehelfsverfahren des Steuerpflichtigen nach § 360 Abs. 1 AO hinzugezogen bzw. nach § 60 FGO im Klageverfahren beigeladen[1] worden ist. In beiden Fällen (Drittwirkung und Hinzuziehung) wird der Erlass eines Haftungsbescheids aber trotz Unanfechtbarkeit des Steuerbescheid...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage)

Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit allein das Kindeswohl ist. Die Vorschrift stellt damit das G...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Jagdrecht

Ein Jagdrecht ist ein immaterielles Wirtschaftsgut eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.[1]mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Betriebsprämie

Von einem Landwirt entgeltlich erworbene Zahlungsansprüche auf Betriebsprämien nach Art. 43 ff. der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003[1] sind immaterielle Wirtschaftsgüter.[2] Da die Betriebsprämie nicht von begrenzter Dauer ist, kann sie nicht abgeschrieben werden.[3] Die im Rahmen der 2003 auf EU-Ebene beschlossenen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) geschaffenen ...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Brennrecht

Ein – gewerbliches oder landwirtschaftliches – Brennrecht ist ein selbstständig bewertbares abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.[1]mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Ökopunkte

Ökopunkte sind eine Einheit in behördlichen Bewertungssystemen als ökologische Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Umwelt. So muss z. B. ein Unternehmen, das durch ein Bauvorhaben in die Natur eingegriffen hat, einen Ausgleich in Höhe einer bestimmten Anzahl von Ökopunkten erbringen. Jedes Bundesland stellt unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung sogenannte...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Zuckerrübenlieferrecht

Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind.[1] Sie geben ihren Inhabern für unbestimmte Dauer den Rechtsanspruch, jährlich bestimmte Mengen von Zuckerrüben zu EU-Garantiepreisen an Zuckerunternehmen zu verkaufen. Die Zuckerunternehmen haben die Lieferre...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Sortenschutzrecht/Saatgutlizenzen

Nach § 10 Abs. 1 SortSchG hat der Sortenschutzinhaber[1] eine geschützte Rechtsposition, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder hierfür aufzubewahren. Dieses Recht kann der Züchter folglich wirtschaftlich verwerten, z. B. indem er es zeitlich befristet einem Saatguthers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Wiederbepflanzungsrecht

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter, denn sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen. Damit verkörpern sie das Recht auf Weinerzeugung. Die Rechte sind nicht abnutzbar, wenn ein Ende der Beschränkung des Weinbaus in der EU zum maßgeblichen Bilanzstichtag n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 9.2 Betriebsvorrichtung

Aus dem Begriff "Gebäude" sondert die Rechtsprechung für Zwecke der Einkommensteuer diejenigen Gebäudebestandteile aus, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude selbst stehen, sondern einem davon getrennten anderen Zweck dienen. Dies gilt insbesondere für Betriebsvorrichtungen. Im Rahmen eines Betriebsvermögens ist insbesondere weg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuerreform: Sind Rechtsmittel gegen Grundsteuerwertbescheid empfehlenswert? Inklusive Formulierungshilfe für einen Einspruch

Überblick Im Internet und in der Presse kursieren Empfehlungen, "sich abzusichern und Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerwertbescheid ergangen ist". Im Nachfolgenden werden daher die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Festsetzung der Grundsteuer dargestellt und es wird der Frage nachgegangen, ob ein Einspruch wirklich ratsam ist. Ausschlaggebend für die Neufestset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / 2. Berücksichtigung des Besteuerungsverfahrens bei der Einziehungsentscheidung (§§ 73, 73e StGB)

Erlöschen des Steueranspruchs: Eine Bindungswirkung des Strafgerichts an das Besteuerungsverfahren besteht jedoch dann, wenn im Besteuerungsverfahren festgestellt wird, dass der Steueranspruch auf andere Weise als durch Verjährung erloschen ist. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 73e Abs. 1 S. 1 StGB, wonach die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ausgeschlossen ist, sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kollision von Strafverfahre... / 1. Verfassungsmäßigkeit von 316j EGStGB

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist u.E. – entgegen den Ausführungen von BGH und BVerfG – die Übergangsregelung des Art. 316j EGStGB problematisch. Einziehung nach steuerrechtlicher Verjährung: Die Vorschrift eröffnet – entgegen § 2 Abs. 5 StGB – auch dann einen Anwendungsbereich für § 73e Abs. 1 S. 2 StGB, wenn gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO in großem Ausmaß Steuern verkür...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 8.2 Höhe der Gebühr

Die Gebühr wird grundsätzlich nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat, dem Gegenstandswert, [1] und in entsprechender Anwendung des § 34 GKG mit einem Gebührensatz von 1,0 berechnet.[2] Der Gegenstandswert richtet sich nach dem gestellten Antrag und den sich daraus ergebenden steuerlichen Auswirkungen. Der Gegenstandswert ist in analoger Anwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft / 2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Begrifflich ist die verbindliche Auskunft von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung[1] und der tatsächlichen Verständigung zu unterscheiden. Eine verbindliche Zusage nach § 204 AO setzt voraus, dass eine Außenprüfung stattgefunden hat. Der Steuerpflichtige kann dann beantragen, dass die Finanzverwaltung ihm verbindlich zusagt, wie ein für die Vergangenheit geprüfte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.3 Vereinigung von Krankenkassen (Abs. 3)

Rz. 12 Bei Vereinigung von Krankenkassen (§ 155) vom 1.1.2022 bis 30.6.2022 wird der Zuführungsbetrag für die neue Krankenkasse (§ 155 Abs. 6 Satz 2) auf Basis der maßgeblichen Statistik KJ 1 2021 der an der Vereinigung beteiligten Krankenkassen berechnet (Satz 1). Der Freibetrag von 4 Mio. EUR wird dabei nur für die neue Krankenkasse berücksichtigt. Bei Fusionen ab dem 1.7....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Minderjährigkeit ist sowohl für die Inobhutnahme nach § 42 als auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a die Grundvoraussetzung. Die in Obhut zu nehmende Person muss ein Kind oder ein Jugendlicher sein. Zur Feststellung dieser Grundvoraussetzung bedarf es eigentlich keiner gesonderten gesetzlichen Vorschrift. Wie die große Anzahl verwaltungsgerichtlicher Ents...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.5 Beendigung der Inobhutnahme

Rz. 48 Die Vorläufigkeit der Inobhutnahme zeigt sich darin, dass sie zumeist nur einen oder zwei Tage andauert. Sie endet vielfach mit der Übergabe des Kindes oder des Jugendlichen an den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten (Abs. 4 Nr. 1). Lediglich dann, wenn sich die familiengerichtliche Entscheidung in Fällen der vom Jugendamt angenommenen akuten Gefährdung des Kin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 272b Sonder... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt das Verfahren durch (Satz 1). Es berechnet den zuzuführenden Betrag (Abs. 1 Satz 1, 2) für jede Krankenkasse. Die Forderung wird durch einen Bescheid gegenüber der Krankenkasse erhoben. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt (§ 31 SGB X), gegen den Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann. Rz. 9 Die Forderung des Gesundh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.2 Zulässiger Inhalt nach dem Personalvertretungsrecht von Ländern ohne Erlaubnisvorbehalt

Zahlreiche Bundesländer haben in ihren Personalvertretungsgesetzen Regelungen zu Dienstvereinbarungen ohne abschließenden Erlaubnisvorbehalt. Diese Länder haben dem Modell einer beschränkten Regelungsautonomie – wie z. B. im Bundesrecht – eine Absage erteilt. Vielmehr enthalten diese Personalvertretungsgesetze Generalklauseln, welche Dienststelle und Personalrat zum Abschlus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 4 Prüfungsanordnung

Im Gegensatz zum Steuerfahnder steht der Betriebsprüfer nicht unangemeldet vor der Tür. Vielmehr wird sein Kommen durch eine Prüfungsanordnung angekündigt. Sie muss dem Steuerpflichtigen mindestens 2 Wochen – bei Großbetrieben 4 Wochen – vor Beginn der beabsichtigten Prüfung zugehen[1]; für eine auf eine laufende Betriebsprüfung folgende Anschlussprüfung müssen die genannten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 5 Beendigung

Dienstvereinbarungen sind ihrem Wesen nach darauf ausgelegt, zeitlich unbeschränkt zu gelten. Gleichwohl können sie auch auf bestimmte Zeit abgeschlossen, mithin befristet werden. Die für eine befristete Zeit getroffene Dienstvereinbarung endet mit Zeitablauf. Ist eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden, kann jeder der Partner von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch mac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 1.2 Formen der Betriebsprüfung

Bei der Betriebsprüfung sind verschiedene Formen zu unterscheiden, die zugleich deutlich machen, welche Steuerpflichtigen mit einer Prüfung rechnen müssen. Allen ist jedoch gemeinsam, dass die Betriebsprüfung regelmäßig unabhängig davon zulässig ist, ob die Steuer festgesetzt ist, ein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt, ein Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 2 Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Die Wahrscheinlichkeit, einer Betriebsprüfung unterworfen zu werden, hängt im Regelfall von der Betriebsgröße ab und ist für kleine Betriebe relativ gering. Anders als für frühere jahre veröffentlicht die Finanzverwatung jedoch keine Zahlen mehr dazu, in welchem durchschnittlichen Zeitabstand ein Unternehmen mit einer Prüfung rechnen muss. Im Jahr 2021 wurden 1,8 % aller inf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Voraussetzungen

Rz. 6 Voraussetzung für den Erlass einer auf § 8 Abs. 1 gestützten Rechtsverordnung ist, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in dem betreffenden Beschäftigungsbereich oder mit entsprechenden Arbeiten mit besonderen Gefahren für die Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden ist. Dabei ist es für das Merkmal der besonderen Gesundheitsgefahr nicht erforderlich, dass eine konkr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Ermächtigung zum Erlass von Arbeitszeitbeschränkungen durch Rechtsverordnung fand sich bereits in § 9 Abs. 2 AZO. Die Regelung wurde übernommen und auf Ruhepausen und Ruhezeiten erweitert. Durch Art. 21 Nr. 4 bis 8 ArbZRG wurden die bisher aufgrund der Vorgängerregelung des § 9 Abs. 2 AZO erlassenen Arbeitszeitvorschriften für einzelne Arbeiten und bestimmte Arbeitn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 6.3.3 Rechtsschutz gegen Kontrollmitteilungen

Rz. 56 Die Fertigung von Kontrollmitteilungen stellt mangels Regelungscharakter keinen Verwaltungsakt, sondern ein schlicht hoheitliches Handeln dar, sodass Rechtsschutz dagegen durch eine allgemeine Leistungsklage gemäß § 40 Abs. 1, 1. Alt. FGO in Betracht kommt.[1] Eine solche vorbeugende Unterlassungsklage – die kein Vorverfahren voraussetzt – ist jedoch nur dann zulässig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Beauftragung einer anderen Finanzbehörde (Satz 2)

Rz. 9 Nach § 195 S. 2 AO kann die an sich zuständige Finanzbehörde eine andere Finanzbehörde mit der Außenprüfung beauftragen. Die Erteilung eines Prüfungsauftrags ist nicht mit einer Zuständigkeitsverlagerung auf die beauftragte Finanzbehörde verbunden, sondern bedeutet lediglich, dass die an sich zuständige Finanzbehörde ihre Zuständigkeit für eine bestimmte Prüfung nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Prüfung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerschuldners bei Steuerabzugsverpflichtung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 32 § 194 Abs. 1 S. 4 AO erweitert den persönlichen Umfang der Außenprüfung auf Personen, für deren Rechnung der geprüfte Stpfl. Steuern zu entrichten oder Steuern einzubehalten und abzuführen hatte. Eine solche Verpflichtung sieht das Gesetz insbesondere für die LSt[1], die KapESt[2], die Bauabzugsteuer[3], die auf Einkünfte i. S. des § 50a Abs. 1 EStG entfallende ESt be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Ein oder mehrere Besteuerungszeiträume

Rz. 14 Zum zeitlichen Umfang der Außenprüfung bestimmt § 194 Abs. 1 S. 2 AO lediglich, dass die Prüfung einen oder mehrere Besteuerungszeiträume erfassen kann. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Finanzverwaltung den zeitlichen Rahmen der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Grenze bildet allerdings der Ablauf der Festsetzungsfrist. Es ist unzulässig, einen Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Bergbau (§ 8 Satz 2)

Rz. 9 Nicht erfasst werden von der Verordnungsermächtigung des § 8 Beschäftigungsbereiche und Arbeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen. Für diese Bereiche können vergleichbare Regelungen (sog. Bergverordnungen) nach § 66 i. V. m. § 68 Bundesberggesetz durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen werden. Erlassen wurde di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Entscheidungsbefugnis

Rz. 16 Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens ergeht entweder von Amts wegen oder auf Antrag, d. h. einer Anregung, des Beschuldigten.[1] Zuständig für die Entscheidung ist nach § 396 Abs. 2 AO im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft bzw. die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO [2], wenn diese das Strafverfahren selbstständig durchführt; nach Erhebung der öffentl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit

Rz. 29 Die Regelungen des § 70 FGO zur Verweisung bei sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gelten darüber hinaus auch für die Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit, d. h. zwischen den FG und dem BFH.[1] So hat z. B. der BFH einen bei ihm gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das FG zu verweisen, weil für den Erlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Amtsniederlegung (WEMoG) / 7 Gerichtliche Verwalterbestellung

Auch wenn das Wohnungseigentumsgesetz den klassischen Notverwalter nicht mehr regelt, folgt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Verwalterbestellung aus der Bestimmung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Nach dieser Vorschrift hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und somit auf Bestellung eines Verwalters. Die gerichtliche V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr