Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 4 Vollstreckungsbescheid

Wird gegen den Mahnbescheid innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung kein Widerspruch vom Antragsgegner eingelegt, kann der Antragsteller nach Fristablauf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellter Antrag ist nach § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO unzulässig und wird durch Beschluss des Rechtspflegers ohne vorherige Anhörung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2 Verfügungsgrund

Weitere Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, dass die Besorgnis besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts der antragstellenden Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.[1] Die Verfügung muss zur Abwendung dieser Gefahr notwendig sein. Die besondere Dringlichkeit der Verfügung muss da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / Zusammenfassung

Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist nach § 85 Abs. 2 ArbGG für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes die einstweilige Verfügung vorgesehen. § 85 Abs. 2 ArbGG verweist auf die entsprechenden Vorschriften der ZPO über die einstweilige Verfügung mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung nicht der Vorsitzende allein, sondern die voll besetzte Kammer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 6 Kosten des Verfahrens

An Gerichtskosten entstehen für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nach Nr. 8100 des Kostenverzeichnisses des GKG (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) eine Gebühr in Höhe von 0,4 der Verfahrensgebühr nach der Tabelle der Anlage 2 zu § 34 GKG, seit dem 1.1.2021 mindestens jedoch 29,00 EUR. Diese Gebühr entfällt aber nach Nr. 8100 KV GKG u. a. für den Fall eines Vergleichs im ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 7 Exkurs: Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v. 30.10.2008. wurde mit Wirkung zum 12.12.2008 die Vorgaben für das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in § 46b ArbGG umgesetzt. Danach gelten grundsätzlich die Regelungen für dieses Verfahren in §§ 1087 bis 1096 ZPO entsprechend. Hinsichtlich der Zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 227, § 233, § 233a, § 238, § 240 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Kläger ist zum Insolvenzverwalter über das Vermögen von A bestellt worden. Das FA meldete Abgabenforderungen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt

Rz. 17 Zuständig für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstätten-FA. "Betriebstätte" i. S. d. LSt-Rechts ist nach § 41 Abs. 2 EStG derjenige Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für den LSt-Abzug maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Das für diese Betriebsstätte zuständige FA ist in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO dasjenig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 1 Verfahrensvoraussetzungen

Nach § 46a Abs. 2 ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens sachlich das Arbeitsgericht zuständig, das nach § 2 ArbGG für eine im Urteilsverfahren erhobene Klage zuständig sein würde. Gegenstand des Mahnverfahrens können demnach nur Ansprüche sein, die auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltend gemacht werden können. Demnach sind z. B. Ansprüche, die im Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 18 Klage auf Vergütungsrückzahlung

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Entgelt an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Brutto-Mehrbetrag an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.[1] Zu beachten ist, dass hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Dabei kann si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / c) Keine Anwendung des § 754a ZPO bei Haftbefehlsantrag

Rz. 72 Zu § 754a ZPO ist bereits einige Rechtsprechung ergangen. Von besonderer Wichtigkeit ist hier die Rechtsprechung des BGH, [46] wonach die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO ausschließlich für an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen (im bisherigen Formular gem. Modul H) [47] an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / b) Strittige Rechtsprechung zum Unterschriftserfordernis

Rz. 47 In der Vergangenheit haben sich in der Praxis die Stimmen gehäuft, die eine Originalunterschrift unter einem Zwangsvollstreckungsauftrag für erforderlich halten. Es werden auch in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten.[30] Für die Erforderlichkeit einer Unterschrift des Rechtsanwalts haben sich zahlreiche Gerichte und Autoren ausgesprochen.[31] Rz. 48 G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Nutzungspflicht für da... / A. Allgemeines zu Schutzschriften

Rz. 1 Schutzschriften, so definiert es § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO, sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Solche Schutzschriften werden daher häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner über deren Prozessbevollmächtigte eingereicht. Mit einer solchen Schutzschrift möchte man vermeiden, dass ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 5. Einreichpflicht ist zu bejahen!

Rz. 61 Nach derzeitiger Rechtslage ist u.E. davon auszugehen, dass sämtliche Vollstreckungsaufträge, gleichwohl ob an den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht[40] oder weitere Vollstreckungsorgane gerichtet sind, in elektronischer Form gem. §§ 130a ZPO i.V.m. 130d ZPO einzureichen sind, wobei die Verwendung der ZV-Formulare nach GVFV und ZVFV wie bisher in den dort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 64 Bereits zum 1.1.2013[41] hat der Gesetzgeber einen ersten "Versuchsballon" in Richtung "elektronischer ZV" durch Einführung eines neuen § 829a ZPO gestartet, der zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde: Rz. 65 Zitat § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / VI. Zusammenfassung – Fazit – elektronische Zwangsvollstreckung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Nutzungspflicht für da... / J. Protokollierungs- und Mitteilungspflichten – Information des Absenders

Rz. 40 Protokollierungs- und Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 5 SRV. Interessant dürfte hier vor allem die Verpflichtung aus § 5 Abs. 3 SRV sein, über eine bei einem Abruf aufgefundene Schutzschrift, die vom abrufenden Gericht als sachlich einschlägig gekennzeichnet wurde, drei Monate nach dieser Kennzeichnung dem Absender eine automatisiert erstellte Mitteilung zukom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachrichten erstellen ... / E. Anhänge zu einer Nachricht anfügen und richtig deklarieren

Rz. 46 Der Nachricht können die eigentlichen Dokumente[13] in Form von Anhängen beigefügt werden. Hierzu wird im Bereich Nachrichten-Entwurf auf den Button "Anhang hochladen" (1) geklickt. Das sich daraufhin öffnende Auswahlfenster der Dateistruktur des eigenen Arbeitsplatzes (z.B. Explorer-Ansicht) lässt seit dem 1.4.2022 (Nr. 3 S. 1a und b 2. ERVB 2022) die Auswahl von ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Nutzungspflicht für da... / C. Nutzungspflicht des ZSSR für Anwälte und fragliche Abrufpflicht für Gerichte

Rz. 9 § 49c BRAO regelt die Nutzungspflicht des Schutzschriftenregisters für Anwälte seit dem 1.1.2017, wobei dies "lediglich" eine berufsrechtliche Vorschrift darstellt. Zum Teil wurde daher angenommen, dass ein Verstoß gegen diese berufsrechtliche Pflicht folgenlos blieb; Voraussetzung war jedoch, dass ein Gericht eine durch einen Anwalt eingereichte Schutzschrift in Papie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / 1. Prozessvollmacht

Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht qualifiziert elektronisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Von der ERVV umfasste Rechtsgebiete und Dokumente

Rz. 21 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente inmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / I. Grundsätzliches zum automatisierten Mahnverfahren

Rz. 1 Wird eine Zahlung von einer bestimmten Geldsumme in EUR begehrt, bietet sich zur Geltendmachung dieses Anspruchs die Durchführung des automatisierten Mahnverfahrens an, welches in den §§ 688–703d ZPO geregelt ist. Wird ein Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, so kann der Antrag seit dem 1.12.2008[1] nur noch in "maschinell lesbarer Form" gestellt werden. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung zum beA und ERV / D. Streit zur Einführung des beA/Verfassungsmäßigkeit

Rz. 32 Zum 1.1.2016 wurde § 31a BRAO eingefügt, der zum 1.1.2018 eine weitere Anpassung erfuhr.[36] § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO regelt(e) die Verpflichtung der BRAK zur Einrichtung eines empfangsbereiten beA für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Zitat § 31a BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 6.1 Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer

Zunächst ist zu beachten, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Sache des einzelnen Wohnungseigentümers ist, sondern diese vielmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Vor Klageerhebung muss sich also der betreffende Wohnungseigentümer zunächst an die übrigen Wohnungseigentümer wenden, um einen Beschluss über die gewünschte Maßnahme herbeizu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 7.3 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen an...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.4.1 Elektronische Aufzeichnungssysteme seit 1.1.2017

Das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [1] regelte bislang u. a. die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Die darin enthaltene Übergangsfrist ist mit Ablauf des 31.12.2016 ausgelaufen. Damit müssen ab dem 1.1.2017 Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 2 AO, die durch elektronische Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern usw. erstellt worden si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / b) Vertretung nur im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ohne vorherige Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 85 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der "Widerspruchsfrist" mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV für die Vertretung im Mahnverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arrest- und einstweili... / IX. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 168 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV, im Arrest- oder Verfügungsverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (cc) Vor Erlass des Versäumnisurteils wird erörtert

Rz. 110 Wird mit der erschienenen Partei zunächst erörtert, gilt wiederum das Gleiche wie bei einer Erörterung mit dem Gericht im Falle der Säumnis, zumal das Gericht sich in diesen Fällen ohnehin an der Erörterung beteiligen wird (siehe Rdn 102). Es entsteht die 1,2-Terminsgebühr.[52] Beispiel 56: Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei, vor Erlass des Versäumnisurt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 4. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 138 Grundsätzlich ist der Antragsgegner am Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht beteiligt (§ 702 Abs. 2 ZPO). Denkbar ist aber auch, dass der Anwalt des Antragsgegners sich im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beteiligt, etwa wenn er eine Stellungnahme über den Umfang des eingelegten Widerspruchs abgibt oder sich anderweitig über den Antr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / (c) Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 93 Lehnt das Gericht den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ab, steht dies nach § 408 Abs. 2 S. 2 StPO dem Beschluss gleich, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird (§§ 204, 210 Abs. 2, § 211 StPO). Diese Gleichstellung muss auch im Rahmen der Nr. 4141 VV vollzogen werden.[49] Beispiel 39: Zurückweisung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls Das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 3. Antrag auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO

Rz. 199 Im Falle eines Verfahrens auf Erlass oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gilt § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG. Auch dieses Verfahren ist gegenüber der Hauptsache eine gesonderte Angelegenheit. Der Anwalt erhält auch hier die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 200 Er erhält also insbesondere eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 6. Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 2. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

a) Mahnverfahrensgebühr aa) Volle Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV) Rz. 23 Für seine Tätigkeit im Verfahren auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, sobald er einen verfahrenseinleitenden Antrag (also i.d.R. den Mahnantrag) oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 6. Erinnerung gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 145 Die gleichen Berechnungen wie zur sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gelten auch bei Erinnerungsverfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, wobei die Erinnerung nur hinsichtlich des Absetzens von Kostenpositionen unter 200,01 EUR in Betracht kommt (§ 11 Abs. 2 RPflG i.V.m....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 7. Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 94 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 11 Abs. 1 RPflegerG, § 567 Abs. 1 ZPO).[41] Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine besondere Angelegenheit dar, in der dem Anwalt eine gesonderte Vergütung zusteht. Der Anwalt erhält die Gebühren nach Nrn. 3500 ff. VV, also eine weitere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / d) Erlass des Vollstreckungsbescheids durch das Prozessgericht

Rz. 90 Wird im streitigen Verfahren der Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückgenommen, was nach § 697 Abs. 4 ZPO bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung, allerdings nicht nach Erlass eines Versäumnisurteils, noch möglich ist, erlässt das Streitgericht den Vollstreckungsbescheid (§ 699 Abs. 1 S. 3 ZPO). Gebührenrechtlich wird die Sache dennoch in das Mahnverfahren "zurü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / c) Keine Anrechnung der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 88 Eine Anrechnung der Gebühr nach Nr. 3308 VV ist nicht vorgesehen. Nur die Mahnverfahrensgebühr wird nach Anm. zu Nr. 3305 VV angerechnet, nicht aber auch die Vollstreckungsbescheidgebühr (Nr. 3308 VV). Diese ist vielmehr anrechnungsfrei. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt nicht im Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids tätig geworden ist, sondern nur im Verfahren übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / 5. Vertretung im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 139 Legt der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rechtspflegers, den von ihm beantragten Vollstreckungsbescheid zu erlassen, sofortige Beschwerde ein, so ist auch der Antragsgegner an diesem Verfahren zu beteiligen, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist. Die Vorschrift des § 702 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Beschwerdeverfahren. Beauftragt der Antragsgegner seinen Anwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 17 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers – in Abweichung zu § 15 Abs. 2 RVG – eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV, und zwar unbeschadet des § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 18 Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern kommt zwar auch hier in Betracht, allerdings nur, wenn der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 7 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, maximal um 2,0, also auf höchstens 3,0. Rz. 8 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr