Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / IV. Inkongruenz am Beispiel der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG

Wie vorstehend dargestellt, unterliegen die Beträge, die in den Anwendungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG fallen, ohne zugleich der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG zu unterfallen, auf Ebene der KGaA grundsätzlich nicht der GewSt, da sie nach den allgemeinen Vorschriften über die Gewinnermittlung als Betriebsausgabe abgezogen wurden. Soweit diese Beträge jedoch die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.1 Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte

Rechtswidrige Verwaltungsakte können nach Abs. 1 des § 130 AO mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit (also rückwirkend) ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er im Zeitpunkt seines Erlasses ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, ermessensfehlerhaft ist oder eine Rechtsgrundlage übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.4 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten des Steuerpflichtigen waren bislang nur dann nach § 129 AO korrigierbar, wenn die Finanzbehörde den Fehler erkennen konnte und sich diesen somit zu Eigen machte. War Letzteres – wegen Fehlens ergänzender Unterlagen oder Berechnungen, vor allem bei elektronischer Erklärungsabgabe – nicht der Fall, blieb dem Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.1 Wie Unternehmer die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich berücksichtigen können

Was bei Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt Die Vorfälligkeitsentschädigung, die im Rahmen der vorzeitigen Kreditablösung bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe angefallen ist, gehört zu den Veräußerungskosten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG.[1] [2] Folgen für das Disagio – bei Auflösung Betriebsausgabe Wird die Schuld vorzeitig getilgt, ist der noch nicht aufgelöste T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 2 Bindungswirkung

An die in einem Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen ist das für den Erlass des Folgebescheids (z. B. ESt-Bescheid) zuständige Finanzamt gem. § 182 Abs. 1 AO gebunden. Dabei ist zwischen der zeitlichen und sachlichen Bindungswirkung zu unterscheiden. Die Bindungswirkung gilt selbst dann, wenn der Grundlagenbescheid noch nicht unanfechtbar bzw. diesbezüglich ein Einsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 3 Verfahren

Für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind gem. § 181 Abs. 1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß anzuwenden. Es findet ein eigenständiges Ermittlungsverfahren nach §§ 85ff. AO statt, wobei die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht. In den Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung ist bei rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 3 Bekanntgabe

Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit eines Steuerverwaltungsakts und damit auch eines Steuerbescheids ist gem. § 124 Abs. 1 AO, dass er demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe hat insbesondere zur Folge, dass der Steuerbescheid vom Finanzamt grundsätzlich einseitig nicht mehr geändert oder aufgehoben werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist ein wirksames Wettbewerbsverbot zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Karenzentschädigung muss nicht gezahlt werden Der Arbeitgeber stellt für die Zeit des Verstoßes natürlich die Zahlung der Karenzentschädigung ein. Die Karenz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.5.1 Allgemeines

Auf Antrag des Steuerpflichtigen[1] werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %[2] führt (Günstigerprüfung). Hierdurch wird sichergestellt, dass insbesondere für Kapitalanleger mit einer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem Steuerentrichtungspflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO geregelt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Prinzip der verfahrensrechtlichen Einheit bildet die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich einen unselbstständigen Teil des Steuerbescheids. Daher sind die einzelnen Besteuerungsgrundlagen nicht selbstständig mit dem Einspruch anfechtbar, sondern immer nur der Steuerbescheid als solcher. Dieses Prinzip erleidet eine wichtige Ausnahme, und zw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1 Auslandstätigkeit in DBA-Staaten

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind zwischenstaatliche Vereinbarungen, mit denen eine doppelte Erfassung von Einkünften und damit die gleichzeitige Besteuerung im Wohnsitzstaat und im Tätigkeitsstaat vermieden werden soll.[1] Die Anwendung von DBA ist bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit immer dann zu prüfen, wenn der Tätigkeitsstaat und der Wohnstaat (= Ansä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.4 Wirkung des Erlasses des Anspruchs

Rz. 11 Der Erlass ist die gegenüber dem Schuldner abgegebene Erklärung des Grundsicherungsträgers, auf seinen Anspruch zu verzichten. Der Erlass einer Forderung kann grundsätzlich erst nachträglich erfolgen und setzt eine Entscheidung des Grundsicherungsträgers voraus (BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 11/10 R). Eine bestandskräftige Rückforderung ist mithin Voraussetzung ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der Anwendung des 90 %-Tests – gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.6.2024 (ErbStB 2024, Heft 9, S. 260)

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] Der in der Literatur in der Vergangenheit teils heftig kritisierte 90 %-Test des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG wurde durch den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.6.2024 revolutioniert. In dem Erlass regelt die Finanzverwaltung nicht nur die Anwendung des begrüßenswerten BFH-Urteils II R 49/21, so...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Vorschrift können die Träger der Grundsicherung unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche erlassen. Der Erlass bedeutet den endgültigen Verzicht auf die Einziehung der Forderung. Möglich ist sowohl der Erlass der gesamten Forderung als auch der von nur Teilen hiervon. Der Erlass von Ansprüchen ist eine Ermessensentscheidung des zuständigen Trägers. Rz. 3 Träge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / 1. Einleitung

Der in der Literatur in der Vergangenheit teils heftig (vgl. bereits Dörfler/Spitz, ErbStB 2020, 159 ff.) kritisierte 90 %-Test des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG wurde durch den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.6.2024 (z.B. FinMin. NW v. 19.6.2024 – S 3812b - 4 - 2024 - 15820 - V A 6, ErbStB 2024, 224 [Günther]) revolutioniert. In dem Erlass ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 3 Literatur

Rz. 13 Becker, Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018 S. 139. Münder, Das Leistungsrecht des SGB II – Erfahrungen mit pauschalierten Leistungen, NZS 2008 S. 169. Plaggemann, Stundung, Niederschlagung, Erlass, § 76 SGB IV, in: MAH SozR, § 12 IV.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / [Ohne Titel]

Harald Dörfler, WP/StB / Stefan Spitz, WP/StB[*] Der in der Literatur in der Vergangenheit teils heftig kritisierte 90 %-Test des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG wurde durch den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 19.6.2024 revolutioniert. In dem Erlass regelt die Finanzverwaltung nicht nur die Anwendung des begrüßenswerten BFH-Urteils II R 49/21, son...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fahrradabstellraum / 1 Anspruch des Mieters

Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes innerhalb eines Fahrradraumes. Hinweis Kein Anspruch auf Fahrradplatz Reicht der vorhandene Raum für die Unterbringung aller Fahrräder nicht aus, so ist der Vermieter nicht zur Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten verpflichtet. Anderes gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Absprache besteht...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.3 Ermessensentscheidung

Rz. 10 Der Erlass von Ansprüchen ist eine Ermessensentscheidung des Leistungsträgers (Conradis, in: Münder, SGB II, § 44 Rz. 7; Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 44 Rz. 6). § 44 vermittelt einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfrei Entscheidung über den Forderungserlass (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14 AS 15/17 R). Dabei unterliegt das Merkmal der "Unbilligkeit" nur einer eing...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 12 Ist eine durch Verwaltungsakt (Kemper, in: Eicher/Luik, SGB II, § 44 Rz. 4) zu treffende Entscheidung im Verfahren nach § 44 noch nicht ergangen, ist insoweit für eine gerichtliche Überprüfung kein Raum (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14 AS 15/17 R). Gegen die Ablehnung des Erlasses der Ansprüche kann Widerspruch und Klage eingereicht werden (Wendtland, in: Gagel, SGB II...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.2 Unbilligkeit

Rz. 5 Der Erlass der Forderung ist aus persönlichen oder sachlichen Gründen möglich (allg. Meinung vgl. Kemper, in: Eicher/Luik, SGB II, § 44 Rz. 9). § 44 eröffnet zum einen die Möglichkeit, bei den Rücknahmefolgen den besonderen persönlichen Umständen Rechnung zu tragen (BSG, Urteil v. 25.4.2018, B 14 AS 15/17 R). Zum anderen kann eine Billigkeitsmaßnahme auch dann angezeig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / 5. Fazit

Der gleichlautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur weitgehenden Anwendung der BFH-Entscheidung zum 90 %-Test ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die bisherige Problematik der fehlenden Schuldverrechnung wurde grundsätzlich gelöst. Wenngleich dieser systematische Fehler nun grundsätzlich behoben ist, führen die Anwendungsvoraussetzungen zu neuerlichen Unklarh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / c) Lösungen weitergehender Praxisprobleme: Schuldverrechnung im Konzern unter besonderer Benachteiligung von Personengesellschaften

Ohne dass dies im Erlass explizit angesprochen wird, entschärft die Finanzverwaltung "en passant" mit der Änderung der Berechnungsmethodik des 90 %-Tests das komplexe Praxisproblem der konzerninternen Schuldverrechnung für Zwecke der Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG). Demnach dürfen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Gesellschaften im Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / b) Anwendungsbereich der Regelung

Neben der Klärung der Berechnungsweise ist insb. die Ausweitung der Schuldverrechnung für Zwecke des 90 %-Tests durch die Finanzverwaltung auf weitere Fallkonstellationen zu begrüßen. Die Finanzverwaltung lässt neben Schenkungsfällen die Schuldverrechnung auch bei Erbfällen zu. Zudem erklärt die Finanzverwaltung das Urteil neben Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / 2. Problemstellung und Lösung des BFH

Die Regelung des 90 %-Tests gem. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG ist die Eingangsvoraussetzung für sämtliche Verschonungsregelungen für unternehmerisches Vermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG. Sofern das vererbte oder geschenkte Vermögen nach dem 90 %-Test zu mehr als 90 % aus Verwaltungsvermögen besteht, ist der volle Unternehmenswert zu versteuern und eine Verschonung n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / a) Die neue Berechnungsmethodik

Gemäß Rz. 4 (s. dort für ein ausführliches Berechnungsbeispiel) des Ländererlasses ergibt sich folgende Berechnungsmethodik, welche die bisherige Berechnungsmethodik der R E 13b.9 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019 ersetzt:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / c) Missbräuchliche Gestaltungen gem. § 42 AO

Schließlich ist zu beachten, dass sich die Finanzverwaltung dem BFH auch in der möglichen Anwendung des § 42 AO angeschlossen hat. Demnach sei § 42 AO anwendbar, wenn sich das Unternehmen aufgrund missbräuchlicher Gestaltung, entgegen dem Willen des Gesetzgebers, die Begünstigung "erschleichen" wollte (vgl. Rz. 8 des o.g. Erlasses sowie Rz. 30 des o.g. BFH Urteils). Beraterhi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.1 Erlass und Stundung

Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehenden Erlass oder einen isolierten Erlass oder Stundung der KiSt entscheiden die Kirchenbehörden. Sie sind an die Entscheidung der Finanzbehörden nicht gebunden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Depositary Receipts

Als Depositary Receipts werden ausgegebene Aktienzertifikate bezeichnet, die eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines i. d. R. ausländischen Unternehmens verkörpern und an ihrer Stelle am Kapitalmarkt wie Aktien gehandelt werden. Ein Depositary Receipt repräsentiert i. d. R. einen Bruchteil einer Aktie, kann aber auch einer vollen Aktie entsprechen. Die als American, G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Agio-Anleihen

Verzinsliches Wertpapier, das mit einem Aufschlag auf den Nennwert eingelöst wird, die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Das Agio ist (wie auch die Zinsen) steuerpflichtiger Ertrag. Besonderheiten gelten bei Anwendung der Grenzen des Disagio-Erlasses (s. "Disagio-Anleihen"). Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.3 Kindergeldanspruch bei Ableistung von Freiwilligendiensten

Wichtig Leistet das Kind Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr ab, so haben die Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld. Bestimmte Freiwilligendienste wurden in den Katalog der begünstigten Dienste für die Kindergeldberechtigung aufgenommen (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wird der Freiwilligendienst nach A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1 Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

Die im Lohnsteuerverfahren zu wenig einbehaltenen Steuerabzugsbeträge sind beim Arbeitnehmer im Wege eines Lohnsteuernachforderungsbescheids oder aber im Wege einer Änderung des Einkommensteuerbescheids, falls eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt worden ist, immer dann nachzuerheben, wenn der Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Arbeitgeber entweder gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Chefarzt

Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus dem Liquidationsrecht für gesondert berechenbare Wahlleistungen sind Arbeitslohn[1], wenn der Arzt in den organisatorischen Krankenhausbetrieb eingegliedert ist, keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat und kein Unternehmerrisiko trägt.[2] Die Rechtsprechung hat sich mit einer möglichen Korrektur bei Doppelerfassung als Arbeitslohn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Pensionsverzicht

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf eine Pensionszusage (= Pensionsanwartschaft) ganz oder teilweise verzichtet, liegt eine zu Arbeitslohn führende verdeckte Einlage vor, für die die GmbH grundsätzlich den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat.[1] Von einer verdeckten Einlage ist i. H. d. Barwerts der bis zu dem Verzichtszeitpunkt bereits erdienten Versorgungsleistungen bz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.5.7 Abgabe von Essen aus besonderem Anlass – Arbeitsessen

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Mahlzeiten, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ­anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer betrieblichen Besprechung ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr